lytjes2 Juli 24, 2009 Hallo. Leider erreiche ich derzeit keinen der mir bekannten Anwälte. Vlt. kann mir jmd. einen Hinweis geben. Einen meiner Kunden hats erwischt wie ich vor einer halben Stunde erfahren habe. Das Amtsger. hat am 7.7. das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und einen RA zum vorläufigen Ins.verwalter bestellt. Die Firma wird weitergeleitet, die Fertigung läuft weiter. Angeblich arbeitet man daran, wie die Firma nachhaltig weitergeführt werden kann. Nun, es ist zum Glück nicht extrem viel Geld das aussteht. Meine Frage ist Folgende: Am 13.7. (also Tage nach der Anordnung) habe ich auf normalem Weg eine schriftliche Bestellung erhalten. Ich glaube mich zu erinnern, dass in diesem Fall der RA dafür geradesteht, da ja alles von ihm genehmigt werden muss. Verhält es sich so oder gibts da viel mehr zu bedenken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 24, 2009 Hi lytjes, mein aktueller "Arbeitgeber" fertigte und fertigt für einen Kunden, der insolvent ist. Meine Info hierzu ist, dass sobald der Insolvenzverwalter eine Bestellung aufgibt, dieser auch für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung gerade steht. Für die Abwicklung der Bestellung ist aus meiner (naiven) Sicht das Ausstellungsdatum des Schriftstücks maßgeblich. Post wird nach Verwaltungsverfahren bzw. ja auch nach HGB nach maximal 3 Tagen als zugestellt angesehen, wobei ein Zustellungsnachweis im Zweifelsfall bei einem Rechtsstreit zu erbringen ist. Was jedoch aus deinen Forderungen, vor der Eröffnung des Verfahrens wird kann ich dir leider nicht sagen. Aufgrund der Fortführung des operativen Geschäfts hast du vlt. Glück und kannst auf einen Teil des Geldes hoffen. Ich gehe davon aus, zumindest hat's mein "Arbeitgeber" so erlebt, dass dieser vom Insolvenzverwalter angeschrieben und darin ganz kurz das geplante Verfahren erläutert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 24, 2009 Da gibt es viele Ratgeber. Um einen professionellen Rat, der natürlich was kostet, wirst du imho nicht herumkommen. Vorläufige Ideen gibt es zB bei 123recht.de. Die billigen umsonst. Jetzt werde ich wahrscheinlich gesteinigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juli 24, 2009 Schon klar, dass ein guter Anwalt was kostet. Das ist auch ok. Nur freitags gegen 17 Uhr 30 ists schwer und Unbekannte beauftrage ich nicht. Montag weiß ich eh mehr. Eingelesen hab ich mich schon. Es gibt 2 verschiedene vorl. Ins.verfahren. Die Unterschiede dürften letzlich entscheidend sein. Aber das wird wohl was für Juristen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII Juli 24, 2009 Hab das Ganze eher aus der anderen Perspektive "Lieferant ist in Insolvenz" kennen gelernt, totzdem versuche ich zu helfen: Deine Firma könnte auf Vorkasse bestehen oder das Zahlungsziel runtersetzen (ggf. bis auf Barzahlung bei Lieferung); so kriegt ihr schnell mit, ob die leisten können. Das wär wohl für die andere Firma kontraproduktiv, da der anderen Firma Liquidität entzogen wird und dies die finanzellen Probleme der anderen Firma vermehrt. Nebenbei wäre das Vertrauen zwischen den Firmen beschädigt, falls die andere Firma überlebt und irgendwann wieder dick im Geschäft wäre. Daneben wäre es evtl gut die Kontoverbindung des Anderkonto der anderen Firma zu kennen. So weiß man woher die Bezahlung für die eigene Leistung kommen müsste. Bzw. auf welches Konto man leisten sollte (hypothetischer Fall, in dem man dem Kunden nach einem Qualitätsproblem die Bezahlung für die schlechte Ware zurücküberweisen muss) Gruß, Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arkad Juli 25, 2009 Meine Info hierzu ist, dass sobald der Insolvenzverwalter eine Bestellung aufgibt, dieser auch für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung gerade steht. Das muss nicht immer so sein, auch nicht bei Insolvenzverwaltern. Die entsprechenden Passagen habe ich aber leider irgendwo im Büro in meinen E-Mails gespeichert. Würde das Montag nachliefern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juli 25, 2009 · bearbeitet Juli 25, 2009 von billy-the-kid Mal eine wirtschaftliche Erwägung anstelle einer juristischen: Solange du den Auftrag nicht angenommen hast, ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Kunden doch sein Problem, und nicht deines. Er hat also freie Auswahl Vorkasse Bankgarantie werthaltiges Pfand ... Wieso um alles in der Welt machst du das Problem des Kunden zu deinem? Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juli 25, 2009 Wieso um alles in der Welt machst du das Problem des Kunden zu deinem? Hier nochmal die Kurzfasung: Vorl. Insolvenzverfahren am 7.7. Schriftliche Bestellung am 13.7. Lieferung am 14.7. Und jetzt hätte ich gerne mein Geld. Das ist mein Problem, nicht das meines Kunden....... @BarbarossaII Das muss nicht immer so sein, auch nicht bei Insolvenzverwaltern. Die entsprechenden Passagen habe ich aber leider irgendwo im Büro in meinen E-Mails gespeichert. Würde das Montag nachliefern. Eben, es gibt da einige Feinheiten, vor allem beim Vorl. Verfahren. Aber spare Dir mal die Arbeit, am Montag werde ichs sowieso definitiv mit einem kurzen Anruf erfahren. Danke für das Angebot. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juli 31, 2009 · bearbeitet Juli 31, 2009 von lytjes2 Stephan hat mich gebeten noch was Abschließendes zu schreiben: Es ist tatsächlich so, dass der Ins.verwalter für von ihm genehmigte Bestellungen geradesteht, hatte Schnitzel auch so geschrieben. Es gibt jedoch zwei Formen des vorläufigen Ins.verfahrens (mit einem starken und einem schwachen Verwalter); aufgrund der schnellen Klärung meines Falles habe ich mir die juristischen Feinheiten erspart zu klären, ich kann mich in die Juristenwelt leider auch ganz und gar nicht reindenken, da fehlt mir die ein oder andere Hirnwindung. Mein Fall wurde so geklärt, dass die Bestellung an mich nachträglich von Verwalter genehmigt worden ist und mittlerweile auch schon bezahlt ist. Meine direkte Intervention hat wohl einige verschreckt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 31, 2009 schade, hät' mich interessiert wo der unterschied liegt. ansonsten glück gehabt lytjes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag