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rocman

Ausschüttung und Besteuerung iShares ETF

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rocman
· bearbeitet von rocman

Hallo.

 

Aus aktuellem Anlass, habe ich mal eine Frage zur Besteuerung der iShares ETF.

Ich habe den iShares DJ STOXX 600 (DE), DE0002635307 (263530). Der schüttet ja vierteljährlich aus, deswegen bin ich jetzt schon das zweite Mal verwirrt. Er sollte ja inländisch ausschüttend sein, oder?

 

Von der DiBa bekomme ich folgende Infos zur Ertragsabrechnung:

1. Ertragsausschüttung per Stück  0,3436 EUR
2. Ertragsthesaurierung per Stück 0,0012955 EUR
3. Anteil Zinsen per Stück		0,0173443 EUR
4. Anteil inl. Div. per Stück	 0,0491509 EUR
5. Anteil ausl. Div. per Stück	0,2674088 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag per Stück ~0,334 EUR

 

Ausgeschüttet bekommt man meinetwegen: 1000 x 0,3436 = 343,6 . Soweit so gut.

 

Rechnet man aber 2. + 3. + 4. + 5. kommt irgendwie gar nicht 1. raus, sondern weniger! Was fehlt denn da?

 

Noch merkwürdiger wird dann die Anrechnung auf den Sparer-Pauschbetrag:

1000 x SUMME(3.,4.,5.) = 333,90 .

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Thesaurierung erst bei Veräußerung versteuert, richtig?

Aber was ist denn da alles steuerfrei? Die Dividende der Telekom z.B., oder wie? :P

 

Noch viel merkwürdiger: In der Ausschüttung vom März, wurde weniger ausgeschüttet, als auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet wurde.

Ertragsausschüttung per Stück  0,2675 EUR
Ertragsthesaurierung per Stück 0,0025169 EUR
Anteil inl. Div. per Stück	 0,057916 EUR
Anteil ausl. Div. per Stück	0,2329741 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag per Stück ~0,2905 EUR

 

Ich kapiers net wirklich...

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Von der DiBa bekomme ich folgende Infos zur Ertragsabrechnung:
kannst du in die Tonne treten. Die Angaben verstehe ich auch nie.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Thesaurierung erst bei Veräußerung versteuert, richtig?
nein, bei inländischen Fonds unterliegt auch die Thesaurierung dem Steuerabzug.

 

Ich kapiers net wirklich...
du musst auch den Verrechnungstopf berücksichtigen, sprich Zwischengewinne und ausländische Quellensteuern.

 

Ich würde auf die Daten des eBundesanzeiger warten.

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rocman

Danke für deine Antwort. :)

Ich würde auf die Daten des eBundesanzeiger warten.

Sowas hab ich vermutet/befürchtet. Aber das dauert wohl noch ein wenig... :rolleyes:

Sind die Einträge im eBundesanzeiger eigentlich verpflichtend oder freiwillig? Ist der eBundesanzeiger deswegen immer so unaktuell oder müssen da erst alle möglichen Rechnungsprüfer alles überprüfen, bis da was online gestellt wird?

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Sven82
Sind die Einträge im eBundesanzeiger eigentlich verpflichtend oder freiwillig?
Pflicht

 

Ist der eBundesanzeiger deswegen immer so unaktuell oder müssen da erst alle möglichen Rechnungsprüfer alles überprüfen, bis da was online gestellt wird?
richtig, ein Wirtschaftsprüfer muss die Veröffentlichung attestieren.

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