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Geltos

CarpeDiem GmbH (jetzt DSI GmbH) - Gute Finanzbildung oder B...?

Empfohlene Beiträge

Delphin
· bearbeitet von Delphin
Cool, bin auch sehr begeistert. Schön zusammengestellt. Mit dem Heinzinger finde ich auch ziemlich merkwürdig. Bisher habe ich gedacht, dass er auch in irgendeiner Weise Fäden zieht mit seiner Frau. Nach diesem Schaubild scheint er ja "nur" ein vorgeschobener Geschäftsführer zu sein, der in dem ganzen Spiel nicht wirklich wichtig ist.

 

Es sei denn es sollte wirklich mal irgendwann zu rechtlichen Problemen mit Geschäftsführerdurchgriffshaftung etc kommen :lol:

Ich würde eher tippen, dass die Rechtsanwälte ihm das Firmennetz zusammengestellt haben, aber als eher Dienstleistung. - Aber gut was weiß ich schon vom Graumarkt!

 

Ich denke schon das Konzept stammt von Shahin und Heinzinger, die sind fast gleich alt (1968), haben beide schon bei Stukturvertrieben gearbeitet, kommen vom Versicherungsbereich her und wohnen in der selben Region. Gravert und Grützmacher sind eine ganz andere Generation und arbeiten sicherlich an sehr vielen anderen ernsthafteren Dingen. Die riskieren sicher nix.

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obx

Ich denke schon das Konzept stammt von Shahin und Heinzinger, die sind fast gleich alt (1968), haben beide schon bei Stukturvertrieben gearbeitet, kommen vom Versicherungsbereich her und wohnen in der selben Region. Gravert und Grützmacher sind eine ganz andere Generation und arbeiten sicherlich an sehr vielen anderen ernsthafteren Dingen. Die riskieren sicher nix.

Wobei die Fäden alle bei Herrn Dr. Gravert zusammenlaufen. Er ist Alleingesellschafter der GSA, die wiederum hält alle Anteile an den CIS Gesellschaften oder ist Komplementärin. In diesem Spiel ist ein Herr Heinzinger nie Gesellschafter sondern immer nur berufener Geschäftsführer.

 

Und Gewinne und Provisionen fließen ja nicht unbedingt in die Kasse des Geschäftsführers, sondern in die Kasse der Gesellschaften. Dies kann dann als Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden. Okay, wir wissen nicht wie die Innenverhältnisse sind, aber in erster Linie haben von dem Gewinn ja die Gesellschafter etwas.

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YuriBoyka

Hallo ich verfolge die Diskussion bezüglich der hier benannten Produkte seit heute. Bitte verzeiht mir die mangelnde

Professionalität und den Umstand, dass ich eventuell den einen oder anderen Kommentar überlesen haben könnte.

 

Soweit ich den Verkaufsprospekt des GHP'08 in Erinnerung habe, wurde seitens der AG & Co. KG nicht benannt, wer

das Fremdkapital stellt. Ist schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass diese Anlageform eventuell ansehnliche

Renditen erzielen könnte und dies vielleicht auch tut, die jedoch durch steigende Fremdkapitalzinsen geschmälert oder gar komplett bis ins Negative

aufgebraucht werden? Gemeint ist hier, dass der/die Fremdkapitalgeber eventuell eine Person bzw. ein Personenzusammenschluss der unzähligen in den

Vertrag Involvierten sein könnte (Mittelverwendungskontrolleure etc.). Diese könnten dann ja durchaus nach Lust und Laune den "Fremdkapitalzins" verändern.

 

Interressant wäre auch zu wissen inwiefern ein schadensersatzrechtlicher Anspruch durch die AG & Co. KG im Falle der Kündigung eines Kommanditisten

durchgesetz wird und welche Größenordnung der "Schaden" einnimmt.

Totalverlust ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach untertrieben. Zutreffend wäre wohl eher Verlust der Einlage/Sparraten zuzüglich Agio zuzüglich

jährliche Kosten zuzüglich Schadensersatz.

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Delphin
Cool, bin auch sehr begeistert. Schön zusammengestellt. Mit dem Heinzinger finde ich auch ziemlich merkwürdig. Bisher habe ich gedacht, dass er auch in irgendeiner Weise Fäden zieht mit seiner Frau. Nach diesem Schaubild scheint er ja "nur" ein vorgeschobener Geschäftsführer zu sein, der in dem ganzen Spiel nicht wirklich wichtig ist.

Na ja, er managed die Beteiligungsgesellschaft, macht die Investitionen, besorgt das Darlehen.

 

Wo das Geld genau landet können wir ohne WikiLeaks natürlich schlecht rausfinden, oder hast du eine Schlüssel zur Broßstr. 6? Was der Prospekt an Kosten auflistet, wurde hier ja schon mal diskutiert glaube ich, müsste in etwa so aussehen:

post-5472-0-33929200-1291401744_thumb.png

Das meiste Geld fließt in die CIS Vertriebs AG (und von da sicherlich auch weiter an Carpediem). Interessanterweise, hat die aber auch keine Bilanzgewinne zu verzeichnen (bis 2008), sondern in den Jahren 2006-2008 ihr bescheidenes Eigenkapital längst aufgebraucht. Lässt sich schwer einschätzen, was da los ist, die hohen Verbindlichkeiten scheinen Rechnungsabgrenzungsposten zu sein. Jedenfalls sieht es so aus, als wenn es nicht geplant ist, dass da der große Gewinn in diesen Gesellschaften aufläuft. Das heißt dann auch, dass bei Dr. Gravert über den weg der Beteiligung nicht viel ankommen dürfte.

 

Interessant wäre sicherlich eine GuV der CIS Vertriebs AG, irgendwo muss ja das Geld gelandet sein, auch wenn ja bisher nicht annähernd so viele Geld für die GHPs eingesammelt worden ist, wie geplant. Wer Lust hat, kann ja mal bei der CIS Deutschland AG nachfragen. ;)

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darmstädter

Hallo,

 

ich hatte mich gestern mit der 20 jährigen Freundin meines Sohnes unterhalten. Sie war auf einer Veranstaltung von Carpe Diem. Wie es so üblich ist hat sie einen Vertrag unterzeichnet. 100 Euro monatlich bei einem Nettoeinkommen von ca 900 Euro und einer eigenen Wohnung (Kosten 450 Euro). Das Mädchen kann das nicht bezahlen. Wie kommt sie aus diesem Vertrag wieder raus. Ihr wurde schon wegen Nichteinlösung der Vertrag gekündigt.

Bei der Unterschrift hat sie das VKP nicht! erhalten, aber dafür unterschrieben. Ausserdem hat sie dafür unterschrieben, dass sie kein! Widerrufsrecht hat. In dem online eingestellten VKP ist nachzulesen, dass es ein Widerrufsrecht gibt. Hätte sie dieses Prospekt gehabt, hätte sie sofort widerrufen. Das Mädchen hat kein Geld und kann keinerlei Kosten bezuahlen-auch kein Agio etc. So weit ich weiss müssen die VKP vor Unterzeichnung mit ausreichender Zeit zum Durchlesen übergeben werden. Dies war hier nicht der Fall. Ausserdem fehlt der Treuhandvertrag mit dem Herrn Grävert.

Hier geht es mir nicht um das Produkt, sondern wie das Mädchen aus dem Schlamassel ohne Kosten wieder rauskommt.

 

Danke

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Elvis77

Leider geben sie nicht an, wann das Mädchen den Vertrag unterschrieben hat. Sofern sie noch in der Widerrufsfrist (14 Tage) ist auf jeden Fall den Widerruf abschicken.

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regelt §355 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

 

Es taucht hier auch immer wieder die Frage auf, ob man das Widerrufsrecht vertraglicvh ausschließen kann. Die Frage ist auch nicht blöd. Den letztlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Bei solchen Klauseln, welche dem Verbraucherschutz dienen ist dies in der Regel allerdings unwirksam.

Ein ähnliches Urteil zum Verzicht auf das Widerrufsrecht fand ich vom LG Mannheim aus dem Jahre 2009

http://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/ecommerce/pdf/Online-Abo-Falle-LG-Mannheim09.pdf

 

Also einfach Widerruf abschicken und ab diesem Punkt alles ignorieren. Den meist wird wie bei den Abofallen dann trotzdem noch viel gemahnt, gedroht, etc. Man braucht da bisschen Sturheit und Sitzfleisch. Aber selbstverständlich ist Carpe Diem nicht an irgendeiner Art von Gerichtsverhandlung oder gar richterlicher Entscheidung interessiert.

 

Ist sie also noch innerhalb der WIderrufsfrist ists es kein Problem. Ist sie es nicht mehr, sollten die kärglichen Umstände des Vertragsabschlusses ebenfalls ausreichen. In diesem Falle muss die Begründung allerdings wohl besser gleich von einem Anwalt aufgesetzt werden.

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darmstädter
· bearbeitet von Gerald1502
Zitat korrigiert

Leider geben sie nicht an, wann das Mädchen den Vertrag unterschrieben hat. Sofern sie noch in der Widerrufsfrist (14 Tage) ist auf jeden Fall den Widerruf abschicken.

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regelt §355 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

 

Es taucht hier auch immer wieder die Frage auf, ob man das Widerrufsrecht vertraglicvh ausschließen kann. Die Frage ist auch nicht blöd. Den letztlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Bei solchen Klauseln, welche dem Verbraucherschutz dienen ist dies in der Regel allerdings unwirksam.

Ein ähnliches Urteil zum Verzicht auf das Widerrufsrecht fand ich vom LG Mannheim aus dem Jahre 2009

http://www.ecommerce...-Mannheim09.pdf

 

Also einfach Widerruf abschicken und ab diesem Punkt alles ignorieren. Den meist wird wie bei den Abofallen dann trotzdem noch viel gemahnt, gedroht, etc. Man braucht da bisschen Sturheit und Sitzfleisch. Aber selbstverständlich ist Carpe Diem nicht an irgendeiner Art von Gerichtsverhandlung oder gar richterlicher Entscheidung interessiert.

 

Ist sie also noch innerhalb der WIderrufsfrist ists es kein Problem. Ist sie es nicht mehr, sollten die kärglichen Umstände des Vertragsabschlusses ebenfalls ausreichen. In diesem Falle muss die Begründung allerdings wohl besser gleich von einem Anwalt aufgesetzt werden.

Danke für die Auskunft. Sie ist leider schon über die Frist hinaus, da sie diese ja nicht kannte ! und auf dem Antrag per Kreuz und Unterschrift dieser Widerruf abgewählt wurde.

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nord_sued

Hallo Darmstädter,

 

falls in dem Fall der Ausschluss des Widerrufs einer juristischen Prüfung nicht stand hält. (Was durchaus nicht unwahrscheinlich ist, wenn man die letzten Seiten des Threads liest). Dann gilt dieses:

 

Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Durch die Änderungen wurde diese Verlängerung nunmehr eingeschränkt:

Wiki - Widerruf

 

Ich weiß, wiki ist kein jur Nachschlagewerk. In dem Fall sollte das aber der Sachstand sein.

 

 

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Eisenmike

Hi Darmstädter,

 

sie sollte den Fall dem Verbraucherschutz beschreiben und Du hier rein, was dabei herausgekommen ist. Ich glaube nicht, dass das Mädel ein Einzelfall ist. Ich habe von einem Fall gehört, dass ein Fahrlehrer seine Fahrschüler massenweise zu CD schleppt. Mit 18 hätte ich damals auch alles unterschrieben... :blink:

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el galleta

Widerruf und Verbraucherschutz sind sicher keine falschen Schritte. Aber ohne Anwalt wird die Gute (schon aus emotionalen Gründen) nicht auskommen. M.E. könnte bei dem Verhältnis von Einkommen und Belastung sogar Sittenwidrigkeit in Frage kommen, wie das etwa bei Kreditverträgen häufig der Fall ist. Aber das und mehr schüttelt ein Anwalt aus dem Ärmel. Danach kann man wieder schlafen - ein kaum zu überschätzendes Argument für einen Laien.

 

saludos,

el galleta

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obx

Also einfach Widerruf abschicken und ab diesem Punkt alles ignorieren. Den meist wird wie bei den Abofallen dann trotzdem noch viel gemahnt, gedroht, etc. Man braucht da bisschen Sturheit und Sitzfleisch. Aber selbstverständlich ist Carpe Diem nicht an irgendeiner Art von Gerichtsverhandlung oder gar richterlicher Entscheidung interessiert.

Wieso bist Du Dir da so sicher Elvis? Bei Carpe wäre ich mir da nicht so sicher. Ist ja kein Abmahnverein der Mahnungen und gefakte Rechnungen eintreibt, sondern sich eher im Recht sehen wird und auf die Gelder beharrt...

 

By the ways, dürfte Carpe überhaupt so einfach darauf verzichten? Streng genommen ist ja der Anspruch von Carpe ein Anspruch der GHP AG & Co. KG und damit ein Anspruch einer Gesellschaft gegen einen Gesellschafter. Und alle anderen Anleger sind ja auch Gesellschafter, haben also quasi im Gesellschaftsinteresse ein Interesse daran, dass jeder seine Gsellschaftsschuld auch erfüllt. Vielleicht würde sich Carpe ja sogar Schadensersatzpflichtig machen wenn sie Gesellschafter, gegen die eine Gesellschaft und alle Gesellschafter einen Anspruch haben, nicht durchsetzt?!

 

Ich würde nicht lange fackeln. SOFORT zum Anwalt!!!

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lernfähig

Also einfach Widerruf abschicken und ab diesem Punkt alles ignorieren. Den meist wird wie bei den Abofallen dann trotzdem noch viel gemahnt, gedroht, etc. Man braucht da bisschen Sturheit und Sitzfleisch. Aber selbstverständlich ist Carpe Diem nicht an irgendeiner Art von Gerichtsverhandlung oder gar richterlicher Entscheidung interessiert.

Wieso bist Du Dir da so sicher Elvis? Bei Carpe wäre ich mir da nicht so sicher. Ist ja kein Abmahnverein der Mahnungen und gefakte Rechnungen eintreibt, sondern sich eher im Recht sehen wird und auf die Gelder beharrt...

 

By the ways, dürfte Carpe überhaupt so einfach darauf verzichten? Streng genommen ist ja der Anspruch von Carpe ein Anspruch der GHP AG & Co. KG und damit ein Anspruch einer Gesellschaft gegen einen Gesellschafter. Und alle anderen Anleger sind ja auch Gesellschafter, haben also quasi im Gesellschaftsinteresse ein Interesse daran, dass jeder seine Gsellschaftsschuld auch erfüllt. Vielleicht würde sich Carpe ja sogar Schadensersatzpflichtig machen wenn sie Gesellschafter, gegen die eine Gesellschaft und alle Gesellschafter einen Anspruch haben, nicht durchsetzt?!

 

Ich würde nicht lange fackeln. SOFORT zum Anwalt!!!

 

So sieht es es, auf keinen Fall die Aussitznummer machen, das geht nach hinten los. Nur Verträge vor dem 03.11.2009 können darauf hoffen das nicht eingeklagt wird.

Nachtrag

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Realist09

Es ist traurig und nur wieder ein Beweis mehr das Carpe gewissenlos und geldgeil ist!

 

Vorgehensweisen wie bei der jungen Bekannten vom Darmstädter zeugen nur erneut von der

Unverfrorenheit und Rücksichtslosigkeit, sowas ist längst nicht mehr nur eine Frage der Moral,

sowas gehört einfach unterbunden!

 

Wird Zeit, dass in Deutschland mal eine Aufräumaktion wie in den USA gestartet wird:

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billy-the-kid

Ihr wurde schon wegen Nichteinlösung der Vertrag gekündigt.

 

Ich verstehe nur Bahnhof. Falls CD den Vertrag gekündigt hat, dann besteht er doch gar nicht mehr und es gibt auch kein Problem. Vorsichtshalber würde ich trotzdem SOFORT widerrufen.

Und auf gar keinen Fall zahlen; im Falle der Ratenzahlung gehörst du nämlich der Katz (Ratenzahlung = Schuldanerkenntnis).

 

Grüße,

billy-the-kid

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el galleta
Ich verstehe nur Bahnhof. Falls CD den Vertrag gekündigt hat, dann besteht er doch gar nicht mehr und es gibt auch kein Problem.

Doch, doch. Irgendwo in den Weiten des Fadens ist der nun fällige (?) Schadensersatz beschrieben. Gelöst ist also noch gar nix.

 

saludos,

el galleta

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Schinzilord

Auf was beläuft sich so der Schadensersatz?

Wenn das dann "nur" im Bereich von 2-3 Jahren Einzahlungen (also sagen wir mal 4000Euro) liegt, dann ist das natürlich für eine 19jährige extrem bitter, aber fürs Leben kein unlösbares Problem.

Die Erfahrung ist dann halt teuer erkauft und wird garantiert zu einem Überreagieren führen (NIE WIEDER WAS ANDERES AUSSER Sparbuch!).

Evtl. müssen dann Familie und Freunde einspringen.

 

Ich will es nur ein bisschen objektiver sehen, dass aufs Leben hochgerechnet 4000 versemmeln doch schon jeder hier im Forum durchgemacht hat.

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obx

Auf was beläuft sich so der Schadensersatz?

Wenn das dann "nur" im Bereich von 2-3 Jahren Einzahlungen (also sagen wir mal 4000Euro) liegt, dann ist das natürlich für eine 19jährige extrem bitter, aber fürs Leben kein unlösbares Problem.

 

Ich will es nur ein bisschen objektiver sehen, dass aufs Leben hochgerechnet 4000 versemmeln doch schon jeder hier im Forum durchgemacht hat.

 

Da Schinzi

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el galleta
Auf was beläuft sich so der Schadensersatz?

Hier mal ein Beispiel:

versprochen wird ja, dass eine sofortige kündigung möglich ist. jetzt muss er aber bearbeitungs gebüren bezahlen, argio usw und kommt damit auf einen betrag von knapp über 2.000 euro!!!!!

 

saludos,

el galleta

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Schinzilord

Danke für den Link.

Na dann, bevor man jetzt noch 500Euro Anwaltsgebühren draufbekommt etc.

2000 mögen viel erscheinen, sind aber nicht die Welt.

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Elvis77

[Wieso bist Du Dir da so sicher Elvis? Bei Carpe wäre ich mir da nicht so sicher. Ist ja kein Abmahnverein der Mahnungen und gefakte Rechnungen eintreibt, sondern sich eher im Recht sehen wird und auf die Gelder beharrt...

 

Die Logik der Sache macht mich sicher. Wäre das Mädel noch in der Widerrufsfrist gewesen, wäre ich mir sehr sicher. Zum einen weil sie zu 99% schlicht im recht ist, aber zum anderem, weil sie ohnehin unter der Pfändungsgrenze verdient. Was zum Henker will ich als Gegenpartei da den einklagen? Sie KANN nicht zahlen. Selbst wenn sich CD auf den Kopf stellt. Außerdem ist CD kein nennenswerter Schaden entstanden, abgesehen vom entgangenem Geschäft welches sowieso nie zu erfüllen gewesen wäre. Es wäre völlig unsinnig für CD zu prozessieren. Sie können auf mehreren Ebenen, in mehrfacher Hinsicht dabei verlieren und für sie ganz unangenehme Präzedenzurteile erzeugen, aber nicht das geringste gewinnen.

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el galleta
Sie KANN nicht zahlen.

Jetzt nicht. Ein Titel gilt aber 30 Jahre lang. Wäre schon blöd für das Mädel.

 

saludos,

el galleta

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mirrorman

Ich bin echt froh das der Thread jetzt genau in die Richtung geht den er gehen sollte - Reine Aufklärung und anderen Menschen helfen sofern es geht

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edwin

Das Problem dürfte sein, dass zwei Verträge existieren,

einmal der Beteiligungsvertrag mit GHP, den man üblicherweise widerrufen kann,

und zum zweiten der Beratungs- und Vermittungsvertrag mit dem Carpediem-Vertreter.

 

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens ab Kenntnis, auch die Übergabe des Prospektes kann für den Fristbeginn gelten.

Ist der Verzicht auf das Widerrufsrecht im Formular eingedruckt und nicht extra handschriftlich vermerkt, wird es von der Rechtsprechnung allgemein als überraschende und somit ungültige Klausel angesehen.

Damit wurde noch nicht korrekt über das Widerrufsrecht aufgeklärt, und die Frist hat somit noch nicht begonnen.

 

Ist die Widerrufsfrist aber bereits abgelaufen, kann man sich immer noch an den Vermittler halten, sei es wegen Falschberatung, könnte in diesem Fall sehr wahrscheinlich sein, oder wegen verschwiegener wichtiger Informationen wie z.B. die Provisionen, negative Presseartikel in Finanztest, Verluste der Gesellschaft.

 

Ohne Anwalt wird es aber wohl nicht gehen, Entgegenkommen ist im grauen Kapitalmarkt unbekannt.

Bei dem geringen Einkommen, klappt es vielleicht mit Prozesskostenhilfe.

Die nächsten Schritte wären auf jeden Fall Widerruf ohne nähere Begründung an GHP schicken, keine Zahlungen an GHP leisten und Zahlungsaufforderungen zurückweisen, und natürlich der Gang zum Anwalt.

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billy-the-kid

Die nächsten Schritte wären auf jeden Fall Widerruf ohne nähere Begründung an GHP schicken, keine Zahlungen an GHP leisten und Zahlungsaufforderungen zurückweisen, und natürlich der Gang zum Anwalt.

 

Das sehe ich auch so.

Erstmal widerrufen.

Falls dann irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, ist der richtige Zeitpunkt für den Anwalt gekommen.

In der Zwischenzeit weiter informieren.

CD hat hier viel mehr zu fürchten als das "Mädchen", nämlich Grundsatzentscheidungen.

 

Grüße,

billy-the-kid

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obx

Es wäre völlig unsinnig für CD zu prozessieren. Sie können auf mehreren Ebenen, in mehrfacher Hinsicht dabei verlieren und für sie ganz unangenehme Präzedenzurteile erzeugen, aber nicht das geringste gewinnen.

 

 

Sie KANN nicht zahlen.

Jetzt nicht. Ein Titel gilt aber 30 Jahre lang. Wäre schon blöd für das Mädel.

 

 

Die nächsten Schritte wären auf jeden Fall Widerruf ohne nähere Begründung an GHP schicken, keine Zahlungen an GHP leisten und Zahlungsaufforderungen zurückweisen, und natürlich der Gang zum Anwalt.

CD hat hier viel mehr zu fürchten als das "Mädchen", nämlich Grundsatzentscheidungen.

Da unterscheiden sich unsere Meinungen ganz gewaltig. Ich glaube nicht das CD so ein lahmer Trödelverein ist dem ein paar säumige Zahler nichts ausmachen. Und ich denke auch das sie vor Gerichtsprozessen nicht zurückschrecken.

 

In gewisser Weise habt Ihr ja recht. Wenn ich mir die ganzen vergangenen Prozesse angucke haben Vermittler und Anbieter oft bluten müssen. Vermittler und Anbieter haben sich mit ihren Steuersparmodellen dumm und dämlich verdient indem sie englische Lebensversicherungen per Einmalzahlung gekauft haben, die aus aufgenommenen Krediten stammen. Ein klasse Geschäft für den Initiator. Zum einen kassierte er eine Abschlussprovision aus dem Darlehen, dann eine aus der ersten Lebensversicherung die als Kredittilger diente und aus der zweiten Lebensversicherung die eigentlich der Vermögensbildung dienen sollte. Dreimal Provision abkassiert. Und allesamt sind diese Geschäfte nach hinten losgegangen und zurück blieben Leute, denen von den Banken die Darlehen gekündigt worden sind weil sie in Zahlungsverzug geraten sind.

 

Wenn da das Gericht den Berater zur Verantwortung zieht, weil er dreimal Provision ohne Offenlegung kassierte und Banken und Lebensversicherer in voller Kenntnis den Kunden in die Falle laufen ließen ist gut und richtig.

 

Hier liegt der Fall aber anders. Die CD-Kunden tragen alle ein überschaubares Risiko. Und zwar bis zur Höhe ihrer Einlagen. Dazu kommt noch das Risiko, darüber hinaus Steuervorteile evt. zurückzahlen zu müssen.

 

Im Gegensatz zu den Fällen davor, wo ruinierte Existenzen zurückblieben, die hoch verschuldet sind, bleiben hier nur Existenzen über, die eben ihre komplette Altersvorsorge verzockt haben. Mehr müssen diese nicht befürchten.

 

In den Prospekten steht eindeutig drin das ein Risiko eines Totalverlustes besteht, auch das Abschlussprovisionen nicht den CD-Kunden, sondern "verbundenen" Unternehmen zustehen.

 

Ich glaube viele unterschätzen die Akteure in diesem Spiel hier. Ich sage, dass wir es nicht gerade mit bildungsfernen Schichten zu tun haben. Das macht schon die Übersicht von delphin deutlich, die mir sehr gut gefallen hat. Fakt ist nunmal, dass alle Fäden bei den Herren G. und G. (man nennt sie auch GiGi), zwei Anwälten, zusammenlaufen. Diese Herren sind in einer großen Wirtschaftsanwaltskanzlei sogar Partner, verstehen ihr Handwerk also sehr viel besser als einige sich hier vorstellen können.

 

Die Veträge, und zwar auch mit der jetzt fehlenden Widerrufsbelehrung, sind mit großer Wahrscheinlichkeit wasserdicht würde ich vermuten. Wer glaubt, dass diese Verträge hier von einem Versicherungsfuzzi a la H. nebst Frau oder einem Struckifuzzi a la D. S. ausgearbeitet sind, liegt einfach mal völlig neben der Spur. Das zeigt schon das tolle Schaubild von delphin. Nicht nur gesellschaftsrechtlich laufen alle Fäden indirekt zu den o.g. Unternehmen, sondern vor allem wirtschaftlich. Das Interesse daran, wasserdichte Gesellschaftsverträge zu haben, die von Experten ausgearbeitet sind, liegt daher voll auf der Hand.

 

P.S.: Außerdem vergesst mal nicht, wer möglicherweise dann die Prozesse für Carpe führen könnte... Klingt doch danach, dass Leute, die prozessieren, nicht nur verlieren könnten, sondern wenn sie verlieren sogar noch die Anwaltskosten tragen würden :- Dann lohnt sich dieses Geschäftsmodell ja noch mehr. Ansprüche auf Agio behalten sie sogar bei einer Kündigung, und ne nette Anwaltsvergütung.

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