Poppi84 Oktober 1, 2009 Hallo zusammen, im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt. Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages. Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen? Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg.... Mfg Gregor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 1, 2009 Hallo zusammen, im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt. Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages. Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen? Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg.... Mfg Gregor Was möchtest Du für dieses Jahr denn noch freistellen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Oktober 1, 2009 Hallo zusammen, im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt. Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages. Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen? Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg.... Mfg Gregor Du *darfst* nicht mehrere Freistellungsaufträge stellen, die in Summe den jährlichen Freibetrag überschreiten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 Oktober 1, 2009 Hallo zusammen, im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt. Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 € des Freistellungsauftrages. Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen? Immerhin bin ja schon über die 801€ hinweg.... Mfg Gregor Dieses Jahr mußt du nicht mehr unbedigt einen neuen FSA mehr abgeben. Aber du mußt natürlich für nächstes Jahr irgendwann (natürlich vor dem Zinstermin) bei der neuen Bank einen FSA abgeben. Und nicht vergessen den alten bei der anderen Bank zurückziehen, falls dieses Konto noch offen ist . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Poppi84 Oktober 1, 2009 Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht) Bei der neuen Bank werden die Zinsen (handelt sich um ein Tagesgeldkonto) zum 31.12. gutgeschrieben. Nochmals zum Verständnis: Dieses Jahr brauch ich keinen FSA mehr stellen, erst nächstes Jahr wieder? Dieses Jahr gehen von den restlichen Zinserträgen min. 25% an das Finanzamt? Mfg Gregor PS: Sorry für die vielleicht blöden Fragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 Oktober 1, 2009 Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht) Bei der neuen Bank werden die Zinsen (handelt sich um ein Tagesgeldkonto) zum 31.12. gutgeschrieben. Nochmals zum Verständnis: Dieses Jahr brauch ich keinen FSA mehr stellen, erst nächstes Jahr wieder? Dieses Jahr gehen von den restlichen Zinserträgen min. 25% an das Finanzamt? Richtig. Du kannst natürlich, wenn du Langeweile hast schon morgen einen neuen FSA abschicken, wenn du einträgst :"Gültig ab 1.1.2010" . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Oktober 2, 2009 Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht) Das heißt nicht unbedingt, dass der Freistellungsauftrag auch gelöscht wurde. Ich habe zum Beispiel nach meiner Kontoauflösung bei der HypoVereinsbank ein Schreiben bekommen, dass Freistellungsaufträge nicht automatisch gelöscht werden, sondern eine Löschung separat beantragt werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Oktober 2, 2009 801 Freibetrag pro Jahr...da war Herr Steinbrück aber sehr großzügig...:- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag