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vanity

Eine Anleihe für Sparfux ...

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kleinerfisch

Also ich plane derzeit mit RCB0Z0. Die Stückzinseffizienz liegt zwar nur bei 16% und es gibt auch keine Freetradeaktionen dafür aber das ist das beste, was ich zum Jahreswechsel finden konnte. Der Abstand zum Basispreis liegt bei sicheren 48%.

 

Ich habe mich allerdings nur bis 30% Sicherheitsabstand zum Basispreis suchen getraut. Man hält die Anleihe zwar nur ein paar Tage, aber es sollten ja auch schon Pferde vor die Apotheke gekotzt haben ;)

 

Ah! Jetzt habe ich sie gefunden (der Link ging auf die Aktie, die WKN ist die Anleihe).

Emission war der 21.09.09. Deine 16% stimmen nur, wenn die Stückzinsen seitdem angesammelt wurden und keine Zwischenausschüttung war.

Hast Du dafür eine belastbare Quelle? Bei Raiffeisen Centro finde ich nichts, comdirect sagt Stückzinsen 0 (das ist da aber oft falsch bei Aktienanleihen).

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etherial

Lösung: Verluste nicht deklarieren, sondern bei der Bank lassen. Bei anderen Banken immer genug Zinsen/Dividenden etc. haben, um ihn auszunutzen.

 

Naja - der endjährige Stückzinstrick funktioniert - wenn überhaupt - nur wenn man die Verluste deklariert. Insofern ist das keine Lösung.

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kleinerfisch

 

Naja - der endjährige Stückzinstrick funktioniert - wenn überhaupt - nur wenn man die Verluste deklariert. Insofern ist das keine Lösung.

 

Bitte definiere "endjähriger Stückzinstrick"

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sparfux

Ah! Jetzt habe ich sie gefunden (der Link ging auf die Aktie, die WKN ist die Anleihe).

Emission war der 21.09.09. Deine 16% stimmen nur, wenn die Stückzinsen seitdem angesammelt wurden und keine Zwischenausschüttung war.

Hast Du dafür eine belastbare Quelle? Bei Raiffeisen Centro finde ich nichts, comdirect sagt Stückzinsen 0 (das ist da aber oft falsch bei Aktienanleihen).

Sorry für den falschen Link. War ein Copy-Paste-Fehler.

 

Schau mal, dass Du den Prospekt oder das Term-Sheet findest. Da hatte ich nachgeschaut. Meiner Erfahrung nach gibt es bei den etwas über ein Jahr laufenden Aktienanleihen nie eine Zwischenausschüttung. (Ich habe das zumindest noch nie beobachtet.)

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kleinerfisch

Sorry für den falschen Link. War ein Copy-Paste-Fehler.

no prob

Schau mal, dass Du den Prospekt oder das Term-Sheet findest. Da hatte ich nachgeschaut. Meiner Erfahrung nach gibt es bei den etwas über ein Jahr laufenden Aktienanleihen nie eine Zwischenausschüttung. (Ich habe das zumindest noch nie beobachtet.)

hast recht (§ 12):

Interest runs from the issue date ... up to the maturity date B)

 

So, dann muss man ihn nur noch kaufen können. Schau ich mal am Montag.

Ich hatte noch CM1W9Y (mit 18% Kapitaleffizienz) im Auge, auf den CoBa Seiten steht jedoch "ausverkauft" :(

 

 

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otto03

 

Ich hatte noch CM1W9Y (mit 18% Kapitaleffizienz) im Auge, auf den CoBa Seiten steht jedoch "ausverkauft" :(

 

Wird noch gehandelt, bei "Nichthandelszeiten" oder wenn die Coba nicht mehr handeln will, steht auf den CoBa Seiten immer ausverkauft.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich hatte noch CM1W9Y (mit 18% Kapitaleffizienz) im Auge, auf den CoBa Seiten steht jedoch "ausverkauft" :(

Falls CM1W9Y zu kaufen ist, was ich annehme, ist diese wirklich noch einen Schiss besser. Ich möchte die Aktion bei der Onvista Bank machen; da läuft bis Ende Dezember eine Freetradeaktion auf Commerzbankprodukte. Spart mir zusätzlich nochmal die Kaufkosten.

 

Ist mir wahrscheinlich durch die Lappen gerutscht, weil sie erst im Februar ausläuft.

 

 

Ich schaue mir übrigens 2 "Effizienzen" an:

 

Die Stückzinseffizienz (erzeugte Stückzinsen/eingesetztes Kapital) und die "Zeile 8"-Effizienz (erzeugte Erträge, die mit Altverlusten verrechenbar sind/eingesetztes Kapital)

 

Die letztere ist m.E. aussagekräftiger, weil sie auch den Kursverlauf des Produktes und die Kosten berücksichtigt. Dafür kann man sie nur abschätzen, da man die genauen Kaufs- und Verkaufskurse nicht kennt.

 

Bei CM1W9Y sind das nach meinen Berechnungen 19,23% bzw. 19,05% (bei einem Kauf am 28.12.10). Kein großer Unterschied wegen der geringen Handelskosten und auch weil keine großen Verluste entstehen.

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Ich schaue mir übrigens 2 "Effizienzen" an:

 

Die Stückzinseffizienz (erzeugte Stückzinsen/eingesetztes Kapital) und die "Zeile 8"-Effizienz (erzeugte Erträge, die mit Altverlusten verrechenbar sind/eingesetztes Kapital)

 

Die letztere ist m.E. aussagekräftiger, weil sie auch den Kursverlauf des Produktes und die Kosten berücksichtigt. Dafür kann man sie nur abschätzen, da man die genauen Kaufs- und Verkaufskurse nicht kennt.

 

Bei CM1W9Y sind das nach meinen Berechnungen 19,23% bzw. 19,05% (bei einem Kauf am 28.12.10). Kein großer Unterschied wegen der geringen Handelskosten und auch weil keine großen Verluste entstehen.

 

Mit den Effizienzen hast Du natürlich recht - entscheidend ist was hinten rauskommt (wie komme ich nur gerade jetzt auf diesen Spruch :unsure:), also die Zeile8-Effizienz. Jedenfalls, wenn es einem, wie mir, um den Abbau von Altverlusten geht und nicht um reine Einkünfteverlagerung.

Aber wie Du schon sagst - unsichere Prognose und nur geringe Differenz zur Kapitaleffizienz (die ich so nenne, weil ich mein Kapital möglichst effizient einsetzen möchte; bitte viel umgerubelte Veluste pro eingesetzten Euro).:)

 

Du schreibst "bei einem Kauf am 28.12.10". Kommst Du auch zu dem Schluss, dass das wegen der 2-tägigen Verzögerung der letzte mögliche Kauftag in diesem Jahr ist? Mir ist nie ganz klar, inwieweit der 31.12. (und auch der 24.12.) eigentlich als Arbeitstag mitzählt.

 

Dir ist aber schon klar, dass Du bei der ausführenden Bank die Verlustbescheinigung bereits beantragt haben musst, es sei denn Du willst noch nen Übertrag mit reinschieben?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Du schreibst "bei einem Kauf am 28.12.10". Kommst Du auch zu dem Schluss, dass das wegen der 2-tägigen Verzögerung der letzte mögliche Kauftag in diesem Jahr ist? Mir ist nie ganz klar, inwieweit der 31.12. (und auch der 24.12.) eigentlich als Arbeitstag mitzählt.

Es gab vor einigen Jahren mal eine intensive Diskussion, ob der Kauf- oder der Valutatag als Stichtag für das Steuerjahr zählen. Ich weiss nicht mehr, ob diese Diskussion in diesem Board oder in einem anderen, in dem ich damals unterwegs war, stattgefunden hat. Es konnte jedenfalls nicht endgültig geklärt werden. Darum schaue ich, dass der Valutatag auf jeden Fall im alten Jahr ist. Damit wäre der letztmögliche Handelstag der 29.12. Ich lasse immer noch einen Tag Reserve, falls was schief geht und man eine 2. Chance braucht - deshalb der 28.12.

 

Dir ist aber schon klar, dass Du bei der ausführenden Bank die Verlustbescheinigung bereits beantragt haben musst, es sei denn Du willst noch nen Übertrag mit reinschieben?

Ich habe bei der OnvistaBank ein altes "Nordnet" Depot. Da handelt man mit den Emittenten für 5,99€ flat. Da es bei der RCB-Aktienanleihe keine Freetrade-Aktionen gab, ist das für mich das günstigste gewesen und ich hatte sowieso bei der OnvistaBank die Verlustbescheinigung beantragt. Es ist jetzt also ein glücklicher Zufall, dass CM1W9Y da zumindest für den Kauf auch noch als FreeTrade ausgeführt werden würde. Spart mir nochmal 5,99€ (Kleinvieh macht auch Mist ;))

 

Aber wie Du schon sagst - unsichere Prognose und nur geringe Differenz zur Kapitaleffizienz (die ich so nenne, weil ich mein Kapital möglichst effizient einsetzen möchte; bitte viel umgerubelte Veluste pro eingesetzten Euro).:)

Ich schaue mir den Zeile-8-Wert aber trotzdem an, einfach um sicherzugehen, dass eine niedrige (negative) Restrendite der Anleihe, ein hoher Spread oder hohe Handelskosten mir nicht die Suppe versalzen. Ich mache mit der Excel-Funktion "kursfaellig" eine Vorhersage der Kaufs- und Verkaufskurse. Funktioniert nicht so schlecht. Derzeit ist die Vorhersage, dass ich mit CM1W9Y unter meinen Randbedingungen 4,38€ Verlust machen werde. Kann ja mal posten, was es dann Anfang Januar wirklich war. Sollte nicht so weit weg liegen.

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stat

Du schreibst "bei einem Kauf am 28.12.10". Kommst Du auch zu dem Schluss, dass das wegen der 2-tägigen Verzögerung der letzte mögliche Kauftag in diesem Jahr ist? Mir ist nie ganz klar, inwieweit der 31.12. (und auch der 24.12.) eigentlich als Arbeitstag mitzählt.

Es gab vor einigen Jahren mal eine intensive Diskussion, ob der Kauf- oder der Valutatag als Stichtag für das Steuerjahr zählen. Ich weiss nicht mehr, ob diese Diskussion in diesem Board oder in einem anderen, in dem ich damals unterwegs war, stattgefunden hat. Es konnte jedenfalls nicht endgültig geklärt werden. Darum schaue ich, dass der Valutatag auf jeden Fall im alten Jahr ist. Damit wäre der letztmögliche Handelstag der 29.12. Ich lasse immer noch einen Tag Reserve, falls was schief geht und man eine 2. Chance braucht - deshalb der 28.12.

 

 

 

 

Es zählt definitiv der Tag an dem das Geschäft rechtsgültig ist = Kauftag. Alle mir bekannten Banken haben das auch so in Ihren Systemen für die Abgst. Da gibt es einige Urteile zu und ich habe mit Hinweisen auf diese Urteile in den vor Abgst Jahren das auch so beim FA durchbekommen. Seit der Abgst wird es auch bei allen Banken so gehandhabt.

 

Mit der Sicherheitslösung 28.12 gebe ich Dir in sofern Recht da die Umsätze Yearend sehr dünn sind und sich alle Stückzinsjäger auf die gleichen Papiere werfen :-)

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sparfux

Es zählt definitiv der Tag an dem das Geschäft rechtsgültig ist = Kauftag. Alle mir bekannten Banken haben das auch so in Ihren Systemen für die Abgst. Da gibt es einige Urteile zu und ich habe mit Hinweisen auf diese Urteile in den vor Abgst Jahren das auch so beim FA durchbekommen. Seit der Abgst wird es auch bei allen Banken so gehandhabt.

Kannst Du da einen Link zu den Urteilen posten oder zu anderweitigen Referenzen, die das bestätigen? Soweit ich mich erinnern kann, gab es damals auch die Meinung, dass steuerlich immer der Tag des der Zuflusses des Geldes (also Valuta) zählt. Ich habe es bisher immer vermeiden wollen, mich wegen dieser 2 Tage mit dem FA rumärgern zu müssen.

 

Mit der Sicherheitslösung 28.12 gebe ich Dir in sofern Recht da die Umsätze Yearend sehr dünn sind und sich alle Stückzinsjäger auf die gleichen Papiere werfen :-)

Wobei das bei Aktienanleihen egal ist, weil man eh mit dem Emittenten handelt.

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etherial

Bitte definiere "endjähriger Stückzinstrick"

 

Kaufen am Ende des Jahres, Verkaufen am Anfang des nächsten Jahres.

Wenn du das zum konvertieren von Altverlusten machen willst, dann willst du sicher recht hohen Stückzins einsetzen. D.h. hoher Verlust in diesem Jahr, hoher Gewinn im nächsten.

 

Wenn du den Verlust nicht in der Steuererklärung erklärst, wird er im nächsten Jahr mit dem Gewinn verrechnet (und dann war alles umsonst).

 

Wenn du den Verlust hingegen in der Steuererklärung erklärst, könnte dadurch die Situation entstehen, dass du unterm Strich Verluste hast. Und in Gegenwart von Verlusten lebt der Sparbetrag wieder auf (Neuverluste werden vor dem Sparbetrag verrechnet), da nicht genügend Gewinne zum Gegenrechnen da sind, verfällt er sogar.

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kleinerfisch

Bitte definiere "endjähriger Stückzinstrick"

 

Kaufen am Ende des Jahres, Verkaufen am Anfang des nächsten Jahres.

...

Wenn du den Verlust nicht in der Steuererklärung erklärst, wird er im nächsten Jahr mit dem Gewinn verrechnet (und dann war alles umsonst).

 

Wenn du den Verlust hingegen in der Steuererklärung erklärst, könnte dadurch die Situation entstehen, dass du unterm Strich Verluste hast. Und in Gegenwart von Verlusten lebt der Sparbetrag wieder auf (Neuverluste werden vor dem Sparbetrag verrechnet), da nicht genügend Gewinne zum Gegenrechnen da sind, verfällt er sogar.

Da hast Du natürlich recht.

Ohne Verlusterklärung geht das nur mit Depotübertrag, was wir hier vielleicht den unterjährigen Stückzinstrick nennen sollten (auch wenn er ausnahmsweise über den Jahreswechsel gemacht wird).

 

Da bin ich wohl durcheinander gekommen.

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stat

Es zählt definitiv der Tag an dem das Geschäft rechtsgültig ist = Kauftag. Alle mir bekannten Banken haben das auch so in Ihren Systemen für die Abgst. Da gibt es einige Urteile zu und ich habe mit Hinweisen auf diese Urteile in den vor Abgst Jahren das auch so beim FA durchbekommen. Seit der Abgst wird es auch bei allen Banken so gehandhabt.

Kannst Du da einen Link zu den Urteilen posten oder zu anderweitigen Referenzen, die das bestätigen? Soweit ich mich erinnern kann, gab es damals auch die Meinung, dass steuerlich immer der Tag des der Zuflusses des Geldes (also Valuta) zählt. Ich habe es bisher immer vermeiden wollen, mich wegen dieser 2 Tage mit dem FA rumärgern zu müssen.

 

Mit der Sicherheitslösung 28.12 gebe ich Dir in sofern Recht da die Umsätze Yearend sehr dünn sind und sich alle Stückzinsjäger auf die gleichen Papiere werfen :-)

Wobei das bei Aktienanleihen egal ist, weil man eh mit dem Emittenten handelt.

 

Steuerberaterder bei einem Abwickler die gesamte Abgst betreut sowie 2 Banken habe mir das unabhängig voneinander bestätigt.

 

sonst hier

 

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1147001-neustebeitraege/abgeltungssteuer-bis-wann-wertpapiere-kaufen

 

"Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische (Kauf-)Vertrag abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1963 VI 120/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ―HFR― 1964, 157; vom 15. Dezember 1993 X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687; vom 30. November 1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425, BStBl II 2000, 262, und vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10). Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten zu verstehen. Dabei setzt der Normzweck, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen, voraus, dass die entsprechenden ―schuldrechtlichen― Vertragserklärungen des Verkäufers und des Erwerbers innerhalb der Spekulationsfrist abgegeben worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, m.w.N.)."

 

BFH-Urteil vom 08. 04.2003 - IX R 1/01 (NV)

 

 

Kannst Du da einen Link zu den Urteilen posten oder zu anderweitigen Referenzen, die das bestätigen? Soweit ich mich erinnern kann, gab es damals auch die Meinung, dass steuerlich immer der Tag des der Zuflusses des Geldes (also Valuta) zählt. Ich habe es bisher immer vermeiden wollen, mich wegen dieser 2 Tage mit dem FA rumärgern zu müssen.

 

 

Wobei das bei Aktienanleihen egal ist, weil man eh mit dem Emittenten handelt.

 

Steuerberaterder bei einem Abwickler die gesamte Abgst betreut sowie 2 Banken habe mir das unabhängig voneinander bestätigt.

 

sonst hier

 

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1147001-neustebeitraege/abgeltungssteuer-bis-wann-wertpapiere-kaufen

 

"Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische (Kauf-)Vertrag abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1963 VI 120/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ―HFR― 1964, 157; vom 15. Dezember 1993 X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687; vom 30. November 1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425, BStBl II 2000, 262, und vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10). Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten zu verstehen. Dabei setzt der Normzweck, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen, voraus, dass die entsprechenden ―schuldrechtlichen― Vertragserklärungen des Verkäufers und des Erwerbers innerhalb der Spekulationsfrist abgegeben worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, m.w.N.)."

 

BFH-Urteil vom 08. 04.2003 - IX R 1/01 (NV)

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sparfux

Steuerberaterder bei einem Abwickler die gesamte Abgst betreut sowie 2 Banken habe mir das unabhängig voneinander bestätigt.

Na OK, ich probiere es dieses Jahr selber mal aus und Verlge den Handelstag auf den 30.12. (1 Tag Reserve). Dieses Jahr geht es bei mir nur um ein paar Hundert Euronen.

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stat

Steuerberaterder bei einem Abwickler die gesamte Abgst betreut sowie 2 Banken habe mir das unabhängig voneinander bestätigt.

Na OK, ich probiere es dieses Jahr selber mal aus und Verlge den Handelstag auf den 30.12. (1 Tag Reserve). Dieses Jahr geht es bei mir nur um ein paar Hundert Euronen.

 

Risiko ist eher das Du keine Papiere mehr zu einem "normalen" Kurs am 30.12 bekommst. Denk daran um 14 Uhr ist Schluss an 30 verkürzter Handelstag.

 

Viel Erfolg!

 

 

Na OK, ich probiere es dieses Jahr selber mal aus und Verlge den Handelstag auf den 30.12. (1 Tag Reserve). Dieses Jahr geht es bei mir nur um ein paar Hundert Euronen.

 

Risiko ist eher das Du keine Papiere mehr zu einem "normalen" Kurs am 30.12 bekommst. Denk daran um 14 Uhr ist Schluss am 30sten da verkürzter Handelstag.

 

Viel Erfolg!

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sparfux

irgendetwas stimmt mit Deinen EInstellungen nicht. Bei mir erscheint Dein eigenes Post 2mal - immernoch mal zusätzlich als Zitat ... und ich habe heute noch nichts getrunken ;)

 

Das mit dem ausgedünnten Markt sollte bei Aktienanleihen kein Problem sein, da der Emittent der Anleihe selber als Market Maker auftritt und Anteile zur Verfügung stellt. Einziges Risiko ist, dass der Emittent sozusagen schon in "Urlaub" gegangen ist.

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Torman

Steuerberaterder bei einem Abwickler die gesamte Abgst betreut sowie 2 Banken habe mir das unabhängig voneinander bestätigt.

Na OK, ich probiere es dieses Jahr selber mal aus und Verlge den Handelstag auf den 30.12. (1 Tag Reserve). Dieses Jahr geht es bei mir nur um ein paar Hundert Euronen.

Ich würde lieber bei der vorsichtigen Wahl 28.12. bleiben. Ich kann nicht erkennen, dass das zitierte Urteil etwas mit der Fragestellung zu tun hat. Es geht dort schließlich nur im die Bestimmung der Spekulationsfrist. Den Zuflusszeitpunkt oder hier besser Abflusszeitpunkt erscheint mir weiterhin logischer bei der Abgeltungssteuer.

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Fleisch

ich versteh die ganze Aufregung generell nicht. Selbst wenn du 50k anlegst um den Stückzinstrick anzuwenden und darauf 10 % p.a. Zinsen erzielen würdest, so läge dein Stückzinsverlust pro Tag nur bei rund 13,70 . Wenn es bei dir nur um ein paar Hundert Euro geht, die zu verscheiben sind wird ein Tag mehr oder weniger wohl kaum ins Gewicht fallen, oder ?

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sparfux

ich versteh die ganze Aufregung generell nicht. Selbst wenn du 50k anlegst um den Stückzinstrick anzuwenden und darauf 10 % p.a. Zinsen erzielen würdest, so läge dein Stückzinsverlust pro Tag nur bei rund 13,70 . Wenn es bei dir nur um ein paar Hundert Euro geht, die zu verscheiben sind wird ein Tag mehr oder weniger wohl kaum ins Gewicht fallen, oder ?

Das ist schon richtig. Auf die "XINTZINSFUSS-Rendite" des Steuertricks haben die 2 Tage einen ziemlich großen Einfluss. Praktisch macht das aber nichts aus. Das ist reiner Sportsgeist! Einfach mal testen, ob es geht.

 

Da am 31. aber nicht gehandelt wird, werde ich jetzt sowieso auf 29.12. gehen. ... wie gesagt, nur Sportsgeist ;).

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sparfux

Da 2010 schiebetechnisch jetzt mehr oder weniger gegessen ist, gehe ich jetzt mal in Vorlage für unterjähriges Umwandeln im Q2/2011:

 

VT0BYS Effizienz ca. 23,5%

DZ6SVY Effizienz ca. 26,7%

 

Beide mit Abstand zum Basispreis >50% (derzeit).

 

kleinerfisch (und alle anderen), jetzt streng Dich mal an, was besseres zu finden ;)

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etherial

Da 2010 schiebetechnisch jetzt mehr oder weniger gegessen ist, gehe ich jetzt mal in Vorlage für unterjähriges Umwandeln im Q2/2011:

 

Für Q1/2011 würde sich folgendes anbieten: TB7V7W (Infineon), Kupon 19,5% p.a., überlanger Zinslauf (eff. Kupon liegt bei ca. 24,x%). Die Maximalrendite ist jetzt gerade allerdings negativ. Hat jemand eine Einschätzung warum? Vielleicht weil jetzt gerade viele an dem Papier Interesse haben?

 

Was wäre davon die Effizienz? Beim unterjährigen Schieben muss man eine Zeit von 2-6 Wochen für den Depotübertrag einkalkulieren.

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sparfux

Was wäre davon die Effizienz? Beim unterjährigen Schieben muss man eine Zeit von 2-6 Wochen für den Depotübertrag einkalkulieren.

~18,6%

 

Ich habe immer 4 Wochen Haltedauer angenommen. VT0BYS ist auch Infineon, DZ6SVY TUI.

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kleinerfisch

Ich antworte mal hier, da der andere Thread nicht so passt.

 

Nebenbei habe ich noch etwa 40K Altverluste in Neuverluste umgerubelt.

Ja Sapperlot! Das ist schon 'ne ganze Menge.

Durch konsequentes Verkaufen von Verlierern innerhalb der und ebenso konsequentes Halten von Gewinnern über die alte Spekufrist hinaus hat sich in den letzten 10+ Jahren halt so einiges angesammelt.

 

Hast Du denn da für 2011 noch was zum schieben?

Leider ja. Jeder Euro ein ehrlicher Verlust und manche sogar zwei (Halbeinkünfteverfahren lässt grüßen)

 

... da Du ja immer die guten Schiebeschnäppchen findest. B)

Danke für die Blumen. Du bist aber auch nicht schlecht (Spürfux?).

 

Ohne Euch hier im Forum wäre ich aber wohl gar nicht erst auf die Idee gekommen, zu suchen.

Habe im Moment anderes zu tun aber werde mich demnächst auch wieder an der Suche beteiligen. Vielleicht gibt es ja noch mal so was lukratives wie das 100%-Telekom-Teil :P

 

ein frohes neues

 

kleinerfisch

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sparfux

Durch konsequentes Verkaufen von Verlierern innerhalb der und ebenso konsequentes Halten von Gewinnern über die alte Spekufrist hinaus hat sich in den letzten 10+ Jahren halt so einiges angesammelt.

Diese - doch recht langfristig ausgerichtete - Steuersparidee habe ich leider erst seit kurz vor Ende der entsprechenden steuerlichen Regelung genutzt. Dementsprechend sind es bei mir "nur" ca. 28k Verluste, die bis 2013 noch zu verarbeiten sind.

 

ein frohes neues

dito!

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