Gravitox August 25, 2009 Hallo Gemeinde Ich bin noch nicht so sehr vertraut mit der Abgeltungssteuer, daher möchte ich folgende, hypothetische Frage loswerden: Ich kaufe Aktien im Wert von 1.000,00 EUR und zahle dafür eine Gebühr von 5,90 EUR. Macht in Summe 1.005,90 EUR. Nun steigen die Aktien nicht sonderlich und ich entschließe mich, die Aktien bei 1.011,80 EUR wieder zu verkaufen. Rein rechnerisch habe ich also einen Gewinn von 11,80 EUR gemacht. Da aber die Gebühren für Kauf und Verkauf angefallen sind, habe ich wieder nur 1.000,00 EUR. Meine Frage ist nun, ob die 11,80 EUR mit Abgeltungssteuer belegt werden oder ob diese Gebühren unberücksichtigt bleiben? MfG Gravitox Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 25, 2009 Hallo Gemeinde Ich bin noch nicht so sehr vertraut mit der Abgeltungssteuer, daher möchte ich folgende, hypothetische Frage loswerden: Ich kaufe Aktien im Wert von 1.000,00 EUR und zahle dafür eine Gebühr von 5,90 EUR. Macht in Summe 1.005,90 EUR. Nun steigen die Aktien nicht sonderlich und ich entschließe mich, die Aktien bei 1.011,80 EUR wieder zu verkaufen. Rein rechnerisch habe ich also einen Gewinn von 11,80 EUR gemacht. Da aber die Gebühren für Kauf und Verkauf angefallen sind, habe ich wieder nur 1.000,00 EUR. Meine Frage ist nun, ob die 11,80 EUR mit Abgeltungssteuer belegt werden oder ob diese Gebühren unberücksichtigt bleiben? MfG Gravitox (Verkaufswert minus Kosten) minus (Anschaffungswert + Kosten) = abgeltungssteuerpflichtiger Gewinn/Verlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag