rohstoff75 August 8, 2009 Hallo, ich bin gerade dabei ein Grundstück zu erwerben. Die gesamten Anschaffungskosten betragen 100.000 . Davon muss ich 50.000 per Kredit finanzieren. Ich hatte an eine 10 oder 15-jährige Zinsbindung gedacht. Soweit eigentlich kein Problem. Der Baubeginn ist erst in 3 bis 4 Jahren vorgesehen. Als ich mich telefonisch nach Finanzierungsangeboten erkundigte, hat mich eine freundliche Dame auf die Problematik der späteren Finanzierung des Hausbaues aufmerksam gemacht. Da dann bereits eine erstrangige Grundschuld für die Grundstücksfinanzierung vorhanden sei, würde das Baudarlehen automatisch teurer (Zinsaufschlag), weil es nur zweitrangig wäre. Meine Frage: Wäre das komplette künftige Baudarlehen dann zweitrangig oder nur ein Teil des Darlehens (abhängig vom Beleihungswert)? Dies würde die Finanzierung erheblich verteuern bei einem zusätzlichen Kreditbedarf von geschätzten 175.000 . Ggf. wäre es wohl ratsam, für das Grundstücksdarlehen nur eine 5-jährige Zinsbindung zu vereinbaren und vor der Finanzierung des Hausbaues (3-4 Jahren) vorzeitige abzulösen (auch wenn dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wäre). Die Ablösung wäre bis dahin finanziell möglich (unentgeltliches Darlehen durch meine Eltern). So könnte dann die Hausfinanzierung erstrangig erfolgen. Für einen Rat wäre ich dankbar. MfG Rohstoff75 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich August 8, 2009 Ich habe mein Grundstück nicht finanziert, sondern lediglich das Haus. Daher kann ich jetzt keine großen Tipps geben. Aber mir ist schleierhaft, warum man bei 50.000 und der Aussicht, dass in 3 Jahren auch das Haus bei dieser Bank finanziert wird, nicht über ein 2-rangiges Darlehen sprechen kann. Was ich auch anmerken wollte ist, dass Bausparkassen sich in der Regel mit dem 2. und 3. Rang zufrieden geben. Wobei man sagen muss, dass wenn noch kein Bausparer besteht, bei einen Sofortdarlehen b. einer Bausparkasse höhere Gebühren entstehen, als wenn die Mindestansparsumme bereits angespart wurde. Außerdem könnte man beim Bankberater auch schon mit dem Forward-Darlehen für das Haus ankommen. Denn die Zinsen werden nicht weiter sinken. So könnte man diesen doch wohl dazu bewegen, das Grundstück nicht erstrangig abzusichern? Wie gesagt, meine Situation war etwas anders... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 8, 2009 · bearbeitet August 8, 2009 von BondWurzel Man könnte auch, wenn man bei ein und derselben Bank bleibt, sofort die volle Grundschuld eintragen lassen, so dass später das Darlehen nur augestockt zu werden braucht, die Idee mit dem Forward in der aktuellen Phase ist sicherlich nicht schlecht. Desweiteren ist es ja wurscht, wenn immer diesselbe Bank den Kredit gibt, ob man später die Grundschuld noch mal aufstockt, da die Besicherung doch gleich bleibt, egal ob dann noch eine zweite Grundschuld eingetragen wird. Sicherlich ist der Beleihungswert dann wirtschaftlich ausschlaggebend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 August 9, 2009 Ich weis nicht, ob es sinnvoll ist, dass ich mich jetzt bereits an nur eine eine Bank binde. Die Angebote schwanken ja stark. Während ich vor 4 Jahren für die Finanzierung meiner ETW die ING-DiBa wählte, zählt diese momentan nicht zu den günstigsten Anbietern. Von meiner Hausbank wurde ich bisher leider immer entäuscht. Es wurden immer nur Standardfinanzierung angeobten nach "Chema F". Sichers Einkommen als Beamter, langjähriger Kunde mit diveresen Versicherungen, etc. zählt NICHTS. Das mit dem Forward-Darlehen muss ich mir mal näher anschauen. Aber ich denke, dass der Zeitraum von 3 bis 4 Jahren wohl etwas zu weit in der Zukunft liegt. Aber Danke für diesen Tip. Hat noch jemand einen Vorschlag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich August 9, 2009 · bearbeitet August 9, 2009 von RichyRich Hmh? - Wie tief sollen die Zinsen Deiner Meinung nach noch fallen? Hier der Langfristchart für 10-jährige Laufzeiten seit 1993. Edit, merke gerade, Du musst dort im Chart die Einstellungen selbst vornehmen. (noch mal Link angepasst) Forward-Darlehen kann man bis zu 60 Monaten vor Darlehensabruf abschliessen. Hier habe ich da was zu geschrieben Also ich finde den Tipp von BondWurzel mit der sofortigen Grundsculd nicht schlecht. Man zahlt dann zwar für den späteren Abruf Bereitstellungszinsen, aber man hat sich doch den günstigen Dahrlehenszins gesichert! Ich denke, dass ist sogar am sinnvollsten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 August 9, 2009 Meine Hausbank (Sparkasse) bietet keine Forwarddarlehen an. Das Problem ist auch, dass ich meinen Kreditbedarf noch nicht genau absehen kann (Verkaufpreis für ETW soll in die Finanzierung miteinfließen, genaue Bebauung noch offen). Auch möchte ich wenn möglich zinsverbilligte Darlehen der öffentlichen Hand (L-Bank, KfW) in Anspruch nehmen. Ich werde mal nach einem kleinen Forwarddarlehen (50.000 ) ausschau halten. Danke mal für die Tipps. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 Juli 9, 2010 Rat zur Baufinanzierung Teil II Schneller als gedacht haben meine Frau und ich uns aufgrund der niedrigen Bauzionsen entschieden, mit dem Hausbau zu beginnen. Das Grundstück wurde bereits erworben. Für den Hausbau gehe ich von einer Finanzierungssumme von 170.000 Euro aus. Meine Frau verfügt noch über eine im Jahr 1998 abgeschlossene kapitalbildende Lebensversicherung (inkl. BU und RLV) der Debeka. Nun würden wir gerne die Lebensversicherung in die Finanzierung mit einbauen, auch um in den Anfangsjahren (2. Babypause geplant) die mtl. Belastung zu senken, bis meine Frau wieder arbeitet. Die Garantierte Versicherungssumme beträgt 43.000 . Bei einer angenommenen Verzinsung von 4,1% in den restlichen Jahren (lag bisher immer höher, zuletzt im Jahr 2010 noch 4,6%) ergibt sich ein mögliche Gesamtleistung am 01.04.2042 (65. Lebensjahr) von ca. 50.000 Nun meine Frage: LV Kündigung (Rückkaufswert 5.210 ) oder die LV durch ein endfälliges Darlehen (01.04.2042) mit z. B. 50.000 in die Finanzierung einbauen? MfG Rohstoff75 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 9, 2010 Rat zur Baufinanzierung Teil II Schneller als gedacht haben meine Frau und ich uns aufgrund der niedrigen Bauzionsen entschieden, mit dem Hausbau zu beginnen. Das Grundstück wurde bereits erworben. Für den Hausbau gehe ich von einer Finanzierungssumme von 170.000 Euro aus. Meine Frau verfügt noch über eine im Jahr 1998 abgeschlossene kapitalbildende Lebensversicherung (inkl. BU und RLV) der Debeka. Nun würden wir gerne die Lebensversicherung in die Finanzierung mit einbauen, auch um in den Anfangsjahren (2. Babypause geplant) die mtl. Belastung zu senken, bis meine Frau wieder arbeitet. Die Garantierte Versicherungssumme beträgt 43.000 . Bei einer angenommenen Verzinsung von 4,1% in den restlichen Jahren (lag bisher immer höher, zuletzt im Jahr 2010 noch 4,6%) ergibt sich ein mögliche Gesamtleistung am 01.04.2042 (65. Lebensjahr) von ca. 50.000 Nun meine Frage: LV Kündigung (Rückkaufswert 5.210 ) oder die LV durch ein endfälliges Darlehen (01.04.2042) mit z. B. 50.000 in die Finanzierung einbauen? MfG Rohstoff75 Hallo rohstoff75, es ist sehr schwer jemanden zu einer Kündigung zu raten, wenn man keine genauen Angaben zur Person, Einkommen, Vermögen etc. hat. Kannst du dahingehend bitte mehr Details zu Eurer derzeitigen Situation schreiben? Ergänzende persönliche Angaben Meine Fragen wären aber schon im voraus: 1. Müsst Ihr die LV kündigen? 2. Könnt Ihr Sondertilgungen jedes Jahr leisten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juli 10, 2010 Nun meine Frage: LV Kündigung (Rückkaufswert 5.210 ) oder die LV durch ein endfälliges Darlehen (01.04.2042) mit z. B. 50.000 in die Finanzierung einbauen? Grundsätzlicher Gedanke zum endfälligen Darlehen, du tilgst die ganze Zeit nicht, musst folglich für die ganze Zeit die vollen Zinsen auf den entsprechenden Betrag zahlen. Daher würde ich diese Variante nur wählen, wenn man die Kosten steuerlich geltend machen kann. (Bei Vermietung z.B.) Ansonsten ist eine Sonderzahlung sicherlich die bessere/kostengünstigere Variante. Ob allerdings die ca. 5.000 den Kohl fett machen musst du für dich selbst entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 10, 2010 Auch ohne die persönlichen Umstände zu kennen, kann man mit einiger Bestimmtheit sagen, dass eine Kündigung einer 1998 abgeschlossenen Debeka-LV so ziemlich das Unsinnigste ist, was man mit ihr anstellen kann. Ob LV-gedeckte Finanzierung mit oder ohne Tilgungsaussetzung für dich sinnvoller ist, hängt dagegen sehr stark von den persönlichen Umständen und der zumutbaren Belastung ab - da ist ein pauschaler Rat sicher nicht angebracht. So wie ich die Debeka-Bedingungen (auf deren Homepage kurz überflogen) verstehe, ist ein Wechsel nur nach Ablauf der Zinsbindungsfrist möglich. Da aber ohnehin eine kombinierte Finanzierung ansteht, lassen sich sicher auch zwei Darlehen - eins mit Tilgung, eines ohne Tilgung - so kombinieren, dass sich ein Kompromiss zwischen verträglicher monatlicher Belastung und nicht zu langer Zinszahlung ergibt. So wie ich es verstanden habe, soll das LV-unterlegte Darlehen aber genau deshalb in die Finanzierung eingebaut werden, weil es tilgungsfrei sein kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 Juli 10, 2010 Auch ohne die persönlichen Umstände zu kennen, kann man mit einiger Bestimmtheit sagen, dass eine Kündigung einer 1998 abgeschlossenen Debeka-LV so ziemlich das Unsinnigste ist, was man mit ihr anstellen kann. Ob LV-gedeckte Finanzierung mit oder ohne Tilgungsaussetzung für dich sinnvoller ist, hängt dagegen sehr stark von den persönlichen Umständen und der zumutbaren Belastung ab - da ist ein pauschaler Rat sicher nicht angebracht. So wie ich die Debeka-Bedingungen (auf deren Homepage kurz überflogen) verstehe, ist ein Wechsel nur nach Ablauf der Zinsbindungsfrist möglich. Da aber ohnehin eine kombinierte Finanzierung ansteht, lassen sich sicher auch zwei Darlehen - eins mit Tilgung, eines ohne Tilgung - so kombinieren, dass sich ein Kompromiss zwischen verträglicher monatlicher Belastung und nicht zu langer Zinszahlung ergibt. So wie ich es verstanden habe, soll das LV-unterlegte Darlehen aber genau deshalb in die Finanzierung eingebaut werden, weil es tilgungsfrei sein kann. Gerald1502 Zu 1. Die Lebensversicherung muß nicht gekündigt werden. Zu 2. In den ersten 3 Jahren werden wird aufgrund der geplanten Babypause meiner Frau keine Sondertilgungen leisten können. Danach sind Sondertilgungen geplant und möglich. Jogo08 Ich gebe dir Recht, dass eine laufende Tilgung des Darlehens besser ist als ein endfälliges Darlehen. Das Darlehen stellt jedoch nur einen Finanzierungsbaustein dar. Es wird ja noch ein weiteres Darlehen iHv. 120.000 benötigt. Dieses wird natürlich laufend getilgt. Auch Sondertilgungen sind hier nach der Babypause meiner Frau fest eingeplant. Vanity Korrekt, ich möchte in den ersten Jahren (Babypause meiner Frau) die mtl. Belastung gering halten. Nach dem Wiedereinstieg meiner Frau in den Beruf sieht es dann finanziell wieder entspannter aus. Richtig ist auch, dass das zusätzliche Darlehen auf jeden Fall ein Annuitätendarlehen sein wird. Es sollen auch Sondertilgungen beim Annuitätendarlehen vorgenommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 10, 2010 Gerald1502 Zu 1. Die Lebensversicherung muß nicht gekündigt werden. Zu 2. In den ersten 3 Jahren werden wird aufgrund der geplanten Babypause meiner Frau keine Sondertilgungen leisten können. Danach sind Sondertilgungen geplant und möglich Da schließe ich mich Vanity ganz klar an, dass eine Kündigung der schlechteste Weg ist. Hätte es aber schon eher sagen können. Habt Ihr auch an einen Versicherungsschutz bei Eurem Bauvorhaben gedacht? Bauherrenhaftpflichtversicherung / Bauleistungsversicherung Es kann ja immer mal was passieren. Ich hoffe für Euch, dass alles bei Eurem Bauvorhaben klappt und Ihr glücklich und ohne Probleme in dem neuen Haus wohnen könnt. Hätte hier noch ein paar Infos zum Thema Hausbau, falls Du es noch nicht gelesen hast. Hausbau Infos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 Juli 11, 2010 Gerald1502 Zu 1. Die Lebensversicherung muß nicht gekündigt werden. Zu 2. In den ersten 3 Jahren werden wird aufgrund der geplanten Babypause meiner Frau keine Sondertilgungen leisten können. Danach sind Sondertilgungen geplant und möglich Da schließe ich mich Vanity ganz klar an, dass eine Kündigung der schlechteste Weg ist. Hätte es aber schon eher sagen können. Habt Ihr auch an einen Versicherungsschutz bei Eurem Bauvorhaben gedacht? Bauherrenhaftpflichtversicherung / Bauleistungsversicherung Es kann ja immer mal was passieren. Ich hoffe für Euch, dass alles bei Eurem Bauvorhaben klappt und Ihr glücklich und ohne Probleme in dem neuen Haus wohnen könnt. Hätte hier noch ein paar Infos zum Thema Hausbau, falls Du es noch nicht gelesen hast. Hausbau Infos Hallo Gerald, Danke für den Hinweis auf den Versicherungsschutz. Ich habe mich noch nicht damit beschäftigt, welche Versicherungen ich benötige. Wird aber noch gemacht. Die Hausbau Infos werde ich mir mal durchlesen, nach der WM habe ich ja wieder etwas mehr Zeit. Ich habe mal bei der Debeka um Aufschlüsselung des Beitrags zu der Lebensversicherung gebeten. Dann kann ich eine Renditeberechnung für die LV ohne RLV und ohne BU erstellen und mit den Darlehenszinsen des endfälligen Darlehens vergleichen. Habe im Netz gelesen, dass dies bei der Entscheidungsfindung ein guter Anhaltspunkt ist (http://www.baufoerderer.de/finanzierung/2-3-5-0-0.html). Dann werde ich vielleicht etwas schlauer sein. Schönen Gruß Rohstoff75 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Juli 12, 2010 Eine Variante könnte auch ein Policendarlehen deiner Debeka-LV sein. Dabei leiht die Versicherung Dir Geld aus dem Kapital, was du bereits in die LV eingezahlt hast, zu einem Zinssatz, der nur knapp über der Gesamtverzinsung der Police liegt. Ob sowas sinnvoll ist, hängt natürlich auch vom Zinssatz der Hypothek ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
littleracer Juli 13, 2010 · bearbeitet Juli 13, 2010 von littleracer hier mal ein kurzer Eindruck über die aktuellen Konditionen: Nom. Zinssatz 4,43 % Effektiver Jahreszins 4,52 % Gewünschter Darlehensbetrag 170.000,00 EUR Kaufpreis ohne Nebenkosten 170.000,00 EUR Zinsbindung 10 Jahre Tilgung 1 % Auszahlungskurs 100 % Monatliche Rate 769,25 Bereitstellungszinsen p. m. 0,25 % Bereitstellungszinsen zu zahlen ab Nov. 2010 Bearbeitungsgebühr 0,00 EUR Schätzungsgebühr 0,00 EUR Kontoführungsgebühr 0,00 EUR Getilgte Summe bis zum Ende der Zinsbindung 21.340,24 EUR Restschuld zum Ende der Zinsbindung 148.659,76 EUR Bei gleichbleibendem Zinssatz wäre Ihr Darlehen abgezahlt in 38 J. 4 Mon. gilt bei Hauskauf, weiss nicht wie es mit Bau aussieht.... Edit: Neubau geht auch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 13, 2010 gilt bei Hauskauf, weiss nicht wie es mit Bau aussieht.... Edit: Neubau geht auch Bei Neubau könnte man auch über ein KfW Darlehen nachdenken. Das wäre eigentlich immer der erste Weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 15, 2010 Getilgte Summe bis zum Ende der Zinsbindung 21.340,24 EUR Restschuld zum Ende der Zinsbindung 148.659,76 EUR Bei gleichbleibendem Zinssatz wäre Ihr Darlehen abgezahlt in 38 J. 4 Mon. [/i] Bei solchen Weten würde ich entweder ne Nummer kleiner bauen oder die Tilgung erhöhen (wenn sinnvoll möglich). Beim Eigenheimbau sollte zunächst gelten "so groß wie nötig" - nicht "so groß wie möglich". 148k Restschuld bei unsicherer Zinsentwicklung sind ein unkalkulierbares Risiko! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
littleracer Juli 15, 2010 Getilgte Summe bis zum Ende der Zinsbindung 21.340,24 EUR Restschuld zum Ende der Zinsbindung 148.659,76 EUR Bei gleichbleibendem Zinssatz wäre Ihr Darlehen abgezahlt in 38 J. 4 Mon. [/i] Bei solchen Weten würde ich entweder ne Nummer kleiner bauen oder die Tilgung erhöhen (wenn sinnvoll möglich). Beim Eigenheimbau sollte zunächst gelten "so groß wie nötig" - nicht "so groß wie möglich". 148k Restschuld bei unsicherer Zinsentwicklung sind ein unkalkulierbares Risiko! Das ist doch keine Wette sondern Kalkül! Bei aktuellen extrem günstigen Zinzkonditionen hätte ich die Zinsbindung auf 20 oder mehr Jahre festgeschrieben mit 1-2,5% Tilgung je nach Machbarkeit. Abgesehen davon kann man sowieso nach 10 Jahren in die Prolongation. Einen Bausparvertrag z.B. würde ich nie nehmen, da man recht sportlich zurück zahlen muss. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Juli 15, 2010 Das ist doch keine Wette sondern Kalkül! Bei aktuellen extrem günstigen Zinzkonditionen hätte ich die Zinsbindung auf 20 oder mehr Jahre festgeschrieben mit 1-2,5% Tilgung je nach Machbarkeit. Hab jetzt gesehen das die Hannoversche Leben ein neues Produkt ins Leben gerufen hat. Die Sorgloshypothek- da sollen Laufzeiten von 30 Jahren möglich sein, die Zinsen orientieren sich aber trotzdem an den Laufzeiten von 15 jähriger Zinsbindung... oder so ähnlich. Hab mich nicht weiter damit beschäftigt. Einfach googlen. P.S.: Wenn Ihr dabei seid könnt Ihr ja gleich mal den Haken an der ganzen Sache suchen... Ist Sorgloshypothek nur ein Marketing-Gag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 15, 2010 · bearbeitet Juli 15, 2010 von DrFaustus Das ist doch keine Wette sondern Kalkül! Bei aktuellen extrem günstigen Zinzkonditionen hätte ich die Zinsbindung auf 20 oder mehr Jahre festgeschrieben mit 1-2,5% Tilgung je nach Machbarkeit. Hab jetzt gesehen das die Hannoversche Leben ein neues Produkt ins Leben gerufen hat. Die Sorgloshypothek- da sollen Laufzeiten von 30 Jahren möglich sein, die Zinsen orientieren sich aber trotzdem an den Laufzeiten von 15 jähriger Zinsbindung... oder so ähnlich. Hab mich nicht weiter damit beschäftigt. Einfach googlen. P.S.: Wenn Ihr dabei seid könnt Ihr ja gleich mal den Haken an der ganzen Sache suchen... Ist Sorgloshypothek nur ein Marketing-Gag? Der 30jährige Swapsatz ist auch derzeit ziemlich indentisch mit dem 15jährigen. Also kein Hexenwerk. Kommunaldarlehen werden teilweise auch mit Gesamtlaufzeit-Zinsbindung ausgegeben. Also wüsste ich nicht was dagegen spricht aus Sicht der Bank. Das Problem als Kunde das man dabei hat ist, dass man bei einem Darlehen immer zum Ende der Zinsbindung kündigen kann. Dass heißt man kommt zu diesen Zeitpunkten ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus der Sache raus. Das hat den Vorteil wenn die Zinsen bis dahin gesunken sind, kann man zu günstigeren Konditionen verlängern. Um aus dem 30jährigen rauszukommen muss man wohl immer Vorfälligkeitsentschädigung zahlen wenn die Zinsen gesunken sind. Das Problem ist die lange Laufzeit. Beipsiel: 1. Darlehen mit 10jähriger Zinsbindung und 4% soll nach 5 Jahren abgelöst werden. Marktzins 5 Jährige derzeit 2% Dann zahlt man über den Daumen gepeilt 10%(abgezinst) Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank 2. Darlehen mit 30jähriger Zinsbindung und 4% soll nach 5 Jahren abgelöst werden. Marktzins 25jährige derzeit 2% Hier zahlt man schon über den Daumen 50%(abgezinst). Also man kauft sich Sicherheit zum Preis der Flexibilität. Wir werden es deswegen später so machen, dass wir 3 Arten Darlehen aufnehmen: 1. Bausparverträge (kann man jederzeit tilgen) 2. mittlere Laufzeiten (z.B. 5 Jahre) 3. sehr lange Laufzeiten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 15, 2010 Gewünschter Darlehensbetrag 170.000,00 EUR Kaufpreis ohne Nebenkosten 170.000,00 EUR Uhhh, 100% Finanzierung.... Das die Banken einfach nichts lernen wollen.... Sorry, ist nichts gegen dich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
littleracer Juli 15, 2010 Das ist doch keine Wette sondern Kalkül! Bei aktuellen extrem günstigen Zinzkonditionen hätte ich die Zinsbindung auf 20 oder mehr Jahre festgeschrieben mit 1-2,5% Tilgung je nach Machbarkeit. Hab jetzt gesehen das die Hannoversche Leben ein neues Produkt ins Leben gerufen hat. Die Sorgloshypothek- da sollen Laufzeiten von 30 Jahren möglich sein, die Zinsen orientieren sich aber trotzdem an den Laufzeiten von 15 jähriger Zinsbindung... oder so ähnlich. Hab mich nicht weiter damit beschäftigt. Einfach googlen. P.S.: Wenn Ihr dabei seid könnt Ihr ja gleich mal den Haken an der ganzen Sache suchen... Ist Sorgloshypothek nur ein Marketing-Gag? Der 30jährige Swapsatz ist auch derzeit ziemlich indentisch mit dem 15jährigen. Also kein Hexenwerk. Kommunaldarlehen werden teilweise auch mit Gesamtlaufzeit-Zinsbindung ausgegeben. Also wüsste ich nicht was dagegen spricht aus Sicht der Bank. Das Problem als Kunde das man dabei hat ist, dass man bei einem Darlehen immer zum Ende der Zinsbindung kündigen kann. Dass heißt man kommt zu diesen Zeitpunkten ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus der Sache raus. Das hat den Vorteil wenn die Zinsen bis dahin gesunken sind, kann man zu günstigeren Konditionen verlängern. Um aus dem 30jährigen rauszukommen muss man wohl immer Vorfälligkeitsentschädigung zahlen wenn die Zinsen gesunken sind. Das Problem ist die lange Laufzeit. Beipsiel: 1. Darlehen mit 10jähriger Zinsbindung und 4% soll nach 5 Jahren abgelöst werden. Marktzins 5 Jährige derzeit 2% Dann zahlt man über den Daumen gepeilt 10%(abgezinst) Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank 2. Darlehen mit 30jähriger Zinsbindung und 4% soll nach 5 Jahren abgelöst werden. Marktzins 25jährige derzeit 2% Hier zahlt man schon über den Daumen 50%(abgezinst). Also man kauft sich Sicherheit zum Preis der Flexibilität. Wir werden es deswegen später so machen, dass wir 3 Arten Darlehen aufnehmen: 1. Bausparverträge (kann man jederzeit tilgen) 2. mittlere Laufzeiten (z.B. 5 Jahre) 3. sehr lange Laufzeiten Das stimmt so nicht!!! 1. Sollte bei einer Immofinanzierung kein Zinshopping im Vordergrund stehen, man sollte längerfristig planen (mind. 10 Jahre) 2. Nach Ablauf von 10 J und 6 Monaten ist jeder Kunde berechtigt das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung und unabhängig von der Zinsbindung abzulösen! PROLONGATION! 3. Ein Bausparvertrag ist imho unsinnig, denn dies ist zweifach mit Kosten verbunden (1. Beim Abschluss 2. bei der Zuteilung); ferner verpflichtet man sich schnellstmöglich zu tilgen Was nützt dann ein niedriger Zins, wenn die Gesamtbelastung pro Monat unverändert bleibt? Gewünschter Darlehensbetrag 170.000,00 EUR Kaufpreis ohne Nebenkosten 170.000,00 EUR Uhhh, 100% Finanzierung.... Das die Banken einfach nichts lernen wollen.... Sorry, ist nichts gegen dich. Wo ist das Problem? Dem Kunden kann es doch wurscht sein, wir sind ja nicht bei der SPK oder VoBa wo als Absicherung alle Vermögenswerte und noch dazu iwelche neue abzuschließenden LV´s gelten - Die Immo selbst sollte als Absicherung genügen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 15, 2010 · bearbeitet Juli 15, 2010 von DrFaustus Das stimmt so nicht!!! 1. Sollte bei einer Immofinanzierung kein Zinshopping im Vordergrund stehen, man sollte längerfristig planen (mind. 10 Jahre) Ich plane immer langfristig. Das hält mich aber dennoch nicht davon ab auch kürzere Zinsbindungen in Betracht zu ziehen. 2. Nach Ablauf von 10 J und 6 Monaten ist jeder Kunde berechtigt das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung und unabhängig von der Zinsbindung abzulösen! PROLONGATION! Ja, stimmt daran habe ich nicht gedacht. Das BGB Kündigungsrecht gibt es. 3. Ein Bausparvertrag ist imho unsinnig, denn dies ist zweifach mit Kosten verbunden (1. Beim Abschluss 2. bei der Zuteilung); ferner verpflichtet man sich schnellstmöglich zu tilgen Was nützt dann ein niedriger Zins, wenn die Gesamtbelastung pro Monat unverändert bleibt? 1. Zahle ich keine Abschlussgebühr 2. Kann ich es mir leisten schnell zu tilgen. Wo ist das Problem? Dem Kunden kann es doch wurscht sein, wir sind ja nicht bei der SPK oder VoBa wo als Absicherung alle Vermögenswerte und noch dazu iwelche neue abzuschließenden LV´s gelten - Die Immo selbst sollte als Absicherung genügen! Ja, sollte ist richtig. Ich würde mich aber mal über die Demographische Entwicklung in Deutschland erkundigen und in diesem Zusammenhang über die möglichen Auswirkungen auf die Wohn-Immobilienpreise. Wenn die Bank die Immobilie als nicht mehr werthaltig erachtet kann und wird sie zwangsversteigern wenn keine weiteren Sicherheiten zu Verfügung gestellt werden. Spaß macht das für den Eigentümer sicherlich nicht. Obwohl mir es mit der Aussage eher um die Bank ging. Und wenn die Zangsversteigerung nicht reicht um die Schulden zu bedienen werden die anderen Vermögensgegenstände sehr schnell im Feuer stehen. Sparkasse hin oder her... Eben genau die Thematik die wir in den USA hatten. Ganz ausschließen würde ich sowas als Bank nicht. Zudem kommt Kredit ja von Vertrauen. Und als Bank sollte ich mir genau überlegen ob ich jemandem einen Kredit gebe, der es bislang nicht geschafft hat zumindest 10-15% Eigenkapital anzusparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
littleracer Juli 15, 2010 Wo ist das Problem? Dem Kunden kann es doch wurscht sein, wir sind ja nicht bei der SPK oder VoBa wo als Absicherung alle Vermögenswerte und noch dazu iwelche neue abzuschließenden LV´s gelten - Die Immo selbst sollte als Absicherung genügen! Ja, sollte ist richtig. Ich würde mich aber mal über die Demographische Entwicklung in Deutschland erkundigen und in diesem Zusammenhang über die möglichen Auswirkungen auf die Wohn-Immobilienpreise. Wenn die Bank die Immobilie als nicht mehr werthaltig erachtet kann und wird sie zwangsversteigern wenn keine weiteren Sicherheiten zu Verfügung gestellt werden. Spaß macht das für den Eigentümer sicherlich nicht. Obwohl mir es mit der Aussage eher um die Bank ging. Und wenn die Zangsversteigerung nicht reicht um die Schulden zu bedienen werden die anderen Vermögensgegenstände sehr schnell im Feuer stehen. Sparkasse hin oder her... Eben genau die Thematik die wir in den USA hatten. Ganz ausschließen würde ich sowas als Bank nicht. Zudem kommt Kredit ja von Vertrauen. Und als Bank sollte ich mir genau überlegen ob ich jemandem einen Kredit gebe, der es bislang nicht geschafft hat zumindest 10-15% Eigenkapital anzusparen. Wer sagt denn dass man kein Eigenkapital vorhalten bzw. mit einbringen soll? Meine Beispielrechnung war von der hier geschilderten Situation vorgegeben - hier war das Eigenkapital in das Grundstück gegangen. Die demographische Entwicklung ist je nach Verwendung der Immobilie wichtig (Stichwort Vermietung / Eigennutz). Ebenso wichtig ist die Verwendung bei der Wahl der Darlehenshöhe (bei Vermietung kann man die Zinsen absetzen) somit macht es mehr Sinn 100% zu finanzieren und das Eigenkapital für die eigene Immo vorzuhalten. Zum Thema Sicherheiten im Bezug auf VoBa und SPK - niemand sagt, das keine Sicherheiten zur Verfügung stehen müssen, nur ist es einfach von Vorteil wenn Vermögenswerte frei von Rechten Dritter sind da man flexibel bleibt . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 15, 2010 · bearbeitet Juli 15, 2010 von DrFaustus Wer sagt denn dass man kein Eigenkapital vorhalten bzw. mit einbringen soll? Meine Beispielrechnung war von der hier geschilderten Situation vorgegeben - hier war das Eigenkapital in das Grundstück gegangen. Die demographische Entwicklung ist je nach Verwendung der Immobilie wichtig (Stichwort Vermietung / Eigennutz). Ebenso wichtig ist die Verwendung bei der Wahl der Darlehenshöhe (bei Vermietung kann man die Zinsen absetzen) somit macht es mehr Sinn 100% zu finanzieren und das Eigenkapital für die eigene Immo vorzuhalten. Zum Thema Sicherheiten im Bezug auf VoBa und SPK - niemand sagt, das keine Sicherheiten zur Verfügung stehen müssen, nur ist es einfach von Vorteil wenn Vermögenswerte frei von Rechten Dritter sind da man flexibel bleibt . Die Situation war doch Hauskauf? Du kaufst also ein Haus und transportierst es zu deinem Grundstück...Ok, wusste nicht dass das in Deutschland schon üblich ist. Wenn das zu kaufende Haus zur Vermietung gedacht ist, stimmt es. Da würde ich auch das EK ins Eigenheim stecken. Aber nochmal: mir ging es weniger um die Kunden als um die Banksicht. Als Kunde kann es mir egal sein wenn die Bank mir die Finanzierung gibt. Nur beschweren ala "Die böse Bank hat mir nen Kredit gegeben den ich gar nicht bezahlen kann" sollte man sich dann nicht. Die Sparkasse hat auch kein Recht an evtl. vorhanden Sparkonten etc. solange sie keine fälligen Forderungen oder ähnliches hat. Das AGB Pfandrecht greift ja erst bei fälligen Forderungen. (4) Geltendmachung des Pfandrechts Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches besteht insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22. Und wenn die Forderungen fällig sind hat man auch im handumdrehen nen Titel erwirkt und kann die Sachen auch bei anderen Banken pfänden. Also von daher sehe ich keinen Nachteil wenn ich noch Guthaben bei der gleichen Bank habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag