Akaman Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Akaman ... ging es um einen Beamten: Der Mann war während seiner Dienstzeit eingenickt, im Schlaf vom Stuhl gefallen und brach sich dabei die Nase. Vor Gericht ging es um die Frage, ob Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen sind - denn die muss einspringen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.Die erstaunliche Argumentation im Urteil lautete dann so: Wenn jemand infolge von Überarbeitung vom Schlaf übermannt wird und dann vom Stuhl fällt, ist es ein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung musste also zahlen. Aus selbigem Artikel: Ein Schichtarbeiter erwischte seine Ehefrau mit dem Hausfreund im Bett und verprügelt den Mann. Der wiederum stellt einen Strafantrag wegen Körperverletzung und die beiden treffen sich vor Gericht wieder. Der Richter entschied in diesem Fall im Sinne des Ehemannes und stellte das Strafverfahren wegen geringer Schuld ein. Als Grund hieß es, der Hausfreund trage ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es sei hemmungslos unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 28, 2013 ..und dass die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung war, fanden die Richter auch nicht so gut. Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 29, 2013 · bearbeitet Juli 29, 2013 von Akaman Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein? Superhirni, ich finde es toll, dass du uns so vieles über dich verrätst. PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Immerhin war die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung Und man kann nie früh genug anfangen zu lernen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 29, 2013 PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 29, 2013 PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden. Vielleicht sogar vom Superhirni? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 29, 2013 · bearbeitet Juli 29, 2013 von webber Absurd ist wieder: alle Medien berichten über die wirtschaftlich stärksten Städte in Deutschland auf der Basis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nur auf deren Homepage ist die Studie nicht zu finden. Findet die jemand? Ich liebe es, dass die Medien nur ihre blöden Agenturen nehmen und die Studie nicht verlinken ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juli 29, 2013 · bearbeitet Juli 29, 2013 von €-man Und weiter geht die Reise. Alles zum Wohl der Menschheit, das Böse ist bald besiegt. Gruß €-man Edit: Aber die Buben werden weiter und noch intensiver in den High-Tech-Sandkästen spielen, denn sie haben schließlich nichts zu verbergen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 29, 2013 Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein? Superhirni, ich finde es toll, dass du uns so vieles über dich verrätst. PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Immerhin war die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung Und man kann nie früh genug anfangen zu lernen. PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden. Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden. Vielleicht sogar vom Superhirni? @Akaman. Was hast Du denn eingeworfen?? Mir zu unterstellen, ich würde jemanden, der eine Frau schlägt, für einen Orden vorschlagen, hat nichts mehr mit den Freiheiten in einem Anonymen Forum zu tun, sondern ist eine unverschämte Beleidigung, die dann allerdings sehr viel über Dich verrät Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 30, 2013 · bearbeitet Juli 30, 2013 von Akaman @Superhirni: ich verstehe es immer noch nicht. Vielleicht kannst du mir ja helfen. Was ist passiert? Ein Mann und eine Frau hüpfen in die Kiste. Offenbar einvernehmlich. Das Kind der Frau ist in der Wohnung (was ich dem Artikel nicht entnehmen kann, aber offenbar hast du genauere Informationen). Warum ist es jetzt statthaft, den Mann zu vertrimmen und unstatthaft, die Frau zu vermöbeln? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones Juli 30, 2013 @Superhirni: ich verstehe es immer noch nicht. Vielleicht kannst du mir ja helfen. Was ist passiert? Ein Mann und eine Frau hüpfen in die Kiste. Offenbar einvernehmlich. Das Kind der Frau ist in der Wohnung (was ich dem Artikel nicht entnehmen kann, aber offenbar hast du genauere Informationen). Warum ist es jetzt statthaft, den Mann zu vertrimmen und unstatthaft, die Frau zu vermöbeln? War der Ehemann auch einvernehmlich dafür, dass seine Ehefrau gebürstet wird? Als Gentleman schlägt man natürlich keine Frauen. Männer dagegen schon. Ende der Geschichte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 30, 2013 Die Welt kann so einfach sein: Mann = ja! Frau = nein! Kind = vielleicht? Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 30, 2013 Die Welt kann so einfach sein: Mann = ja! Frau = nein! Kind = vielleicht? Also ich erinnere mich noch an Studienzeiten: "Programmiersprache für Frauen: " if ... then ... else ... but .............. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr. Jones Juli 30, 2013 "Programmiersprache für Frauen: " if ... then ... else ... but .............. *gröhl* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 30, 2013 Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti? Ich kannte mal einen Schulleiter, der Einfluss auf die Stundenplangestaltung genommen hat - insbesondere, was einen bestimmten Lehrer mit einer recht attraktiven Frau anging. Einzelheiten der Möblierung der betreffenden Wohnung und Details ihrer Nutzung entziehen sich meiner Kenntnis. Auch Kinder spielten hier keine Rolle. Das ganze spielte sich in einem Land ab, in dem nicht oder nur wenig Deutsch gesprochen wird; der Schulleiter hatte den Spitznamen pico de oro. Oro ist Gold. Pico heisst eigentlich Schnabel, hat in diesem Land aber eine nicht schwer zu erratene weitere Bedeutung. Den Landsleuten werden stereotypisch die Merkmale Heissblütigkeit und Hitzköpfigkeit durchaus zugerechnet. Manche halten sie auch für egoistisch, stolz und eigensinnig. Zu Schlägereien ist es mW dennoch nicht gekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 30, 2013 · bearbeitet Juli 30, 2013 von Superhirn Die Welt kann so einfach sein: Mann = ja! Frau = nein! Kind = vielleicht? Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti? Um das Ganze abzuschließen: Wer einen anderen tätlich angreift, begeht eine Körperverletzung. Die kann zwei Folgen haben: Eine Zivilrechtliche (z.B. Schmerzensgeld) eine Strafrechtliche (z.B. Verurteilung/Strafbefehl etc.) Ein tätlicher Angriff kann aber gerechtfertigt sein. Beispiel (Notwehr) : Ein Tankwart besorgt sich eine scharfe Pistole. Damit schießt er einen ebenfalls bewaffneten Räuber nieder, der stirbt. Der Tankwart war weder wegen unerlaubten Waffenbesitzes noch wegen Totschlag/gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge (da gibt es einige Spielarten) dran. Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). Völlig zu Recht hat das Gericht die Schmerzensgeldklage des Ehebrechers abgewiesen. (Auch dieser Grundsatz ist klar, keiner darf einen anderen so weit reizen, bis der die Beherrschung verliert um dann daraus auch noch Kapital zu schlagen) An @Akaman: Da Du offensichtlich nur provozieren willst, werde ich auf Post von Dir nicht mehr eingehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 30, 2013 Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). Du hast Kenntnis von so vielen Einzelheiten, die aus dem verlinkten Artikel nicht hervorgehen, dass sich mir die Frage aufdrängt: Superhirn, bist du Schichtarbeiter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 30, 2013 Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). Du hast Kenntnis von so vielen Einzelheiten, die aus dem verlinkten Artikel nicht hervorgehen, dass sich mir die Frage aufdrängt: Superhirn, bist du Schichtarbeiter? oder Ehebrecher? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 30, 2013 · bearbeitet Juli 30, 2013 von Superhirn oder Ehebrecher? ... oder einfach jemand der das Handelsblatt liest .... Wann der Ehemann den Hausfreund verprügeln darf Wie sagt doch @Ramstein immer so schön, "lesen bildet" so z.B. dass, das Urteil aus dem Jahr 1989 datiert . LMGTFY Prügelstrafe für hemmungslose Hausfreunde! Der Fall: Ein Schichtarbeiter erwischt seine Ehefrau mit Hausfreund im Bett. Er verprügelt den Freund, woraufhin dieser einen Strafantrag gegen den Schichtarbeiter wegen Körperverletzung stellt. Wird er verurteilt? Die Lösung: „Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es ist besonders hemmungslos und unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, während nebenan obendrein die 8jährige Tochter geschlafen habe.“ (LG Paderborn, 12.10.1989) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 30, 2013 oder Ehebrecher? ... oder einfach jemand der das Handelsblatt liest .... Wann der Ehemann den Hausfreund verprügeln darf Wie sagt doch @Ramstein immer so schön, "lesen bildet" so z.B. dass, das Urteil aus dem Jahr 1989 datiert . LMGTFY Prügelstrafe für hemmungslose Hausfreunde! Der Fall: Ein Schichtarbeiter erwischt seine Ehefrau mit Hausfreund im Bett. Er verprügelt den Freund, woraufhin dieser einen Strafantrag gegen den Schichtarbeiter wegen Körperverletzung stellt. Wird er verurteilt? Die Lösung: „Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es ist besonders hemmungslos und unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, während nebenan obendrein die 8jährige Tochter geschlafen habe.“ (LG Paderborn, 12.10.1989) am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 30, 2013 am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl Du kennst das Urteil über den "schlafenden Richter" wohl nicht .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Juli 30, 2013 ... am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl Habe ich bis jetzt nicht verstanden. Das Urteil scheint kurios, ist es aber nicht, wenn man "schlafen" durch irgendeine andere "arbeitsferne" Tätigkeit ersetzt. Ansonsten müßte man "während der Arbeit" auf seinem Stuhl quasi angenagelt sitzen bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 30, 2013 ... am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl Habe ich bis jetzt nicht verstanden. Das Urteil scheint kurios, ist es aber nicht, wenn man "schlafen" durch irgendeine andere "arbeitsferne" Tätigkeit ersetzt. Ansonsten müßte man "während der Arbeit" auf seinem Stuhl quasi angenagelt sitzen bleiben. es ist deshalb kurios, weil Beamte in der Allgemeinheit mit bestimmten Vorturteilen behaftet sind. Stichwort Beamtenmikado. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Juli 31, 2013 ? LMGTFY Klick 1 oder Klick 2 Es gibt dazu noch ein Urteil aus den neunziger Jahren, da waren sogar hörbare Schnarchlaute kein (!) Anzeichen für einen schlafenden Richter. Nachdem aber sogar der Papst der ZPO dies in seiner Vorlesung zerrissen hat .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 31, 2013 · bearbeitet Juli 31, 2013 von webber Wie gut ich solche Bilder finde Gibt es die von Merkel auch??? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juergen-trittin-gruene-kentert-mit-kanuboot-auf-der-werra-a-914118.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag