muskelratte Juni 26, 2009 Hallo, ich bin sicher einige können mir diese Frage hier beantworten. Und zwar möchte ich Hygieneartikel einkaufen und verkaufen, das jedoch in sehr kleinem Maße (noch innerhalb der Kleingewerbetreibendengrenze von 17.500 ). Ist eine Gewerbeanmeldung dennoch erforderlich, wenn ich Rechnungen ausstelle? Und wie zeige ich dem Finanzamt am Jahresende, welche Einnahmen- und Ausgaben ich gehabt habe? Einfach indem ich die Rechnungen zusammenhefte und abgebe, oder schauen die in meine Konten? Danke! muskelratte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
relative Juni 26, 2009 · bearbeitet Juni 26, 2009 von relative ja musst du. dies nicht zu tun ist eine ordnungswidrigkeit, keine straftat. anmeldung kann IHK mitgliedschaft zur folge haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Juni 27, 2009 ja musst du. dies nicht zu tun ist eine ordnungswidrigkeit, keine straftat.anmeldung kann IHK mitgliedschaft zur folge haben. Vielleicht hilft dir dieser Link... http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Juni 27, 2009 Ist eine Gewerbeanmeldung dennoch erforderlich, wenn ich Rechnungen ausstelle? Ja. Und wie zeige ich dem Finanzamt am Jahresende, welche Einnahmen- und Ausgaben ich gehabt habe? Einfach indem ich die Rechnungen zusammenhefte und abgebe, oder schauen die in meine Konten? Gar nicht, du teilst dem FA die Zahlen unbelegt mit. Und irgendwann in 10 Jahren kommt evtl. eine Betriebsprüfung und will dann die Rechnungen sehen. Und viele andere Dokumente natürlich auch, wie deine Bilanzen, etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Juni 28, 2009 Mal so als Hinweis: Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) z.B. http://www.ratgeber-steuer24.de/Existenzgr...ssRechnung.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag