Nudelesser August 9, 2009 Hallo miteinander, habe im Familienkreis einen Fall, wo für 20T ein spekulatives mittlerweile wertloses Zertifikat erworben wurde und wo solide, vermutlich gerichtsfeste, Belege dafür vorliegen, dass es sich um eine Falschberatung gehandelt hat. Der Kauf erfolgte vor mehr als 3 Jahren (2004), der Totalverlust ist 2008 eingetreten. Weiß jemand, wie es sich hier mit der Verjährungsfrist verhält? Muss man davon ausgehen, dass die Angelegenheit verjährt ist, weil der Kauf mehr als drei Jahre zurückliegt? Oder gibt es Ausnahmen? Wie wäre es z.B. wenn für das Zertifikat Kick-Backs geflossen sind? Dann würde die Verjährungsfrist von 3-Jahren doch erst beginnen, wenn man als Kunde von den Kick-Backs erfährt. Gilt diese Frist dann auch für Falschberatungen oder nur für den Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen? Gruß Nudelesser P.S. Ja ich weiss, dass das eigentlich eine Frage für einen Anwalt ist. Aber vielleicht hat sich ja schon einmal jemand mit genau dieser Frage befasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 9, 2009 Hier auch gleich die Antwort zu meiner Frage, freue mich natürlich trotzdem über Kommentare... Falschberatung Verjährung kippt in vielen Fällen finanztest 03/2007 Anleger, die von ihrem Berater falsch beraten worden sind, haben noch lange nach der Falschberatung Anspruch auf Schadenersatz. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst, wenn sie die Fehler in der Beratung bemerkt haben. Diese anlegerfreundliche Entscheidung hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 23. Januar 2007 getroffen (Az. XI ZR 44/06). Das Urteil beseitigt Unklarheiten, die mit der Einführung des neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2002 entstanden sind. Damals war die vorher 30-jährige Verjährungsfrist auf drei Jahre verkürzt worden. Danach waren viele Juristen der Ansicht, dass Beratungsfehler aus der Zeit vor 2002 allesamt am 31. Dezember 2004 verjährt seien. Das hat Anleger, die vor 2002 durch eine Falschberatung geschädigt wurden, von Schadenersatzklagen abgehalten. Anlegeranwälte glauben, dass jetzt viele dieser Anleger noch klagen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 9, 2009 interessanter Artikel aus diesem Jahr.... http://www.dasinvestment.com/berater/news/...otokollpflicht/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osiris10 August 10, 2009 interessanter Artikel aus diesem Jahr.... http://www.dasinvestment.com/berater/news/...otokollpflicht/ Diesen Artikel kann gemäß einem Gespräch mei einem Rechtsanwalt bestätigen. Es geht also um die Kenntnis der Falschberatung, die man ja wohl kaum schon beim Kauf hatte. Diese Kenntnis könnte z.B. belegt sein, wenn man eine Strafanzeige gegen den Berater gestellt hat. Ab dann erst läuft dann die Verjährungsfrist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SeppBroesel August 11, 2009 Im Falle der arglistigen Täuschung gilt die Regelmäßige Verjährungsfrist, die im BGB mit 3 Jahren angegeben wird. Die Frist beginnt erst immer dann, wenn die Täuschung entdeckt wurde. Gruß. SeppBroesel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lady_investment August 14, 2009 Hallo Nudelesser, leider sind die Infos etwas älter. Ich habe akut das gleiche Problem wie du. Hat jemand aktuelle Antworten dazu? Eine Kanzlei behauptet folgendes: "Sie können auch heute noch bis zu 30 Jahre zurück für alle Wertpapieranlagen und Fondsbeteiligungen (gleichgültig ob Film-Medienfonds, Schiffsfonds oder Windenergiebeteiligungen u. a.) Schadensersatz von der beratenden Bank fordern." Hier der original Artikel: http://kanzlei-seehofer.de/index.php?optio...a&Itemid=14 Danke für eure Einschätzung / Erfahrungen Gruß Ulrike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag