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Superhirn

Irrtümer, Unsinn, Hanebüchenes, Absurditäten

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

... ging es um einen Beamten: Der Mann war während seiner Dienstzeit eingenickt, im Schlaf vom Stuhl gefallen und brach sich dabei die Nase. Vor Gericht ging es um die Frage, ob Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen sind - denn die muss einspringen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.Die erstaunliche Argumentation im Urteil lautete dann so: Wenn jemand infolge von Überarbeitung vom Schlaf übermannt wird und dann vom Stuhl fällt, ist es ein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung musste also zahlen.

 

Aus selbigem Artikel:

 

Ein Schichtarbeiter erwischte seine Ehefrau mit dem Hausfreund im Bett und verprügelt den Mann. Der wiederum stellt einen Strafantrag wegen Körperverletzung und die beiden treffen sich vor Gericht wieder.

 

Der Richter entschied in diesem Fall im Sinne des Ehemannes und stellte das Strafverfahren wegen geringer Schuld ein. Als Grund hieß es, der Hausfreund trage ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es sei hemmungslos unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen.

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Superhirn

..und dass die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung war, fanden die Richter auch nicht so gut. Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein?

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein?

 

Superhirni, ich finde es toll, dass du uns so vieles über dich verrätst.

 

PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Immerhin war

die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung

Und man kann nie früh genug anfangen zu lernen.

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neysee

PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte?

 

Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden.

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Akaman

PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte?

 

Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden.

Vielleicht sogar vom Superhirni?

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webber
· bearbeitet von webber

Absurd ist wieder: alle Medien berichten über die wirtschaftlich stärksten Städte in Deutschland auf der Basis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nur auf deren Homepage ist die Studie nicht zu finden. Findet die jemand? Ich liebe es, dass die Medien nur ihre blöden Agenturen nehmen und die Studie nicht verlinken ...

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€-man
· bearbeitet von €-man

Und weiter geht die Reise.

 

Alles zum Wohl der Menschheit, das Böse ist bald besiegt.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Aber die Buben werden weiter und noch intensiver in den High-Tech-Sandkästen spielen, denn sie haben schließlich nichts zu verbergen.

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Superhirn

Daher stellt sich die Frage, was soll an diesem Urteil im Sinne des Threadtitels sein?

 

Superhirni, ich finde es toll, dass du uns so vieles über dich verrätst.

 

PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte? Immerhin war

die kleine Tochter gleichzeitig auch in der Wohnung

Und man kann nie früh genug anfangen zu lernen.

 

 

PS: Und wenn er jetzt die Frau krankenhausreif geprügelt hätte?

 

Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden.

 

 

Womöglich wäre er dann für einen Orden vorgeschlagen worden.

Vielleicht sogar vom Superhirni?

 

@Akaman. Was hast Du denn eingeworfen?? mad.gif

 

Mir zu unterstellen, ich würde jemanden, der eine Frau schlägt, für einen Orden vorschlagen, hat nichts mehr mit den Freiheiten in einem Anonymen Forum zu tun, sondern ist eine unverschämte Beleidigung, die dann allerdings sehr viel über Dich verrät laugh.gif

 

 

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

@Superhirni: ich verstehe es immer noch nicht. Vielleicht kannst du mir ja helfen.

 

Was ist passiert? Ein Mann und eine Frau hüpfen in die Kiste. Offenbar einvernehmlich. Das Kind der Frau ist in der Wohnung (was ich dem Artikel nicht entnehmen kann, aber offenbar hast du genauere Informationen).

 

Warum ist es jetzt statthaft, den Mann zu vertrimmen und unstatthaft, die Frau zu vermöbeln?

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Mr. Jones

@Superhirni: ich verstehe es immer noch nicht. Vielleicht kannst du mir ja helfen.

 

Was ist passiert? Ein Mann und eine Frau hüpfen in die Kiste. Offenbar einvernehmlich. Das Kind der Frau ist in der Wohnung (was ich dem Artikel nicht entnehmen kann, aber offenbar hast du genauere Informationen).

 

Warum ist es jetzt statthaft, den Mann zu vertrimmen und unstatthaft, die Frau zu vermöbeln?

War der Ehemann auch einvernehmlich dafür, dass seine Ehefrau gebürstet wird? Als Gentleman schlägt man natürlich keine Frauen. Männer dagegen schon.

 

Ende der Geschichte.

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vanity

Die Welt kann so einfach sein:

 

Mann = ja!

Frau = nein!

Kind = vielleicht?

 

Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti?

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Ramstein

Die Welt kann so einfach sein:

 

Mann = ja!

Frau = nein!

Kind = vielleicht?

Also ich erinnere mich noch an Studienzeiten:

 

"Programmiersprache für Frauen: " if ... then ... else ... but ..............

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Mr. Jones

"Programmiersprache für Frauen: " if ... then ... else ... but ..............

*gröhl*

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Akaman

Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti?

Ich kannte mal einen Schulleiter, der Einfluss auf die Stundenplangestaltung genommen hat - insbesondere, was einen bestimmten Lehrer mit einer recht attraktiven Frau anging. Einzelheiten der Möblierung der betreffenden Wohnung und Details ihrer Nutzung entziehen sich meiner Kenntnis. Auch Kinder spielten hier keine Rolle. Das ganze spielte sich in einem Land ab, in dem nicht oder nur wenig Deutsch gesprochen wird; der Schulleiter hatte den Spitznamen pico de oro. Oro ist Gold. Pico heisst eigentlich Schnabel, hat in diesem Land aber eine nicht schwer zu erratene weitere Bedeutung.

 

Den Landsleuten werden stereotypisch die Merkmale Heissblütigkeit und Hitzköpfigkeit durchaus zugerechnet. Manche halten sie auch für egoistisch, stolz und eigensinnig. Zu Schlägereien ist es mW dennoch nicht gekommen.

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Die Welt kann so einfach sein:

 

Mann = ja!

Frau = nein!

Kind = vielleicht?

 

Wenn ich die bisherigen Einlassungen richtig gedeutet habe, war für den Richter nicht der Umstand, dass es sich um die eigene Ehefrau gehandelt habe, sondern um das eigene Bett, als schuldmildernd zu bewerten. Also ist der Bettvorleger doch das bessere corpus delicti?

 

Um das Ganze abzuschließen:

 

Wer einen anderen tätlich angreift, begeht eine Körperverletzung. Die kann zwei Folgen haben: Eine Zivilrechtliche (z.B. Schmerzensgeld) eine Strafrechtliche (z.B. Verurteilung/Strafbefehl etc.)

 

Ein tätlicher Angriff kann aber gerechtfertigt sein. Beispiel (Notwehr) : Ein Tankwart besorgt sich eine scharfe Pistole. Damit schießt er einen ebenfalls bewaffneten Räuber nieder, der stirbt. Der Tankwart war weder wegen unerlaubten Waffenbesitzes noch wegen Totschlag/gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge (da gibt es einige Spielarten) dran.

 

Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung).

 

Völlig zu Recht hat das Gericht die Schmerzensgeldklage des Ehebrechers abgewiesen. (Auch dieser Grundsatz ist klar, keiner darf einen anderen so weit reizen, bis der die Beherrschung verliert um dann daraus auch noch Kapital zu schlagen)

 

An @Akaman: Da Du offensichtlich nur provozieren willst, werde ich auf Post von Dir nicht mehr eingehen. smile.gif

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Akaman

Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung).

 

Du hast Kenntnis von so vielen Einzelheiten, die aus dem verlinkten Artikel nicht hervorgehen, dass sich mir die Frage aufdrängt: Superhirn, bist du Schichtarbeiter?

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webber

Im Thread-Fall hatten die Zivil-Richter abzuwägen inwieweit die körperlichen Folgen die der Ehebrecher zu tragen hatte, durch sein eigenes Verhalten ausgelöst worden sind. (Nichts anderes passiert bei Erwachsenen im Straßenverkehr, die bei Unfällen nicht angegurtet waren ). Hier war das Gericht der Meinung, dass der Ehebrecher insbesondere durch die von ihm erzeugten Umstände die Folgen sich selbst überwiegend zuzuschreiben hat, so dass das Verschulden des Ehemannes als sehr gering zu werten ist. (Das dahinter stehende Prinzip ist auch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung).

 

Du hast Kenntnis von so vielen Einzelheiten, die aus dem verlinkten Artikel nicht hervorgehen, dass sich mir die Frage aufdrängt: Superhirn, bist du Schichtarbeiter?

oder Ehebrecher? :w00t:

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

oder Ehebrecher? :w00t:

 

... oder einfach jemand der das Handelsblatt liest .... thumbsup.gif

 

Wann der Ehemann den Hausfreund verprügeln darf

 

 

 

Wie sagt doch @Ramstein immer so schön, "lesen bildet" whistling.gif so z.B. dass, das Urteil aus dem Jahr 1989 datiert .

 

LMGTFY

 

Prügelstrafe für hemmungslose Hausfreunde!

 

Der Fall:

 

Ein Schichtarbeiter erwischt seine Ehefrau mit Hausfreund im Bett. Er verprügelt den Freund, woraufhin dieser einen Strafantrag gegen den Schichtarbeiter wegen Körperverletzung stellt. Wird er verurteilt?

 

Die Lösung:

 

„Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es ist besonders hemmungslos und unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, während nebenan obendrein die 8jährige Tochter geschlafen habe.“ (LG Paderborn, 12.10.1989)

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webber

oder Ehebrecher? :w00t:

 

... oder einfach jemand der das Handelsblatt liest .... thumbsup.gif

 

Wann der Ehemann den Hausfreund verprügeln darf

 

 

 

Wie sagt doch @Ramstein immer so schön, "lesen bildet" whistling.gif so z.B. dass, das Urteil aus dem Jahr 1989 datiert .

 

LMGTFY

 

Prügelstrafe für hemmungslose Hausfreunde!

 

Der Fall:

 

Ein Schichtarbeiter erwischt seine Ehefrau mit Hausfreund im Bett. Er verprügelt den Freund, woraufhin dieser einen Strafantrag gegen den Schichtarbeiter wegen Körperverletzung stellt. Wird er verurteilt?

 

Die Lösung:

 

„Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es ist besonders hemmungslos und unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, während nebenan obendrein die 8jährige Tochter geschlafen habe.“ (LG Paderborn, 12.10.1989)

am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl :)

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Superhirn

am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl :)

 

Du kennst das Urteil über den "schlafenden Richter" wohl nicht .... wink.gif

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webber

?

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John Silver

...

am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl :)

Habe ich bis jetzt nicht verstanden. Das Urteil scheint kurios, ist es aber nicht, wenn man "schlafen" durch irgendeine andere "arbeitsferne" Tätigkeit ersetzt.

Ansonsten müßte man "während der Arbeit" auf seinem Stuhl quasi angenagelt sitzen bleiben.

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webber

...

am besten ist aber noch der schlafende Beamte im Stuhl :)

Habe ich bis jetzt nicht verstanden. Das Urteil scheint kurios, ist es aber nicht, wenn man "schlafen" durch irgendeine andere "arbeitsferne" Tätigkeit ersetzt.

Ansonsten müßte man "während der Arbeit" auf seinem Stuhl quasi angenagelt sitzen bleiben.

es ist deshalb kurios, weil Beamte in der Allgemeinheit mit bestimmten Vorturteilen behaftet sind. Stichwort Beamtenmikado.

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Superhirn

?

 

LMGTFY

 

Klick 1 oder Klick 2

 

 

Es gibt dazu noch ein Urteil aus den neunziger Jahren, da waren sogar hörbare Schnarchlaute kein (!) Anzeichen für einen schlafenden Richter. laugh.gif

Nachdem aber sogar der Papst der ZPO dies in seiner Vorlesung zerrissen hat ....

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