John Silver September 3, 2012 Nun da gebe ich dir recht. Aber wie oben bereits geschrieben die Krux ist, wenn du als Ausländer ohne diese bürgerlichen Ehrenrechte Anteilseigner wirst, können Sie dich aufgrund der Satzung die eindeutig regelt in § 3 II das ohne diese keine Anteilseignerschaft besessen werden kann, Sie dich jederzeit aus dieser Mitgliedschaft entfernen können. Ich habe ja Zeit wie gesagt, hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte. Auch habe ich komischerweise keine Antwort auf die Teilfrage bekommen ob Ausländer Mitglieder werden können oder nicht, ich denke die sind einfach etwas hinter Ihrer eigenen Satzung her und ist wohl niemand so bewusst gewesen was da wie drin steht, was traurig ist. Wie gesagt bin geduldig, und warte noch ein paar Wochen, falls dann immer noch nur heiße Luft kommt starten wir Phase 2. Und Fireball, da wir am Wochenende locker über etwas ähnliches gesprochen haben, hast Du in den letzten Jahren eine Antwort erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag