hansdan September 30, 2009 Hallo, ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf. Im eBundesanzeiger steht bzgl eines von mir gekauften ETFs: "Lyxor ETF MSCI EMU Value (ISIN: FR0010168781) hat am 8. September 2008 für das am 30. Januar 2009 abgelaufene Geschäftsjahr die nachfolgend aufgeführte Ausschüttung vorgenommen. Ferner gelten den Anteilsinhabern je Anteil die nachfolgend aufgeführten ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) mit Ablauf des besagten Geschäftsjahres als zugeflossen. " Nun hatte ich den ETF erst Ende Dezember 2008 gekauft, war also im Ausschüttungszeitpunkt nicht Besitzer des ETFs. Muss ich trotzdem die Ausschüttung vom 08.09.2008 bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 angeben? Kommt mir etwas spanisch vor, dachte es zählt das Zuflussprinzip im dt. Steuerrecht (heißt, der Zuflusszeitpunkt ist entscheidend, also die Ausschüttung im September 2009 zählt für das Steuerjahr 2009). Vielleicht kann mir jemand helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 1, 2009 "Lyxor ETF MSCI EMU Value (ISIN: FR0010168781) hat am 8. September 2008 für das am 30. Januar 2009 abgelaufene Geschäftsjahr die nachfolgend aufgeführte Ausschüttung vorgenommen. Ferner gelten den Anteilsinhabern je Anteil die nachfolgend aufgeführten ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) mit Ablauf des besagten Geschäftsjahres als zugeflossen. " das ist ein Standardtext. Bei ausgeschütteten Erträgen erfolgt der Zufluss am Ex-Tag, bei thesaurierten Erträgen mit Ablauf des Geschäftsjahres, welches vom Kalenderjahr abweichen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansdan Oktober 1, 2009 das ist ein Standardtext. ... Interessant dass die das nicht auf den Einzelfall beziehen und vielen Dank für die Klärung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag