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Besteuerung von ausländischen Dividenden

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LagarMat

wird erwartet:

 

Grenzenlose Dividendenbesteuerung

 

 

Immer wieder haben sich Gerichte mit tatsächlicher oder mutmaßlicher Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen befasst. Nun wird mit Spannung ein neues Urteil der EuGH-Richter zur fiskalischen Behandlung von Auslandsdividenden in deutschem Besitz erwartet. Bekommen die Kläger Recht, kostet es den Bund wohl Milliarden.

 

Financial Times Deutschland

 

Ich denke dieses Urteil/ Thema dürfte für viele hier sehr interessant und von Bedeutung sein.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Es geht um die Frage, ob die in Deutschland bis 2001 übliche Besteuerung von Auslandsdividenden gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstieß. Bis dahin mussten Anleger diese Ausschüttungen voll versteuern, obwohl das Unternehmen im Ausland bereits Steuern gezahlt hatte. Bei inländischen Dividenden wurden dagegen die Abgaben der Konzerne auf die Steuerlast des Anlegers angerechnet. Der EuGH hatte schon 2007 entschieden, dass diese Praxis gegen EU-Recht verstößt. Die im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer müsse mit der Steuerschuld des Anlegers zu verrechnen sein.

Die deutschen Finanzämter ignorierten jedoch das Urteil. Für den Staat geht es um viel: 5 Mrd. Euro, so verlautete damals aus Regierungskreisen, soll die Anweisung des EuGH den Fiskus kosten.

 

Vielleicht kann ja einer hierzu etwas detaillerter erläutern.

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Danke für den LINK!

 

"Die im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer müsse mit der Steuerschuld des Anlegers zu verrechnen sein."

 

Was heißt das jetzt in Zeiten der Abgeltungsteuer?

Begründung für die hohe Abmelkungsteuer und Wegfall des HEV war ja die ermäßigte Körperschaftsteuer in BRD (für Aktionäre recht uninteressant ---schätzungsweise 2%-3% mehr Gewinn).

Ausländische AG`s werden aber weit höher besteuert...trotzdem kommt auch da die volle Abmelkung!?!?

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Akaman

Danke für dein Posting.

Ich denke dieses Urteil/ Thema dürfte für viele hier sehr interessant und von Bedeutung sein.

Was macht dich so sicher? Zitate:

 

Der EuGH verkündet eine Entscheidung, die Bundesbürger betrifft, die in den 80er- und 90er-Jahren Auslandsaktien besaßen.

Na, da bin ich mal gespannt, wie viele von uns das betrifft.

Im vorgelegten Fall geht es um Dividenden, die von 1977 bis 2001 ausgezahlt wurden.

Das betrifft mich, richtig. Aber ob ich die ganzen Belege noch habe?

Wen betrifft es? Wer hat sie noch?

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LagarMat

HEV = Halbeinkünfteverfahren?

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crosplit

Ja!

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LagarMat
Das betrifft mich, richtig. Aber ob ich die ganzen Belege noch habe?

Wen betrifft es? Wer hat sie noch?

Wer diese Belege nicht mehr hat, kann sie sich bei den Banken besorgen. Sie kennen Nacharbeit schon aus vielen Steuerfahndungsfällen. Dank ihrer Akribie könnte die Staatskasse am Ende sogar mit deutlich mehr als den veranschlagten 5 Mrd. Euro belastet werden.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Wer diese Belege nicht mehr hat, kann sie sich bei den Banken besorgen. Sie kennen Nacharbeit schon aus vielen Steuerfahndungsfällen. Dank ihrer Akribie könnte die Staatskasse am Ende sogar mit deutlich mehr als den veranschlagten 5 Mrd. Euro belastet werden.

 

Viel Glück. Viel Erfolg. Hast du schon die Konditionen gecheckt?

Ich setze mich gerade - in einem etwas anders gelagerten Fall - mit CortalConsors auseinander, die plötzlich relevante Daten von Käufen, die über sie abgewickelt wurden, nicht mehr haben und mich verweisen auf die Originalbelege, die ich ja noch haben müsste. Liegt ca. 8 Jahre zurück. Prost.

Klar muss ich die aufbewahren, weiss ich auch.

Jetzt vergleichen wir gerade, ob es billiger ist, die Belege zu suchen oder die steuerlichen Nachteile in Kauf zu nehmen.

Bei DiBa bahnt sich ein vergleichbarer Fall an.

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Akaman

Noch einmal: wen betrifft es hier? Ich wäre an einem Erfahrungsaustausch interessiert, notfalls auch per PN.

 

Der EuGH verkündet eine Entscheidung, die Bundesbürger betrifft, die in den 80er- und 90er-Jahren Auslandsaktien besaßen.

 

Im vorgelegten Fall geht es um Dividenden, die von 1977 bis 2001 ausgezahlt wurden.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Viel Glück. Viel Erfolg. Hast du schon die Konditionen gecheckt?

Ich setze mich gerade - in einem etwas anders gelagerten Fall - mit CortalConsors auseinander, die plötzlich relevante Daten von Käufen, die über sie abgewickelt wurden, nicht mehr haben und mich verweisen auf die Originalbelege, die ich ja noch haben müsste. Liegt ca. 8 Jahre zurück. Prost.

Klar muss ich die aufbewahren, weiss ich auch.

Jetzt vergleichen wir gerade, ob es billiger ist, die Belege zu suchen oder die steuerlichen Nachteile in Kauf zu nehmen.

Bei DiBa bahnt sich ein vergleichbarer Fall an.

Mich betrifft dieses Urteil, so es ausschließlich um die Zeit bis 2001 geht, nicht.

Ich habe meine ersten Aktien im Herbst 2008 nach dem zweiten großen Kursrutsch erworben.

Ich finde die Praxis der deutschen Finanzämter bzw. denen die ihnen die Anweisungen gaben aber geradezu skandalös.

Das ist auch der Grund, warum ich das hier eingestellt habe.

 

Hier sollten doch aber einige sein, die schon länger als 2002 Aktionäre sind bzw. waren.

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Akaman
Mich betrifft dieses Urteil, so es ausschließlich um die Zeit bis 2001 geht, nicht.

 

Das Urteil bezieht sich nur auf diese Fälle. Hättest du den Text, den du gepostet hast, gelesen, wüsstest du es.

 

Ich finde die Praxis der deutschen Finanzämter bzw. denen die ihnen die Anweisungen gaben aber geradezu skandalös.

 

Da stimme ich dir zu. Dein Posting legt aber den Schluss nahe, es ginge auch um andere, jüngere Fälle.

 

Hier sollten doch aber einige sein, die schon länger als 2002 Aktionäre sind bzw. waren.

 

Ja, zum Beispiel ich. Das hatte ich oben schon erwähnt. Es bleiben die praktischen Probleme - siehe ebenfalls oben.

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Sven82

hier mal 2 Beiträge, die nicht aus der Bild-Zeitung stammen.

b.pdf

a.pdf

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crosplit

Mich betrifft`s auch nicht, hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Auslandsaktien...

 

Das Online-Archiv bei Consors geht übrigens nur bis ins Jahr 2001 zurück...

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Akaman
hier mal 2 Beiträge, die nicht aus der Bild-Zeitung stammen.

Danke, Sven, für die Professionalisierung der Diskussion.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Das Online-Archiv bei Consors geht übrigens nur bis ins Jahr 2001 zurück...

Und auch für diese Zeit fehlen nach der jüngsten Systemumstellung offenbar einige Daten. Mir wurde versprochen, dass man daran arbeite, sie wiederherzustellen. Grossartig.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Das Urteil bezieht sich nur auf diese Fälle. Hättest du den Text, den du gepostet hast, gelesen, wüsstest du es.

Lieber Akaman,

wenn ich Dich irgendwie mit schlechter Laune erwischt haben sollte, tut es mir leid für Dich.

Es gibt auch keinen Grund mich hier anzupöbeln oder womit habe ich Deinen Zorn herausgefordert?

Die Motivation hinter der Eröffnung des Threads war der Gedanke des Nutzens für andere hier. ;)

 

Und:

Du liegst falsch!

Ich hab den Text gelesen und dennoch ging ich davon aus, dass es viele oder zumindest einige hier betrifft.

Da ich kein Jurist bin und auch die konkreten Hintergründe des Sachverhaltes noch nicht kenne, halte ich es dennoch für möglich, dass dieses Urteil auch maßgebend für eine zukünftige Gesetzgebung bzw Praxis der Finanzämter sein könnte und eben nicht nur für Altfälle.

Zum Beispiel beim schnelleren in Gesetzesformgießen oder strikteren Beachten von Entscheiden des EuGH in der Zukunft.

 

Gruß vom Stezo

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Sven82
Danke, Sven, für die Professionalisierung der Diskussion.
da gibt es nicht viel zu professionalisieren. Diejenigen, die es betrifft haben in der Regel die Nachweise dafür nicht mehr und wenn doch, dann haben die Leute einen Steuerberater, der sich damit herumärgert. Ich gehe davon aus, dass der EUGH die Regelung kippt und eine Anrechnung ermöglicht wird. Wie die dann aussieht und wie der Nachweis dann erfolgt wird wohl ein BMF-Schreiben regeln. Die Anleger sollten auf jeden Fall einen Abrechnungsbescheid beantragen.

 

btw.: für diejenigen, die wissen wollen woher die 3/7 stammen und damit das Anrechnungsverfahren verstehen wollen => siehe Anhang

Ist zwar etwas älter und heute sicherlich nicht mehr top aktuell. Das Prinzip sollte aber klar werden.

 

halte ich es dennoch für möglich, dass dieses Urteil auch maßgebend für eine zukünftige Gesetzgebung bzw Praxis der Finanzämter sein könnte und eben nicht nur für Altfälle.
nönö, das betrifft wirklich nur die Fälle des Anrechnungsverfahrens bis 2001.

Zusammenfassung_K_rperschaftsteuer.pdf

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LagarMat
nönö, das betrifft wirklich nur die Fälle des Anrechnungsverfahrens bis 2001.

 

Hälst Du es nicht für möglich, dass der EuGH auch hierzu Stellung nimmt, bzw. ermahnende Worte in Richtung der Regierungen finden könnte:

 

Der EuGH hatte schon 2007 entschieden, dass diese Praxis gegen EU-Recht verstößt. Die im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer müsse mit der Steuerschuld des Anlegers zu verrechnen sein.

Die deutschen Finanzämter ignorierten jedoch das Urteil.

 

Oder stimmt es nicht, was die FTD hier schreibt?

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Lieber Akaman,

wenn ich Dich irgendwie mit schlechter Laune erwischt haben sollte, tut es mir leid für Dich.

Es gibt auch keinen Grund mich hier anzupöbeln oder womit habe ich Deinen Zorn herausgefordert?

Die Motivation hinter der Eröffnung des Threads war der Gedanke des Nutzens für andere hier. ;)

 

Und:

Du liegst falsch!

Ich hab den Text gelesen und dennoch ging ich davon aus, dass es viele oder zumindest einige hier betrifft.

Da ich kein Jurist bin und auch die konkreten Hintergründe des Sachverhaltes noch nicht kenne, halte ich es dennoch für möglich, dass dieses Urteil auch maßgebend für eine zukünftige Gesetzgebung bzw Praxis der Finanzämter sein könnte. Und eben nicht nur für Altfälle.

Zum Beispiel beim schnelleren in Gesetzesform gießen oder strikteren Beachten von Entscheiden des EuGH in der Zukunft.

 

Gruß vom Stezo

 

Lieber Stezo,

nein: ich habe keine schlechte Laune. Also kein Grund für Mitleid mit mir.

Ich habe dich auch nicht wissentlich angepöbelt. Sollte ich es unwissentlich dennoch getan haben, bitte ich um Entschuldigung und einen kurzen Hinweis, womit und wie dies geschehen sein könnte.

Einen Nutzen für andere hier gibt es tatsächlich - sofern sie zur Zielgruppe gehören, die im Urteil genannt wird. Und da kommen meine praktischen Hinweise ins Spiel: selbst diejenigen, die es direkt betrifft, werden mMn nur zum Teil vom Urteil profitieren können. Wenn man Svens Beiträge liest (nochmals danke!), erkennt man dies noch besser.

Ratschläge zum

schnelleren in Gesetzesform gießen oder strikteren Beachten von Entscheiden des EuGH in der Zukunft

sind meines Erachtens besser in anderen Foren oder Zusammenhängen aufgehoben als hier. Jedenfalls könntest du woanders mehr Wirkung damit erzielen, da bin ich sicher.

Aber auch dies ist nicht als Pöbelei gemeint. Lediglich als gut gemeinter Rat, wie die Effizienz verbessert werden kann.

Gruss,

Aka

 

 

 

 

 

Und:

Du liegst falsch!

Wo?

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LagarMat
Hättest du den Text, den du gepostet hast, gelesen, wüsstest du es.

 

 

Danke, Sven, für die Professionalisierung der Diskussion.

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Sven82
Hälst Du es nicht für möglich, dass der EuGH auch hierzu Stellung nimmt

Ich kenne mich mit dem Meilicke Urteil aus 2007 nicht aus, weil ich zu dem Zeitpunkt bereits nichts mehr mit Steuern zu tun hatte und meine Datenbank aus August 2005 ist. Das Urteil dürfte aber dem finnischen Fall entsprechen.

 

Insofern ist das alles nichts Neues.

 

bzw. ermahnende Worte in Richtung der Regierungen finden könnte:

weshalb ermahnen, das Gesetz wurde bereits 2001 geändert. Außerdem geht es denen in Berlin oftmals ziemlich am Ar**** vorbei, was in Brüssel entschieden wird.

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LagarMat
Außerdem geht es denen in Berlin oftmals ziemlich am Ar**** vorbei, was in Brüssel entschieden wird.

Genau das meine ich. ;)

 

Nun gut.

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