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soulmate

Steuerrechtliche Regelung bei Insolvenz nach einem Jahr

Empfohlene Beiträge

soulmate
· bearbeitet von soulmate

Hallo,

 

vorweg: Mir ist klar, dass dieses Forum keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann bzw. ich im besten Fall einen Steuerberater behelligen sollte.

Trotzdem stelle ich mal die Frage:

Ich habe eine Frage bzgl der Anrechenbarkeit von Verlusten bei Anleihen. Ich habe eine Anleihe am 22.7 letzten Jahres gekauft. Das Unternehmen geht vermutlich bald in die Insolvenz.

Wenn ich die Anleihe vor dem 22.7 verkaufe (also unter einem Jahr) kann ich den Verlust ja steuerlich geltend machen bzw. anrechen.

Wie sieht es aber aus, wenn ich die Anleihe halte und

1. nach dem 22.7 verkaufe

2. das Unternehmen in die Insolvenz geht

 

kann ich dann die Verluste auch noch steuerlich berücksichtigen?

 

Vielen Dank!

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Superhirn
Hallo,

 

vorweg: Mir ist klar, dass dieses Forum keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann bzw. ich im besten Fall einen Steuerberater behelligen sollte.

Trotzdem stelle ich mal die Frage:

Ich habe eine Frage bzgl der Anrechenbarkeit von Verlusten bei Anleihen. Ich habe eine Anleihe am 22.7 letzten Jahres gekauft. Das Unternehmen geht vermutlich bald in die Insolvenz.

Wenn ich die Anleihe vor dem 22.7 verkaufe (also unter einem Jahr) kann ich den Verlust ja steuerlich geltend machen bzw. anrechen.

Wie sieht es aber aus, wenn ich die Anleihe halte und

1. nach dem 22.7 verkaufe

2. das Unternehmen in die Insolvenz geht

 

kann ich dann die Verluste auch noch steuerlich berücksichtigen?

 

Vielen Dank!

 

Also was jetzt? :blink:

 

Wenn Du außerhalb der Speku-frist handelst gehören Gewinne und Verluste Dir. ;)

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vanity
· bearbeitet von vanity
Wie sieht es aber aus, wenn ich die Anleihe halte und

1. nach dem 22.7 verkaufe

2. das Unternehmen in die Insolvenz geht

kann ich dann die Verluste auch noch steuerlich berücksichtigen?

Ob das Unternehmen Insolvenz beantragt hat oder nicht, spielt keine Rolle.

 

Verluste bei einem Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn es sich bei der Anleihe um eine sog. Finanzinnovation handelt (insbes. Floater, aber auch andere Papiere mit merkwürdiger Kuponausstattung).

 

Ansonsten gilt @Superhirns Aussage.

 

WKN?

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

so viele Unternehmen kommen da bei entsprechender Handelsliquidität nicht infrage. Ein Tipp hät' ich ja, aber die WKN is mir auch lieber

 

@ vanity: hast du um 12:00 uhr eigentlich nix zu tun ?

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vanity
· bearbeitet von vanity
so viele Unternehmen kommen da bei entsprechender Handelsliquidität nicht infrage. Ein Tipp hät' ich ja, aber die WKN is mir auch lieber

Du meinst doch nicht etwa die: XS0215685115? Innovativ sind die ja gerade, aber ist es auch eine Finanzinnovation? Reicht dazu vorzeitige Kündigungsmöglichkeit über pari bei festem Kupon? :-

 

@ vanity: hast du um 12:00 uhr eigentlich nix zu tun ?

Für's Forum stelle ich alles hintan - sogar meine Mittagspause (es gibt's eh nur Moose und Flechten)

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Fleisch

Escada war einer meiner Kandidaten, die ich als Pleitekandidaten aufm Schirm habe, aber da gibt's ja noch mehr.

 

12 Uhr...da hat ich noch nicht mal die Hälfte meines Arbeitstages rum :(

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