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Hitch

Fonds zwischen Depots verschieben

Empfohlene Beiträge

Hitch

Hallo,

 

ich habe 2 Depots bei der FFB zwischen denen ich 2 Fond von einen ins andere Depot verschieben möchte. Beide habe ich vor 2009 gekauft.

Geht das steuerlich unbedenklich vor sich? Unterliegen sie also nach dem Verscheiben auch weiterhin nicht der AGS?

Habt ihr Erfahrung damit?

 

 

Gruß

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D-Mark

Hallo,

 

das klappt nicht. :rolleyes:

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incts
Hallo,

 

das klappt nicht. :rolleyes:

Wieso nicht?

Wenn beide Depots auf seinen Namen geführt werden, dann dürfte es rein formal keinerlei Gründe geben die dagegen sprechen.

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Dagobert
Hallo,

 

ich habe 2 Depots bei der FFB zwischen denen ich 2 Fond von einen ins andere Depot verschieben möchte. Beide habe ich vor 2009 gekauft.

Geht das steuerlich unbedenklich vor sich? Unterliegen sie also nach dem Verscheiben auch weiterhin nicht der AGS?

Habt ihr Erfahrung damit?

 

 

Gruß

 

warum fragst Du nicht direkt bei der FFB ob es geht, wüsste nicht was dagegen spricht wenn beide auf Deinen Namen laufen?

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Hitch
· bearbeitet von imo

Ich hatte die FFB schon gefragt. Sie meinten kein Problem, da das Kaufdatum mit übertragen wird... Beide Depots laufen auf mich...

Aber was wenn nicht, dann büss ich mal eben ~27% Performance ein. Deshalb wollte ich eure Erfahrungen dazu wissen...

 

@D-Mark: Erfahrungen gemacht?

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incts
Ich hatte die FFB schon gefragt. Sie meinten kein Problem, da das Kaufdatum mit übertragen wird... Beide Depots laufen auf mich...

Aber was wenn nicht, dann büss ich mal eben ~27% Performance ein. Deshalb wollte ich eure Erfahrungen dazu wissen...

(1) Solange du alle Belege über den Kauf und Bestand aufbewahrst sollte auch das Finanzamt keinen Ärger machen und eine evt. gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung zurück erstatten.

(2) Da es außerdem innerhalb der selben Bank bleibt dürfte sich eine evt. Falschabrechnung von Abgeltungssteuer relativ schnell wieder korrigieren lassen.

(3) Falls alles nichts nützt hättest du (aufgrund der Zusicherung der FFB) immer noch einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der gezahlten Steuer gegenüber der FFB.

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