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lanew

Beihilfe und Öffnungsklausel

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lanew

Ich bin glaube nicht richtig hier werde aber trotzdem mal meine Frage stellen. Ich habe auf einer Internetseite Mein Link etwas gelesen über Beihilfe und Öffnungsklausel und kann mir trotz der Informationen keinen genauen Reim darauf machen wie diese zu bewerten sind . Ich bin demnächst Beamter.

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saibottina

Ich bin glaube nicht richtig hier werde aber trotzdem mal meine Frage stellen. Ich habe auf einer Internetseite Mein Link etwas gelesen über Beihilfe und Öffnungsklausel und kann mir trotz der Informationen keinen genauen Reim darauf machen wie diese zu bewerten sind . Ich bin demnächst Beamter.

Ich denke, das Unterforum "sonstige Renditeanlagen und Vorsorge" ist das richtige Forum für Deine Fragen. Und dort wird man Dir sicher raten, Deine Fragen etwas zu präzisieren und mehr Infos über Dich zu schreiben...

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Sapine

Ich bin glaube nicht richtig hier werde aber trotzdem mal meine Frage stellen. Ich habe auf einer Internetseite Mein Link etwas gelesen über Beihilfe und Öffnungsklausel und kann mir trotz der Informationen keinen genauen Reim darauf machen wie diese zu bewerten sind . Ich bin demnächst Beamter.

Wohl wahr da bist Du mit Deiner Frage in diesem Faden nicht ganz richtig. Ich löse das mal raus aus dem Thread und verschiebe es in das Unterforum für sonstige Vorsorge. Schätze mal Deine Frage geht um eine Krankenversicherung und wie Du Dich absichern sollst als zukünftiger Beamter.

 

Ich denke, das Unterforum "sonstige Renditeanlagen und Vorsorge" ist das richtige Forum für Deine Fragen. Und dort wird man Dir sicher raten, Deine Fragen etwas zu präzisieren und mehr Infos über Dich zu schreiben...

Zweifellos - etwas mehr Info, dann kann auch eine vernünftige Antwort kommen. :rolleyes:

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poppi
· bearbeitet von poppi

Ich bin glaube nicht richtig hier werde aber trotzdem mal meine Frage stellen. Ich habe auf einer Internetseite Mein Link etwas gelesen über Beihilfe und Öffnungsklausel und kann mir trotz der Informationen keinen genauen Reim darauf machen wie diese zu bewerten sind . Ich bin demnächst Beamter.

 

Ich stochere einfach mal im Nebel:

 

Die Beihilfe übernimmt für Ledige oder Verheiratete (mit weniger als 2 Kindern) i.d.R. 50% der Kosten. Die anderen 50% musst du selbst versichern. Damit du das kannst und nicht auf ggf. horrenden Kosten sitzen bleibst, muss eine PKV dich wegen der besagten Öffnungsklausel auch bei gesundheitlichen Risiken aufnehmen (ist seit 2007 gesetzlich geregelt). Das wird i.d.R. aber immer der Basistarif sein. Leistungen, die über das von der Beihilfe abgesicherte Maß hinausgehen, müssen die dann auch nicht versichern. Das gilt übrigens auch für Angehörige - da gelten dann andere Bemessungssätze.

 

Nachzulesen u.a. unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6994789_L20.pdf. Ist ein Infoblatt für Nds. Beamte, sollte so oder so ähnlich aber für viele Länder, Kommunen und den Bund gelten. Auf S. 5/6 stehen die relevanten Infos.

 

Wer als Beamter freiwillig in der GKV bliebe, hätte übrigens den Nachteil, 100% des Beitrags selbst zahlen zu müssen. Die Beihilfe unterstützt dann kaum oder nur bedingt.

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Zuzan

wichtig ist auch, dass der sog. kontrahierungszwang nur für das erste unternehmen gilt, bei dem du ein angebot einholst ... dies ist wichtig, wenn du vorerkrankungen hast. auch unterscheiden sich die leistungsinhalte der tarife unter den versicherern; bei einigen handelt es sich tatsächlich nur um das "gegenstück" zur beihilfe, andere beinhalten bereits reha-leistungen oder "bessere" hilfsmittel. pkv'n sind eben keine solidargemeinschaften, sondern möchten mit dir geld verdienen. du musst bedenken, dass du mit einer vorerkrankung wohl keinen beihilfeergänzungstarif bekommen wirst, was deutliche zusatzkosten bedeuten kann. dies sind ja gerade die leistungen, die man nach einem unfall/erkrankung extensiv benötigt - die ärztliche leistung tritt da in den hintergrund, denn du benötigst physiotherapie, ergotherapie o.ä. sowie sehr gute hilfsmittel wie rolli, spezielle matratze usw. schau' zunächst mal in den beihilfekatalog deines bundeslandes, was genau durch die beihilfe abgesichert wird (nur grundleistungen, oder auch zusatzleistungen, ist die liste der hilfsmittel vorgegeben?) - und auch, was deine wünsche sind! erklärt wird es im grunde häufig wie z.b. hier:

 

http://versicherungsvergleich-beamte.de/oeffnungsklausel/

 

ist allerdings sehr allgemein. es gab mal 'ne ganz gute broschüre dazu (finde ich gerade nicht ...), aber deine zukünftige beihilfestelle sollte da auch für dich alle infos haben ... da sollte es alle möglichen merkblätter geben (jedenfalls bei uns an der uni ...). frage doch auch mal deine kollegen, mit welchen versicherungen sie negative erfahrungen gemacht haben - allerdings ist die liste der unternehmen mit öffnungsklausel ja auch begrenzt :(

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poppi

wichtig ist auch, dass der sog. kontrahierungszwang nur für das erste unternehmen gilt, bei dem du ein angebot einholst ...

 

Richtig, das vergaß ich zu erwähnen. Aber erstmal ist es ja tröstlich zu wissen, dass man überhaupt aufgenommen werden muss. Vielleicht sollte der Threadstarter auch noch mal genau sagen, was er/sie jetzt wissen wollte...

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Zuzan

äh ja, was war die frage :w00t: ich finde, bei chronisch kranken sollten rehaleistungen und alles, was dazu gehört, auf jeden fall top abgedeckt sein. ansonsten wird es sehr teuer ....

 

ich meinte folgende broschüre:

 

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenversicherung-in-der-pkv/dauernde_oeffnung_der_pkv_fuer_beamtenanfaenger.pdf

 

hintendran befindet sich eine liste mit allen versicherungen, die bei der öffnungsklausel mitmachen.

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