Zum Inhalt springen
Superhirn

Irrtümer, Unsinn, Hanebüchenes, Absurditäten

Empfohlene Beiträge

Beamte
vor 3 Stunden von Holgerli:

zu 1.) Was ist der Unterschied zu "Anstellung" und "Beruf

Schade, das Problem und damit das Anrecht auf die Empörung über die bösdumme Umfrage hatte ich für meinen Vater nicht. Mist, wieder was verpasst.

 

Ein Anruf, dass mein Vater (Ü90) nicht in der Lage ist, den Fragebogen digital oder analog am Telefon zu beantworten... und die andere Seite schien dies nicht für unüblich zu halten und hat mich in gut 10 Minuten durch den Fragebogen geführt und alle meine Schätzungen für ihn akzeptiert.

 

Leider habe ich damit auch das große Problem der Unterscheidung "Beruf" und "Anstellung" verpasst. Offenkundig hat sie mich auch über die "Sprünge" im Fragebogen geführt... JA, es waren noch gefühlt VIELE Fragen, aber sehr viel weniger Fragen als 264.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von Holgerli:

Eine Frage lautete, haben Sie in den letzten Monaten ihre Anstellung gewechselt?

 

Die exakte Frage, mit Erläuterungen, war übrigens:

Zitat

Haben Sie in der Berichtswoche oder den
12 Monaten davor Ihren Arbeitsplatz/
Ihr Geschäftsfeld gewechselt?

Wenn Sie Selbstständige/-r oder Freiberufler/-in sind und Ihr Geschäftsfeld gewechselt haben, kreuzen Sie bitte „Ja“ an.
Wenn Sie als Arbeitnehmer/-in ein neues Arbeitsverhältnis beim jetzigen oder einem neuen Arbeitgeber eingegangen sind, kreuzen Sie bitte „Ja“ an.

Ein Arbeitsplatzwechsel liegt auch dann vor, wenn Sie von einer abhängigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit wechseln und umgekehrt.

Ich finde schon, dass das verständlich ist, auch ohne Studium.

 

vor 6 Stunden von Holgerli:

Wissen, wie ich mich persönlich gesundheitlich einschätze, braucht der Staat auch nicht.

 

Der Fragenblock dazu ist freiwillig. Was nicht bedeutet, dass die Fragen (oder die Antworten) nicht hilfreich sein können.

 

vor 2 Stunden von Holgerli:
vor 3 Stunden von chirlu:

Bei der Online-Version werden nur die tatsächlich relevanten Fragen gestellt.

Wie gesagt: Mein Vater ist 83. Und fast 25% aller Deutschen sind 65+ Jahre alt. Da sehe ich doch einige Probleme.

 

Ich war Erhebungsbeauftragter beim Zensus (nicht Mikro-). Nach meinen Beobachtungen ist „65+“ heutzutage kein Problem mehr, sondern auch mit 70 oder 80 können die Leute mit Computern umgehen. Es bleiben nur noch die ganz alten Menschen (eher 90+) und mehr oder weniger altersunabhängig ein kleiner Prozentsatz, der sich einfach hat abhängen lassen. So etwas gibt es auch mit 40. (Hier ein Porträt von einer solchen Frau aus der FAZ neulich – Paywall –: „Ich habe einfach nie gedacht, dass sich das so durchsetzt“)

 

vor 2 Stunden von Holgerli:

4. ziemlich obskure Befragen (Handy-Nummer und GMail-Mail)? Kann man nicht zumindest eine offizielle Mail-Adresse zur Verfügung stellen? Nebenfrage: wie ist eigentlich der Datenschutz bei einer Gmail-Adresse gewährleistet?

 

Welches Problem hast du mit Handynummern? Du darfst nicht vergessen, dass die Erhebungsbeauftragten freiwillig tätige Ehrenamtliche sind. Die sitzen nicht im Büro hinter der Telefonanlage des statistischen Landesamts.

 

Tatsächlich ist es mehr oder weniger umgekehrt, als du denkst: Eine offizielle Mailadresse zur Verfügung zu stellen ist quasi unmöglich unter Berücksichtigung der Vorgaben von Datenschutz und IT-Sicherheit. Telefon geht etwas besser – beim Zensus wurden uns offizielle Handys mit (auf das Landesamt laufendem) Vertrag zur Verfügung gestellt, die datenschutzkonform waren, was heißt, dass es sehr schlichte Dinger sein mussten, keinesfalls Smartphones.

 

vor 2 Stunden von Holgerli:

unzureichende Hilfestellung. Warum kann man nicht persönliche Befrager vor Ort zur Verfügung stellen, wenn diese von Nöten sind?

 

Früher war die persönliche Befragung der Normalfall. In manchen Bundesländern gibt es die Option auch noch, aber Nordrhein-Westfalen gehört anscheinend nicht zu denen.

 

Nun hast du ja ausgefüllt. Du bist ja weder schwerhörig noch Computeranalphabet, also warum bist du bei Papier geblieben?

 

vor 33 Minuten von Beamte:

Leider habe ich damit auch das große Problem der Unterscheidung "Beruf" und "Anstellung" verpasst.

 

Es kann auch sein, dass du (bzw. dein Vater) einen anderen Erhebungsteil hattest. Es werden nicht allen alle Fragen gestellt, weil es dann noch mehr wären.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leoluchs

Angeregt durch einen Kommentar in der NZZ Leichte Sprache: «Der Bundeskanzler hat sehr viel zu sagen» liest man auf https://www.auswaertiges-amt.de/blob/1785426/b00367771f4bd4412c2cc03b29d7466a/navigation-webseite-leichte-sprache-data.pdf zum Beispiel dieses:

Zitat

 

Was ist das Auswärtige Amt? Das Auswärtige Amt gehört zur Regierung von Deutschland. Das Auswärtige Amt sorgt zum Beispiel dafür

  • dass die Regierung von Deutschland gut  mit anderen Ländern zusammen arbeitet
  • dass die Regierung von Deutschland Informationen bekommt,  was in anderen Ländern passiert
  • dass die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland wissen,  was bei Reisen in andere Länder wichtig ist.

Der Leiter vom Auswärtigen Amt ist Herr Heiko Maas.  Er ist der Bundes-Außen-Minister in der Regierung von Deutschland. 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Von der Veraltung (Heiko Maas) mal abgesehen, was ist daran wieder irrtümlich, unsinnig, hanebüchen oder absurd?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leoluchs

Die "Veraltung" ist ein Irrtum, die Grammatik hanebüchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Ich sehe keinen Grammatikfehler.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leoluchs

Die Verwendung des "von" statt des Genitivs ist fehlerhaft.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Keineswegs, das ist ein zulässiges Sprachkonstrukt - und nicht mal nur einfache Sprache. Es ist Alltagssprache.

 

Dem Deutschland seine Regierung wäre süddeutscher Genitiv und grenzwertig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Minuten von leoluchs:

Die Verwendung des "von" statt des Genitivs ist fehlerhaft.

 

Das erzähl doch mal der Regierung von Oberbayern (und von Schwaben, von Unterfranken usw.). :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leoluchs

Du meinst sicher der "Regierung Oberbayerns". :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Beginner81

Warum wird trotz einfacher Sprache "von D." und "in D" gemischt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matunus
vor einer Stunde von Beginner81:

Warum wird trotz einfacher Sprache "von D." und "in D" gemischt?

Keine Ahnung, ob der Text darauf hinaus will und wenn ja, ob das der »richtige« Weg in leichter Sprache ist, dies auszudrücken, aber Bürgerinnen und Bürger von Deutschland wären meinem Verständnis nach deutsche Staatsangehörige (unabhängig davon, wo sie sich aufhalten) während Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die hier lebenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) meint.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 19 Minuten von Matunus:

... während Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die hier lebenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) meint.

O.K. oder besser nicht O.K., weil: was ist dann der Unterschied zwischen Einwohner in D. und Bürger in D.?

 

Hab was gefunden :teach:  https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Gaerditz/Vorlesung/KommR/UEbersicht-KommunalR5.pdf

Zitat

1. Einwohner

Einwohner ist nach § 21 I GO, wer in der Gemeinde wohnt. Der Begriff des Wohnens knüpft nach allgemeiner Auffassung an das Melderecht an. Eine Legaldefinition der Wohnung findet sich in § 15 MeldeG NW: Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Auf die Frage, ob die Wohnung auch zutreffend bei der Meldebehörde registriert wurde, kommt es nicht an. ...

2. Bürger

Bürger ist nach § 21 II GO, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist. Das damit in Bezug genommene aktive Wahlrecht ist in § 7 KommWahlG geregelt. Wahlberechtigt ist hiernach • [Staatsangehörigkeit] - jeder Deutsche iSd Art. 116 GG und - jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, • [Alter] - der des sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und • [Wohndauer in der Gemeinde] - am Wahltag mindestens 16 Tage in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz wohnt. Der Hauptunterschied zum bloßen Einwohner besteht in den demokratischen Mitwirkungsrechten, sprich: in dem aktiven und (bei Volljährigkeit) passiven Wahlrecht (§§ 7, 12 KommWahlG). Bürger sind zur Übernahme eines Ehrenamtes verpflichtet (§ 28 II GO)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LaRoth
vor 2 Minuten von Lazaros:

O.K. oder nicht O.K., weil: was ist dann der Unterschied zwischen Einwohner in D. und Bürger in D.?

Ein Bürger einer anderen Nation könnte eine Wohnung in Deutschland mieten - dann wäre er Einwohner von/in Deutschland und gleichzeitig Bürger von seinem Heimatland.

PS: Wenn er in seinem Heimatland zusätzlich noch eine Wohnung besitzt, dann ist er Einfachbürger und Doppeleinwohner, damit sollte jetzt alles geklärt sein. :P

PPS: Doppelte Staatsbürgerschaft macht natürlich noch andere Dinge möglich, gibt es eigentlich auch dreifache?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von LaRoth:

Doppelte Staatsbürgerschaft macht natürlich noch andere Dinge möglich, gibt es eigentlich auch dreifache?

 

Natürlich, es gibt da keine prinzipielle Begrenzung außer der Anzahl der Staaten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LaRoth
vor 3 Stunden von chirlu:

Natürlich, es gibt da keine prinzipielle Begrenzung außer der Anzahl der Staaten.

Mit ca. 194 Pässen im Gepäck wird das Raussuchen des richtigen Passes vielleicht zu einem Problem, dafür benötigt man wenigstens keine Visa mehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel
Am 30.8.2024 um 20:10 von Holgerli:

Was meiner Meinung nach die Probleme sind:

1. zu viele Fragen

2. zu komplexe Fragen

3. unzureichende Hilfestellung. Warum kann man nicht persönliche Befrager vor Ort zur Verfügung stellen, wenn diese von Nöten sind?

4. ziemlich obskure Befragen (Handy-Nummer und GMail-Mail)? Kann man nicht zumindest eine offizielle Mail-Adresse zur Verfügung stellen? Nebenfrage: wie ist eigentlich der Datenschutz bei einer Gmail-Adresse gewährleistet?

Hast du deine berechtigte Kritik auch mal an die zuständige Stelle gerichtet?

Zusammen mit dem Hinweis, daß die Daten umso schlechter brauchbar sind, je mehr Befragte den Sinn nicht verstehen oder irgwann entnervt aufgeben (und vielleicht "irgendwas" eintragen oder ankreuzen).

 

Wenn du von dieser Stelle keine vernünftige Antwort bekommst, würde ich mich damit z.B. an "meinen" Bundestagsabgeordneten o.ä. wenden.

 

Sonst kann das kaum besser werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 28 Minuten von Lazaros:

Und sowas https://www.bkm.de/geldanlage/entnahmeplan-auszahlplan ist nichts anderes als Festgeld - oder?

PS Seht es einfach als eine Anleihe mit fixem Kupon und monatlichen Teiltilgungen.

 

vor 14 Minuten von Megatron:

Im weitesten Sinne könnte man so etwas als Festgeldstaffel interpretieren. Bei dem Extremfall, 30 Jahre mit einem Kupon der niedriger ist als die Ausschüttung eines MSCI World, sollte man allerdings überlegen wer von so einer Anlage profitiert. Du als Anleger jedenfalls nicht.

Ich mach mal hier weiter, um  den anderen Thread nicht komplett zu vermüllen und stelle mal folgende Fragen:

Warum sollte ich als Anleger nicht von so einer Anlage profitieren?

Was ist der Unterschied zwischen den Ausschüttungen eines MSCI World ETF und obigem Auszahlplan?

Was ist der Unterschied zwischen den laufenden Rückzahlungen des obigen Auszahlplans und laufenden Verkäufen eines World-ETF?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Stunden von Schlumich:

In PP liste ich nur das Vermögen auf, über welches ich quasi über Nacht verfügen könnte, es mir auszahlen lassen könnte, es in einen Sack stecken könnte und damit ins Takkatukkaland verschwinden könnte.

 

  • Du hast eine Anleihe, die in zehn Jahren fällig ist. Vorher ist der Emittent nicht verpflichtet und nicht willens, dir das Geld auszuzahlen (abgesehen von den vorgesehenen Zinszahlungen). Du kannst die Anleihe aber an jemanden verkaufen, der dir sofort X Euro dafür gibt; im Gegenzug bekommt derjenige die künftigen Zinszahlungen und in zehn Jahren die Rückzahlung.
  • Du hast einen Auszahlplan, der noch zehn Jahre läuft. Vorher ist die Bank nicht verpflichtet und nicht willens, dir das Geld auszuzahlen (abgesehen von den vorgesehenen Teilauszahlungen). Du kannst den Anspruch auf die künftigen Auszahlungen aber an jemanden abtreten, der dir sofort X Euro dafür gibt; im Gegenzug bekommt derjenige die künftigen Auszahlungen.

Bitte erläutere, warum die scharfe Unterscheidung zwischen diesen gleichartigen Vorgängen „– zumindest für mich – sehr viel Sinn macht“. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schlumich
vor 1 Stunde von chirlu:

 

  • Du hast eine Anleihe, die in zehn Jahren fällig ist. Vorher ist der Emittent nicht verpflichtet und nicht willens, dir das Geld auszuzahlen (abgesehen von den vorgesehenen Zinszahlungen). Du kannst die Anleihe aber an jemanden verkaufen, der dir sofort X Euro dafür gibt; im Gegenzug bekommt derjenige die künftigen Zinszahlungen und in zehn Jahren die Rückzahlung.
  • Du hast einen Auszahlplan, der noch zehn Jahre läuft. Vorher ist die Bank nicht verpflichtet und nicht willens, dir das Geld auszuzahlen (abgesehen von den vorgesehenen Teilauszahlungen). Du kannst den Anspruch auf die künftigen Auszahlungen aber an jemanden abtreten, der dir sofort X Euro dafür gibt; im Gegenzug bekommt derjenige die künftigen Auszahlungen.

Bitte erläutere, warum die scharfe Unterscheidung zwischen diesen gleichartigen Vorgängen „– zumindest für mich – sehr viel Sinn macht“. :-*

Wenn du schon zitierst, lies bitte auch die Anmerkung, die ich in einem FolgePost geschrieben habe!

Dort habe ich den Passus "quasi über Nacht verfügen" revidiert, weil das auch Festgeld auch nicht zutrifft und ich Festgeld eben auch in PP tracke.

Ausdrücken wollte ich: Bei einem Auszahlungsplan bleibt nach Ablauf der Auszahlzeit nichts übrig und das Geld ist aufgebraucht. Beim Festgeld oder auch bei langlaufenden Anleihen kann man davon ausgehen, dass nach Ende der Laufzeit die EInlage zurückkommt.

Das ist die Herangehensweise, die für mich passt. Wem das nicht passt, muss damit leben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu

Der eigentlich abgewählte Präsident Venezuelas, Nicolás Maduro, hat Weihnachten auf den 1. Oktober vorgezogen (Spiegel):

Zitat

„Es ist September und es riecht schon nach Weihnachten. Als Dank an das kämpferische Volk werde ich Weihnachten per Dekret auf den 1. Oktober vorziehen“, sagte der Staatschef in einem Fernsehprogramm vor Anhängern. „Das Weihnachtsfest kommt mit Frieden, Freude und Sicherheit.“

Schon in der Vergangenheit hatte Maduro zu der ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen, um von den drängenden Problemen des südamerikanischen Landes abzulenken. Während der Coronapandemie 2020 zog er Weihnachten auf den 15. Oktober vor, im Jahr darauf auf den 4. Oktober.

 

Damals veröffentlichte Maduro ein Video des mit Christbäumen und Weihnachtsdekoration geschmückten Präsidentenpalasts Miraflores.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire

Neulich in der Online-Apotheke ....

Ibuprofen 400 mg kosten 50 St. so 5€ (auch mal 3€ im Angebot), Ibuprofen 600 mg 50 St kosten so ab 13€.

400 sind apothekenpflichtig, 600 rezeptpflichtig.

Honi soit qui mal y pense.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 45 Minuten von CorMaguire:

Neulich in der Online-Apotheke ....

Ibuprofen 400 mg kosten 50 St. so 5€ (auch mal 3€ im Angebot), Ibuprofen 600 mg 50 St kosten so ab 13€.

400 sind apothekenpflichtig, 600 rezeptpflichtig.

Honi soit qui mal y pense.

Als ehemaliger pillendreher sage ich ich: das hat alles einen sinnvollen Grund, sowohl der Preis (Arzneimittelpreisverordnung) als auch die Verschreibungspflicht für höhere Dosen (Nierenschädigung, wenn dabei auch deutlich übertrieben wird und mittlerweile relativiert).

Für unbelehrbare Dauerkonsumenten von Analgetika empfahl ich immer als nicht verschreibungspflichtige 600mg Ibu-Alternative: Ibu-Lysin Ratiopharm 684 mg (groß auf der Verpackung lesbar die  684mg o:)), was aber leider so nicht mehr geht https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/ibu-lysin-ratiopharm-684-mg-ruecken-in-den-hintergrund/

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wenn ich es richtig verstanden habe, kommen seit 2004 bei rezeptpflichtigen Medikamenten immer 8 € Grundpreis dazu. Das erklärt den Preisunterschied zwischen 5 € und 13 €. Verglichen mit dem vorherigen System (prozentualer Verdienst des Apothekers) sind preisgünstige Medikamente dadurch teurer, hochpreisige Arzneimittel dagegen billiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lazaros
vor 2 Stunden von Norica:

Gehe in die Fussgängerzone einer größen Stadt, halte Passanten einen 500€-Schein unter die Nase und frage Sie, was sie "sehen". Ich zeige Dir an Hand der Antworten, wer aller Voraussicht nach wenigern Finanzprobleme in Alter haben wird. 

Gegenfrage, weil ich gerne "Bares für Rares" schaue: Warum zahlen die Händler ein Schmuckstück, das 2000€ kostet, nicht mit vier 500€ Scheinen, sondern legen stattdessen zehn 200€ Scheine auf den Tresen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...