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Rule2k7

Fragen zur ersten Sell Order und Abgeltungssteuer

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Rule2k7

Hallo zusammen,

 

habe heute meine erster Sell Order und somit auch zu gleich meinen ersten Gewinn getätigt.

 

Jedoch wurde mir weniger Geld auf mein Depot überwiesen als ich eigentlich aus dem Verkaufen bekommen müsste (bin bei flatex)

 

Jetzt meine Frage, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen und wird erst gar nicht überwiesen?? Des Weiteren würde mich interessieren ob man für eine Verkaufsorder auch Ordergebühren zahlen muss (bis jetzt noch nichts verbucht).

Ich vermute mal Aber die haben mir den Wert - Steuern - Ordergebühren überwiesen und buchen die ORdergebühren nicht seperat ab.

 

Und wer kann mir Auskunft über den Friebetrag von 801 Euro geben? Wenn mein Gewinn darunter bleibt, bekomm ich dann die Abgeltungssteuern wieder zurück??

 

Dank + Gruß

Dominik

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Chemstudent
Hallo zusammen,

 

habe heute meine erster Sell Order und somit auch zu gleich meinen ersten Gewinn getätigt.

 

Jedoch wurde mir weniger Geld auf mein Depot überwiesen als ich eigentlich aus dem Verkaufen bekommen müsste (bin bei flatex)

 

Jetzt meine Frage, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen und wird erst gar nicht überwiesen?? Des Weiteren würde mich interessieren ob man für eine Verkaufsorder auch Ordergebühren zahlen muss (bis jetzt noch nichts verbucht).

Ich vermute mal Aber die haben mir den Wert - Steuern - Ordergebühren überwiesen und buchen die ORdergebühren nicht seperat ab.

 

Und wer kann mir Auskunft über den Friebetrag von 801 Euro geben? Wenn mein Gewinn darunter bleibt, bekomm ich dann die Abgeltungssteuern wieder zurück??

 

Dank + Gruß

Dominik

Ja, die Abgeltungssteuer wird sofort einbehalten, sofern keine NV-bescheinigung vorliegt oder ein gestellter Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.

 

Selbstverständlich zahlst du für eine Verkaufsorder auch Gebühren.

Die Rechnung lautet so:

Gewinn/Verlust = (Verkaufskurs der Anteile - Kaufkurs der Anteile)* Anzahl der Anteile - Ordergebühren bzw. fremde Spesen

Ensteht dabei ein Gewinn, so ist auf diesen Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer zu zahlen. Allerdings - wie oben geschrieben - nur, sofern keine NV vorliegt oder dein Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag, maximal 801 EUR für Singles) ausgeschöpft ist.

Sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, fällt Abgeltungssteuer erst an, sofern deine Gewinne in Summe über diesem liegen.

Du erhälst ja ohnehin eine Abrechnung über die Transaktion, aus dieser dürfte eigentlich alles hervorgehen bzw. nachrechenbar sein.

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etherial
Jetzt meine Frage, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen und wird erst gar nicht überwiesen??

 

ja.

 

Des Weiteren würde mich interessieren ob man für eine Verkaufsorder auch Ordergebühren zahlen muss (bis jetzt noch nichts verbucht).

 

ja.

 

Ich vermute mal Aber die haben mir den Wert - Steuern - Ordergebühren überwiesen und buchen die ORdergebühren nicht seperat ab.

 

Auf jeden Fall gibt es einen Beleg dazu wieviele Gebühren entstanden sind.

 

Und wer kann mir Auskunft über den Friebetrag von 801 Euro geben? Wenn mein Gewinn darunter bleibt, bekomm ich dann die Abgeltungssteuern wieder zurück??

 

ja. Und wenn du einen Freistellungsauftrag an deinen Broker gibts, dann sollte der Gewinne erst mit dem verrechnen.

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Rule2k7
Ja, die Abgeltungssteuer wird sofort einbehalten, sofern keine NV-bescheinigung vorliegt oder ein gestellter Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.

 

Selbstverständlich zahlst du für eine Verkaufsorder auch Gebühren.

Die Rechnung lautet so:

Gewinn/Verlust = (Verkaufskurs der Anteile - Kaufkurs der Anteile)* Anzahl der Anteile - Ordergebühren bzw. fremde Spesen

Ensteht dabei ein Gewinn, so ist auf diesen Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer zu zahlen. Allerdings - wie oben geschrieben - nur, sofern keine NV vorliegt oder dein Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag, maximal 801 EUR für Singles) ausgeschöpft ist.

Sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, fällt Abgeltungssteuer erst an, sofern deine Gewinne in Summe über diesem liegen.

Du erhälst ja ohnehin eine Abrechnung über die Transaktion, aus dieser dürfte eigentlich alles hervorgehen bzw. nachrechenbar sein.

 

Danke für diese Antwort.

Das mit der Abrechnung über die Transaktion wusste ich nicht, da ich auf dem Cash-Konto nur den gesamten Mittelzugang gesehen habe.

Wäre nett wenn du mir das mit den 801 Euro nochmal erklären könntest.

Ich bin Single (und Student) und habe kein Freistellungsauftrag ausgefüllt. D.h. die haben die Abgeltungssteuer einbehalten.

Wenn ich jetzt in diesem Jahr unter 801 Euro bleibe (was auch der Fall sein wird wenn ich nicht zufällig eine Aktie erweben sollte die 100 % steigt :rolleyes: )

kann ich mir dann die Abgeltungssteuer zurück verlangen?? Und wenn ja dann wie (Lst-Erklärung?)?

 

Gruß

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vanity
· bearbeitet von vanity
...

Jetzt meine Frage, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen und wird erst gar nicht überwiesen?? Des Weiteren würde mich interessieren ob man für eine Verkaufsorder auch Ordergebühren zahlen muss (bis jetzt noch nichts verbucht).

Ich vermute mal Aber die haben mir den Wert - Steuern - Ordergebühren überwiesen und buchen die Ordergebühren nicht seperat ab.

 

Und wer kann mir Auskunft über den Freibetrag von 801 Euro geben? Wenn mein Gewinn darunter bleibt, bekomm ich dann die Abgeltungssteuern wieder zurück??

...

Alle Fragen (bis auf die zweitletzte) fordern ein Ja.

Bei der letzten ist die Zusatzfrage angebracht: Von wem? Vom Finanzamt, da du anscheinend keinen Freistellungsauftrag bei Flatex eingereicht hast.

 

(zu spät, neuer Anlauf)

 

kann ich mir dann die Abgeltungssteuer zurück verlangen??
Ja

 

Und wenn ja dann wie (Lst-Erklärung?)?
Fast: Mit der Einkommensteuererklärung.

 

Tipp: Probier's mal mit einer NV-Bescheinigung, die könnte für dich in Betracht kommen (Gesamteinkünfte p. a. unter ca. 8000 (?))

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Stairway
Hallo zusammen,

 

habe heute meine erster Sell Order und somit auch zu gleich meinen ersten Gewinn getätigt.

 

Jedoch wurde mir weniger Geld auf mein Depot überwiesen als ich eigentlich aus dem Verkaufen bekommen müsste (bin bei flatex)

 

Jetzt meine Frage, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen und wird erst gar nicht überwiesen?? Des Weiteren würde mich interessieren ob man für eine Verkaufsorder auch Ordergebühren zahlen muss (bis jetzt noch nichts verbucht).

Ich vermute mal Aber die haben mir den Wert - Steuern - Ordergebühren überwiesen und buchen die ORdergebühren nicht seperat ab.

 

Und wer kann mir Auskunft über den Friebetrag von 801 Euro geben? Wenn mein Gewinn darunter bleibt, bekomm ich dann die Abgeltungssteuern wieder zurück??

 

Dank + Gruß

Dominik

 

Hallo,

 

wenn du das umgehen willst, kannst du z.B. bei Nordnet handeln, dort musst du die Abgeltungssteuer erst am Ende des Jahres abführen. Das bringt dir z.B. Zinsen und mehr Kapital unter dem Jahr zur Verfügung.

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Chemstudent
Danke für diese Antwort.

Das mit der Abrechnung über die Transaktion wusste ich nicht, da ich auf dem Cash-Konto nur den gesamten Mittelzugang gesehen habe.

Wäre nett wenn du mir das mit den 801 Euro nochmal erklären könntest.

Ich bin Single (und Student) und habe kein Freistellungsauftrag ausgefüllt. D.h. die haben die Abgeltungssteuer einbehalten.

Wenn ich jetzt in diesem Jahr unter 801 Euro bleibe (was auch der Fall sein wird wenn ich nicht zufällig eine Aktie erweben sollte die 100 % steigt :rolleyes: )

kann ich mir dann die Abgeltungssteuer zurück verlangen?? Und wenn ja dann wie (Lst-Erklärung?)?

 

Gruß

Ja, sofern du unter 801 EUR bleibst, kannst du die abgeführte Steuer zurückverlangen. Dafür musst du dann eine Einkommenssteuererklärung beim FA abgeben.

 

Da du Student bist käme eventuell auch eine NV-Bescheinigung in betracht, sofern deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (7834 EUR) liegen. Näheres findest du bei wiki und im Forum.

Vielleicht macht sven82 ja auch noch ein Statement dazu. ;)

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Rule2k7
Ja, sofern du unter 801 EUR bleibst, kannst du die abgeführte Steuer zurückverlangen. Dafür musst du dann eine Einkommenssteuererklärung beim FA abgeben.

 

Da du Student bist käme eventuell auch eine NV-Bescheinigung in betracht, sofern deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (7834 EUR) liegen. Näheres findest du bei wiki und im Forum.

Vielleicht macht sven82 ja auch noch ein Statement dazu. ;)

 

super, das hört sich doch gut an!!

Was bedeutet NV-BEscheinigung?? Meine Einkünfte werden auf alle Fälle unter 7834 Euro betragen.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent
super, das hört sich doch gut an!!

Was bedeutet NV-BEscheinigung?? Meine Einkünfte werden auf alle Fälle unter 7834 Euro betragen.

NV:

Nichtveranlagungsbescheinigung

 

Solch eine Bescheinigung erhälst du auf Antrag beim zuständigen FA. Anschließendnd kannst du sie deinen Banken/Brokern/Depotstellen vorlegen, woraufhin diese keinen steuerabzug mehr vornehmen.

 

Noch ein paar Threads zu dem Thema, die sicher helfen können (besonders Beiträge von sven82):

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=20224

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=8862

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=15247

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Rule2k7

Danke für die Antworten.

 

Da das Jahr hier eh bald vorbei ist, werdei ch das alles mit der LST-Erklärung geltend machen. Aber für das neue Jahr beantrage ich eine NV-Bescheinigung, damit der Staat kein zinslosen Kredit mehr von mir bekommt :rolleyes:

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Tankist
NV:

Nichtveranlagungsbescheinigung

 

Solch eine Bescheinigung erhälst du auf Antrag beim zuständigen FA. Anschließendnd kannst du sie deinen Banken/Brokern/Depotstellen vorlegen, woraufhin diese keinen steuerabzug mehr vornehmen.

 

Noch ein paar Threads zu dem Thema, die sicher helfen können (besonders Beiträge von sven82):

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=20224

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=8862

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=15247

Zahlt man mit einer NV auch keinen SolZ?

Entfallen also 25+5,5, 30,5% Steuern mit einer NV?

Und wenn ich eine NV stelle, ist die für 3 Jahre gültig? Ich finde das ist verdammt viel innerhalb von 3 Jahren kann sich viel ändern. Aber nur zu meinem Gunsten. ^^

 

KiSt sollte trotz NV gezahlt werden, in allen Bundesländern 9% außer BW, 8%.

Stimmts?

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent
Zahlt man mit einer NV auch keinen SolZ?

Entfallen also 25+5,5, 30,5% Steuern mit einer NV?

Und wenn ich eine NV stelle, ist die für 3 Jahre gültig? Ich finde das ist verdammt viel innerhalb von 3 Jahren kann sich viel ändern. Aber nur zu meinem Gunsten. ^^

 

KiSt sollte trotz NV gezahlt werden, in allen Bundesländern 9% außer BW, 8%.

Stimmts?

Soli und Kirchensteuer sind Steuern, die auf die Einkommenssteuer bezogen sind. Mit einer NV-bescheingung zahlt man keine Einkommenssteuer, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Folglich entfallen bei einer NV auch Soli und KiSt.

 

Die NV ist maximal (!) 3 Jahre gültig, kann aber auch für kürzere Zeiträume erteilt werden. Sollten die Vorrausetzungen für die Erteilung der NV während ihrer Gültigkeit erlöschen (bspw. durch steigende Einkünfte die den Grundfreibetrag dann übersteigen) ist die NV zurückzugeben und man muss dann selbstverständlich Steuern zahlen.

Die NV ist also kein unbegrenzter Freibrief. Sie dient lediglich dazu, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Zahlt man mit einer NV auch keinen SolZ?

Ja

Entfallen also 25+5,5, 30,5% Steuern mit einer NV?

Nein: Soli ist 5,5% von 25%. Also entfallen 25% x (1 + 0,055) = 26,375%

Und wenn ich eine NV stelle, ist die für 3 Jahre gültig? Ich finde das ist verdammt viel innerhalb von 3 Jahren kann sich viel ändern. Aber nur zu meinem Gunsten. ^^

Du bist verpflichtet es dem FA zu melden, sobald sich deine Einkommensverhältnisse ändern.

KiSt sollte trotz NV gezahlt werden, in allen Bundesländern 9% außer BW, 8%.

Stimmts?

Nein: Wer keine ESt zahlt, zahlt auch keine KiSt.

 

(irgendwie bin ich etwas laaaahm heute)

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Chemstudent
(irgendwie bin ich etwas laaaahm heute)

Besser zweimal, als keinmal erklärt. ;)

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Rule2k7
· bearbeitet von Rule2k7

wenn die NV-Bescheinigung eh für (maximal) 3 Jahre ausgestellt wird , dann kann ich ich sie ja auch jetzt beantragen und muss nicht bis zu m nächsten Jahr warten. Wäre eigtl. sinnlos...

 

Schickt mir FlatEx egtl. am Jahresende eine Ünbersicht aller Transaktionen zu oder woher weiß das FA bei der LST-Erklärung wieviel Geld es mir noch "schuldet". :D

 

Edit: Bei der NV-BEscheinigung steht: ...ist nur notwendig wenn die grenze von 801 ÜBERschritten wird ansonten reicht ein freistellungsaugtrag.

Bei FLatEx gibt es ein Freistellungsformular, kann ich das einfach ausfüllen und denen schicken?? Was passiert wenn ich doch über die 801 kommen sollte?

Muss ich dann nur alles was darüber geht versteuern oder den gesamtne Betrag komplett?? Und bekomm ich die Steuer, die ich bis jetzt bezahlt habe auch wieder

von FlatEx zurück??

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Chemstudent
Schickt mir FlatEx egtl. am Jahresende eine Ünbersicht aller Transaktionen zu oder woher weiß das FA bei der LST-Erklärung wieviel Geld es mir noch "schuldet". :D

Ja. Du erhälst eine Jahressteuerbescheinigung, in der deine gezahlten Steuern aufgelistet sind.

Edit: Bei der NV-BEscheinigung steht: ...ist nur notwendig wenn die grenze von 801 ÜBERschritten wird ansonten reicht ein freistellungsaugtrag.

Bei FLatEx gibt es ein Freistellungsformular, kann ich das einfach ausfüllen und denen schicken?? Was passiert wenn ich doch über die 801 kommen sollte?

Kannst du. Bedenke aber, dass die 801 EUR für alle Banken/Broker etc. gilt. D.h. du kannst in Summe (!) bei allen Banken nur einen Freistellungsauftrag in höhe von 801 EUR einrichten.

Muss ich dann nur alles was darüber geht versteuern oder den gesamtne Betrag komplett?? Und bekomm ich die Steuer, die ich bis jetzt bezahlt habe auch wieder von FlatEx zurück??

Der Freistellungsauftrag ermöglicht dir die Nutzung des Sparerpauschbetrages. Dieser ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Bei diesem Freibetrag sind die Gewinne bis zur Höhe von 801 EUR steuerfrei. Erst darüberhinausgehende Gewinne musst du versteuern.

Der Freistellungsauftrag gilt nicht rückwirkend, d.h. du bekommst die Steuer nichtvon Flatex zurück, sondern musst eine Einkommensteuererklärung abgeben.

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Rule2k7

Super, hier wird einem echt schnell und gut geholfen.

Dann schick heute den Freistellungsauftrag raus, man brauch ja nicht unnötig Geld zu verschenken, wobei verschenken wohl das falsche Wort ist, zinslose Leihe trifft wohl eher zu. :D

 

Ein Frage noch, wenn ich über die 801 kommen sollte, zieht FlatEx dann wieder automatisch die Steuer ovn den Gewinnen ab, oder? (so sollte es doch sein)

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Chemstudent
Ein Frage noch, wenn ich über die 801 kommen sollte, zieht FlatEx dann wieder automatisch die Steuer ovn den Gewinnen ab, oder? (so sollte es doch sein)

Ja.

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Rule2k7

Ich habe noch eine Frage die egtl. nix mit dem Thread zu tun hat, aber dafür möchte ich jetzt nich extra wieder ein Thread aufmachen.

 

Wenn ich mir Aktien kaufe und ein Limit setzte...z.b. kaufe nur Aktie XY wenn sie unter 10,00 Euro fällt...und ich dann die Order erteile....und die Aktie fällt den ganzen Tag nicht unter diesen Wert...und somit wird keine Order ausgeführt...muss ich dann trotzdem Gebühren bezahlen, weil die das ja quasi überwachen ob die Aktie diesen Wert unterschreitet oder nicht??

 

Ich weiß ich stelle noch viele dumme Fragen, aber nur so kann man lernen....

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Chemstudent
Ich habe noch eine Frage die egtl. nix mit dem Thread zu tun hat, aber dafür möchte ich jetzt nich extra wieder ein Thread aufmachen.

 

Wenn ich mir Aktien kaufe und ein Limit setzte...z.b. kaufe nur Aktie XY wenn sie unter 10,00 Euro fällt...und ich dann die Order erteile....und die Aktie fällt den ganzen Tag nicht unter diesen Wert...und somit wird keine Order ausgeführt...muss ich dann trotzdem Gebühren bezahlen, weil die das ja quasi überwachen ob die Aktie diesen Wert unterschreitet oder nicht??

 

Ich weiß ich stelle noch viele dumme Fragen, aber nur so kann man lernen....

Wird keine Order ausgeführt, bezahlst du auch keine Ordergebühr.

Manche Broker verlangen aber für das Setzen eines Limits Gebühr, dies ist bei flatex aber nicht der Fall.

Fazit: Setzt du eine Limitorder und wird diese nicht ausgeführt, bezahlst du bei flatex nichts.

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Tankist
Nein: Soli ist 5,5% von 25%. Also entfallen 25% x (1 + 0,055) = 26,375%

100% Sicher? Ich hör die 26,375% zum ersten Mal.

 

Nein: Wer keine ESt zahlt, zahlt auch keine KiSt.

 

Beim Arbeitgeber wenn man mehr als 400 mehr im Monat verdient. Ab 401 muss Arbeitgeber den 400 Jobber über Lohnsteuerkarte bezahlen und dann zahlste KiSt.

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vanity
100% Sicher? Ich hör die 26,375% zum ersten Mal.

Dann wird es aber Zeit! :D

 

Beim Arbeitgeber wenn man mehr als 400 mehr im Monat verdient. Ab 401 muss Arbeitgeber den 400 Jobber über Lohnsteuerkarte bezahlen und dann zahlste KiSt.

Dann zahlst du aber auch Lohnsteuer (als speziellem Erhebungsweg der Einkommensteuer) und die KiST wird (zunächst) auf Basis der LSt ermittelt. Die Aussage steht: Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keinen Soli und keine KiSt, da diese (mit ein paar hier zu vernachlässigenden Besonderheiten) auf Basis der Einkommensteuer berechnet werden. Siehe auch @chemstudents Beitrag dazu. Es steht zwei gegen einen!

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent
100% Sicher? Ich hör die 26,375% zum ersten Mal.

Ja, zu 100% sicher.

Der Soli ist - wie schon erwähnt - ein Steuerzuschlag, der als Basis die Einkommenssteuer hat.

Die Gesamtsteuerbelastung ohne Kirchensteuer beträgt also 25*1,055 = 26,375%.

Einfach mal googlen oder bei wiki vorbeischauen.

Beim Arbeitgeber wenn man mehr als 400 € mehr im Monat verdient. Ab 401 muss Arbeitgeber den 400 € Jobber über Lohnsteuerkarte bezahlen und dann zahlste KiSt.

Soweit ich weiß nein. Zwar kann es durchaus sein (das kann ich mir zumindest vorstellen) das erstmal Kirchensteuer einbehalten wird, sofern man aber das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (zzgl. ggf. weiterer freibeträge) sollte man sie diese vom FA wiederholen können.

Die Bemessungsgrundlage für dei Kirchensteuer ist schließlich die zu zahlende Einkommenssteuer. Beträg diese null, beträgt auch die KiSt null.

@vanity:

Heute war ich mal zu langsam. ;)

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Tankist
· bearbeitet von Tankist

Eine Frage hätte ich noch,

bei einer NV werden nur Kapitalerträge erlassen die evtl. Lohnsteuer muss ich trotzdem bezahlen?

 

Sowas ähnliches hatten wir hier schon nur nicht so ausformuliert denke ich.

 

Eine allgemeine Frage noch:

Wie kann ich prüfen wie hoch mein gestellter Sparerpauschbetrag ist?

Ich hab bei mehreren Banken einen (geteilten immer, nicht die vollen 801€) gestellt und nun den Überblick verloren. ^^

 

Mit freundlichem Gruß

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Chemstudent
Eine Frage hätte ich noch,

bei einer NV werden nur Kapitalerträge erlassen die evtl. Lohnsteuer muss ich trotzdem bezahlen?

 

Sowas ähnliches hatten wir hier schon nur nicht so ausformuliert denke ich.

Ich verweise auf die Antwort von unserem Steuerfachmann. ;)

Eine allgemeine Frage noch:

Wie kann ich prüfen wie hoch mein gestellter Sparerpauschbetrag ist?

Ich hab bei mehreren Banken einen (geteilten immer, nicht die vollen 801) gestellt und nun den Überblick verloren. ^^

Sofern deine Banken es anbieten online. Andernfalls solltest du dich direkt an deine Banken wenden.

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