Kamui Shirou Juli 31, 2009 Hallo, ich hätte grundlegende Fragen zur Besteuerung von Wertpapieren. Ich brauche keine ausführlichen Antworten, ich möchte mich nur grob orientieren. Die Fragen mögen sehr leihenhaft klingen, aber ich erhebe auch nicht den Anspruch mich mit Steuern auszukennen. Trotzdem wäre ich dankbar, wenn mir jemand aus seinem Erfahrungsschatz kurz Antworten geben könnte, auch wenn sie nur den Allgemeinfall beschreiben und Ausnahmen nicht berücksichtigen: 1. Ich gehe davon aus, dass ich als Privatanleger automatisch Abgeltungsteuer von meinen Erträgen abgezogen bekomme. Wie sieht dies aber bei Unternehmen aus? Besteuere ich als selbständige Einzelfirma oder als AG die Erträge am Ende des Jahres als Gewinne der Unternehmung und dann noch einmal als Einkommen- oder Abgeltungsteuer bei Ausschüttung? Wäre es dann nicht generell sinnvoll, Wertpapiere nur privat zu handeln? Die Frage zielt darauf ab, ob mehr dabei rumkommt, wenn man erst nach 10 Jahren Abgeltungsteuer zahlen muss und zwischendurch lediglich im Unternehmen den Gewinn versteuert oder ob die Abgeltungsteuer niedriger ist, als die Besteuerung im Unternehmen. 2. Eignen sich Rechtsformen, wie z. B. eine GmbH & Co. KG aus steuerlichen Gründen besser für den gewerblichen Wertpapierhandel als z. B. eine AG? Worin liegt der Vorteil einer Investment AG m. v. K. und gibt es daneben noch weitere Unternehmensformen, speziell für Kapitalanlagegeschäfte? 3. Gibt es Literatur, die sich speziell mit der Wertpapierbesteuerung auseinandersetzt? Für jeden Hinweis vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag