andy September 13, 2009 Hallo zusammen, ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h bekommen. Jetzt soll ich Geldbuße von 80,00 zahlen + eine Gebühr von 20,00 + Auslagen Bußgeldstelle von 3,50 1. Frage: Was passiert wenn ich erst mal garnicht zahle? Kann dann noch mehr auf mich zu kommen? 2. Was ist wenn ich nur die 80 € Geldbuße zahle? Hat da jemand "Erfahrung" mit...nur die Geldbuße zu zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 13, 2009 dann gibt's 'ne Mahnung zzgl. Mahnkosten Eine Firma mag sich vielleicht denken, dass die Beitreibungskosten es nicht wert sind, aber eine Behörde nicht. btw: wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast zahlt die die Gebühren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy September 13, 2009 In dem Bußgeldbescheid stehen falsche Angaben, z.b. das Datum, wann mein Führerschein ausgestellt wurde, ist falsch. Oder als Fabrikat steht nur: "Ihr Fahrzeug". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 13, 2009 bin ich überfragt. Bislang habe ich immer meine Rechtschutz drauf angesetzt, wenn ich mal wieder zu schnell war. Als Laie hätte ich gesagt wenn sonst alles richtig ist, dass die Fehler egal sind da klar daraus hervor wer gemeint ist und was zur Last gelegt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Black Jack September 13, 2009 Frag doch mal nach einem Beweisfoto, Art der Messung, welche Messanlage, letzter Termin zur Eichung des Gerätes... Wenn Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, dann warst Du es halt nicht. BJ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Eisbaer1982 September 13, 2009 hast du ein foto bekomm dazu?? ansonsten kannst du es auch erstmal anfordern und dadurch noc h zeit gewinnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy September 13, 2009 Ja, Foto war dabei und ich hab es eigentlich schon zugegeben denk ich, indem ich keinen Einspruch eingelegt habe. Der Bescheid ging auch erstmal zu meinem Vater, er ist der Halter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel September 13, 2009 · bearbeitet September 13, 2009 von BondWurzel Ja, Foto war dabei und ich hab es eigentlich schon zugegeben denk ich, indem ich keinen Einspruch eingelegt habe. Der Bescheid ging auch erstmal zu meinem Vater, er ist der Halter. Wenn du nur das Bussgeld zahlst, müssen die ein Mahnverfahren nur wegen der Gebühren machen, dann kannst du Einspruch einlegen und es kommt zum Prozess wegen 20 .... B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel September 13, 2009 1. Frage: Was passiert wenn ich erst mal garnicht zahle? Kann dann noch mehr auf mich zu kommen?2. Was ist wenn ich nur die 80 Geldbuße zahle? Hat da jemand "Erfahrung" mit...nur die Geldbuße zu zahlen? 3. Frage: Wenn Dich die 23,50 stören, warum fährst Du dann nicht einfach so, wie's erlaubt ist. Das ganze klingt danach, daß Du die nominellen Bußgelder in Deine Fahrtkosten schon einrechnest, und Dich jetzt ärgerst, daß es ein paar Euro mehr sind. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord September 13, 2009 Aus eigener Erfahrung rate ich dir: Zahl den kompletten Betrag und genieße deinen ruhigen Schlaf. 23 ist der Papierkrieg und die Aufregung nicht wert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg September 13, 2009 Ist die Gebühr neu? Ich hatte auch schon mal das 'Vergnügen' zu schnell gefahren zu sein. Ich erinnere mich aber nicht eine Gebühr gezahlt zu haben. 30% Gebühr dafür eine Straffe zahlen zu dürfen ist ein schöner Brocken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 September 13, 2009 Ja, Foto war dabei und ich hab es eigentlich schon zugegeben denk ich, indem ich keinen Einspruch eingelegt habe. Der Bescheid ging auch erstmal zu meinem Vater, er ist der Halter. Also: dein Pa hat den Bussgeldbescheid bekommen, widersprochen und dann kam das Bild als Beweis. Auf dem Bild ist nicht er zu sehen, sondern du.... ....dies hat er dann zugegeben .... und dann wurde dir ein Bussgeldbescheid ausgestellt? Dann solltest du natürlich bezahlen (und natürlich nicht rückfällig werden ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle September 13, 2009 · bearbeitet September 13, 2009 von Bärenbulle Ich würde zeitnah zurückschreiben, der Wagen würde von mehreren Personen gefahren und ob Sie Dir das Fotos zuschicken könnten, damit Du bei der Aufklärung behilflich sein kannst. Dann kommt - wenn Du Glück hast kein Foto, weil viele Stellen hoffnunglos überlastet sind. Es wird daher manchmal eingestellt (mir schon zweimal passiert). Wenn das Foto kommt, hast Du noch die Chance, dass Du nicht scharf bist oder dass die Kopie schlecht ist. Beim zweiten Mal wurde bei mir eingestellt, als ich um eine schärfere Kopie gebeten habe. Wenn Sie dann nicht aufgeben sind Sie leider nicht ausreichend überlasted und Du solltest zahlen . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Eisbaer1982 September 13, 2009 wenn du aber sagst das mehrere leute mit dem wagen fahren , in der hoffnung das man nicht zahlen muss , kann es aber passieren , wenn es zum gerichtsverfahren kommt , das man ein fahrtenbuch auferlegt bekommt... also bezahle lieber und erspare dir den ärger. dafür ist das leben zu kurz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle September 13, 2009 wenn du aber sagst das mehrere leute mit dem wagen fahren , in der hoffnung das man nicht zahlen muss , kann es aber passieren , wenn es zum gerichtsverfahren kommt , das man ein fahrtenbuch auferlegt bekommt... ... deswegen sollte man höflich bleiben und Kooperation signalisieren, dann kann Dich auch niemand zum Fahrtenbuch verdonnern. Zahlen kann er immer noch wenn das Foto vorliegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner September 13, 2009 Frag doch mal nach einem Beweisfoto, Art der Messung, welche Messanlage, letzter Termin zur Eichung des Gerätes... Wenn Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, dann warst Du es halt nicht. Wenn man es war, dann zahlt man und fertig. Das Bußgeld hat schon seinen Sinn und Zweck. Bei 21 km/h + Toleranz allemal gerechtfertigt. Man muß nicht mit >70 durch die Stadt brettern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle September 13, 2009 Ach Du bist das, der morgens immer mit 50 vor mir herschleicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk September 13, 2009 · bearbeitet September 13, 2009 von klausk ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h bekommen. Jetzt soll ich Geldbuße von 80,00 € zahlen + eine Gebühr von 20,00 € + Auslagen Bußgeldstelle von 3,50 € 1. Frage: Was passiert wenn ich erst mal garnicht zahle? Kann dann noch mehr auf mich zu kommen? 2. Was ist wenn ich nur die 80 € Geldbuße zahle? Hat da jemand "Erfahrung" mit...nur die Geldbuße zu zahlen? Sag mal, Andy, "Alpha-Tier und Administrator", bist du schon erwachsen? Bist du zu schnell gefahren oder nicht? Kannst du mit Konsequenzen leben und Schlüsse ziehen, sprich lernen? Oder muss Mama kommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner September 13, 2009 Ach Du bist das, der morgens immer mit 50 vor mir herschleicht Ach weißte, mich haben sie neulich mit 63 geblitzt, 25 gezahlt und fertig. Schneller als 70 finde ich aber etwas zu viel. Jedenfalls feilscht man da nicht nicht noch. Und die Leute, die bei sowas anfangen, Anwälte einzuschalten, sind die Allerschrägsten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua September 14, 2009 Ist die Gebühr neu? Ich hatte auch schon mal das 'Vergnügen' zu schnell gefahren zu sein. Ich erinnere mich aber nicht eine Gebühr gezahlt zu haben. 30% Gebühr dafür eine Straffe zahlen zu dürfen ist ein schöner Brocken. Die Gebühr ist schon uralt. Zumindest gab es die schon 1989. Die zahlt man immer, wenn man ein Bußgeld bekommt. Bei einem Verwarngeld (ich glaube bei Geschwindigkeitsüberschr. v. max. 20 km/h) gibt es die nicht. Andy, zahl das ganze und gut ist es. Die Zeit, die Du ansonsten für einen unnötigen Streit aufwendest, kannst Du woanders gewinnbringender einsetzen. Wie schon von anderer Stelle gesagt - die Gebühr bekommst Du falls vorhanden von Deiner Verkehrsrechtschutzversicherung wieder. Hat ja auch was gutes - die Aktion wird Dich vielleicht davor bewahren, zukünftig so schnell zu fahren und womöglich andere zu gefährden. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg September 14, 2009 Jedenfalls feilscht man da nicht nicht noch. Und die Leute, die bei sowas anfangen, Anwälte einzuschalten, sind die Allerschrägsten. Was Anwalt zuschalten stimme ich zu. Doch gegen Feilschen gibt's eigentlich nichts einzuwenden. Die Gebühr ist schon uralt. Zumindest gab es die schon 1989. Die zahlt man immer, wenn man ein Bußgeld bekommt. Bei einem Verwarngeld (ich glaube bei Geschwindigkeitsüberschr. v. max. 20 km/h) gibt es die nicht. Ok. verstehe. Dh. ich war bisher immer nur im Peanuts-Bereich : D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 14, 2009 Bezahlen und gut ist, diese Bußgelder haben schon Sinn und Zweck. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 14, 2009 diese Bußgelder haben schon Sinn und Zweck. Auf jeden Fall sind sie geeignet, den Prozess des Erwachsenwerdens zu unterstützen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel September 14, 2009 Auf jeden Fall sind sie geeignet, den Prozess des Erwachsenwerdens zu unterstützen. sicher, besonders für die weit unter 30-jährigen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine September 14, 2009 Auf jeden Fall sind sie geeignet, den Prozess des Erwachsenwerdens zu unterstützen. sicher, besonders für die weit unter 30-jährigen... Darüber seid IHR wohl schon hinaus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag