Sparbuechse September 27, 2009 Hallo, sitze mal wieder vorm Tarifdschungel , gibt es einen Unterschied zwischen einer "normalen" Rechtsschutzversicherung (Privat, Beruf und Verkehr) und einem Tarif für angestellte Ärzte, wie ihn z. B. die Roland anbietet? Vom lesen hier erscheint mir das so, als seien das nur Unterschiede im Marketing... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 28, 2009 Hallo, sitze mal wieder vorm Tarifdschungel , gibt es einen Unterschied zwischen einer "normalen" Rechtsschutzversicherung (Privat, Beruf und Verkehr) und einem Tarif für angestellte Ärzte, wie ihn z. B. die Roland anbietet? Vom lesen hier erscheint mir das so, als seien das nur Unterschiede im Marketing... Hallo, kann es sein, daß sich der Unterschied nur auf die Niederlassungsklausel bezieht? Der Roland macht zwar auch noch Werbung für: Eine gelegentliche Tätigkeit als Notarzt oder Gutachter oder im Rahmen einer Praxisvertretung gilt nicht als selbstständige Tätigkeit und ist versichert (Notarzttätigkeit) Ist das auch "besonders" oder nur Marketing und bei einem normalen Privat- und Berufsrechtsschutz auch dabei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag