vanity April 16, 2012 · bearbeitet April 16, 2012 von vanity Ich hätte da auch meine Bedenken, dass Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung das leisten, was sie leisten sollen: Den Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung der thesaurierten Erträge im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte bei Veräußerung der Anteile. Der zitierte Beitrag von Adun (in Beitrag #4) bringt das m. E. ganz gut auf den Punkt. Nachdem hoffentlich Konsens darüber besteht, dass ein Freistellungsauftrag gänzlich ungeeignet ist (da es nichts freizustellen gibt), liegen meine Zweifel bezüglich der NV-Bescheinigung darin begründet, dass diese eben keine Steuererklärung ist, sondern nur eine Versicherung des Steuerpflichtigen, dass die Einkünfte unterhalb des Freibetrags liegen. Möglicherweise ist man dann selbst bei akkurater Buchführung auf den Goodwill der Finanzverwaltung angewiesen. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen (wenn abzusehen ist, dass die kumulierten Erträge irgendwann die Freibeträge sprengen). Das ist aber kein Wissen, sondern eine Vermutung. Eine Aufklärung durch einen unserer ausgewiesenen Steuerexperten wäre hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux April 16, 2012 · bearbeitet April 16, 2012 von sparfux Das ist aber kein Wissen, sondern eine Vermutung. Eine Aufklärung durch einen unserer ausgewiesenen Steuerexperten wäre hilfreich. Wirst Du hier nicht bekommen. Dazu ist der Thread im falschen Unterforum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klokschieter April 16, 2012 Wirst Du hier nicht bekommen. Dazu ist der Thread im falschen Unterforum. Asche auf mein Haupt. Kann man den verschieben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs April 17, 2012 Das hatten wir alles schon mal ;-) https://www.wertpapier-forum.de/topic/28034-nv-bescheinigung-und-ausl-thesaurierer/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klokschieter April 17, 2012 Das hatten wir alles schon mal ;-) http://www.wertpapie...l-thesaurierer/ Perfekt. Vielen Dank! Und bitte nicht steinigen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag