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Michael-29

Hallo !

 

 

Ich wollte jetzt endlich meine Steuererklärung für 2008 machen.

 

 

 

 

Ich hatte ab 2006 25 Euro in einen Dekafonds eingezahlt. Seit 2000 habe ich auch einen Unionfonds ( VL ).

 

 

Den Sparplan für den Dekafonds hatte ich Mitte 2008 eingestellt bzw. den VL Fonds im Dezember 2008 eingestellt. Den Dekafonds hatte ich dann Ende 2008 mit Verlust verkauft.

 

 

Nun habe ich festgellt, daß ich wohl schon seitdem ich die beiden Fonds besaß aus Unwissenheit ( der Sparerfreibetrag wurde nie ausgeschöpft ) die Anlage AUS unterschlagen habe.

 

Im aktuellen Bespiel ( DEKA ) müßte ich demnach in der Anlage KAP Zeile 8 0 bzw. zeile 19 0 eintragen. Soweit sogut. Nur habe ich nie die Anlage AUS ausgefüllt. Hier mußte ich jetzt 24,70 in Zeile 6 Anlage AUS eintragen bzw. 24,70 Euro ( Anlage KAP Zeile 32 ) eintragen. . Auf der Rückseite ist eine Anlage SO noch vorhanden.

 

Bei Union wären das bei Anlage Zeile 9 Anlage AUS 14,65 Euro bzw. 5,02 Euro ( Ausländische Steuern / Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gem. der Anleitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20 ) . Wo trage ich die 5,02 dann ein?

 

Da meine Freistellungsaufträge immer ausreichend waren hatte ich bei der Steuererklärung angegben, daß ich nicht mehr als 801 Euro an Zinsen bekommen habe. Die Anlage AUS hatte ich unwissentlich nicht ausgefüllt :'(

 

 

Nun meine Frage: Habe ich mich jetzt strafbar gemacht bzw. wie kann ich den Fauxpass wieder geradebiegen :w00t:

 

 

Welchen Einfluß haben die Daten der Anlage AUS überhaupt auf meine Steuererklärung?

 

 

 

Soll ich besser bei der Steuererklärung 2008 alle Kreditinstitute ( trotz Ausreichendem Sparerfreibetrag ) mit angeben.

 

 

Beispiel:

 

 

Bausparkasse Zinsen xxx

VL Depot Zinsen xxx

Bank x zinsen xxx

Depot Zinsen xxx

Fondbank Zinsen xxx

Hausbank Zinsen xxx

 

Gesamtzinsen unter Freistellungsauftrag

 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe. :blushing:

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Michael-29

Schade, daß mir keiner helfen kann :(

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langzeitsparer

Hallo Michael!

 

Wenn du mit Einnahmen durch Zinsen/Dividenden u.ä. unter den 801 EUR bleibst, bist du - wie du selbst gemerkt hast - nicht steuerpflichtig.

Nicht steuerpflichtig zu sein, heißt auch, nicht steuereklärungspflichtig zu sein. Es genügt in diesem Fall also anzugeben, dass du unter dem Betrag geblieben bist und du machst dich damit nicht strafbar.

Meine Meinung.

 

Ich mache für meine Steuererklärung immer eine komplette Auflistung der Einnahmen und schicke diese mit - wenn ich unter dem Freibetrag bleibe ist das nur zur Information und als vertrauensbildende Maßnahme für den Finanzbeamten gedacht.

 

Gruß,

langzeitsparer

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Michael-29

Hallo Langzeitsparer!

 

Vielen Dank für Deine Meinung. Demnach hatte ich ja, da ich unter die 801 Euro Grenze falle die Eintragungen richtig gemacht.

 

 

 

Ich hatte jetzt angenommen, daß ich die ausl. Dividenen auch mit in der Steuererklärung abgeben muß.

 

 

Macht es denn nicht Sinn, alle Einnahmen doch anzugeben? Dann bin ich doch auf jeden Fall auf der sicheren Seite :-

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langzeitsparer

Genauer gesagt werden Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, das heißt, du muss nur die Hälfte dieser Einnahmen betrachten.

 

Wie gesagt: Steuerpflichtig für Kaptialeinkünfte bist du nur, wenn die die zu versteuernden Einkünfte größer als der Freibetrag sind.

 

Wo ich mir nicht 100%ig sicher bin, ist die Frage, was passiert, wenn du bei der Steuererklärung falsche oder unvollständige Angaben machst.

Im konkreten Fall würde ich sagen, dass die Angabe, dass die Einkünfte aus Kaptialvermögen < 801 Euro sind, die steuerrechtlich relevante ist, und da hast du wahrheitsgemäß geantwortet.

 

Macht es denn nicht Sinn, alle Einnahmen doch anzugeben? Dann bin ich doch auf jeden Fall auf der sicheren Seite :-

 

Es macht Sinn, sich einen Überblick zu schaffen, um festzustellen, ob man über dem Freibetrag ist oder nicht. Wenn nein, reicht das entsprechende Kreuz auf der Steuerklärun vollkommen aus.

 

Und sollte man beim Überblick etwas vergessen haben, tatsächlich über dem Freibetrag liegen, und somit eine falsche Angabe gemacht haben, dann hat man so oder so Steuerbetrug begangen (wobei in dem kleinen Umfang wohl auch keine großen Strafen verhängt werden würden).

 

Mal ganz abgesehen davon, dass in diesem Fall der Normalbürger bereits Abzüge von seiner Bank bekommen haben müsste und sich dann sowieso fragen sollte, wieso... (und auch dann u.U. noch keine Steuerhinterziehung begangen hat, da dann für die Einkünfte aus Kaptialvermögen ja bereits Steuern gezahlt wurden)

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harryguenter
Ich hatte jetzt angenommen, daß ich die ausl. Dividenen auch mit in der Steuererklärung abgeben muß.

Sie gehören zu den Kapitaleinkünften und müssen angegeben werden, wenn der Freibetrag überschritten wurde.

Auch meiner Meinung nach gilt: keine Anlage KAP nötig = keine Anlauge AUS nötig.

 

Die Anlage aus ist doch meines Wissens nur eine Ergänzung zur Anlage KAP. D.h. die Erträge der AUS sind doch auch in der KAP enthalten. Die AUS dient doch meines Wissens nur der Erfassung aus welchen Ländern die Erträge zugeflossen sind.

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