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Granini

Riester Sonderausgabenabzug - anteilig?

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Granini

Hallo, bekannterweise muss man ja 4% seines SV-Bruttos einzahlen um volle Förderung zu erhalten. (-154 etc.)

 

Wenn man jetzt nur die Hälfte einzahlt, wie sieht es dann mit dem Sonderausgabenabzug aus, falls der Steuervorteil höher ist als 154/2 ?

Kann man diese Hälfte dann voll absetzen oder nur zu 50% da man nur "halb" gefördert wird?

 

Hoffe, meine Frage war halbwegs verständlich formuliert ;)

 

Gruß

Granini

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incts
Wenn man jetzt nur die Hälfte einzahlt, wie sieht es dann mit dem Sonderausgabenabzug aus, falls der Steuervorteil höher ist als 154/2 ?

Kann man diese Hälfte dann voll absetzen oder nur zu 50% da man nur "halb" gefördert wird?

Die Herangehensweise des FA ist doch folgendermaßen:

1) Zuerst werden deine Riester-Beiträge als Sonderausgaben angesetzt und

2) anschließend wird die Zulage wieder hinzu gerechnet.

 

In dem Fall, dass man weniger als 4% (z.B. nur 2%) seines VJ-SV-Bruttos eingezahlt hat, wird dann eben nicht die volle sondern nur die anteilige (z.B. hälftige) Zulage wieder hinzu gerechnet.

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Granini
· bearbeitet von Granini

Hallo,

du meinst also selbst wenn ich weniger als den Mindestbetrag einzahle erhalte ich für diesen trotzdem 100% steuerfreiheit?

Bist du ganz sicher, ich habe nämlich auch schon gehört, dass man dann nochmals nur anteilig den Steuervorteil erhält.

 

Beispiel Superreicher (leider nicht ich aber als Beispiel ;-) )mit höchstem Steuersatz.

Selbst wenn er nur die Hälfte von 2100-154 einzahlt ist sein Steuervorteil höher als die staatlichen Zulagen, diese wären ihm also sehr egal, lassen wir die mal weg.

Bekommt er aber auf die beispielsweise 1000€ die er einzahlt wirklich 1000€ Sonderausgabenabzug oder nur anteilig von den 1000€ also nur ca. 500€?

 

edit: also um das Beispiel kurz zu formulieren: ist die Gesamtzulage (Steuerersparnis+Zulage) für einen Vielverdiener (ohne Kinder) die Gleiche, ob er 1900€ oder 1000€ einzahlt? (dass das eine direkt in den Vertrag fließt soll ausser Acht gelassen werden)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Eingezahlte Beiträge zzgl. Zulage jedoch maximal 2100 EUR = abziehbare Sonderausgaben ;)

 

Ist der Sonderausgabenabzug günstiger erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um die Zulage (sollte aber klar sein, da ansonsten Doppelbegünstigung).

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neysee
du meinst also selbst wenn ich weniger als den Mindestbetrag einzahle erhalte ich für diesen trotzdem 100% steuerfreiheit?

Bist du ganz sicher, ich habe nämlich auch schon gehört, dass man dann nochmals nur anteilig den Steuervorteil erhält.

 

Dann hast du falsches gehört.

 

Beispiel Superreicher (leider nicht ich aber als Beispiel ;-) )mit höchstem Steuersatz.

Selbst wenn er nur die Hälfte von 2100-154 einzahlt ist sein Steuervorteil höher als die staatlichen Zulagen, diese wären ihm also sehr egal, lassen wir die mal weg.

Bekommt er aber auf die beispielsweise 1000 die er einzahlt wirklich 1000 Sonderausgabenabzug oder nur anteilig von den 1000 also nur ca. 500?

 

Das FA berücksichtigt für den Sonderausgabenabzug die eingezahlten Beiträge plus Zulagenanspruch. Wurde nur die Hälfte einbezahlt, beträgt der Zulagenanspruch halt nur 77 Euro, also werden als Sonderausgaben die eingezahlten Beträge plus 77 Euro, jedoch insgesamt max. 2100 Euro berücksichtigt. Ist die Steuerersparnis durch die Sonderausgaben höher als der Zulagenanspruch, wird der Zulagenanspruch zur Steuerschuld natürlich wieder hinzuaddiert.

 

edit: also um das Beispiel kurz zu formulieren: ist die Gesamtzulage (Steuerersparnis+Zulage) für einen Vielverdiener (ohne Kinder) die Gleiche, ob er 1900 oder 1000 einzahlt? (dass das eine direkt in den Vertrag fließt soll ausser Acht gelassen werden)

 

Die Frage verstehe ich nicht. Natürlich ist die Steuerersparnis für 1900+x Euro Sonderausgaben nicht die gleiche wie für Sonderausgaben in Höhe von 1000+x Euro.

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Chris71DD
Hallo,

du meinst also selbst wenn ich weniger als den Mindestbetrag einzahle erhalte ich für diesen trotzdem 100% steuerfreiheit?

Bist du ganz sicher, ich habe nämlich auch schon gehört, dass man dann nochmals nur anteilig den Steuervorteil erhält.

 

Das wäre schon deswegen nicht OK, weil Du dann für den Anteil, den Du nicht geltend machen dürftest, 2 mal Steuern zahlst, nämlich in der Einzahlungsphase und in Rentenphase.

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D-Mark

Hallo,

 

grundsätzlich gilt: Den höchsten Sonderabgabenabzug hast Du immer, wenn Du die max. Födersumme, also 2100,- (inkl. Zulage) einzahlst! Wieviel Du dann rauskriegst, hängt aber vom Bruttoeinkommen ab...Faustregel: Ab ca. 25.000 Jahreseinkommen beträgt die "Förder"quote etwa 30% (steigend). Wo da der Deckel ist, weiß ich nicht genau, ich weiß nur, daß man bei Brutto von ca. 30.000,- als Single eine Steuerersparnis von mind. 500,- hat. Bei 32.500,- steigt sie auf 554,-, bei 50.000 auf 731. Die "Förderquote" wird dann natürlich immer besser, irgendwo gibt´s aber sicher einen Deckel, da bin ich sicher.

 

http://dws.de/DE/Pages/Riester.aspx

Das soll keine Werbung sein, sondern die Benutzung dieses Rechenprogramms ist kostenlos. Nicht vergessen auf der rechten Seite die Option "für max. Förderung" zu klicken. Man sieht: Er spuckt dann immer 2100,- (inkl. Zulage) aus, weil man so auch immer die größte mögliche Steuer rausbekommt (wird mit angezeigt)...

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Granini
· bearbeitet von Granini

Hallo danke an alle für die Beiträge.

 

Ich hatte das oben falsch formuliert mit dem "Superreichen": Die Frage muss lauten, ob die Förderquote dieselbe ist ob er 1000€ oder 1900€ zahlt, entschuldigung.

 

So wie ich das bis jetzt verstanden habe, sollte die Förderquote hier also in beiden Fällen die selbe sein, da man stets seinen kompletten Beitrag als Sonderausgaben geltend machen kann, auch wenn man unter der 4% Grenze liegt.

 

Wenn falsch bitte korrigieren ansonsten nochmals danke an alle! :thumbsup:

 

Gruß

Granini

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Chris71DD
Hallo danke an alle für die Beiträge.

 

Ich hatte das oben falsch formuliert mit dem "Superreichen": Die Frage muss lauten, ob die Förderquote dieselbe ist ob er 1000 oder 1900 zahlt, entschuldigung.

 

So wie ich das bis jetzt verstanden habe, sollte die Förderquote hier also in beiden Fällen die selbe sein, da man stets seinen kompletten Beitrag als Sonderausgaben geltend machen kann, auch wenn man unter der 4% Grenze liegt.

 

Wenn falsch bitte korrigieren ansonsten nochmals danke an alle! :thumbsup:

 

Gruß

Granini

 

Du hast die Obergrenze von 2100 Euro incl. Zulage vergessen... ;)

 

Du kannst also alles BIS 2100 Euro als Sonderausgabe geltend machen, wobei, wie auch schon oben geschrieben wurde, die Zulage davon wieder abgezogen wird. Die Höhe der Zulage richtet sich nach Deinem Bruttoeinkommen und den 4% davon.

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