Alrik Juli 25, 2009 Hallo, vor zwei Monaten war ich bei der BHW, um einen Bausparvertrag der eigentlich meinen Eltern gehört, an diese zu übertragen. Der Vertrag wurde 1996 abgeschlossen. Trotz aller ausgefüllten Unterlagen willigt die BHW nicht ein. Sie verweist darauf, dass sie es sich bei Altverträgen vorbehält, dies zu verweigern. Ich möchte jedoch nicht die Steuern für das Geld meiner Eltern bezahlen und deswegen den Vertag loswerde, mein Sparerfreibetrag ist ausgeschöpft. Mit dem Vertrag ist meines Wissens nach ein Kredit für das Haus meiner Eltern verbunden. Was kann ich tun außer kündigen? Ist das Verhalten der BHW rechtlich einwandfrei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 27, 2009 Was kann ich tun außer kündigen? Mit Deinen Eltern reden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alrik Juli 28, 2009 · bearbeitet Juli 28, 2009 von Alrik Die hatten dem Übertrag zugestimmt und auch alles mit unterschrieben. Wie gesagt die BHW schreibt, dass sie sich das Recht vorbehält den Übertrag von Altverträgen abzulehnen. Da frag ich mich nur wieso, es kann denen doch egal sein. Aber bei so einem Verhalten werden die mich sicher niemals als Kunden bekommen, sobald der Bausparvertrag ausläuft. Die Unterlagen zu dem Sparvertrag wurden von meinen Altern leider in ihrer ich sammle alles Schublade verloren, so dass ich nichts nachlesen kann. Ich hab erst jetzt da ich ausgezogen bin durch den Nachsendeauftrag der Post davon erfahren, weil die Steuerabrechnung für den Vertrag nun direkt an mich ging. Davor wurde das wohl aussortiert . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 28, 2009 Alrik warum sich die BHW so anstellt, versteh ich auch nicht. Du solltest einfach noch mal nett mit denen telefonieren vielleicht geht ja doch noch was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juli 28, 2009 Alrik warum sich die BHW so anstellt, versteh ich auch nicht. das könnte daran liegen, dass es sich um einen alten Hochzinstarif handelt. An einer Fortsetzung ist die BSK nicht interessiert, aus ihrer Sicht soll dann entweder das Darlehen genommen werden (von wem auch immer), oder das Guthaben wird ausbezahlt. Übertragen des weiteren, für sie unrentablen Sparvorganges muß BHW wohl nicht. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag