Katrinchen Juli 20, 2009 Hallo Wertpapier-Forum! Ich habe hier eine anscheinend ziemlich komplizierte Frage die mir selbst die Anbieter der Riester-Produkte nicht beantworten konnten, vielleicht weiß es ja hier jemand. Und zwar bin ich angestellte Ärztin im Krankenhaus und im med. Versorgungswerk. Ich denke, damit bin ich nicht Riester-förderfähig richtig? Nun bin ich verheiratet, und mein Mann hat bereits einen Riester-Vertrag bei der Nürnberger. Ich möchte aber gerne einen bei der DWS, bin ich jetzt mittelbar förderfähig auch ohne dass mein Mann nochmal extra eine DWS-Riester abschließt, oder muss er dies tun? Dann befürchte ich habe ich auch keinen Sonderausgabenabzug für meinen Vertrag (mein Mann bezahlt schon seinen Maximalbeitrag) oder? Macht das also erst Sinn wenn wir Kinder haben und die Zulagen über meinen Vertrag laufen? Ich danke euch vielmals! LG Katrin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 20, 2009 Versorgungswerke werden nicht der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Eine ausführliche Beschreibung, wer förderberechtigt ist findet man im BMF-Schreiben vom 20.01.2009 (=> Google). Eine unmittelbare Förderung fällt daher weg. Du wärst mittelbar begünstigt, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass dies mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften möglich ist. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juli 20, 2009 Du kannst einen beitragsfreien Riestervertrag abschließen, da du mittelbar förderberechtigt bist...d.h. da ihr zwei verheiratet seit, bekommst du aufgrund dessen, dass er ein sozialversicherungpflichtiges Einkommen bezieht über "ihn" die staatliche Zulage. Dein Mann zahlt übrigens zu viel, wenn er im Jahr 1946 in die Riester zahlt, warum? da du mittelbar zulagenberechtigt bist, muss deine Förderung von seinem Eigenbeitrag ebenfalls abgezogen werden. Beispiel: dein Mann hat 40.000 Brutto-Einkommen Beitragsermittlung: 4% von 40.000 = 1600 1600 - Zulage (154 Ehemann) - Zulage ( 154 Ehefrau) = 1292 Du kannst einen Vertrag mit 0 Beitragszahlung abschließen und bekommst dennoch von Vater Staat die vollen 154 in deinen Vertrag eingezahlt. Voraussetzung ist aber, dass dein Mann den richtigen Beitrag (bzw. nicht zu wenig) bezahlt. Wenn du schreibst, dass er den Höchstbetrag zahlt, ist das nicht hilfreich, weil der nicht in den Sonderausgabenabzug geht... maximal kann er (ohne Kinder) somit in eurem Fall max. 1792 zahlen! Wo ihr letztlich die Kinder gutschreiben lasst, ist egal...weil...wie oben beschreiben...der max. förderberechtige Eigenbeitrag damit automatisch reduziert wird, mehr zahlen, bringt dann rein gar nichts (steuerlich gesehen) Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Juli 20, 2009 · bearbeitet Juli 20, 2009 von D-Mark Hallo, also wer bei mittelbarer Förderung der Anbieter ist, spielt überhaupt keine Rolle! Es kommt nur darauf an, daß der Vertrag des Partners zertifiziert ist. Die Zertifizierung macht den Nenner - in der Marktwirtschaft wird dir niemals jemand sagen, daß Du zu dem oder dem Anbieter mußt... Dann: Ich würde mal bei dem Versorgungswerk anfragen, ob Du nicht doch selber förderfähig bist. Das ist definitiv besser, wegen z.B. Scheidung etc. Wir hatten hier mal einen Künstler mit auch so einem berufsständischem Sozialwerksbezug und der hat´s bekommen... Falls gar Nichts geht: Von DWS gibt es auch noch die BasisRentePremium. Es ist das "gleiche" Modell wie die RRP, aber halt auf Rürup zugeschnitten. Es gibt da zwar keine Zulage, aber die Steuerminderung funktioniert. Die BRP ist nicht ganz so dynamisch, wie die RRP, dafür rabattiert z.B. AVL 100% der Vertriebskosten (nicht vergessen, die KtoNr. mitzuteilen). Diese nachgelagerten Rabatte sind leider steuerpflichtig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juli 20, 2009 · bearbeitet Juli 20, 2009 von GlobalGrowth ...ach D-Mark, du und deine Werbung für AVL (hat man sich als Promoter nicht anzumelden) Bevor man zur Basisrente greift, gibt es ganz andere Alternativen... Und bevor du irgendwas empfiehlst, beschäftige dich mal mit Versorgungsausgleich bei Scheidung...da würdeste aber blöd mit der Rürup aus der Wäsche schauen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 21, 2009 ...ach D-Mark, du und deine Werbung für AVL (hat man sich als Promoter nicht anzumelden) Bevor man zur Basisrente greift, gibt es ganz andere Alternativen... Und bevor du irgendwas empfiehlst, beschäftige dich mal mit Versorgungsausgleich bei Scheidung...da würdeste aber blöd mit der Rürup aus der Wäsche schauen... Das ist mir auch aufgefallen. Immer wieder Werbung für AVL - es nervt! Katrinchen - was den mittelbar-förderberechtigten Riester-Vertrag angeht: Du solltest den Anbieter meines Wissens frei wählen können, egal wo Dein Mann seinen Vertrag hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Katrinchen Juli 22, 2009 · bearbeitet Juli 22, 2009 von Katrinchen Wow, ich danke euch allen herzlichst, endlich mal jemand der Ahnung hat! @GlobalGrowth: Ich meinte dass mein Mann bereits 2100-154€ jährlich zahlt, also bringt ja so ein Zulagenvertrag für mich fast gar nichts, weil dadurch dann ja Steuervorteile verloren gehen und ich auch keinen Sonderausgabenabzug erhalte... Darf ich ganz frech einfach noch ne Frage stellen? Wie sieht das denn mit einer Rürup-Rente aus, bei Angestellten wird ja der Beitrag in die RV miteinbezogen weiß jemand ob das bei Versorgungswerken auch so ist oder ob ich dann praktisch wie ein "Selbständiger" behandelt werde? Nochmals vielen Dank! LG Katrinchen P.S. Hab das mit Rürup rausgefunden, wen es interessiert: wird behandelt wie ein "normaler" Arbeitgeber Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag