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cantaloupe

Online-Banking - Haftung der Banken

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cantaloupe

Hallo,

 

heute neue Post in meiner Postbox bei der DiBa erhalten. Es geht um Änderungen der Geschäftsbedingungen fürs Girokonto.

Was mir jetzt neu aufgefallen ist: Hinter den Geschäftsbedingungen hängen sie noch einen "Vertrag zum Internet-Banking inklusive Postbox" an, den es so vorher noch nicht gab (habe in meinen sämtlichen Unterlagen nichts vergleichbares gefunden).

 

Unter "Haftung" heisst es hier in Punkt 7.2:

 

"(2) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf

der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungs-

instruments, haftet der Kunde für den der ING-DiBa hierdurch entstehenden

Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob

den Kunden an dem Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments

ein Verschulden trifft."

 

Und dass ich auch zahlen muss, wenn ich gar nichts dafür kann, stört mich doch etwas.

Habe ich diesen Passus bisher einfach verpennt, oder wird der jetzt durch die Hintertür eingeführt?

Angeblich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften, wie im Anschreiben behauptet?

Ist das zulässig, wird das jetzt Standard?

 

Was würde eigentlich pasieren, wenn ich dem innerhalb der Widerspruchsfrist widerspreche? Wird dann einfach mein Konto gekündigt?

 

Gruss,

Matthias

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Chemstudent

Hier wird dies auch kurz besprochen.

Andere Kreditinstitute (wie eben comdirect und norisbank) haben die exakt gleichen Formulierungen. Es sit also nichts außergewöhliches und steht wohl mit der EU-Richtlinie im Einklang.

Noch zwei links dazu:

Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Deutschland: Auf dem Weg in eine bargeldlose Zukunft?

Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007

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neysee
· bearbeitet von neysee
Unter "Haftung" heisst es hier in Punkt 7.2:

 

"(2) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf

der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungs-

instruments, haftet der Kunde für den der ING-DiBa hierdurch entstehenden

Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob

den Kunden an dem Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments

ein Verschulden trifft."

 

Und dass ich auch zahlen muss, wenn ich gar nichts dafür kann, stört mich doch etwas.

 

Ja, aber mal ganz pragmatisch: Was kann die Bank dafür, dass dein Authentifizierungsinstrument verloren geht oder gestohlen wird?

 

Wenn bei mir eingebrochen wird und hinterher Bargeld fehlt, das ich in der Schublade habe, kann ich da auch nichts für. Trotzdem ersetzt mir die Bundesbank die Geldscheine nicht. Hier ist die Haftung auf 150 Euro begrenzt. Das empfinde ich eher als Vorteil denn als Nachteil.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

naja, du musst den vorherigen Zustand betrachten. Da brauchtest du im Fall der Fälle keine 150 EUR zahlen. Insofern ist es eine Verschlechterung.

 

edit: irgendwo kann ich es auch nachvollziehen. Als ich noch im Kasino gearbeitet habe, haben hin und wieder Leute angefragt, ob man die PIN-Nr. der EC-Karte nicht neben den anderen Daten speichern könnte im Kasino.

Da fällt einem erst einmal die Kinnlade runter.

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tom1978
Ja, aber mal ganz pragmatisch: Was kann die Bank dafür, dass dein Authentifizierungsinstrument verloren geht oder gestohlen wird?

 

Das kommt darauf an. Wenn zum Beispiel ein Web- oder Mailserver der Bank gehackt wird und darüber ein Trojaner verbreitet wird, der Authentifizierungsdaten abgreift, bist nach der neuen Regelung Du der Dumme. Klaut jemand die neue PIN und die TANS bei der Post oder auf dem Weg der Zustellung, bist Du der Dumme, obwohl die entsprechenden Daten es nicht bis in Deinen Briefkasten und damit in Deinen Verantwortungsbereich geschafft haben. Warum soll in solchen Fällen der Kunde haften? Letztlich sind doch die Banken sehr interessiert daran, dass Online-Banking genutzt wird, da es ihre Kosten massiv reduziert.

 

Als ich noch im Kasino gearbeitet habe,

 

Du hast ja einen interessanten Werdegang - vom Kasino in den Staatsdienst?

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incts
Du hast ja einen interessanten Werdegang - vom Kasino in den Staatsdienst?

Naja, sind die Kasinos nicht auch (zumindest quasi-)staatlich? ;)

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Sven82
Du hast ja einen interessanten Werdegang - vom Kasino in den Staatsdienst?
nein, bin als Finanzbeamter im Kasino tätig gewesen. Also noch skuriler. ;)

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