Lobster Juni 19, 2009 · bearbeitet Juni 19, 2009 von Lobster Massive Entlastungen für Angestellte: Der Bundestag hat beschlossen, dass Kranken- und Pflegekassenbeiträge ab 2010 voll von der Steuer abgesetzt werden können. Arbeitnehmer sparen dadurch jährlich 9,3 Milliarden Euro - das Verfassungsgericht hat die Politik zu dem Schritt gezwungen.[..] Quelle: Spiegel online Müsste man sich mal ausrechnen, was das konkret heißen wird... Beispiel: Arbeitnehmer (Steuerklasse I): Bisher: Bruttojahreslohn: 40.000 Sozialausgaben: 8.309,76 Steuern: 8.839,20 Nettojahreslohn: 22.851,04 Ab 2010: Bruttojahreslohn: 40.000 Sozialausgaben: 8.309,76 Steuern: 5.843,88 Nettojahreslohn: 25.846,36 Differenz: 2995,32 Euro (7,49%) Ich hoffe, die Rechnung stimmt... Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 19, 2009 Ich glaube, es stimmt nicht, weil es ja bislang schon ein Teil gedeckelt als Sonderausgaben absetzbar war. Im Spiegel gab es mal ein Rechenbeispiel mit ernüchterndem Ergebnis, aber ich finde es gerade nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper Juni 19, 2009 weil es ja bislang schon ein Teil gedeckelt als Sonderausgaben absetzbar war. Ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge, wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 19, 2009 Die Riesterbeiträge fallen doch auch unter die Sonderausgaben, oder? Gibt es nicht ne Deckelung welchen Höchstbetrag bei den Sonderausgaben man anrechnen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 19, 2009 Die Riesterbeiträge fallen doch auch unter die Sonderausgaben, oder? Gibt es nicht ne Deckelung welchen Höchstbetrag bei den Sonderausgaben man anrechnen kann? Max 1900,00 darüber hinausgehend nur gezahlte KV und PV, d.h. falls KV+PV > 1900,00 werden andere Beiträge nicht berücksichtigt, Grenze bei Alleinzahlern 2900,00 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 19, 2009 Riester ist getrennt zu betrachten. Für den Rest gilt das in der Anlage beschriebene Berechnungsschema Steuerrat24___Vorsorgeaufwendungen_2008.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
relative Juni 19, 2009 steuergeschenk? wenn ich irgendwann mal von einem gericht zu einer geldstrafe verurteilt werde, mach ich auch ne schleife um das bündel geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 19, 2009 hab' gerade gesehen, dass auch einiges bei Investmentfonds hinsichtlich des Steuerabzugs durch die depotführende Stelle bzw. KAG geändert wurde. Muss ich mir bei Zeiten mal anschauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 19, 2009 Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :- Der Wurm ist u.a., daß z.B. ein Privatversicherter mit Einzelzimmer- und Chefarzttarif nur den Beitragsanteil absetzen darf, der bei einem Tarif analog zu Leistungen der GKV fällig wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 19, 2009 · bearbeitet Juni 20, 2009 von vanity Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :- Wenn wir die 9,3 Mia Steuerentlastung auf 9,3 Mio Werktätige verteilen, dann kommt es hin. Ich fürchte aber, dass ein paar mehr Anspruch darauf erheben. 337,18 € p. m. (Höchstbetrag KV/PV) x 12 = 4046,16 € p. a. 4.046 x 42% = 1.700 € (+ SolZ) Steuerentlastung, mehr geht nicht. Im Gegenzug entfallen sämtliche andere Sonderausgaben. Nachtrag: Bisher betrug die max. Entlastung 1.500 x 42% = 630 € (+SolZ). Damit liegt der überhaupt mögliche max. Vorteil durch die Neuregelung beo 1.700 € - 630 € = 1.030 €. Meine Hauspostille, der das heute den Aufmacher wert ist, meint: Die alleinerziehende Krankenschwester (1 Kind) mit 25.000 € Einkommen wird um 186 € entlastet. Das selbstständige Ärzteehepaar mit 2 Kindern und 45.000 € Einkommen wird um 300 € entlastet. Hinweis: Das von @Sven82 eingestellte Rechenschema zielt noch auf die bisherige Regelung ab, nicht auf die ab 2010. hab' gerade gesehen, dass auch einiges bei Investmentfonds hinsichtlich des Steuerabzugs durch die depotführende Stelle bzw. KAG geändert wurde. Muss ich mir bei Zeiten mal anschauen. Gut zu wissen! Aber betrifft das auch den Sonderausgabenabzug? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag