Gertjes September 26, 2009 Hallo zusammen, ich habe eine kleine Frage zur Riesterrente. Meine Freundin hat im Jahr 2008 einen Vertrag zur DWS Toprente abgeschlossen. Seit Mitte 2008 ist sie sozialversicherungspflichtig (vorher Studentin). Zulagenantrag hatten wir weggeschickt. Zulage wurde dann zuletzt dem Vertrag gutgeschrieben. Nun hab ich mir das Ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen. Für die Zulage ist ja das sv-brutto des Vorjahres ausschlaggebend; also 2007 (keine Einkünfte). Da sie in diesem Jahr (2007) keiner Beschäftigung nachgegangen ist, frage ich mich nun, ob sie die Zulage für das Jahr 2008 zu unrecht bekommen hat? Oder ist sie doch für die Zulage berechtigt, weil sie beim Abschluss der Toprente sv-pflichtig war und somit greift der sogenannte Sockelbeitrag i.H.v. 60 ? Gutschrift der Zulage wäre dann natürlich korrekt. Danke für eure Hilfe Gertjes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline September 27, 2009 ja, denn: 2008 gearbeitet -> also zulagenberechtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 27, 2009 weil sie beim Abschluss der Toprente sv-pflichtig war und somit greift der sogenannte Sockelbeitrag i.H.v. 60 ? Gutschrift der Zulage wäre dann natürlich korrekt. hab das wesentliche in deiner Aussage markiert, eine Gutschrift wäre auch dann gerechtfertigt, wenn gar kein Einkommen da wäre (beispielsweise ALG2) bzw. wenn Sie Hausfrau wäre. Für letzteres ist es aber unabdingbar, dass ihr verheiratet seit. pps. auch als Student kann man die Förderung bekommen, hierfür ist es notwendig, dass für durchgeführte Nebenjobs dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, dass man freiwillig den Mindestbetrag in die gesetzl. Rentenversicherung einzahlen will! (neben Riester kann das sehr sinnvoll für Zu- und/oder Anrechnungszeiten der unterschiedlichen Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung sein) Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag