Aktien-Hai Oktober 6, 2009 Hallo, will erstmal meinen Fall schildern. Habe meine 801 Freistellungsauftrag bei der Wüstenrotbank, und wollte ihn durch Tagesgeld ausnutzen. Da ich aber zu niedrigen Kursen doch Aktien gekauft habe, habe ich recht wenig davon ausgenutzt ums genau zu nehmen ca. 100. Bei der DAB habe ich aber dieses Jahr über 1000 Dividende bekommen. Würde ich die Euronen meines noch nicht ausgereizten Freistellungsauftrag gutgeschrieben bekommen wenn ich diesen jetzt auf die DAB übertrage? Danke euch schonmal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Oktober 6, 2009 Hallo, will erstmal meinen Fall schildern. Habe meine 801 Freistellungsauftrag bei der Wüstenrotbank, und wollte ihn durch Tagesgeld ausnutzen. Da ich aber zu niedrigen Kursen doch Aktien gekauft habe, habe ich recht wenig davon ausgenutzt ums genau zu nehmen ca. 100. Bei der DAB habe ich aber dieses Jahr über 1000 Dividende bekommen. Würde ich die Euronen meines noch nicht ausgereizten Freistellungsauftrag gutgeschrieben bekommen wenn ich diesen jetzt auf die DAB übertrage? Danke euch schonmal Sofern du die Dividenden schon erhalten hast, nein. Der Freistellungsauftrag gilt nicht rückwirkend. Du kannst aber natürlich dennoch mittels Steuererklärung die zuviel gezahlten Steuern zurückholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktien-Hai Oktober 6, 2009 Kann ich da auch meinen nicht ausgenutzten Freistellungsauftrag noch so zurückholen? also die 7... + meinen nicht ausgenutzten Freistellungsauftrag ? Also komplett Steuerfrei? Danke schonmal für die Antwort MFG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Oktober 6, 2009 Kann ich da auch meinen nicht ausgenutzten Freistellungsauftrag noch so zurückholen? also die 7... + meinen nicht ausgenutzten Freistellungsauftrag ? Also komplett Steuerfrei? Danke schonmal für die Antwort MFG Irgendwie versteh ich deine Frage nicht ganz bzw. hab ich das schon beantwortet. Wenn dir die Dividenden zugeflossen sind und darauf bereits Steuern gezahlt wurden, so kannst du diese zuviel gezahlten Steuern mittels Steuerklärung unter geltendmachung des Sparerpauschbetrages zurückholen. Die ca. 700 EUR, die von deinem Sparerpauschbetrag noch übrig sind, werden dabei also mit berücksichtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktien-Hai Oktober 6, 2009 Danke dir Chemstudent, du hast meine Frage excellent beantwortet, genau so meinte ich das Danke dir Schonen Abend noch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag