alex-leavitt16 Juli 2, 2009 · bearbeitet Juli 13, 2009 von alex-leavitt16 Hallo! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 2, 2009 Die gute Nachricht: Eine Schenkung ist m.W. so oder so nicht für die Abgeltungssteuer relevant. Die schlechte Nachricht: Eine Schenkung (die Dich arm macht) führt nicht dazu, dass Du Bafög beziehen darfst. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 2, 2009 Hallo!Ich habe gerade mein Abitur gemacht und möchte nun ab Oktober studieren. Nun stellt sich die Frage, ob ich Bafög beziehen könnte. Mein Vater verdient mometan sehr wenig, da er Landwirt ist und nun auch komplett auf den Verkauf von Milch verzichtet (was ja bei vielen Landwirten die Haupteinnahmewuelle ist). Meine Mutter ist Frührentnerin und bezieht demnach Rente. Allerdings ist das Problem, dass mein Vater vor Jahren sehr viel und hart gearbeitet hat und es so gekommen ist, dass er ein Depot, welches auf meinen Namen läuft, angelegt hat. Dieses Depot hat mittlerweile einen Wert im höheren 5-stelligen Bereich. Eigentlich ist es ja sein hart verdientes Geld, sodass ich der Meinung wäre, Bafög nicht zu Unrecht zu beziehen und ich, anders als er, die Möglichkeit bekommen werde zu studieren und so evtl. alleine meine finanzielle Zukunft selbst zu sichern. Deshalb stellt sich die Frage, ob ich mein Depot nicht per Schenkung an meinen Vater übertragen lassen könnte. Alle Wertpapiere sind vor 2009 erworben worden und somit dürfte der Übertrag steuerfrei sein (oder?). Und daraufhin würde ich dann Bafög beantragen. Wäre das ein möglicher Schritt? Fällt Dir da was auf? Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex-leavitt16 Juli 2, 2009 Ne, ich wüsste nicht was mir da auffallen sollte... Denn eine finanzielle Basis und Zukunft kann ich mir erst aufbauen, wenn ich das Studium beendet habe und Geld verdiene! Das Bafög wird ja lediglich während der Ausbildungsphase erstattet... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Juli 2, 2009 Ich befürchte, in so einer Frage musst du professionellen Rat einholen. Noch eine Frage: War das dann nicht Steuerhinterziehung von deinem Vater, wenn er das auf dich laufenden Depot mit deinem Steuersatz versteuert hat, und nicht mit seinem eigenen? Oder lieft dann alles unter Schenkung von deinem Vater an Dich? Wenn ich du wäre, wäre ich mit solchen Fragen in einem öffentlichen Forum vorsichtig. Noch ein Problem: Beim Bafög werden immer die Einkommensbescheide deiner Eltern von vor ein paar Jahren angeschaut. Wenn er da noch viel verdient hat, schaut es für dich nun schlechter aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 2, 2009 Du hast doch das Geld von Deinem Vater. Damit kann man sehr schön: alleine meine finanzielle Zukunft selbst zu sichern Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 2, 2009 · bearbeitet Juli 2, 2009 von Akaman Ihr versteht das nicht: Bafög-Betrug ist es doch immer nur, wenn die anderen es machen tuhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 2, 2009 Ich habe gerade mein Abitur gemacht und möchte nun ab Oktober studieren. das war dein erster Fehler. Das Geld hättest du vor dem Abitur übertragen sollen, wenn es so kurz vorher passiert begehst du eine Straftat. Sog. Bafög-Betrug. Du bekommst kein Bafög, baste Ende aus. Schonvermögen beläuft sich auf 5200 , da dieses deutlich überschritten ist. du hättest vor dem Abitur oder in der 9.-10. Klasse schon handeln müssen, um Bafög zu bekommen. Alles andere wäre eine selbstverschuldete Notlage, wenn du das Geld auf jemand anderes überträgst. Was anderes ist es, wenn du vor dem Studium noch mit der in Ausbildung stehende Anschaffungen machen muss (Computer kauf etc.), das solltest du nur VOR dem Antrag machen und belegen können, das die Anschaffungen nötig waren. Nen 7er BMW zu kaufen, wäre z.B. unnötig .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hugo66 Juli 2, 2009 · bearbeitet Juli 2, 2009 von Hugo66 Wie bereits gesagt, das was du vorhast ist Steuerbetrug. Entweder dein Vater hat Steuerbetrug begangen, indem er das Geld auf dich überwiesen hat und es niemals geplant war, dass es dein Geld ist, oder du willst Steuerbetrug begehen, indem du das Geld "wegschaffst" um Bafög zu kassieren. Wie dem auch sei, egal was du vorhast, nun ist es zu spät. Du wirst das Geld für dein Studium benutzen müssen (ich mein GENAU das ist doch auch ein grund auf den spart in der Regel?!). Ich würde dir auf jeden Fal stark davon abraten, dich in etwas illegales zu verstricken... die Konsequenzen sind immer deutlich schlimmer als das bissl Geld was du verlierst. Bedenke, dass du Bafäg eh zur Hälfte ebenfals zurückzahlen müsstest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse Juli 2, 2009 nun ich würde folgendes vorschlagen: rein rechtlich gesehen ist es scheinbar dein depot und somit dein vermögen. nutze es, solange du studierst, um deinen lebensunterhalt zu bestreiten. was du nicht benötigst, gibst du deinem vater zurück, das entnommene zahlst du ihm dann in monatlichen raten zurück, wenn du arbeitest. fertig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 3, 2009 Noch ein Problem:Beim Bafög werden immer die Einkommensbescheide deiner Eltern von vor ein paar Jahren angeschaut. Wenn er da noch viel verdient hat, schaut es für dich nun schlechter aus. Das ist soweit erstmal richtig. Es zählt zunächst das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung. ABER: Wenn das aktuelle Einkommen der Eltern deutlich niedriger ist, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird mit dem aktuellen Einkommen der Eltern gerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 3, 2009 wenn die Eltern aber im laufenden Kalenderjahr mehr verdienen, als vorher veranschlagt, darf man Bafög teilweise zurück zahlen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shelby Juli 3, 2009 hallo, habe gestern zufällig einen ähnliche Beitrag gefunden der ganz gut zu deiner Situation passt: http://www.frag-einen-anwalt.de/BAFOEG-und...g-__f67505.html Läuft auf das hinaus was hier auch schon gesagt wurde! Viel Erfolg beim Studieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex-leavitt16 Juli 5, 2009 · bearbeitet Juli 5, 2009 von alex-leavitt16 Wieso sollte das denn Steuerhinterziehung sein? Ich habe das vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Also das Depot läuft auf meinen Namen, dass bedeutet natürlich, dass es mir auch gehört seit das Depot für mich im Kindesalter angelegt wurde? (ist auch egal jetzt) Mein Vater hat nun seit ich 18 bin auch keinerlei Zugriff mehr darauf. Aber wie es aussieht ist es wohl wirklich zu spät dafür jetzt. Hätte ich mich mal früher drum bekümmern müssen. Denn das Bafög Amt kann 6 Monate die finanziellen Transfers zurücküberprüfen. Deshalb ist es eh zu spät. Das einfachste und mit Sicherheit auch legalste ist wohl seine Ersparnisse dafür zu verwenden. So werd ichs auch machen. Mit Der jährlichen Dividende bekommt man ja auch einiges wieder rein... Trotzdem ist es irgendwie ärgerlich sein Erspartes aufzubrauchen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 5, 2009 schonmal dran gedacht den Antrag vlt. erst in einem Jahr zu stellen ? Nur mal so ein Gedanke.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex-leavitt16 Juli 5, 2009 Ja, da habe ich schonmal dran gedacht. Wenn ich in der Richtung noch was machen würde, dann müsste ich mir eh vorher nochmal professionellen Rat einholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 5, 2009 Denn das Bafög Amt kann 6 Monate die finanziellen Transfers zurücküberprüfen. 6 Monate, der war gut, ich bin fast dabei mich aufm Boden kaputt zu lachen Es sind meines Wissen 5 Jahre, in der Zeit kann das Bafög-Amt die Kontoauszüge anfragen. Steht auch irgendwo im SGB oder auf dem Antrag mit den Angaben zum Vermögen. Und jedes Jahr wird eine automatische Meldung des BzSt an das Bafög-Amt gemacht, wie viele Kapitaleinnahmen du hattest. Somit fällt so etwas recht leicht auf ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 5, 2009 · bearbeitet Juli 5, 2009 von Emilian Hier der "professionelle Rat": In den "Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung -Formblatt 1-" steht dazu: "Vermögenswerte sind Ihrem Vermögen jedoch auch zuzurechnen, wenn Sie sie rechtsmißbräuchlich übertragen haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile Ihres Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere Ihre Eltern oder andere Verwandte übertragen haben." Mach das Beste draus - studiere ordentlich - dann wirds das beste Investment Deines Lebens! Lehrjahre sind keine Herrenjahre! Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 6, 2009 Trotzdem ist es irgendwie ärgerlich sein Erspartes aufzubrauchen... Wäre natürlich viel cooler, sein Erspartes zu behalten und dafür ein Sozialeinkommen zu beziehen, das letztlich von den Steuerzahlern aufgebracht wird mit dem Ziel, die Chancengleichheit im Bildungssystem zu verbessern, indem Zuschüsse an diejenigen gezahlt werden, die sich aus eigener Kraft kein Studium leisten können. Klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 6, 2009 Wäre natürlich viel cooler, sein Erspartes zu behalten und dafür ein Sozialeinkommen zu beziehen, das letztlich von den Steuerzahlern aufgebracht wird mit dem Ziel, die Chancengleichheit im Bildungssystem zu verbessern, indem Zuschüsse an diejenigen gezahlt werden, die sich aus eigener Kraft kein Studium leisten können. Klar. Aka hat recht. Warum nicht gleich ne Oma beklauen? Ob nun Betrug oder Diebstahl ist doch egal. Hauptsache seine Ersparnisse behalten. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag