Granini Juni 17, 2009 Hallo, ich würde sehr gerne mal wissen wie Einkommen aus Versicherungen besteuert werden. Bei den bekannten (Riester, Rürup, BU) habe ich es verstanden aber wie sieht es bei folgenden aus: - Gesetzliche Unfallrente - Private Unfallrente und Einmalzahlungen aus einer UV - Krankentagegeld - Auszahlung einer Risiko-LV (oder Kapital-LV im Todesfall) - Gesetzliche Pflegeversicherung - Private Pflegeversicherung - Auszahlung Riester-Rente im Todesfall (nach den Rückzahlungen der staatl. Zulagen) - Auszahlung private Rentenversicherung im Todesfall (während Rentengarantiezeit) - Auszahlung Rürup-Rente im Todesfall (während Rentengarantiezeit) hmm habe ich noch welche vergessen? Es ist doch recht viel, ich würde mich aber sehr freuen wenn wir das mal zusammentragen könnten. Vielen Dank Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RedSpekulatius Juni 17, 2009 Einkommen aus Versicherungen klingt ja etwas merkwürdig, du meinst sicherlich die Leistungen die gezahlt werden im Schadens- bzw Anspruchsfall. Die steuerfreien Einnahmen finden wir im §3 des EStG. und dort steht folgendes: § 3 [steuerfreie Einnahmen] Steuerfrei sind: 1.a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ... Das heißt also Zahlungen aus einer Krankenversicherung bleiben steuerfrei gemäß(§ 3 Nr. 1a EStG). Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen einschließlich der Krankenhaustagegeld-Versicherungen und der Krankentagegeld -Versicherungen. Es bleibt aber zu prüfen, ob gewisse Leistungen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies ist der Fall wenn es sich um Lohnersatzleistungen handelt. Typische Lohnersatzleistungen sind zum Beispiel: - Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Versorgunskrankengeld. Wichtig Im Gegensatz zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die steuerfrei sind, werden Renten aus einer privaten Unfallversicherung mit dem Ertragsanteil versteuert. Meist handelt es sich hierbei um eine Leibrente. Die steuerpflicht gilt entsprechend für Einmalzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung. Riester- und Rüruprenten werden seit 2005 im Rahmen des Altereinkünftegesetz besonders gefördert. Beiträge an Rüruprversicherungen sind unter den Sonderausgaben bei den Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Beiträge an Riesterversicherungen sind nach § 10a EStG abziehbar. Grundsätzlich sind geförderte Altersvorsorgeverträge erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Damit möchte der Gesetzgeber eine nachgelagerte Besteuerung erreichen. Ich hoffe damit einen groben Überblick geschaffen zu haben. lg Red Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juni 18, 2009 Hallo Red, vielen Dank, das hat mir schonmal sehr geholfen. Die Einmalzahlung aus einer UV muss also ganz normal voll versteuert werden, ja? Und da nicht im Paragraphen aufgeführt, scheinen die Zahlungen einer LV demnach auch voll zu versteuern sein. Wenn falsch, bitte korrigieren ansonsten nochmals vielen herzlichen Dank für deine Mühe! Gruß Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 18, 2009 ...- Auszahlung einer Risiko-LV (oder Kapital-LV im Todesfall) - Auszahlung Riester-Rente im Todesfall (nach den Rückzahlungen der staatl. Zulagen) - Auszahlung private Rentenversicherung im Todesfall (während Rentengarantiezeit) - Auszahlung Rürup-Rente im Todesfall (während Rentengarantiezeit) ... Leistungen aus solchen Versicherungen, die von Todes wegen erbracht werden, entweder an einen unmittelbaren Begünstigten oder zugunsten der Erbmasse, unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Erbschaftssteuer (meine ich wenigstens, bin aber kein Steuerexperte - vielleicht weiß es jemand besser). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag