ben1982 Juli 19, 2009 Hallo Freunde, hab mal eine Frage an die Profis hier. Habe vor einiger Zeit die DWS Top Rente Dynamik abgeschlossen. Wie ist es jetzt wenn ich in ein paar Jahren in ein Unternehmen eröffnen würde. Das man die staatliche Zulage nicht mehr bekommt ist ja klar. Aber wie ist es steuerlich gesehen? Kann man es von der Steuer im Rahmen der Altersvorsorge absetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 19, 2009 meines Wissens nach nein, da du nicht mehr unmittelbar förderberechtigt bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero Juli 20, 2009 Da du als Selbstständiger nicht in der gesetzliche RV pflichtversichert bist fallst du nicht unter § 10a des Einkommenssteuergesetzes, deswegen gehe ich davon aus, dass die Beiträge zur Riester-Rente in diesem Falle nicht absetzbar sind. (Falls es jemand besser weiß bitte korrigieren). http://www.deutsche-rentenversicherung.de/.../_C2_A710a.html http://www.rententips.de/rententips/riester/08.php Als Selbstständiger können Sie selbst die Förderung nur dann erhalten, wenn Sie selbst Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder Sie selbst eigene Altersvorsorge betreiben und Ihr Ehegatte zum geförderten Personenkreis gehört. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie die Förderung nicht erhalten. Durch einen einfachen Trick kommen Sie dennoch in den Genuss der Förderung: Sie und Ihr Ehegatte können die volle Förderung erhalten, wenn Sie Ihren Ehegatten in einer geringfügigen Tätigkeit einstellen und ihn auf die Versicherungsfreiheit verzichten lassen. Dadurch eröffnet sich für Sie und Ihren Ehegatte die Möglichkeit, die volle staatliche Förderung zu erhalten. Den vollen Umfang soll folgendes Beispiel verdeutlichen. Steuerabzugsfähig wäre z.B. die Basis bzw. Rüruprente für Selbstständige, evtl. wäre das die beste Lösung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Juli 20, 2009 Ich hatte ne klassische Riester am Ende des Studiums abgeschlossen, danach habe ich mich selbständig gemacht. Mein Steuerberater konnte den Beleg von der Versicherung über die jährlichen Einzahlungen gebrauchen, also gehe ich davon aus, dass man die Einzahlungen absetzen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero Juli 20, 2009 Ich hatte ne klassische Riester am Ende des Studiums abgeschlossen, danach habe ich mich selbständig gemacht. Mein Steuerberater konnte den Beleg von der Versicherung über die jährlichen Einzahlungen gebrauchen, also gehe ich davon aus, dass man die Einzahlungen absetzen kann Hast du dann weiter in die gesetzliche RV einbezahlt? Sonst täte mich interessieren auf welcher Gesetzesgrundlage der Steuerbeamte das ganze absetzen konnte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Juli 20, 2009 Nein, habe nichts in die GRV eingezahlt. Habe auch keine Ahnung, was der Steuerberater damit gemacht hat. Bin mir auch nicht sicher, ob die Beiträge wirklich in der Steuererklärung irgendwo aufgetaucht sind. Es waren aber auch nur 60 pro Jahr. Allerdings erinnere ich mich noch, dass er nochmal nachgefragt hat, weil auf der Bescheinigung von der Versicherung irgendeine Angabe gefehlt hat, ich glaube die Sozialversicherungsnummer. Daher habe ich es auch noch in Erinnerung, dass er Interesse an dem Dokument hatte. Vielleicht waren aber die 60 auch kleiner als ein gewisser Pauschalbetrag für die Altersvorsorge? Gibts sowas für Selbständige? Ihr seht, es gibt einen Grund, warum ich zum Steuerberater gehe, kenne mich nicht wirklich mit dem Kram aus... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag