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Sparer99

Abgeltungssteuer .. aktuelles Beispiel als Hilfe

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Sparer99

Hallo,

aus meinem aktuellen Fall benötige ich Hilfe von Leute, die sich wirklich auskennen.

 

Also bsiher kannte ich mich recht gut mit der EKST aus, da diese bei mir immer mit dem Taxman gemacht wurde, und somit hoffendlich recht ordentlich ausfiel.

 

Nun aber mein aktueller Fall, bei dem ich nicht weiterkomme.

 

Also ich habe aus dem Jahr 2008 noch einen verlustvortah von 27.000 Euro ( Entstanden aus Wertpapier Sekulations verlusten) :-(

 

Jetzt habe ich in diesem Jahr bei der comdirect einen Fonds gekauft . ( M&G Global) falls es interessiert.

 

Und habe den Fonds auch gleich nach 1 Monat wieder verkauft. ( habe halt Schiss in der aktuellen Zeit)

 

Jetzt das Rechenbeispiel :

 

Gekauft : 7000 Euro ( Fondsanteile) + 188 EURO ( 2,625% Bonifikation Fondsgesellschaft) = 7188 EURO. ( mein Kaufpreis).

 

Verkauft : Kurswert = 7150 EURO ( beim Verkauf über die Fondsgesellschaft keine Gebühren).

 

Jetzt kommt der Hit :

Auf der Verkaufsabrechnung finde ich folgendes :

 

Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung ( Schätzwert) : 458 EURO.

 

Und diese 458 Euro werden mir von meinem Freistellungsauftrag ( 800 Euro) auch gleich abgezogen.

Also Rest bei Freistellungsauftrag : 376 Euro.

 

Nun die Fragen :

 

a. Wie kann es sein, das eine Art Gewinn von 458 Euro geschätz wird, welches ja noch viel mehr sein müsste, da dieses ja die 25% der Abgeltungssteuer sein müsste ?????

b. Wie kann überhaupt eine Art Gewinn ermittelt werden, obwohl ein Verlust entstanden ist ?

c. Wie kann ich mir diesen Betrag umgehend über die EKST etc wiederholen, da hier ja auch noch ein Verlustvortrag von 27.000 Euro liegt ?

d. Ist die Abrechnung der comdirect hier überhaupt richtig und möglich ?

 

Über sachdienliche Auskünfte bin ich euch wirklich dankbar.

 

Ciao

 

Sparer99

 

P.S.

Ich kann auch gerne mal einen Anhang der Abrechnung von der comdirect anhängen, für diejenigen, die es nicht glauben können.

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Sven82
Gekauft : 7000 Euro ( Fondsanteile) + 188 EURO ( 2,625% Bonifikation Fondsgesellschaft) = 7188 EURO. ( mein Kaufpreis).

Ausgabeaufschlag zahlt man in der heutigen Zeit wo es Fondsvermittler gibt nicht mehr (nur so am Rande angemerkt).

 

Frag' mal bei der Codi nach warum sie die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 6 InvStG angesetzt haben als Steuerbemessungsgrundlage bzw. die Besteuerung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 InvStG vorgenommen haben. Anschaffungsdaten dürften bekannt gewesen sein als auch die täglich bekannt zu machenden Daten.

 

Sollte die Abrechnung richtig sein müsste man sich mal die Kauf- und Verkaufsabrechnung anschauen. So aus der Ferne kann man nicht mehr dazu sagen.

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Sparer99

Heute kam nach extra Nachfragen folgendes von der Comdirect als Antwort :

 

Sehr geehrter XXXXXXXXX,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Bei dem von Ihnen genannten Fonds handelt es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds. Ein thesaurierender Fonds zahlt erwirtschaftete Erträge im Vergleich zu ausschüttenden Fonds nicht an die Anteilseigner aus, sondern schlägt sie dem Fondsvermögen zu. Da die zugeflossenen Erträge bisher noch keinem Steuerabzug unterworfen waren, sind wir als Kapitalerträge auszahlende Stelle gemäß Investmentsteuergesetz verpflichtet, dieses im Rahmen des Verkaufes vorzunehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten steuerpflichtigen Erträgen nicht um erzielte Kursgewinne des Fonds, sondern um Zins- , Dividenden- oder sonstige steuerpflichtige Erträge aus der Geschäftstätigkeit des Fonds handelt.

 

Zur Ermittlung der Steuerbasisbeträge wird die Summe aller Thesaurierungen zwischen Kauf und Verkauf gebildet. Weiterhin wird der gemeldete Zwischengewinn für das laufende Geschäftsjahr zum Stichtag des Verkaufs berücksichtigt. Im Endeffekt werden also genau die steuerpflichtigen Erträge versteuert, die der Fonds während Ihrer Haltezeit erwirtschaftet hat.

 

Erfolgte die Einbuchung der Fondsanteile durch einen Depotübertrag zur comdirect vor dem 01.01.2009, entspricht die Bemessungsgrundlage der Höhe des gesamten akkumulierten Ertrags pro Anteil seit Bestehen des Fonds. Durch den Depotübertrag gingen sämtliche steuerliche Informationen des Erwerbs verloren, da eine Übertragung dieser Daten ist bei einem Depotübertrag nicht vorgesehen war. Sie haben dann nur die Möglichkeit, sich mittels der Kaufabrechnung in Ihrer Einkommensteuererklärung die gezahlte Kapitalertragsteuer anrechnen zu lassen.

Seit dem 01.01.2009 werden die steuerlichen Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen übermittelt, so dass keine steuerliche Veranlagung mehr erforderlich ist.

 

Die Fondsgesellschaft hat gemäß Investmentsteuergesetz vier Monate Zeit, nach Ende eines jeden Geschäftsjahres für den Fonds den jährlichen Thesaurierungsbetrag bekannt zu geben. Erfolgt ein Verkauf nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres und vor Veröffentlichung des aktuellen Thesaurierungsbetrags, ist die auszahlende Stelle verpflichtet, zu dem zuletzt bekannten akkumulierten Betrag einen Schätzwert hinzuzufügen. Dieser beträgt einheitlich für alle ausländischen thesaurierenden Fonds 6 % vom letzten Rücknahmepreis des abgelaufenen Geschäftsjahres.

 

Sobald der tatsächliche Thesaurierungsbetrag veröffentlicht wurde, erfolgt automatisch eine Neuberechnung des Verkaufs mit diesem Wert, so dass Sie in der Regel mit einer Erstattung zuviel gezahlter Steuern rechnen können.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und nutzen diese Gelegenheit, um Sie auf ein Angebot hinzuweisen, das für Sie interessant sein könnte: 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

YYYYYYYY

 

 

 

Und was heißt das nun für mich ?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Für dich heißt das, dass du in den nächsten Wochen eine korrigierte Abrechnung erhälst. Dürfte so Mitte November sein wann die Besteuerungsgrundlagen von M&G im Bundesanzeiger unter www.eBundesanzeiger.de veröffentlicht werden. Du brauchst also nur warten. Kein Grund zur Panik.

 

 

Was ich mich jetzt allerdings frage ist, ob das BMF-Schreiben vom 18.08.2009 schon im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlicht wurde.

... Klick klick klick, gerade nachgeschaut ... nein, ist noch nicht veröffentlicht, denn da hat sich etwas gravierend geändert!!!

 

Für thesaurierende ausländische Investmentvermögen wird Kapitalertragsteuer bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils unter Einschaltung einer inländischen auszahlenden Stelle von den nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträgen erhoben. Die Bemessungsgrundlage knüpft an § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 InvStG an. Die auszahlende Stelle kann sich an den entsprechenden Bekanntmachungen/Veröffentlichungen orientieren. Soweit eine solche Maßnahme unterblieben ist (z. B. bei intransparenten Fonds), muss die auszahlende Stelle die Bemessungsgrundlage selbst ermitteln. Für Rückgaben oder Veräußerungen von Investmentanteilen im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Bekanntmachung/Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Absatz 1 InvStG sind die im WM-Datenservice hinterlegten Werte anzuwenden. Dabei ist grundsätzlich von den noch nicht dem Steuerabzug unterlegenen ausschüttungsgleichen Erträgen für das abgelaufene Geschäftsjahr in gleicher Höhe je Anteil wie für das davor liegende Geschäftsjahr auszugehen. Für Rückgaben oder Veräußerungen vor Veröffentlichung dieses Schreibens im BStBl Teil I, für das erste Geschäftsjahr eines ausländischen Investmentvermögens, oder wenn ausnahmsweise keine Daten bei WM-Datenservice zu Verfügung stehen, sind im Schätzungswege 6 % des zum Ende des Geschäftsjahres festgesetzten Rücknahmepreises bzw. Börsen- oder Marktpreises zu diesem Zeitpunkt anzusetzen.

es werden grundsätzlich nicht mehr die 6 % für das abgelaufene Geschäftsjahr angesetzt, sondern die WM-Daten der ausschüttungsgleichen Erträge des Vorgeschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr. Insofern ein Vorteil für den Anleger.

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Sparer99

Hallo,

vielen Dank für diese so ausführliche Antwort.

 

Ich muß schon sagen, diese ganze Geschichte wird schon recht kompliziert.

 

Ich stelle mir gerade vor, da ich noch einige Fonds halte, welche ich in diesem Jahr gekauft habe.

 

Wenn ich die alle noch in disem jahr verkaufe, dann würde ich ja richtig in eine Art Vorleitung bei den Zinsen gehen.

 

Würde mir ja jedesmal die 6% abgezogen.

 

Und wenn ich dann nicht rechtzeitig diese Meldung im November bekommen würde, dann könnte ich doch warscheinlich erst

im nächsten Jahr dieses geld bei der EKST wiederholen ?

 

Oder gibt es da jetzt einen Automatismus, welcher dafür sorgt, das ich bei der Korrektur-Meldung auch gleich meine Zinsen

wiederbekomme ???

 

Mir graut es da schon vor der nächsten EKST Erklärung.

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Sven82
Würde mir ja jedesmal die 6% abgezogen.

nein, die 6 % Ersatzbemessungsgrundlage werden nur angesetzt, wenn zwischen Geschäftsjahresende des Fonds (muss nicht das Kalenderjahr sein, hängt vom Fonds ab - z.B. bei M&G Fonds ist es der 31.08.) und dem Veröffentlichungszeitpunkt (spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende) verkauft wird, es sich um einen ausländischen Thesaurierer handelt und das von mir zitierte BMF-Schreiben noch nicht im Bundessteuerblatt verkündet wurde. Da gehört schon einiges dazu um das zu schaffen :(

 

Und wenn ich dann nicht rechtzeitig diese Meldung im November bekommen würde, dann könnte ich doch warscheinlich erst

im nächsten Jahr dieses geld bei der EKST wiederholen ?

wenn nicht, dann spätestens im nächsten Jahr bei der Steuererklärung für das Jahr 2009.

 

Oder gibt es da jetzt einen Automatismus, welcher dafür sorgt, das ich bei der Korrektur-Meldung auch gleich meine Zinsen

wiederbekomme ???

wie die Codi schreibt wird die Abrechnung automatisch korrigiert sobald die Daten im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sind und dies ist spätestens am 31.12. der Fall. Dann werden die richtigen ausschüttungsgleichen Erträge als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet.

 

Mir graut es da schon vor der nächsten EKST Erklärung.

so schlimm ist das nicht. ;)

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Sapine
es werden grundsätzlich nicht mehr die 6 % für das abgelaufene Geschäftsjahr angesetzt, sondern die WM-Daten der ausschüttungsgleichen Erträge des Vorgeschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr. Insofern ein Vorteil für den Anleger.

Stehe gerade auf dem Schlauch - was sind denn die WM-Daten?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Der WM-Datenservice ist der zentrale Dienstleister für Banken in Sachen Wertpapiere.

http://www.wmdaten.de/profil.php?link=13

 

Vereinfacht ausgedrückt: Die Fondsgesellschaften melden die Daten für die Besteuerung an den WM-Datenservice (ein Beispiel sieht so aus - ist umfangreicher als der elektronische Bundesanzeiger). Diese werden den einzelnen Banken zur Verfügung gestellt, welche dann den Steuerabzug vornehmen auf Basis dieser Daten.

 

Wenn es um steuerliche Informationen ist deren Homepage unter Fachinformationen die erste Anlaufstelle.

 

EDIT: Für die Bondisten in diesem Forum dürfte die Seite am interessantesten sein.

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otto03

Neue Anlage KAP 2009

 

034024_09.pdf

 

Anleitung

 

anleitung_kap_09.pdf

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