troi65 Mai 12, 2015 Wie sieht es beim JuniorDepot dann bei Eintritt der Volljährigkeit aus? Haben die Kinder schon vor Eintritt der Volljährigkeit einen Anspruch auf das Geld oder können die Eltern das Geld, falls sie sich anders entscheiden und das Geld (ganz oder teils) nicht den Kindern überlassen wollen, rechtzeitig auf der eigenes Konto überweisen? Netter Versuch. Ich winke aber vorsichtshalber mal mit dem Hammer des Familiengerichtes und der heißt § 1666 BGB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag