Tankist August 23, 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Problem möchte ich gerne beispielhaft schildern, ohne große Vorrede gehts auch schon los. Das Unternehmen genannt "Unternehmen" hat ein Eigenkapital von 100.000,00 und es in 100 Aktien zerteilt. Eine Aktie verbrieft daher einen Anteil von 1000 an dem Unternehmen. Im nächsten Geschäftsjahr erwirtschaftet das Unternehmen einen Gewinn von 50.000,00. Dieser wird vollständig ausgeschüttet. Angenommen ich kaufe 10 Aktien dieses Unternehmens, zum Anfangspreis von 1000,00 jeweils. Ich bezahle insgesamt 10.000,00. Die Aktien lasse ich verwahren in meinem Depot. Jetzt wird eben der Gewinn ausgeschüttet. Was passiert nun? Ich hab 10 Aktien also habe ich eine Gesamtdividende von 5.000,00. Wie wird dieser verteilt? Bucht die Depotführende Bank die 5.000,00 auf mein Girokonto? Spiegelt sich der Gewinn in den Aktien wieder? Mit freundlichen Grüßen, Tankist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wave XXL August 23, 2009 Die Dividende bekommst du auf deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Am Tag der Ausschüttung wird die Aktie "ex-Dividende" gehandelt, das heißt von den Marktteilnehmern wird in der Regel nur noch der Aktienkurs minus die Dividende gezahlt, da ja Geld aus dem Unternehmen rausfließt, das Unternehmen also weniger Wert ist (Eigenkapital nimmt ab). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat August 23, 2009 Und bis dahin wurde der vollständig auszuschüttende Gewinn im Aktienkurs eingepreist, hat also in diesem Fall den Kaufpreis einer Aktie erhöht. In diesem sterilen Laborbeispiel um 500(50.000 Gewinn durch 100 ausstehende Aktien). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 23, 2009 Und bis dahin wurde der vollständig auszuschüttende Gewinn im Aktienkurs eingepreist, hat also in diesem Fall den Kaufpreis einer Aktie erhöht.In diesem sterilen Laborbeispiel um 500(50.000 Gewinn durch 100 ausstehende Aktien). Vergleichbar wie Stückzinsen? Das heißt Gewinn(Zins)ansammlung und an der HV(Zinstermin) wird ausgezahlt?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat August 23, 2009 Nein das ist nicht wirklich vergleichbar, denn ob und wenn wieviel Gewinn ausgeschüttet wird, weißt Du nicht vorher. Es sickert meist schon was durch bzw. wird vom Vorstand öffentlich in die Diskussion gebracht. Es wird aber auf der HV erst offiziell vorgeschlagen und auch festgelegt. Bei ner Anleihe ist es völlig egal wieviel Gewinn oder Verlust ein Unternehmen im Jahr gemacht hat, die Stückzinsen der Anleihen "muss" es trotzdem bedienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 23, 2009 Nein das ist nicht wirklich vergleichbar, denn ob und wenn wieviel Gewinn ausgeschüttet wird, weißt Du nicht vorher. Es sickert meist schon was durch bzw. wird vom Vorstand öffentlich in die Diskussion gebracht. Es wird aber auf der HV erst offiziell vorgeschlagen und auch festgelegt. Bei ner Anleihe ist es völlig egal wieviel Gewinn oder Verlust ein Unternehmen im Jahr gemacht hat, die Stückzinsen der Anleihen "muss" es trotzdem bedienen. Genau und bei der Aktie mühen sich Heerscharen von Anal-ysten damit ab, den Gewinn bzw. Dividende vorherzusagen; unabhängig davon wird der Aktienkurs auch von anderen Fakten bewegt, besonders den psychlogischen lt. Kostolany. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 23, 2009 Ich ergänze mein Beispiel und füge an das die Dividendenzahlungen jährlich passieren. Dann weiß ich als Aktionär (Außenstehender) doch nur an 4 Terminen bescheid ob und wie hoch der Gewinn ist. Die AG's/KGaA's müssen doch Quartalsberichte schreiben und veröffentlichen. Der 4te Bericht fällt doch mit der HV auf einen Tag oder? Gibts es denn bei der Gewinnverteilung 3 Fälle? 1. Fall, Gewinn wird erwirtschaftet, keine Ausschüttung 2. Fall, Gewinn wird erwirtschaftet, teilweise Ausschüttung 3. Fall, Gewinn wird erwirtschaftet, volle Ausschüttung Ist das richtig??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 23, 2009 Nun streng genommen gibt es auch noch Fall 4, kein Gewinn und trotzdem wird eine Div. gezahlt. Dir sollte aber klar sein das Div. nicht festgeschrieben sind, im Vergleich zu Kupons bei Anleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 23, 2009 Nun streng genommen gibt es auch noch Fall 4, kein Gewinn und trotzdem wird eine Div. gezahlt. Dir sollte aber klar sein das Div. nicht festgeschrieben sind, im Vergleich zu Kupons bei Anleihen. Ja das entscheidet Vorstand. Wie wird denn Div. gezahlt ohne Gewinn zu haben?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 23, 2009 Nein das ist nicht wirklich vergleichbar, denn ob und wenn wieviel Gewinn ausgeschüttet wird, weißt Du nicht vorher. Es sickert meist schon was durch bzw. wird vom Vorstand öffentlich in die Diskussion gebracht. Es wird aber auf der HV erst offiziell vorgeschlagen und auch festgelegt. Bei ner Anleihe ist es völlig egal wieviel Gewinn oder Verlust ein Unternehmen im Jahr gemacht hat, die Stückzinsen der Anleihen "muss" es trotzdem bedienen. Nein die Stückzinsen zahlt der Investor dem anderen Investor. Der Emittent zahlt nur die vollen Zinsen und am Ende, im Falle einer gewöhnlichen Anleihe, das Kapital. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 23, 2009 Es gibt durchaus Firmen die Div. zum Beispiel über FK fin. ausschütten oder aus Gewinnrücklagen usw. Stückzinsen, ist richtig werden vom Käufer an den Verkäufer bezahlt, Div. könnte man sagen theoretisch ebenfalls, was aber so eigentlich nicht richtig ist. Stückzinsen lassen sich exakt errechnen. Die Div. die im Kurs der Aktie enthalten ist lässt sich nicht berechnen unterjährig, sondern der Preis der Aktie wird über den Markt also die Börse geregelt, in die aber noch viele weitere Faktoren mit einfließen, nicht zuletzte die von Bondwurzel erwähnte Psychologie. Es ist auch mehr als fraglich ob es überhaupt Sinn macht Div. auszuzahlen oder ob Sie nicht besser im Unternehmen bleibt, da in der Regel das Unternehmen das Kapital besser Verzinsen kann als du selbst, sonst würdest du ja dein Geld dort nicht anlegen .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 23, 2009 Nein die Stückzinsen zahlt der Investor dem anderen Investor. Der Emittent zahlt nur die vollen Zinsen und am Ende, im Falle einer gewöhnlichen Anleihe, das Kapital. Stezo, was muss man hier lesen..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 23, 2009 Tztzt Stezo, ab zum Nachsitzen, nicht aufgepasst heute Nacht um 1 Uhr oder wie .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 24, 2009 Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten von euch. Mein Hunger nach Börsenwissen ist damit aber noch nicht gestillt . Es gibt bei Aktien 2 Gattungen, einmal Vorzugsaktien (Vz.) und Stammaktien (St.). Auf eine Unterscheidung zwischen Namens, Inhaber und vinkulierten Namensaktien wird verzichtet. Die Frage ist banal, wenn ich Aktien eines Unternehmens zeichne gibt es den Zusatz Vz. und St. nicht immer. Wenn nichts dran steht, sind es dann St. Aktien? Nächste Frage: Wenn ich St. Aktien zeichne bekomm ich ab einer Aktie schon das Stimmrecht? Ich kanns mir net vorstellen bei mehrerer Millionen emitierten Aktien. So groß ist der Saal doch nicht. Ich hatte schon was von dem Einbehalt der Depotführenden Bank gehört, wünsche dahin gehend noch Aufklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wave XXL August 25, 2009 Wenn nichts dran steht, sind es dann St. Aktien? kannst von ausgehen, ja Nächste Frage:Wenn ich St. Aktien zeichne bekomm ich ab einer Aktie schon das Stimmrecht? Ich kanns mir net vorstellen bei mehrerer Millionen emitierten Aktien. So groß ist der Saal doch nicht. Ich hatte schon was von dem Einbehalt der Depotführenden Bank gehört, wünsche dahin gehend noch Aufklärung. Doch, du hast Stimmrecht. Aber zu einer HV kommen ja nicht alle Aktionäre - die ist ja in ner bestimmten Stadt, da fahren garantiert nicht alle hin du kannst dein Stimmrecht aber oft auf deine depotführende Bank übertragen..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 25, 2009 Danke Wave XXL, ja das das in einer bestimmten Stadt geschiet ist mir bewusst. Hab auch was von Onlinewahlen gehört muss mich da zurückhalten, weil ich der Anfänger bin. Nehmen wir an, ich wäre Halter einer St. Aktie. Wenn ich das Stimmrecht meiner depotführender Bank abgebe, erhalte ich was dafür? Noch eine Frage: Der Dividendentermin ist gewöhnlich HV+1, also nach der HV wird Div. ausgezahlt. Ich könnt die Aktie doch einige Tage vor HV kaufen und dann die dicke Div. kassieren oder sehe ich das falsch? Vllt. sehen das andere auch so und nur Dumme verkaufen kurz vor HV. Vorstellbar wäre eine Div.-Reiterei immer schauen wann Div.Termin ist und danach kaufen/dann verkaufen, mit der Annahme es wird eine Div. gezahlt. Mit freundlichen Grüßen, Tankist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 25, 2009 Manchmal,wenn Du Dir Wirtschaftsnachrichten im Fernsehen anschaust,ist die Rede von "wird heute EX-Dividende gehandelt",das bedeutet,das an diesem Tag die Dividende,welche von der Hv beschlossen wurde,vom akt.Kurs abgezogen ist. Von daher kannst Du schon vor der Hv Dir Aktien kaufen und die Dividende kassieren,aber am Tag der Ausschüttung wird die Höhe der Dividende vom Kurs abgezogen und die Aktie ist dann optisch weniger wert. Was willst Du den haben,wenn Du der Bank dein Stimmrecht gibst? Da gibt es nichts für. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 26, 2009 Manchmal,wenn Du Dir Wirtschaftsnachrichten im Fernsehen anschaust,ist die Rede von "wird heute EX-Dividende gehandelt",das bedeutet,das an diesem Tag die Dividende,welche von der Hv beschlossen wurde,vom akt.Kurs abgezogen ist.Von daher kannst Du schon vor der Hv Dir Aktien kaufen und die Dividende kassieren,aber am Tag der Ausschüttung wird die Höhe der Dividende vom Kurs abgezogen und die Aktie ist dann optisch weniger wert. Was willst Du den haben,wenn Du der Bank dein Stimmrecht gibst? Da gibt es nichts für. 1 je Stimmrecht und das jedes Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 26, 2009 Danke Wave XXL,ja das das in einer bestimmten Stadt geschiet ist mir bewusst. Hab auch was von Onlinewahlen gehört muss mich da zurückhalten, weil ich der Anfänger bin. Nehmen wir an, ich wäre Halter einer St. Aktie. Wenn ich das Stimmrecht meiner depotführender Bank abgebe, erhalte ich was dafür? Noch eine Frage: Der Dividendentermin ist gewöhnlich HV+1, also nach der HV wird Div. ausgezahlt. Ich könnt die Aktie doch einige Tage vor HV kaufen und dann die dicke Div. kassieren oder sehe ich das falsch? Vllt. sehen das andere auch so und nur Dumme verkaufen kurz vor HV. Vorstellbar wäre eine Div.-Reiterei immer schauen wann Div.Termin ist und danach kaufen/dann verkaufen, mit der Annahme es wird eine Div. gezahlt. Mit freundlichen Grüßen, Tankist Also um dich aufzuklären. Ja es gibt HV´s auf denen man auch Online mitstimmen kann, z.b. TTR bis zur Umstellung auf Namensaktien. Und nein keiner wird für deine Stimmrechtsübertragung zahlen. Du solltest glaube ich etwas deutlicher die Post lesen die an dich gerichtet sind, dann hättest du bestimmt schon gemerkt das nach dem bezahlen der Div. diese vom Kurs der Aktie an der Börse abgezogen wird, oder meinst du so schlau wäre noch keiner vor dir gewesen ? Also diese von dir genannte Div. Reiterei funktioniert nicht, ist aber die Wunschvorstellung viele blutiger Anfänger, und Sie ist ein sehr guter Indikator dafür das man die Finger von Aktien lassen sollte wenn man solch einfachen Dinge nicht zu seinem Wissensschatz zählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist August 26, 2009 Hey Fireball, es stimmt die Antwort ist schon vorher geposted worden. Ich lese immer alles sorgfältig, alle Posts. Diesen schien ich übersehen/vergessen zu haben. Was du da abziehst ist übelste Schikane und ich bitte dich damit aufzuhören. Trotzdem danke für den Rest deines Posts. Kann man das Stimmrecht auch verfallen lassen? Wäre ich St. Aktien Halter, würde ich nicht zur HV fahren und abstimmen aber unter keinen gottverdammten Umständen mein Stimmrecht irgendeiner Bank überlassen. Mit freundlichen Grüßen, Tankist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag