powerschwabe Juni 22, 2009 Wie flexibel sind die Genossenschaftsanteile? Wie schnell kann man diese also wieder verkaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Juni 22, 2009 super thema, da kann ich auch was ganz aktuelles dazu beitragen: Bin vergangenes Frühjahr umgezogen und habe zeitgleich mein Konto bei der VoBa im alten Wohnort gekündigt, Rücknahme ist erst bei der nächsten Versammlung möglich, sprich ich habe am Freitag nach über einem Jahr mein Geld wieder erhalten. Das ist ziemlich unflexibel. Erster Nachteil Zum Thema attraktive Dividende kann ich auch nur bedingt zustimmen, für 1600 Anteile habe ich knappe 50 nach Steuer erhalten, macht für mich eine 4,3% VOR Steuer. Bin mal gespannt, was die andere VoBa (an meinem neuen Wohnort) an Dividende dieses Jahr zahlt. Habe ich übrigens 2008 auch gekündigt, leider ist deren nächste Versammlung erst in 2010, sprich auch hier darf ich noch etwas warten. Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Unflexibiltät und der stark begrenzten Anlagesumme, die möglich ist, bin ich nicht ganz so begeistert wie ihr. Da lege ich das Geld lieber als Festgeld an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juni 22, 2009 Ich habe heute meinen bösen Tag vermute ich, aber wenn ich jetzt mal so phantasiere: So mancher der letztes Jahr im Sommer Aktien gekauft hat wäre froh über "1600 Anteile habe ich knappe 50 nach Steuer erhalten, macht für mich eine 4,3% VOR Steuer" Selbst mir als Unwissender war die Unflexibilität sowie eine mögliche Nachschusspflicht bewußt und niemand hat mich gezwungen, Anteile zu kaufen. Und trotz zweier Umzüge habe ich sowohl Firmen als auch Privat-Konto seit 20 Jahren am selben Ort in der gleichen VoBa. Ich glaube, niemand kauft VoBa-Anteile um damit zu spekulieren oder mit dem Ertrag reich zu werden, der genossenschaftliche Gedanke gegenseitiger Haftung ist halt ein anderer und etwas altertümlicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Juni 22, 2009 ist mir schon klar, dass aktienanleger 2008 um eine rendite von 4.3% froh gewesen wären. das ist aber eine milchmädchenrechnung, da das risiko-/gewinnverhältnis hier ein komplett anderes ist. ich denke ein vergleich mit festgeld ist schon angemessener. und gerade hier gab es 2008 doch noch attraktivere angebote. habe auch nicht gesagt, dass ich das konto auflösen MUSSTE. grund hierfür war vielmehr, dass ich keine lust habe mein geld an soviel verschiedenen stellen verteilt liegen zu haben. also eine rein persönliche sache, was auch gar keine rolle spielt. ich wollte nur die kündigungsfristen verdeutlichen. ich kann damit auch gut leben, aber es ist einfach unflexibler als andere anlageformen. vollkommen wertfrei. genauso ist mir klar, dass man mit VoBa-Anteilen wohl eher nicht reich wird, dennoch sehe ich das auch aus dem blickwinkel eines investors und hier muss zumindest für mich eine vergleichbare rendite zu tagesgeld rausspringen, sonst ist es für MICH unattraktiv. alles in allem wollte ich nur zeigen, dass es eben auch VoBas gibt, die weniger rendite als die von euch genannten erwirtschaftet haben. wo schlussendlich die leute ihr geld anlegen ist die sache jedes einzelnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 22, 2009 lytjes da muss ich dir mal voll und ganz zustimmen, mache überlegen hier in Wald zu investieren da sind die Umlaufzeiten um ein vielfaches höher, ich finde jetzt 2 Jahre nicht unbedingt als lange. Die Nachschussverpflichtung ist ja bei jeder VoBa etwas anderes, deshalb kann man sich hier allgemein kein Urteil bilden, die 255 bei 70 Euro Anteil halte ich aber prinzipiell schon für "hoch". Nochmals zu meiner Frage der bürgerlichen Ehrenrechte, kann man die als Ausländer überhaupt ohne deutschen Pass haben ? Zumindest die Wiki Erklärung hilft mir da nicht weiter, wäre also nett wenn sich da jemand mal konkret dazu äußern könnte. Die Summe von über 10k halt ich für akzeptabel, eine Begründung der nicht Insolvenz einer Voba halte ich allerdings für äußerst schwach. Was passiert wenn eine VoBa wegen schlechter wirtschaftlicher Lage zusammengeschlossen wird mit einer anderen VoBa ? Nimmt das Kapital der Genossenschaftsanteile wann und in welchem Umfang an der Haftung teil und in welchem Rang ? Ihr seit doch immer die Verrückten mit der Streuung, also bitte warum nicht dieses auch mit einbeziehen, klar hört sich halt nicht so schick und modern an wie ETF gelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 22, 2009 · bearbeitet Juni 22, 2009 von vanity ...Nochmals zu meiner Frage der bürgerlichen Ehrenrechte, kann man die als Ausländer überhaupt ohne deutschen Pass haben ? Zumindest die Wiki Erklärung hilft mir da nicht weiter, wäre also nett wenn sich da jemand mal konkret dazu äußern könnte. ... WIKI: Bürgerliche Ehrenrechte Steht eigentlich im WIKI-Artikel drin: Die bürgerlichen Ehrenrechte sind an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, als Ausländer hast du sie (die deutschen) nicht (musst also z. B. nicht als Schöffe bei Gericht antreten). M. E. bekommst du als Nichtdeutscher auch keinen deutschen Pass, da dieser Staatsbürgerschaft voraussetzt. Wir mögen dich aber auch ohne Ehrenrechte, vielleicht hast du ja thaiische. Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Rechte bezeichnet, die einem Staatsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) Das Recht, gewählt zu werden (passives Wahlrecht) Das Recht, öffentliche Ämter auszuüben (z. B. Schöffenamt) Jetzt noch ein Link, und dann ist Schluss mit OT: WIKI: Bürgerlicher Tod Interessant, was Leute sich so ausdenken (ist aber mittlerweile abgeschafft) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 22, 2009 §3 Ziffer 2 der Satzung sagt folgendes Personen die nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind werden nicht aufgenommen. Das heißt mit unbef. Aufenthaltstitel aber keiner deutschen Staatsbürgerschaft (kann ja dann keine bürgerlichen Ehrenrechte haben) darf man nicht Genossenschaftsmitglied bei der Münchner Hypothekenbank werden ? Nun da freu ich mich doch gleich mal auf morgen .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 22, 2009 §3 Ziffer 2 der Satzung sagt folgendes Personen die nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind werden nicht aufgenommen. Das heißt mit unbef. Aufenthaltstitel aber keiner deutschen Staatsbürgerschaft (kann ja dann keine bürgerlichen Ehrenrechte haben) darf man nicht Genossenschaftsmitglied bei der Münchner Hypothekenbank werden ? Nun da freu ich mich doch gleich mal auf morgen .... Jetzt habe ich mal in die Satzung geschaut - tatsächlich, sehr ungewöhnlich! Es können durchaus juristische Personen Mitglieder werden, und die haben garantiert keine bürgerlichen Ehrenrechte. Die Intention war wohl, keine Personen aufnehmen zu müssen, die schwerere Straftaten begangen haben, was früher zum Verlust der Ehrenrechte führen konnte. WIe die Rechtssituation jetzt ist, weiß ich nicht - es ist lt. Wiki in §45 StGB geregelt (nein, ich schaue nicht nach) - wohl nur noch sehr begrenzt möglich. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Es ist nirgendwo erwähnt, dass Ausländer keine Anteile erwerben können. Sollte das die Intention gewesen sein (was ich nicht glaube), hätte man es direkt formuliert (das dürfte aber gegen allerlei Anti-Diskriminierungs-Gesetze verstoßen). Wenn sie dich nicht nehmen wollen, klagst du einfach vor dem Europäischen Gerichtshof - du bekommst bestimmt Recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Juni 22, 2009 Vielleicht dachten die auch an Minderjährige, die nicht Mitglied werden dürfen? Andererseits wird die Erblichkeit und somit die Übertragbarkeit der Mitgliedschaft betont (§5), was sowohl Minderjährige als auch Erben, die nicht deutsche Staatsbürger sind, einschliessen würde. Ich denke mal, die Satzung ist unausgegorener als man sich denken möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 22, 2009 · bearbeitet Juni 22, 2009 von fireball Nun ich kläre das morgen früh mal ganz in Ruhe, habe ja sonst nix zu tun.... Natürlich mache ich mir da einen Kopf drum, kann doch nicht sein so etwas zu formulieren das der geneigte Investor schon erschüttert wird durch die "Diskriminierung" ausländischer Bürger ohne deutsche bürgerliche Ehrenrechte durch die Genossenschaft .... Ich glaube einfach da hat sich seit Ewigkeiten keiner mehr einen Kopf drum gemacht, so geht das aber nicht Hier noch der Textauszug aus §45 § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht. (3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat. (4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht. P.S. ich glaube ich kann mir hier in Deutschland einen Juristen voll anstellen, jemand Interesse ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII Juni 22, 2009 Als Forums-Angsthase bekannt, habe ich dennoch trotz der hier genannten Argumente dagegen seit ca. 20 Jahren die max. mögliche Anzahl Anteile an einer VoBa. @lytjes: ich bin vorsichtig/paranoid bei der Anlage; über eine gute Mischung versuche ich den Schaden einzugrenzen, falls eine Anlage total abschmiert; eben nicht alles auf eine Karte setzen. Bin damit bisher gut gefahren, da ich auch bei Horrormeldungen in den Medien weiß, dass nicht alles weg sein kann. Wie flexibel sind die Genossenschaftsanteile? Wie schnell kann man diese also wieder verkaufen? @powerschwabe: wurde von mir beantwortet: s.o.: "nicht sehr schnell handelbar"=> Kündigungsfristen von einem Jahr und mehr sind möglich (=keine Realtimekurse, kein Intradayhandel, kein Nachbörslicher Handel; sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen ;-). alles in allem wollte ich nur zeigen, dass es eben auch VoBas gibt, die weniger rendite als die von euch genannten erwirtschaftet haben. wo schlussendlich die leute ihr geld anlegen ist die sache jedes einzelnen. @Noob1981: klaro, es gibt Vobas die nur eine mäßige Dividende auf die Geschäftsanteile zahlen; evtl. sogar mehr als mit hohen Dividenden. Habe das Glück in einer Region zu leben, die (noch) gut dasteht, wo die Vobas anscheinend gut laufen und das in der Dividende an die Mitglieder weitergeben. Da jede Voba ihr eigenes Ding bezgl. Dividende und Satzung durchzieht, muss jeder selbst schauen, ob eine Mitgliedschaft überhaupt möglich und für einen das Richtige ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juni 23, 2009 Wahrscheinlich bin ich der einer derjenigen die vom Forum am meisten profitieren. Ich habe meinen VoBa-Betreuer vorhin angerufen. Es ergab sich, dass meine Frau ebenfalls 10 Anteile zeichnen kann, was ich sogleich veranlasst habe. Die Dividende 2008 betrug bei mir übrigens schlappe 6 %, aber damit kann ich gut leben. Die Nachschusspflicht bei mir beträgt 1:1, was ich nach wie vor ok finde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Traumfrau? Juni 23, 2009 Hallo, da ich auch Raiff-bank Kunde bin, lese ich schon seit einiger Zeit hier im Gästebuch mit. www.wunsiedeler-kreis.de Macht Euch Eure eigenen Gedanken Schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Juni 23, 2009 Bevor ich nun Augenkrebs bekomme habe ich das Studium dieser Webseite (die mein 12-jähriger Neffe ansprechender gestaltet hätte) eingestellt. Vor allem auch weil ich solche Prozesshansels auch ganz und gar nicht mag: Aus demokratischer staatsbürgerlicher Aufrichtigkeit und Überzeugung heraus achten wir aber auch gegenteilige Meinungen. Sollten daher betroffene Personen, Institute oder deren Verbände anderer Meinung als wir sein, bitten wir diese - so wie in einem demokratischen Staatswesen üblich - dies in einem gerichtlichen Verfahren unter Würdigung der gegenseitigen Meinungen vorzubringen. Meine staatsbürgerliche Überzeugung hat zunächst mal wenig mit gerichtlichen Verfahren zu tun... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 23, 2009 Leider noch nichts neues, bleibe aber dran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee Juli 15, 2009 · bearbeitet Juli 15, 2009 von hugolee Hallo Leute, ich habe 2 Kinder (3,5Jahre und 1Jahr) Beide haben zur Geburt 10Geschäftsanteite von meinem Vater geschenkt bekommen. Der jüngste ist 1Jahr und ande April wurde pro Geschäftsanteil eine Ausschüttung überwiesen. Der große bekam 28,00 Der kleine bekam 10,27 Wie kann das sein? Hängt das mit dem Eintritstermin ab? Aber wie kommt man dann auf die Summe von 10,27??? Bei 10Anteilen ist das 1,027 je Anteil gegenüber 2,80 im "normalfall". Kann mir da jemand weiterhelfen? DANKE hugolee EDIT: So, ich habe bei meiner Bank nachgefragt. Die Dividende beträgt 5,60% Da der kleine allerdings kein komplettes Jahr Mitglied ist, sondern nur 132Tage, wird die Ausschüttung tagesgenau berechnet. Es ist im Prinzip wie eine Geldanlage zu einem jahresgültigen Zinssatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 20, 2009 Mhm ganz schön hartnäckig diese Genossenschaft, aber ich bin weiter dran am Thema auch wenn es wohl nur mich interessiert was das mit der Satzung soll, Papier ist ja bekanntlich geduldig aber ich hoffe ich habe noch so 60 Jahre, also mauern ist ungeschickt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben Juli 20, 2009 Mhm ganz schön hartnäckig diese Genossenschaft, aber ich bin weiter dran am Thema auch wenn es wohl nur mich interessiert was das mit der Satzung soll, Papier ist ja bekanntlich geduldig aber ich hoffe ich habe noch so 60 Jahre, also mauern ist ungeschickt. Was heißt mauern - gibt Dir die Genossenschaft keine Anwort? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 20, 2009 Doch aber nicht solche mit denen ich etwas anfangen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben Juli 21, 2009 Doch aber nicht solche mit denen ich etwas anfangen kann. Sie beantworten Dir nicht die Frage, ob der eG ein Ausländer beitreten kann? (Das war doch Dein Anliegen.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 21, 2009 · bearbeitet Juli 21, 2009 von fireball Falsch, es ging nur um die Sache der bürgerlichen Ehrenrechte. Die nehmen schon Ausländer (glaube ich zumindest) aber du weißt ja nie was ist wenn .... In der Satzung steht ja klipp und klar ohne b. E. keine Berechtigung Anteilseigner zu sein. Die Rechtsabteilung schein auch nicht die flotteste zu sein ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben Juli 21, 2009 *lol* Wenn die Anfrage erst mal nicht mehr im Vertrieb, sondern in der Rechtsabteilung gelandet ist, kannst Du von einer Mindestbearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen ausgehen... Dir ging's aber schon ursprünglich darum, ob die notwendigen bürgerlichen Ehrenrechte in der Konsequenz dazu führten, dass nur deutsche Staatsbürger Mitglied werden könnten. Die Frage, ob ein Ausländer beitreten kann, müssten Dir die Vertriebler doch rasch beantworten können. Wenn Du jetzt natürlich einen Kommentar zu einem Artikel der Satzung, die vermutlich noch aus dem vorletzten Jahrhundert in ihren Grundzügen stammte, haben möchtest, wird sich zwangsläufig ein Hausjurist an dieser Anfrage delektieren. Es interessiert mich, zu gegebener Zeit die Antwort zu erfahren: Häufig habe ich den Eindruck, dass Anfragen an Rechtsabteilungen alles, nur nicht die eigentliche Anfrage beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 21, 2009 Nun da gebe ich dir recht. Aber wie oben bereits geschrieben die Krux ist, wenn du als Ausländer ohne diese bürgerlichen Ehrenrechte Anteilseigner wirst, können Sie dich aufgrund der Satzung die eindeutig regelt in § 3 II das ohne diese keine Anteilseignerschaft besessen werden kann, Sie dich jederzeit aus dieser Mitgliedschaft entfernen können. Ich habe ja Zeit wie gesagt, hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte. Auch habe ich komischerweise keine Antwort auf die Teilfrage bekommen ob Ausländer Mitglieder werden können oder nicht, ich denke die sind einfach etwas hinter Ihrer eigenen Satzung her und ist wohl niemand so bewusst gewesen was da wie drin steht, was traurig ist. Wie gesagt bin geduldig, und warte noch ein paar Wochen, falls dann immer noch nur heiße Luft kommt starten wir Phase 2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juchang Oktober 13, 2009 Nun da gebe ich dir recht. Aber wie oben bereits geschrieben die Krux ist, wenn du als Ausländer ohne diese bürgerlichen Ehrenrechte Anteilseigner wirst, können Sie dich aufgrund der Satzung die eindeutig regelt in § 3 II das ohne diese keine Anteilseignerschaft besessen werden kann, Sie dich jederzeit aus dieser Mitgliedschaft entfernen können. Ich habe ja Zeit wie gesagt, hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte. Auch habe ich komischerweise keine Antwort auf die Teilfrage bekommen ob Ausländer Mitglieder werden können oder nicht, ich denke die sind einfach etwas hinter Ihrer eigenen Satzung her und ist wohl niemand so bewusst gewesen was da wie drin steht, was traurig ist. Wie gesagt bin geduldig, und warte noch ein paar Wochen, falls dann immer noch nur heiße Luft kommt starten wir Phase 2. hat sich was ergeben? mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag