dmddareal September 9, 2009 Hallo alle zusammen... Habe die Abrechnung der Zurich zur o. a. Risterrente zu Gesicht bekommen und war geplättet... Danach hab ich mir mal die Informationen über anfallende Kosten reingezogen.... Zur Info: -Meine Freundin und ich haben zwei gemeinsame Kinder. Sie selber hat KEIN einkommen bis auf Kindergeld. -Abgeschlossen hat Sie die o. a. Anlage bei der Norris Bank. -Zur Zeit zahlt Sie monatlich 20,- (ist wohl der Mindestbetrag oder?) So habe ich die Kosten verstanden: -Beitragssumme bei Rentenzahlungsbeginn = 22.014,52 -Abschlus- u. Vertreibskosten = 5,5% der Summe aller bei Bertragsbeginn vereinbarten Beitreäge zum 60. Lebensjahr = 1.210,80 Zahlbar durch Abzug vom eingehendem Beitrag in gleichmäßigen Beträgen wärend der ersten fünf Monate = 20,18/Monat bzw. 242,16/Jahr -Kosten für die Verwaltung des gebildeten (ha ha ha) Kapitals = 2,5% aller eingehenden Beiträge, Zuzahlungen und Zulagen zzgl. 15,- Stückkosten (was ist das?!?!) >> = 240,-(12*20,-) + 524,- (Staatliche Förderung?) * 2,5% = 19,15 + 15,- = 34,15 Kosten pro Jahr sind also ca. 276,31/Jahr !?! Außerdem dann noch 1% der Jahresrente während des Rentenbezugs.... In der ersten Abrechnung wurden dann aber abgerechnet: + 240,- (fälige Beiträge) + 000,- (staatliche Zulagen) ???? Wo ist die staatliche Zulage geblieben???? - 27,05 (Ergebnis aus Fondsentwicklung) - 69,72 (einbehaltene Abschluss- und Vertriebskosten) ??? Wieso dieser Betrag ??? - 15,- (einnbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals) Das Altersvorsorgevermögen beläuft sich also auf: 122,23 nach 12 Monaten!!! Wer kennt sich hier aus? Meine Fragen: -Wo ist die staatliche Förderung von 524,- geblieben? -Sollte man das Geld in den Wind schießen und lieber alle drei Monate schön essen gehen? Ich freue mich auf kompetente Komentare bzw. Hilfe... Gruß, D. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker September 10, 2009 · bearbeitet September 10, 2009 von herr_welker Wurden die Zulagen beantragt? Im Regelfall wird ein Dauerzulagenantrag bei DWS gestellt. Der Mindestbeitrag bei Riester beträgt 5 EUR. Edit: Außerdem fehlen noch die Zulagen für die Kinder. Wurden diese beantragt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts September 10, 2009 Hallo alle zusammen...Habe die Abrechnung der Zurich zur o. a. Risterrente zu Gesicht bekommen und war geplättet... Danach hab ich mir mal die Informationen über anfallende Kosten reingezogen.... Tja, da bist du nicht der erste... (und wirst leider auch nicht der letzte sein). -Abschlus- u. Vertreibskosten = 5,5% der Summe aller bei Bertragsbeginn vereinbarten Beitreäge zum 60. Lebensjahr = 1.210,80 Zahlbar durch Abzug vom eingehendem Beitrag in gleichmäßigen Beträgen wärend der ersten fünf Monate = 20,18/Monat bzw. 242,16/Jahr Ersetze das fettgedruckte "Monate" durch "Jahre". (Hierbei sind nicht Kalenderjahre gemeint.) -Kosten für die Verwaltung des gebildeten (ha ha ha) Kapitals = 2,5% aller eingehenden Beiträge, Zuzahlungen und Zulagen zzgl. 15,- Stückkosten (was ist das?!?!) >> = 240,-(12*20,-) + 524,- (Staatliche Förderung?) * 2,5% = 19,15 + 15,- = 34,15 Kosten pro Jahr sind also ca. 276,31/Jahr !?! In den ersten fünf Jahren ja. Danach sind es dann 34,15 pro Jahr. (Einfach nochmal lesen was du selbst geschrieben hast.) In der ersten Abrechnung wurden dann aber abgerechnet:+ 240,- (fälige Beiträge) + 000,- (staatliche Zulagen) ???? Wo ist die staatliche Zulage geblieben????Die Zulage muss beantragt werden. Dafür erhält man von seinem Riesteranbieter ein entsprechendes Formular. Logischerweise kann der Antrag erst nach Ablauf des ersten Beitragsjahres (=Kalenderjahr) gestellt werden. Hinzu kommt natürlich auch noch die entsprechende Bearbeitungsdauer bei Anbieter und Zulagenstelle. - 27,05 (Ergebnis aus Fondsentwicklung)- 69,72 (einbehaltene Abschluss- und Vertriebskosten) ??? Wieso dieser Betrag ??? Vermutlich weil der Vertrag unterjährig begonnen wurde? Vermutlich Mitte September? - 15,- (einnbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals)Das Altersvorsorgevermögen beläuft sich also auf: 122,23 nach 12 Monaten!!! Es lebe die Zillmerung! Meine Fragen:-Wo ist die staatliche Förderung von 524,- geblieben? s.o.-Sollte man das Geld in den Wind schießen und lieber alle drei Monate schön essen gehen?Sollte man sich diese Frage nicht besser vor Vertragsabschluss stellen? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
_stigma_ September 10, 2009 · bearbeitet September 10, 2009 von _stigma_ Bei der Norisbank sind 20 das Minimum. 5 Verträge gibt es da standardmäßig nicht (ob man durch Verhandeln auch mit 5 hinkommt weiß ich nicht). Der Rest wurde ja schon genannt. Nachtrag: Allgemein ist das eher ein ungünstiger Vertrag, da es die DWS RRP im Versicherungsmantel ist und damit eine noch höhere Kostenbelastung aufweist. Hier hängt es von den Garantien ab, ob es sich lohnt (was ich aber bezweifel). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pankratius Januar 25, 2010 · bearbeitet Januar 25, 2010 von Pankratius Hallo, ich habe leider dasselbe Produkt "vermittelt" bekommen, also die Zürich Förder Renteinvest. Vertragsbeginn lautet auf 25.11.2009, monatlicher Beitrag 162,17, Laufzeit 39 Jahre. Die Kosten in den ersten 5 Jahren sind natürlich entsprechend hoch (etwas über 4000, wenn ich richtig rechne). Bis jetzt habe ich 13 * 162,17 = 2108,21 eingezahlt (Höchstbetrag für 2009 plus Januarbeitrag 2010). Förderung wurde noch keine beantragt. Jetzt die Frage: Was erwartet mich, wenn ich jetzt kündige? Die Abschlusskosten habe ich ja noch weitgehend vor mir, sollte das meine Entscheidung beeinflussen? Ich habe diesen Thread gelesen (Allianz-Riesterrente) und auch einige andere, aber nirgends erfahren, ob ich die vertraglichen Kosten auch komplett bezahlen muss, wenn ich "die Notbremse" ziehe und aussteige. Würde ich überhaupt einen Teil der 2108,21 wieder sehen? Wenn nicht, ist es eventuell trotzdem besser, 2100 in den Sand zu setzen als 39 Jahre lang hohe Kosten (plus den Rest der Zillmerung) zu zahlen, oder? Gruß, Pankratius Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Legolas2605 Januar 25, 2010 Hallo Pankratius, also bei einer Kündigung verzichtet die Gesellschaft normalerweise auf die Erhebung der noch nicht getilgten Abschluß- und Vertriebskosten. So ist es zumindest bei der A&M Versicherung. Steht in meinen Versicherungsunterlagen. Würde mal in deine Unterlagen schauen, ob du diesen Pasus irgendwo findest. Bei mir ist das §15 Abschluß- und Vertriebskosten. Gruß Legolas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pankratius Januar 26, 2010 · bearbeitet Januar 26, 2010 von Pankratius Hallo Legolas, danke für Deine Antwort, ich bin dabei, das Produktinformationsblatt zu studieren. Meine Hoffnung im Moment ist außerdem folgende: Ich habe das Produktinformationsblatt (PIB) erst heute (2 Monate nach Vertragsbeginn) erhalten, und darin (und auf dem Versicherungsschein) steht: "Sie können Ihre Vertragserklärung auf Abschluss einer Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ... widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nachdem Ihnen das Produktinformationsblatt, die Verbraucherinformation einschließlich der Versicherungsbedingungen, der Versicherungsschein sowie diese Belehrung zugegangen sind." Nun, den Versicherungsschein habe ich schon weit über 4 Wochen, aber da ich das PIB erst gestern bekommen habe, hoffe ich, darüber das ganze noch kippen zu können. Was etwas komisch ist, ist, daß in der Erklärung zum Widerrufsrecht von "Lebensversicherung" die Rede ist, obwohl es sich um eine Rentenversicherung handelt. Hat das eine Auswirkung auf die Gültigkeit? Ich mach jetzt erst mal einen Termin beim Verbraucherschutz und sehe, was die meinen. Hallo Pankratius, also bei einer Kündigung verzichtet die Gesellschaft normalerweise auf die Erhebung der noch nicht getilgten Abschluß- und Vertriebskosten. So ist es zumindest bei der A&M Versicherung. Steht in meinen Versicherungsunterlagen. Würde mal in deine Unterlagen schauen, ob du diesen Pasus irgendwo findest. Bei mir ist das §15 Abschluß- und Vertriebskosten. Gruß Legolas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 26, 2010 setze einen widerruf auf und verlier bloß das PIB nicht (das datum ist wichtig!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pankratius Januar 26, 2010 · bearbeitet Januar 26, 2010 von Pankratius setze einen widerruf auf und verlier bloß das PIB nicht (das datum ist wichtig!). Ich hab das PIB nur elektronisch, zählt das auch? Immerhin kann ich's so kaum verlieren Das PIB hat mein Berater vermutlich durch Software der Zürich generieren lassen, also könnten die das theoretisch nachvollziehen und ich muss das PIB(-Deckblatt) erst gar nicht ausdrucken und mitschicken. Oder überschätze ich die da? Na ja, mach ich sicherheitshalber mal trotzdem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pankratius Januar 27, 2010 Hi zusammen, habe mit einem Mitarbeiter der Zürich per Telefon gesprochen, der meinte, dass von Seite der Zürich nur das Datum des Versicherungsscheins gilt, von dem her ist die Widerrufsfrist abgelaufen. Nach §8 des Versicherungsvertragsgesetzes ist das jedoch eindeutig nicht so (§8 VVG), demnach beginnt die Widerrufsfrist erst, nachdem "der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2" bei mir eingegangen sind. So wie ich es verstanden habe, wälzen sie die "Papierlast" des Produktinformationsblatts auf den Berater ab. Da er es versäumt hat, mir das PIB zeitnah zuzustellen, weiß jemand, ob er dann den entstandenen "Schaden" bezahlen muss? Vielleicht hab ich auch zu viel Mitleid... Kosten einer Kündigung wären laut Auskunft des Zürich-Angestellten erstens 5% auf das Vertragsguthaben, maximal jedoch 100 , zweitens die Abschlusskosten anteilig auf den Vertragszeitraum (hier wurde es etwas schwammig), drittens eventuelle Kursverluste (die innerhalb von gut einem Monat nicht dramatisch ausfallen dürften). Werde wohl den Widerruf mal probieren und habe schon mal vorsorglich die bisherigen Beiträge von meiner Bank zurückholen lassen (ging, da noch keine 6 Wochen verstrichen waren). Wenn der Widerruf nicht klappt, stelle ich beitragsfrei und kündige zum Quartalsende. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pankratius April 5, 2010 · bearbeitet April 5, 2010 von Pankratius So, Ergebnis des ganzen: Mein Widerruf wurde akzeptiert, die haben zwar ordentlich auf Zeit gespielt und vorsichtshalber habe ich auch noch zusätzlich gekündigt, aber letztendlich ging der Widerruf durch. Bei meiner Frau war die Situation die gleiche, bis auf das Detail, dass wir bei ihr nicht mehr alle Einzahlungen zurückziehen konnten, so dass eine beträchtliche Einmalzahlung am Anfang noch "drauf" war. Vielleicht hätten wir's durchboxen können, rein theoretisch liegt die Nachweispflicht (über das Vorliegen des Produktinformationsblatts) ja bei unserem Finanzberater, aber den Stress war's mir dann doch nicht wert. Für meine Frau haben wir ordnungsgemäß gekündigt, so dass ein Anteil der Zillmerungskosten verloren geht. Ich rechne so mit 500 Verlust, aber wenn man auf lange Sicht rechnet, ist das nicht so schlimm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag