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Shjin

Der Schuldbrief (ZGB 842-874)

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Shjin
· bearbeitet von Shjin

Würde gerne folgendes diskutieren. In meinem Rechtsbuch, Kapitel "Sachenrecht" kommt auch das Grundpfandrecht resp. der Schuldbrief vor. Folgendes habe ich zusammengefasst:

 

Der Schuldbrief sichert eine fest bestimmte Forderung. Er ist auf Dauer angelegt und deshalb ein Wertpapier, in dem die Forderung verbrieft ist. Dadurch wird er für den Kreditgeber leicht verkäuflich.

Zur Errichtung braucht es einen Grundpfandvertrag und den Eintrag ins Grundbuch. Das Grundbuchamt stellt das Wertpapier aus.

Beendet wird das Schuldverhältnis durch Kündigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf einen der üblichen Zinstage einzuhalten.

Für Personen, die Geld anlegen wollen, ist er deshalb ziemlich attraktiv; zudem ist der Zins regelmässig höher als bei einem Bankkonto.

Der Schuldner hat wenig andere Möglichkeiten, Fremdkapital zu günstigeren Konditionen zu erhalten. Der Schuldbrief zeichnet sich deshalb gewöhnlich durch seine lange Lebensdauer aus.

 

Ich kenne Schuldverschreibungen kaum.

 

a) Sind diese echt für Sparer attraktiv?

B) Ich habe kaum gesehen, dass diese hier in eine Asset Allocation miteinbezogen oder diskutiert wurden.

c) Handelbarkeit? Börsenkotierung? Liquidität?

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