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Rohlöff

inländischer thesaurierend vs ausländisch

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Rohlöff

Hallo,

 

ich benutze die Hilfe und Suchfunktion.

 

Aber zum Thema inländisch/ausländisch thesaurierend vor und nach dem 01.01.2009 gibt es mir zu viele Infos. Ich blicke da nicht mehr durch.

 

Es wäre nett, wenn mir da jemand ganz kurz erklären könnte was Sache ist.

 

Mein Kenntnisstand:

 

Ausländische: Ich muss jedes Jahr in der Anlage KAP den Zwischengewinn angeben und versteuern (Infos zur Höhe aus dem Bundesanzeiger)

 

Wie sieht es denn nun aus, wenn ich die Anlage KAP eigentlich nie ausfülle?

Dann wird alles gesamt im Jahr des Verkaufs versteuert, oder? Allerdings muss ich dann nachweisen, wann ich den Fonds (hier als Bsp.: ARERO gekauft habe, da ansonsten alle Gewinne seit Auflage des Fonds zu versteuern sind, oder?)

 

Wie es bei inländischen ist weiß ich nicht.

 

Gibt es da eine ganz kurze Zusammenfassung? (Grafik?)

 

Ich wäre echt dankbar.

 

Um die Anlage KAP möchte ich eigentlich auch zukünftig rumkommen. (Durch die Abgeltungssteuer wird es einem ja auch vereinfacht)

 

Gruß und Dank!

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Blujuice
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich die Anlage KAP eigentlich nie ausfülle?

Dann hinterziehst du Steuern, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag und den Grundfreibetrag übersteigen. Wenn sie das nicht tun, kannst du dir die Steuererklärung sparen.

 

Dann wird alles gesamt im Jahr des Verkaufs versteuert, oder? Allerdings muss ich dann nachweisen, wann ich den Fonds (hier als Bsp.: ARERO gekauft habe, da ansonsten alle Gewinne seit Auflage des Fonds zu versteuern sind, oder?)

Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird bei ausländischen Thesaurierern automatisch aller Gewinn versteuert, der seit Kauf angefallen ist (bei inländischen Depot und natürlich nur, wenn der Freistellungsauftrag nicht reicht). Allerdings kannst du dir dann in der Steuererklärung die doppelt gezahlten Steuern zurückerstatten lassen, die du in den vorherigen Jahren in der Anlage KAP eingetragen hast.

 

Wie es bei inländischen ist weiß ich nicht.

Bei inländischen Fonds läuft die ganze Versteuerung automatisch ab. Bei Ausschüttern macht das die Depotbank. Bei Thesaurierern wird auf Fondsebene die Steuer abgezogen - allerdings bekommst du Steuern zurückerstattet, wenn du bei der Depotbank einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Aber Achtung, wenn du kirchensteuerpflichtig bist! Dann musst du für die Ausschütter bei deiner Depotbank deine Kirchenzugehörigkeit eintragen lassen. Und inländische Thesaurierer musst du dann doch wieder in der Steuererklärung angeben.

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Rohlöff
Dann hinterziehst du Steuern, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag und den Grundfreibetrag übersteigen. Wenn sie das nicht tun, kannst du dir die Steuererklärung sparen.

 

DIe Beträge haben bisher nicht den Freibetrag überschritten. Selbst wenn sie es getan hätten, wären doch direkt 30% (?) von der Bank ans Finanzamt abgeführt worden, oder irre ich mich?

Zukünftig regelt dies doch die Abgeltungssteuer, so dass ich doch auch weiterhin nicht zwingend KAP ausfüllen muss.

 

 

Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird bei ausländischen Thesaurierern automatisch aller Gewinn versteuert, der seit Kauf angefallen ist (bei inländischen Depot und natürlich nur, wenn der Freistellungsauftrag nicht reicht). Allerdings kannst du dir dann in der Steuererklärung die doppelt gezahlten Steuern zurückerstatten lassen, die du in den vorherigen Jahren in der Anlage KAP eingetragen hast.

 

Wirklich nur der Gewinn, der seit Kauf angefallen ist? Ich meine gelesen zu haben, dass der gesamte Gewinn seit Auflegung des Fonds versteuert wird. Kann aber gut sein, dass ich das im Zusammenhang mit Depotüberträge gelesen habe, da dann ja das Kaufdatum zu 99% nicht mitübermittelt wird.

Welchen Vorteil hat es denn jährlich den Gewinn in der KAP einzutragen? Gesetz dem Fall, dass man eh immer über dem Freibetrag wäre?

 

Bei inländischen Fonds läuft die ganze Versteuerung automatisch ab. Bei Ausschüttern macht das die Depotbank. Bei Thesaurierern wird auf Fondsebene die Steuer abgezogen - allerdings bekommst du Steuern zurückerstattet, wenn du bei der Depotbank einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Aber Achtung, wenn du kirchensteuerpflichtig bist! Dann musst du für die Ausschütter bei deiner Depotbank deine Kirchenzugehörigkeit eintragen lassen. Und inländische Thesaurierer musst du dann doch wieder in der Steuererklärung angeben.

 

Bekomme ich die Steuern vom Finanzamt zurück oder verrechnet das die Depotbank irgendwie mit meinem FSA?

 

Da ich bei einigen Banken / Bausparkassen etc. Geld angelegt habe, bekomme ich auch dementsprechend viele Jahresbescheinigungen. Bisher lag ich auch eigentlich unter dem max. FSA. (Allerdings nur knapp) So konnte ich immer die Anlage KAP vermeiden. Ich habe einfach keine Lust, diese ganzen Daten zu sondieren und eine Anlage mehr auszufüllen. Mal abgesehen davon, dass es unter Umständen auch etwas dauern kann bis man von allen Banken endlich alle Bescheinigungen zusammen hat.

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Chemstudent
DIe Beträge haben bisher nicht den Freibetrag überschritten. Selbst wenn sie es getan hätten, wären doch direkt 30% (?) von der Bank ans Finanzamt abgeführt worden, oder irre ich mich?

Zukünftig regelt dies doch die Abgeltungssteuer, so dass ich doch auch weiterhin nicht zwingend KAP ausfüllen muss.

Nein. Bei ausl. thesaurierern Erfolg kein automatischer Steuerabzug. Dir fließen die Erträge ja nicht direkt zu, sodass die Bank hier nichts abführen kann. Ebenso hat der Fiskus keinen Zugriff auf ausl. Fondsvermögen, sodass ausl. Fonds selbst die Steuer nicht abführen. (anders als inl. thesaurierende Fonds)

Folglich musst du selbst die Versteuerung übernehmen.

Welchen Vorteil hat es denn jährlich den Gewinn in der KAP einzutragen? Gesetz dem Fall, dass man eh immer über dem Freibetrag wäre?

Du begehst keine Steuerhinterziehung.

Bekomme ich die Steuern vom Finanzamt zurück oder verrechnet das die Depotbank irgendwie mit meinem FSA?

Das sollte dein Broker/Depotbank eigentlich alles übernehmen, sodass man sich hier nicht drum kümmern braucht.

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Sapine

Das haben wir schon mehrfach durchgekaut, aber ich gebe zu es ist immer wieder schwer zu verstehen und die Informationen sind teilweise auch extrem ins Detail besprochen.

 

Grundsätzlich musst Du auch bei ausländischen Thesaurieren nur eine Steuererklärung abgeben, wenn die Pauschbeträge überschritten sind. Aber nun kommt das dicke

ABER:

Sollten sich im Lauf der Jahre Gewinne ansammeln bei einem ausländischen Thesaurierer, der in der Gesamtsumme den Freibetrag eines Jahres übersteigt und Du würdest die Position in einem Jahr auflösen, dann wird Vater Staat von dem übersteigenden Betrag die Steuer einbehalten. Durch die Ansammlung muss die Bank davon ausgehen, dass sie noch nicht versteuert wurden und entsprechend werden die Kompletten Erträge mit einem Schlag wirksam. Die zu viel gezahlten Steuern bekommst Du vom Finanzamt auch nicht wieder zurück, es sei denn Dir war die Mühe nicht zu viel, jedes Jahr die KAP auszufüllen und somit nachweisen zu können, dass Du diese Einkünfte bereits versteuert hast. Ohne KAP kein Nachweis über die Versteuerung und damit Essig. Dann hilft allenfalls noch portionsweiser Verkauf verteilt über mehrere Jahre, sofern Du noch Luft hast beim Pauschbetrag.

 

Bei einem inländischen Thesaurierer kannst Du Dir die Mühe sparen, sofern, Du nicht kirchensteuerpflichtig bist. Ansonsten gilt hier ebenfalls Steuererklärung.

 

Selbstverständlich müssen in der KAP sämtliche Angaben gemacht werden und nicht nur die zu den thesaurierenden Fonds - leider.

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Rohlöff

Danke für die Hinweise.

 

Das mit dem Thesaurieren nervt.

 

Ich gebe zu, ich bin von Natur aus faul. Meine aktuellen VL laufen in den DWS Top Dividende. Der ist ja wie bekannt: ausschüttend. So habe ich mit ihm keine Probleme. Frühere Fondsinvestitionen waren ebenfalls ausschüttend. So hatte ich mit diesem Thema wenig zutun.

Kirchensteuer zahle ich nicht. Sollte allerdings meine Frau zu einer "steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft" gehören, wird das ganze wieder zum Thema für mich, da wir Zusammenveranlagung gewählt haben, oder?

 

Eigentlich wäre es schön, wenn es jeden Fonds als ausschüttend und thesaurierend geben würde. (Gab es zumindest mal bei den Dekafonds mal - ob bei allen weiß ich nicht)

 

Vielleicht sollte ich mir die Anlage KAP ja mal anschauen. Aber eigentlich habe ich keine Lust dazu. Wie erwähnt, ich bin faul.

 

Damit hier nicht der Eindruck eines Steuerhinterziehers kommt: Wie befreits erwähnt lagen meine Zinseinkünfte etc. immer unter dem Freibetrag. Dieses Jahr könnte es evtl. anders aussehen. Aber ich sehe es doch richtig, dass zumindest die Zinseinkünfte durch die Abgeltungssteuer direkt im Reinen sind. Die Fonds jetzt mal außen vor gelassen.

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