muesli Oktober 10, 2009 Hallo! Ich hab mal eine Frage an unsere Steuerexperten, auch wenn sie etwas OT ist, da es nicht um Kapitalertragssteuer geht. Ich bin Pendler und lasse mir immer einen entsprechenden Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen. Im Laufe des nächsten Jahres könnte es sein, dass ich Job wechsle und nicht mehr pendle (ist aber nicht sicher). Wie würde das dann aussehen. Ich lasse mir wie gewohnt den Freibetrag eintragen, freue mich über das höhere Netto und muss halt bei der nächsten Steuererklärung (zinsfrei?) nachzahlen. Ich lasse mir den Freibetrag eintragen, bin aber verpflichtet, bei einem Ende meines Pendlerdaseins die Lohnsteuerkarte ins Finanzamt zu bringen, um den Freibetrag korrigieren zu lassen. Ich darf mir von Haus aus keinen (bzw. nur einen geringeren) Freibetrag eintragen lassen. 1, 2 oder 3? Wäre super, wenn da jemand bescheid wüsste! Schon mal danke und viele Grüße, Müsli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Oktober 10, 2009 Hallo, ich will mich hier gerade mal mit einer Co.-Frage einklinken. Und zwar: Welche grundsätzlichen Möglichkeiten zu einem solchen Eintrag gibt es eigentlich? Ich als Single und Turbosteuerzahler habe bei der doch recht konservativen Auslegung der Steuergesetze da ja wenig(?) Möglichkeiten, allerdings quält mich natürlich die Sorge, daß ich da was übersehe... Arbeitsweg ist übrigens nur 0,5km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 10, 2009 http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=16405 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Oktober 11, 2009 1. Danke! Und Zinsen müsste ich keine zahlen und andere Probleme können da auch nicht auf mich zukommen? Also wirklich nur die selbstverständliche Rückforderung aus Svens Link? Danke noch mal und viele Grüße, Müsli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Oktober 11, 2009 Danke! Und Zinsen müsste ich keine zahlen und andere Probleme können da auch nicht auf mich zukommen? Also wirklich nur die selbstverständliche Rückforderung aus Svens Link? Zinsen auf die Nachzahlung (wie auf eine Erstattung) fallen erst ab 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums an. Das ist eher bei der Antragsveranlagung relevant, wo man sich ja jahrelang mit der Abgabe der ESt-Erklärung Zeit lassen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag