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Gol43r

Auszahlung steuerfreie Dividenden

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Gol43r
· bearbeitet von Gol43r

Hallo zusammen,

 

ich habe mal eine Frage bei der mir das Web nicht so richtig weiterhelfen konnte.

 

Ich habe vor einigen Monaten Dt. Telekom Aktien gekauft und eine steuerfreie Dividende mitgenommen. Das passte ganz gut, da ich den FSA auch ausgeschöpft hatte. :w00t:

 

Jetzt habe ich diese wieder zu einem Kurs verkauft der ein etwas über dem Einstandskurs lag. Bei dem Blick auf die Abrechnung war ich ein bisschen irritiert, da ich jetzt doch auf den "angeblichen" Gewinn (Summe der Dividendenzahlung) Kapitalerstragssteuer und Soli gezahlt habe. :'(

 

Ist dieses überhaupt rechtens, ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich keine Steuern bei diesem Verkauf zahlen muss.

 

Vielleicht weiß ja jemand Rat!

 

 

Das sagt zumindest Wikipedia, viel weitergeholfen hat's mir trotzdem nicht:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende#cite_note-0

 

2. Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF

 

Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) [2] und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit weder dem Steuerabzug in Höhe von 20 % noch der individuellen Einkommensteuer (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag); sie wird in der von den Kreditinstituten erstellten und beim Finanzamt einzureichenden Steuerbescheinigung ausgewiesen, ist jedoch nicht in der Anlage KAP (Zeile 21) der Einkommensteuererklärung anzugeben.

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XYZ99

Also --- da ist nicht nur AbgSt auf deinen (bescheidenen) Kursgewinn erhoben worden, sondern auch noch nachträglich auf die Dividende, die ja diesmal AbgSt-frei war?

 

Kann eigentlich nicht sein, würde das bei meiner Bank/Broker reklamieren.

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pingo

Ich hab' sowas geahnt weil mein Broker nach der Ausschüttung den Einstandskurs verändert hat.

 

Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) [2] und mindert die Anschaffungskosten.

 

Das lässt darauf schließen, dass uns die steuerfreie Dividende für nach 2008 gekaufte Aktien nichts bringt, weil sie in einen Kursgewinn umgezaubert wird, oder?

Schade...

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Sapine

Ich verschieb den Faden mal ins Unterforum für Steuern - mit Fonds hat das nun wirklich nichts zu tun.

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Gol43r
· bearbeitet von Gol43r

Ich werde das mal bei meiner Bank reklamieren. Mal schauen, was sich daraus ergibt.

 

Tja, Herr Steinbrück weiß halt wie er seinen Haushalt konsolidiert. :'(

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Sven82

Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind Kapitalrückzahlungen. Folglich hat man weniger für seine Aktien bezahlt, so dass die Anschaffungskosten nachträglich gemindert werden.

 

Das steuerliche Einlagekonto resultiert aus der Umstellung des Anrechnungsverfahrens auf das Halbeinkünfteverfahren. Früher wurden stpfl. Erträge mit 40 % auf Ebene der Kapitalgesellschaft besteuert. Wurden diese Gewinne später ausgeschüttet reduzierte sich der Steuersatz auf 30 % (Ausschüttungsbelastung), es wurden also 10 % erstattet. Manchmal resultierten die ausgeschütteten Gewinne aber aus Erträgen, die steuerfrei waren. Hierauf wurde bei Ausschüttung keine Rücksicht genommen, so dass diese ebenfalls mit 30 % versteuert wurden. Die Anrechnung erfolgte später beim Anleger, so dass erst später eine Steuerfreistellung dieser Erträge erfolgte.

Je nachdem um was es sich für ausgeschüttete Erträge handelte, musste die Gesellschaft 30 % nachzahlen oder bekam 10 % zurück. Um die einzelnen Steuersätze zu trennen wurden verschiedene Töpfe (EK-Töpfe) geführt (Stichwort: Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals). Bei der Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren wurden die Endbestände dieser Töpfe (gab insgesamt 7 Stück) zusammengefasst, so dass 3 Töpfe übrig blieben. Die stpfl. Erträge, die steuerfreien Erträge und die Einzahlungen der Anteilseigner (Kapitalrücklagen) - ehemals EK04 -. Letztere sind Einlagen von Anlegern, die jedoch nicht ins Stammkapital geflossen sind. Der Endbestand dieses Topfs wurde dabei als Anfangsbestand für das steuerliche Einlagekonto erfasst. Wird also aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet sind dies nichts anderes als Anlegergelder früherer Jahre. Die Anschaffungskosten für die Aktie mindern sich, weil man einen Teil des ursprünglichen Betrags zurück bekommt auch wenn der Anleger jetzt nicht mehr die gleiche Person ist.

 

Früher fiel die Minderung der Anschaffungskosten nicht ins Gewicht, weil oftmals nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft wurde und der Mehrertrag dadurch steuerfrei war. Mit der Abgeltungsteuer ist dieser Vorteil hinfällig geworden.

 

Ich hoffe, dass das halbwegs verständlich ist.

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berliner
· bearbeitet von berliner
Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind Kapitalrückzahlungen. Folglich hat man weniger für seine Aktien bezahlt, so dass die Anschaffungskosten nachträglich gemindert werden.

 

Die Anschaffungskosten für die Aktie mindern sich, weil man einen Teil des ursprünglichen Betrags zurück bekommt auch wenn der Anleger jetzt nicht mehr die gleiche Person ist.

So ungefähr. Bei einer Kapitalherabsetzung des Eigenkapitals wird einfach ein Teil des ursprünglichen Emissionspreises erstattet. Das ist kein Gewinn und wird nicht besteuert. So war es 2008 bei meinen Aktien von Deep Sea Supply. Da hat die Bank auch tatsächlich den Einstandskurs nachträglich verändert, aber es fiel keine Steuer an. Richtig ist, daß es dabei keine Rolle spielt, ob man Aktionär der ersten Stunde ist oder die Aktie erst vor einem Tag gekauft hat.

 

Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat man nun natürlich Pech, denn man kann die nachträglich Minderung des Kaufpreises nicht mehr bis Ablauf der Spekulationsfrist absitzen. Effektiv wird die Preisdifferenz also genauso besteuert wie jede normale Dividende, aber eben erst beim Verkauf.

 

Man kann sich das vielleicht so vorstellen, daß die Firma erst einen Split macht, z.B. indem eine neue B-Aktie erzeugt wird. Der Split ist steuerfrei, da sich der Wert in Summe nicht erhöht und somit kein Gewinn vorliegt. Im nächsten Schritt werden die neuen Aktien wieder eingezogen und der Anleger bar entschädigt. Dabei macht der Anleger auch keinen Gewinn, denn er bekommt nur eine Kompensation für den Verlust der B-Aktien.

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shaky

Dieser Sachverhalt ist mir völlig neu.

 

Dürfte bei der Dt. Post dann ähnlich sein.

 

Die Anschaffungskosten könnten dann theoretisch auf 0 gehen!?

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Sven82
Dürfte bei der Dt. Post dann ähnlich sein.

ja, steht ja auch dick und fett auf deren Internetseite, dass die Ausschüttung vollständig aus den Kapitalrücklagen erfolgte.

http://investors.dp-dhl.de/de/investoren/v...hung/index.html

 

Die Anschaffungskosten könnten dann theoretisch auf 0 gehen!?

nein, das steuerliche Einlagekonto stellt die Kapitalrücklage dar (steuerlicher Begriff: steuerliche Einlagekonto i.S.v. § 27 KStG). Das Stammkapital bleibt davon unberührt.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Es wäre ja auch völlig daneben, wenn die Dividende unbesteuert bliebe.

 

Grund: Angenommen, Du findest 20 Unternehmen, die jeweils 5% Dividende zahlen. Dabei wirst Du Kursverluste von jeweils 5% haben (ohne andere Einflüsse). Du gehst also mit plusminus null aus dem Geschäft. Aber Du würdest eine steuerfreie Dividende haben während die Kursverluste aber von der Abgeltungssteuer betroffen sind, also bis zu 1 Mio Euro Gewinn aus anderen Aktiengeschäften mindern könnten.

 

Ergo: Würde man die Dividende nicht besteuern, wäre das ein reines Steuerschlupfloch und man muss sie alleine schon aus Fairnessgründen. besteuern.

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Maciej

Es wäre ja auch völlig daneben, wenn die Dividende unbesteuert bliebe.

Mir ist heute erst aufgefallen, dass eine Dividende bei mir auch als "Dividende aus steuerlichem Einlagekonto" unbesteuert ausgeschüttet wurde. Habe ich die Diskussion hier richtig verstanden und wird beim Verkauf der betreffenden Aktien irgendwann in der Zukunft die Kapitalertragssteuer rückwirkend auf die Dividende berechnet? Das kann dann ja zu Überraschungen führen, wenn man plötzlich Steuern nachzahlen muss, die man schon gar nicht mehr auf dem Schirm hatte, und so unbeabsichtigt unter die Freigrenze rutscht.

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schinderhannes

"Die Barausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien."

 

So schreibt es die Telekom und m.E. ist es tatsächlich so, dass sich der Einstandskurs einfach vermindert. Das kann zu Deiner Annahme durchaus einen Unterschied machen.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
Habe ich die Diskussion hier richtig verstanden und wird beim Verkauf der betreffenden Aktien irgendwann in der Zukunft die Kapitalertragssteuer rückwirkend auf die Dividende berechnet?

Ja, wenn du die Aktien nach 2008 gekauft hast. Bei Kauf davor bleiben auch die Dividenden steuerfrei.

 

Das kann dann ja zu Überraschungen führen, wenn man plötzlich Steuern nachzahlen muss, die man schon gar nicht mehr auf dem Schirm hatte, und so unbeabsichtigt unter die Freigrenze rutscht.

Je nach Bank kannst du bei deinem Depot online den offiziellen Einstandskurs sehen.

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Maciej

Je nach Bank kannst du bei deinem Depot online den offiziellen Einstandskurs sehen.

Okay, danke für den Hinweis. Hab gerade mal im Depot nachgeschaut, als Kaufkurs ist weiterhin der "richtige" Kaufkurs angegeben. Allerdings findet sich in der Steuersimulation die Spalte "Anschaffungskosten", dort ist tatsächlich der um die Dividende verminderte Betrag angegeben.

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