Blaisse August 4, 2009 Hallo, ist es rechtlich ok, wenn eine AG ihren Finanzbericht bereits 6 Tage vor der eigentlich angekündigten Veröffentlichung (angekündigt via adHOC, auf der Webseite usw.) veröffentlicht? Ich kenn mich mit Börsenrecht nicht sonderlich aus und auch eine kleine Gxxgle-recherche hat mich nur dazu bewogen mal hier nachzufragen. Eigentlich müsste das doch unter "arglistige Täuschung" fallen?!?! Weiß hier jemand mehr? MfG Blaisse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wave XXL August 5, 2009 bin kein Jurist, aber das ist Gang und Gebe, dass Unternehmen das so machen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 August 5, 2009 Zum Schutz der Chartisten/technischen Analysten wurde 2002 das HGB um die Vorschriften des Publizitätsüberraschungbekämpfungsgesetzes [kurz: PuBS]ergänzt. Hiernach stellt die überraschende Veröffentlichung der publizitätspflichtigen Sachverhalte vor Eintritt des nach dem Corporate Governance Kodex ausgewiesenen Kalendertages eine arglistige Täuschung dar. Diese wird in aller Regel mit einem Trinkgeld sanktioniert. Quelle: Hahnebüchen/Schleicher, "Zeitnahe Finanzberichterstattung - was soll das?" in: Die Wirtschaftsbrüfung 2002, S. 156 ff. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag