Tom50 Juli 29, 2009 Liebes Forum, habe hier schon Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber das Thema ist sehr komplex und immer vom Einzelfall abhängig. Vielleicht kann mir jemand helfen, denn bei mir sind die Entscheidungen akut und die Versicherungen widersprechen sich großartig. Mein Fall: Seit 1989 in der PKV (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) Kündigung meiner Arbeitsstelle zum 31.12.07 War dann Freiberufler und war weiter in der PKV versichert bis 30.11.08 Zum 1.12.08 habe ich mich arbeitslos gemeldet, bin mit meiner Familie (Frau und 3 Kinder) in die GKV gewechselt und habe bei allen PKV Anwartschaften laufen. Werde jetzt zum 1.9.09 wieder als Angestellter arbeiten und verdiene wieder über der Versicherungsgrenze. Ich werde im November 50. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt wieder, bzw. bei wem muss ich mich versichern (GKV oder PKV) ? Vielen Dank für kompetente Hilfe Tom 50 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Juli 29, 2009 Liebes Forum, habe hier schon Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber das Thema ist sehr komplex und immer vom Einzelfall abhängig. Vielleicht kann mir jemand helfen, denn bei mir sind die Entscheidungen akut und die Versicherungen widersprechen sich großartig. Mein Fall: Seit 1989 in der PKV (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) Kündigung meiner Arbeitsstelle zum 31.12.07 War dann Freiberufler und war weiter in der PKV versichert bis 30.11.08 Zum 1.12.08 habe ich mich arbeitslos gemeldet, bin mit meiner Familie (Frau und 3 Kinder) in die GKV gewechselt und habe bei allen PKV Anwartschaften laufen. Werde jetzt zum 1.9.09 wieder als Angestellter arbeiten und verdiene wieder über der Versicherungsgrenze. Ich werde im November 50. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt wieder, bzw. bei wem muss ich mich versichern (GKV oder PKV) ? Vielen Dank für kompetente Hilfe Tom 50 Ich meine (d. h. weiß es nicht!), dass man in der GKV bleiben kann, wenn man 1 jahr unterhalb der Versicherungsgrenze verdient hat und unter 53 ist. Vor dem Hintergrund dürftest Du in einer GKV bleiben können. Halte ich auch für ratsam. Aber warte mal lieber ab, ws die Experten hier antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 30, 2009 @ checker: mööp ! total daneben. ich schreib nachher mal noch was dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tom50 August 3, 2009 Hallo Schnitzel, hab gesehen, dass Du sehr kompetente Beiträge schreibst und bin an Deiner Sicht zu meiner Frage sehr interessiert. Schreibst Du noch etwas dazu? Vielen Dank im Voraus Tom50 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Regina August 3, 2009 Hallo Tom50, eine Antwort ist nicht so einfach,weil dazu mehr Informationen benötigt werden (z.B Alter der Kinder) Eine Reform des Gesund.wesens und der Kassen steht sicher nach der Wahl erneut an. Trotzdem den Versuch einer Antwort: Wenn Du in der zweiten Hälfte des Berufslebens nicht 9/10 in der GKV warst, wirst Du bei Renteneintritt automatisch freiwillig gesetzlich versichert. Das bedeutet, daß bei der Bemessung Deines Kassenbeitrages alle Einkünfte (auch Ehepartner) herangezogen werden. Wenn Du diese Einkünfte in etwa abschätzen kannst nimm nach heutigem Stand 14,9% derselben, dann hast Du eine Vorstellung eines möglichen Beitrages. Gut ist, daß Du die Anwartschaft in der PKV erhälst, so gehen die bisher angesammlten Rückstellungen nicht verloren. Allerdings kostet das nicht gerade wenig. Die Pkv´s sind in ihrer Leistungsstruktur und den Beiträgen sehr unterschiedlich, vergleiche Deine mit der GKV incl. Zusatzversicherung die Du aus den Kosten der Anwartschaft bestreiten kannst. Schau Dir die bisherige Beitragsentwicklung der PKV an und schätze hoch auf den Renteneintritt. Die PKV`s haben zur Zeit Probleme neue Mitglieder zu generieren, was Beitrags- steigerungen zur Folge hat. Die Probleme der GKV liest Du täglich in der Zeitung incl. sinkender Beiräge durch Arbeitslosigkeit und damit verbundener Leistungskürzung. Wirklich gut beraten kann Dich aus meiner Sicht zur Zeit niemand, da die Zukunft in dieser Hinsicht "Kaffeesatzlesen" bedeutet. Regina Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tom50 August 3, 2009 Hallo Regina, vielen Dank für Deine Antwort. Mein Problem liegt aber noch etwas weiter in der gegenwart. Ich versuch es noch etwas genauer zu fassen, habe auch heute mit meiner aktuellen Krankenkasse telefoniert. Wie ich Anfangs geschildert habe, bin ich zur Zeit arbeitslos (seit 1.12.08) und bin zu diesem Zeitpunkt mit meiner Familie in die GKV gegangen und habe für alle 5 Personen Anwartschaften für unsere früheren Versicherungen in der PKV laufen. Vor dem 1.12.08 war ich 11 Monate als Freiberufler selbständig und habe deutlich über den Bemessungsgrenzen verdient. Noch weiter davor, von 1989 bis zum 31.12.2007 war ich Angestellter und war die ganze Zeit in der PKV (hohes Einkommen). Zum 1.9. fange ich jetzt wieder eine neue Stelle als Anhestellter an mit einem Monatseinkommen von 6000 Euro/Monat. Meine Kinder sind 3, 5 und 9 Jahre alt. Die GKV in der ich seit jetzt 9 Monaten bin (KKH, in der war ich als Student vor meinem Berufsstart) sagt mir nun, dass ich jetzt nicht in eine andere GKV wechseln kann (Sperre von 18 Monaten wegen Neueintritt) und das ich erst wieder 3 Kalenderjahre über der beitragsbemessungsgrenze verdienen muss, bevor ich wieder in die PKV wechseln kann. Die PKV sagt mir aber, dass ich wieder in die PKV zurück muss, da ich nicht mindestens 12 Monate pflichtversichert war. Aus den gesetzestexten werde ich aber auch nicht schlau. Deshalb suche ich nun Rat, ob ich 1.) in der GKV bleiben kann oder 2. wieder sofort in die PKV muss. Vielen Dank und Gruss Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Regina August 7, 2009 Hallo Tom50, die meisten Normalbürger wären froh, wenn sie mit 50+ noch in die GKV wechseln könnten. Das gilt umsomehr bei einem Familien- stand verheiratet und drei kleine Kinder. Da ist die GKV unschlagbar. Zusatzversicherungen bleiben Dir unbenommen - möglicherweise bei Deiner ehemaligen PKV, die dann den bisherigen erworbenen Besitzstand bei den Beiträgen mit ins Kalkül zieht. Bedenke, dass Du nach heutigem Stand nach 55 nicht mehr in die GKV zurück kannst. Die unwägbarkeiten des (Berufs-) Lebens hast Du ja gerade kennen gelernt. Das Gesetz, wonach Du in die PKV zurück mußt, würde mich interessieren. Lass Dir das von Deiner PKV zeigen bzw. nennen und poste es hier. In dem geschlossenen Beitrag von Schnitzel sind einige für Dich hilfreiche Informationen zB. Sozilalvers. Gesetzbuch, kannst Du googeln. Stiftung Warentest hatte im Mai ein Spezialheft "Gesundheit" in dem jede Menge Informationen und Vergleiche PKV, GKV, Zusatzvers., Pflegevers. enthalten sind. Kann man noch kaufen oder bestellen. Deine GKV hat recht, wenn Sie sagt, dass ein Wechsel erst nach 18 Monaten in eine andere GKV möglich ist. Hoffe Dir hiermit geholfen zu haben Gruß Regina Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag