WOVA1 August 2, 2009 Hallo, in der Theorie - soviel ich bisher gelesen habe - ist alles schön. Bei einem Depotübertag mit demselben Depotinhaber im Inland teilt die depotführende Stelle, die die Papiere abgibt, der anderen den Erwerbskurs und den Zeitpunkt des Erwerbs mit. Scheint bloß nicht zu funktionieren.. Der konkrete Fall: In den Jahren 2006 /2007 kaufte ich über die Finanzagentur (ex. Bundesschuldenverwaltung) einige Posten an Bundesobligationen. Diese Posten übertrug ich Anfang 2009 auf ein Depot der ING-Diba. Allein wegen des Erwerbszeitpunktes wären Kursgewinne ja frei von Abgeltungssteuer. Als ich jetzt einen Posten verkaufte, berechnete die ING-Diba pauschal die Abgeltungssteuer auf 30 % des Verkaufswertes. Erste Frage wäre nach ähnlichen Erfahrungen - zweite Frage wäre was nun ? Warten auf die Einkommenssteuer-Erklärung 2009 - bedeutet immerhin mehr als ein Jahr einen unverzinslichen Kredit an das Finanzamt . Gibt es ansonsten eine andere Möglichkeit ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Dezember 13, 2009 Hat sich dann erledigt. Die Finanzagentur hat es jetzt doch noch geschafft, die Erwerbsdaten mitzuteilen. Und die Diba hat die alte Verkaufs-Abrechnung storniert und eine neue erstellt, ohne den 30 % Abzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag