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Fleisch

Genussscheine - Grundlagen

Empfohlene Beiträge

Fleisch
· bearbeitet von Fleisch

ACHTUNG !!! DIESE WERTPAPIERGATTUNG STIRBT AUS.

 

Genussscheine

 

Da wir immer mal wieder auch über Genussscheine diskutieren, möchte ich mit euch auch einen Sticky erstellen indem wir dann das ein oder andere nachlesen können. Dieser Thread soll wie die anderen auch Hilfestellung geben. Ich schlage daher vor, dass ihr hier euer geballtes Wissen kurz und bündig einbringt und ich von Zeit zu Zeit diese hier im oberen Beitrag zusammenführe. Ich mache daher mal den Anfang

 

Genussschein

 

Ein Genussschein stellt eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, in der Regel auch das Recht, am Reingewinn oder einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis teil zu haben. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung von Genussscheinen liegt in der Regel über der Verzinsung von Anleihen. Sie nehmen aber in der Regel auch am Verlust einer Unternehmung durch eine Reduktion des Rückzahlungsanspruchs teil. Dieser kann aber durch spätere Gewinne wieder aufgefüllt werden. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden.

 

Genussscheine konnten nach deutschem Recht zum Eigenkapital gezählt werden und boten so eine Methode der Verschuldung, die nicht zu Lasten der Bilanz ging. Da sie jedoch von den internationalen Rating-Agenturen nicht als Eigenkapital anerkannt werden, haben sie gegenüber anderen Anleiheformen (Tier-1-Anleihen, Hybridanleihen) an Bedeutung eingebüßt.

 

faz.net - Börsenlexikon

 

Ein erstes Basiswissen zu dieser Anlageklasse bietet auch die Börse Stuttgart.

 

Sofern ihr nach Genussscheinen im Forum sucht, bedenkt bitte auch die alte Schreibweise "Genußscheine" oder Rechtschreibfehler wie "Genusscheine" usw. da dies leider immer wieder vorkommt und meines Wissens nach noch nicht alles angepasst ist.

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fireball

Steuerliche Aspekte

Besonders interessant unter dem steuerlichen Aspekt werden die Genussscheine dadurch, dass die bereits angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines enthalten sind. Während bei den Anlagen die Zinsen separat vom Kurs geführt werden und bei einem Verkauf als steuerpflichtige Erträge zu Buche stehen. Bei den Genüssen werden die Zinsen hingegen wie Kursgewinne behandelt, wenn der Anleger also den Genussschein länger als 12 Monate hält, kann er steuerfreie Erträge kassieren. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 entfällt dieser Vorteil natürlich.

 

Die alljährlichen Ausschüttungen werden vom Fiskus ähnlich, wie Einkünfte aus Zinsen behandelt.

Um ihre Steuerlast spürbar zu senken, können Anleger den Kursabschlag, den es nach einem Ausschüttungstermin gibt, zum Einstieg in den Genussschein nutzen, die darauffolgende Ausschüttung kassieren und das Wertpapier bis kurz vor der darauffolgenden Ausschüttung behalten. Somit ist nur eine Ausschüttung steuerlich relevant und der aufgelaufene Ertrag aus dem Papier kann zumindest zum Teil steuerfrei realisiert werden.

 

 

 

Das einzige Problem an dieser optimalen Variante ist, dass viele Anleger genauso verfahren und das dann zu entsprechenden Kursschwankungen führen kann. Diese an sich gute Strategie lässt sich also nur sehr schwer umsetzen, weil der gesamte Markt der Genussscheine sehr illiquide ist. Viele der an der Börse notierten Genussscheine verzeichnen oft überhaupt gar keinen Umsatz. Dazu kommen dann noch die Schwankungen des Niveaus der Zinsen, die die Kurse der Genussscheine genau wie die der Anleihen beeinflussen, was bedeutet, dass in Abschnitten, wo die Zinsen steigen, auch der Kursgewinn minimiert werden würde.

 

 

 

 

 

 

 

Genußschein als Fonds

Anleger, die dennoch ein Interesse an Genussscheinen haben, sollten auf die entsprechenden Fondslösungen zurückgreifen, weil diese professionell gemanagt werden und der Anleger sich nicht im Detail mit den Genussscheinbedingungen auseinandersetzen muss, die doch sehr diffizil sein können. Viele Genüsse haben ein bestimmtes Kündigungsrisiko, oft bezahlen sich die Herausgeber von Genüssen das Recht vor, den Schein vorzeitig zurückzuzahlen, wenn sie zum Beispiel die Möglichkeit haben, sich bei niedrigeren Zinsen das benötigte Kapital anderweitig zu beschaffen. Weicht der Anleger dagegen auf eine Fondslösung aus, muss er letztlich nur darauf achten, dass der ausgewählte Fonds auch eine Strategie zur Optimierung der Steuern verfolgt.

 

 

 

Problem der Ausgabebedingungen von Emittenten

Das größte Problem bei Genussscheinen liegt für Investor bei den Ausgabebedingungen, die jeder Emittent frei gestalten kann. Es gibt keine festen Regeln, manche Genussscheine können vorzeitig gekündigt werden, während andere wieder eine festgelegte Laufzeit haben. So gibt es Genussscheine, die das Recht für den Besitzer beinhalten, diese zu festgelegten Bedingungen in Aktien der entsprechenden Gesellschaft umzutauschen oder Aktien dieses Unternehmens zu kaufen. Damit wird dann der Anleger angesprochen, der spekulative Anlagen bevorzugt. Wer ein risikofreudiger Rentenanleger ist und zudem auch noch in Genussscheine investiert, der kann im Allgemeinen eine höhere Verzinsung erwarten. Steuern kann man mit den Genüssen ein- oder zweimal sparen, wenn man die Scheine kurz vor der Zinszahlung abstößt, wer aber die Absicht hat, das ständig zu tun, wird mit dem Finanzamt ein Problem bekommen.

 

Banken dürfen Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital ausweisen, sondern nur noch als Verbindlichkeiten, demzufolge sind sie nicht mehr so interessant und es ist davon auszugehen, dass das Angebot an Genussscheinen sich in naher Zukunft reduzieren wird.

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asche

Die Ausführungen zur Steuerersparnis gelten doch wohl nur noch für "vor-Abgeltungssteuer"-Altbestände (Erwerb vor 1.1.2009). Ich würde das daher eher löschen, da es irreführen kann. Insbesondere die Passage

 

"Um ihre Steuerlast spürbar zu senken, können Anleger den Kursabschlag, den es nach einem Ausschüttungstermin gibt, zum Einstieg in den Genussschein nutzen, die darauffolgende Ausschüttung kassieren und das Wertpapier bis kurz vor der darauffolgenden Ausschüttung behalten. Somit ist nur eine Ausschüttung steuerlich relevant und der aufgelaufene Ertrag aus dem Papier kann zumindest zum Teil steuerfrei realisiert werden."

 

stimmt (außer für genannte Altbestände) nicht mehr.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Der Thread kommt jetzt aber nicht so richtig in Gang! Anscheinend handelt es sich bei GS um Insiderwissen, das der interessierten Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden soll. Das Wesentliche steht im Eingangsbeitrag, sehr zu empfehlen sind die Ausführungen der Börse SG dazu, die oben verlinkt sind.

 

Zunächst der Hinweis, dass zwei unterschiedliche Konstruktionen üblich sind:

 

- GS mit im Vorhinein fest vereinbarter Ausschüttung und Rückzahlung. Diese ähneln im Verhalten Anleihen, es sind die von denen in diversen Threads meistens die Rede ist. Der Großteil der Emittenten kommt aus dem Bankensektor.

- GS, deren Ausschüttung und Rückzahlung an die Aktie des ausgebenden Unternehmens gekoppelt ist. Diese ähneln im Verhalten eher Vorzugsaktien. Emittenten sind meistens Industrieunternehmen (zurzeit mit regem Handel z. B. Bertelsmann, Drägerwerk).

 

Die Grundkonstruktion der ersten Kategorie (anleihennah) noch einmal kurz zusammengefasst (im Detail kann es Unterschiede geben - wie immer gilt: erst der Blick in die Bedingungen klärt die genaue Ausstattung):

 

- GS stellen tiefen Nachrang dar, rangieren also im Falle einer Insolvenz ziemlich weit hinten. Schlechter ist i. d. R. nur noch Tier-1-Kapital und das Gesellschaftskapital gestellt.

- Die Laufzeit ist begrenzt, Kündigungsmöglichkeit der Emittenten unter besonderen (meist gesetzlich definierten) Bedingungen ist möglich, Kündigung seitens der Inhaber ausgeschlossen.

- GS nehmen am Bilanzverlust im Verhältnis ihres Kapitals zum gesamten Eigenkapital teil. Während (!) ihrer Laufzeit wird eine etwaige Herabsetzung des Nennwerts wieder aufgefüllt (meistens vorrangig), sobald wieder ein Bilanzgewinn erwirtschaftet wird. Ein Bilanzgewinn nach Ende der Laufzeit kommt dem GS-Inhaber nicht mehr zugute (Ausnahmen hiervon sind ungewöhnlich, aber z. B. bei oben erwähnten EDEKA-Papier gegeben).

- Ausschüttungen stehen ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass kein Bilanzverlust durch sie entstehen darf. Sie können also entfallen, werden aber nachgeholt, sobald wieder ein Bilanzgewinn vorhanden (nach Wiederauffüllung des Nennwerts, vor allen anderen Verwendungen des Gewinns) - aber auch hier nur während der Laufzeit des GS.

- Eine weitere konstruktionsbedingte Besonderheit ist die Trennung zwischen der Ausschüttungsperiode und der Laufzeit einerseits und dem Ausschüttungstermin andererseits. Die Periode (und auch die Laufzeit) endet i. d. R. mit Ende des Kalenderjahres. Die Ausschüttung und die Rückzahlung erfolgt jedoch erst zu einem festen Termin im Folgejahr (am häufigsten 01.07., gelegentlich nicht fest, sondern an den HV-Termin gekoppelt, zu dem die Bilanz festgestellt wird). Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Erst wenn die Bilanz festgestellt ist, steht (wegen des Vorbehalts) auch die Ausschüttung in ihrer Höhe fest.

- GS werden an der Börse flat notiert (es müssen also keine Stückzinsen entrichtet werden). Die aufgelaufene Ausschüttung zum Handelszeitpunkt muss im Geiste einbezogen werden.

- Wie oben erwähnt, werden GS nicht zu ihrem Laufzeitende zurückbezahlt, sondern im Schnitt ein halbes Jahr später. Das Kapital (nicht aber die noch nicht erfolgte Ausschüttung) wird während dieser Zeit i. d. R. mit dem Ausschüttungs-Prozentsatz verzinst. Diese Verzinsung unterliegt (im Gegensatz zur Ausschüttung), nicht dem Bilanzverlustvorbehalt.

 

Hier noch ein paar praktische Hinweise, wie man sich GS nähern kann:

 

Der erste Blick sollte (der bereits verlinkten) GS-Seite der Börse SG gelten. Dort sind über 100 GS gelistet, alle mit ihren Bedingungen. Letztere sind zur Beurteilung unerlässlich, im Gegensatz zu den Bedingungen von anderen Hybridprodukten oder Corporates allerdings auch kurz und bündig sowie gut lesbar. Ein Blick auf die Umsatzzahlen und Taxen zeigt dann, dass nur einige wenige (etwa 10 bis 20) tatsächlich auch regelmäßig gehandelt werden. Der größere Rest ist eher uninteressant (z. B. auch der oben erwähnte von EDEKA).

 

Der zweite Blick gilt den Bedingungen (soweit nicht schon bekannt). Diesen entnimmt man

 

- Laufzeitende

- Ausschüttungssatz (in % des Nennwerts, entweder fest oder an einen Referenzsatz (meist x-Monats-EURIBOR) gekoppelt)

- Ausschüttungstermin

- Rückzahlungstermin (meist mit Ausschüttungstermin des letzten LZ-Jahres identisch)

- Verzinsung von LZ-Ende bis Rückzahlung

- Denominierung (es gibt noch etliche DEM-notierte GS!), Stückelung (nicht jeder kann sich einen 100k€ GS leisten)

 

Aus diesen Zahlen kann man, zusammen mit dem aktuellen Kurs, die Rendite im Fall der vollständigen Bedienung ermitteln (die Rendite ist natürlich auf der Börsenseite nicht angegeben!). Wegen der Flatnotiz und der krummen Zahltermine geht das am besten über Excel mit einem Zahlungsprofil und der Funktion XINTZINSFUSS (Beispiel im nächsten Beitrag).

 

 

Der dritte Blick gilt (wie immer der wichtigste) der Emittentin und deren Geschäftsberichten und Zukunftsaussichten. Wie sieht die Bilanz aus, gibt es bereits Nennwertherabsetzungen? Sind solche zu erwarten? Gibt es besondere Umstände, die eine Rolle spielen? Für Nicht-Profis empfiehlt sich hier die unentgeltliche Nutzung der WPF-Schwarmintelligenz.

 

Meine abschließend zusammenfassende Beurteilung: GS sind für den geeignet, der die (eher einfache) Konstruktion vollständig verstanden hat und in der Lage ist, insbesondere die Risiken des Kuponausfalls und der durch NW-Herabsetzung verminderten Rückzahlung gegenüber der Renditechance einzuschätzen. Gefahrlos ist das nicht - und die teilweise sehr hohen möglichen Renditen sind nicht nur auf Marktineffizienzen zurückzuführen. Wie bei vielen Hybridanlagen gilt: Die Chancen sind (anders als bei Aktien) nach oben begrenzt, die Risiken deutlich höher als bei normal ausgestatteten Anleihen. Es gilt nicht nur das Insolvenzrisiko zu beurteilen, sondern auch die Bilanzentwicklung während der Laufzeit.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Renditeberechnung für einen Genussschein

 

Als Beispiel wird hier der derzeitige Umsatzspitzenreiter aus SG (DPFH, Dt. Pfandbriefbank bis 2011) verwendet:

 

post-13380-1250423347_thumb.jpg

 

Das Arbeitsblatt dazu (OpenOffice, enthält das Ganze auch nach Steuern, bei Kauf nach 2008))

 

Renditeberechnung_GS.ods

 

Das Auffinden der Bedingungen und der Abgleich der Zahlen aus den Bedingungen mit denen des Arbeitsblatts sollte jetzt keine Schwierigkeiten mehr bereiten. Die Formulierung in §4 (1), letzter Satz lässt mal wieder leichte Zweifel daran aufkommen, ob diese Verzinsung unbedingt erfolgt. Das wäre üblich.

 

Steuerliche Behandlung von Genussscheinen

 

Bei Erwerb des GS vor 2009 gelten die in @fireballs Beitrag #2 getroffenen Feststellungen. Erheblich ist dies aber nicht mehr, da die Besonderheit (steuerfreier Kursgewinn wegen Flatnotiz) ab 2009 auch sinngemäß für alle anderen Anleihen (mit Ausnahme von Finanzinnovatioen) mit Erwerb vor 2009 und Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist zutrifft.

 

Bei Erwerb ab 2009 wird im Rahmen der neuen AgSt-Regelung sowohl der Kursgewinn (der sich zum Teil wegen der Flatnotiz aus der aufgelaufenen Ausschüttung ergibt) als auch die Ausschüttung der AgSt unterworfen. Eine kleine Besonderheit ergibt sich für Inhaber von Verlustvorträgen aus 2008 oder früher: Der Kursgewinn ist verrechenbar, die Ausschüttung hingegen nicht (das müsste aber für vereinnahmte Stückzinsen sinngemäß gelten, da bin ich nicht ganz sicher).

 

Alles in allem gibt es also mittlerweile keine steuerlichen Finessen mehr, die nicht auch sonst auftreten würden. In der Praxis kann man aber (m. E. wegen der Besonderheit bei Erwerb vor 2009 wie in Beitrag #2 beschrieben) folgendes Verhalten beobachten: In einer Zeitspanne von bis zu acht (?) Wochen vor dem Ausschüttungs-, insbesondere aber dem Rückzahlungstermin kommt es bei einigen GS zu einem deutlich über der Norm liegenden Briefvolumen zu relativ günstigen Konditionen. Das sind (vermutlich) GS-Inhaber, die noch von steuerfreien Kursgewinnen profitieren wollen und im Gegenzug einen Abschlag auf den VK-Preis in Kauf nehmen. Das in Beitrag #2 für GS-Inhaber beschriebene Szenario ist mittlerweile also eher für GS-Käufer interessant. Da die Saison 2009 aber so gut wie gelaufen ist (es fehlen noch HIE5, HIE6), wird das vermutlich erst 2010 wieder bedeutsam.

 

Threads zu Genussscheinen im WPF

 

Tier-1-Thread Umfangreicher Thread über hybride Produkte allgemein, GS werden gelegentlich angesprochen

 

WestLB bis 2009, WKB 812109 Das WPF in GS-Euphorie - irgendwie abgestorben

 

LBBW bis 2011, WKN 806509 Auch tot

 

GS der COBA-Gruppe COBA, EUROHYPO

 

VW-Bank bis 2011, WKN 810792 @Stephan1s Liebling

 

Bertelsmann/Drägerwerk Das ist die zweite Kategorie von GS, für die die obige Beschreibung nicht gilt

 

(das sind die, die mir beim Zurückblättern bis März über den Weg gelaufen sind, vielleicht gibt's noch ein paar weitere. Gelegentlich verstecken sich GS in Threads, bei denen das aus dem Titel nicht ersichtlich ist)

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John Silver

Hallo !

 

Ich habe den Link von

Akaman vom 12.10.2008, 17:29 im

PONGS & ZAHN AG INH.-TEILSCHULDV. V.2003, WKN: 556869 ISIN: DE0005568695

Thread gefunden und fand den Artikel sehr hilfreich und ausführlich.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Genußschein

 

MfG

John Silver

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John Silver

Hallo!

 

Ich habe noch folgende drei Links aus dem "Gabler".

Hat mir im Studium jedenfalls oft geholfen, da kurz und knackig.

Vielleicht gerade aber auch zu kurz.

 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defini...nussrechte.html

 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defini...htskapital.html

 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defini...nussschein.html

 

Nichts jedenfalls was nicht in den vorherigen Links erläutert wurde.

 

@admin/Schnitzel:

Beitrag bitte löschen wenn ZU redundant und Inhalt der Links für Euren/Deinen

Geschmack zu einfach (ich will ja nicht künstlich den Thread aufpumpen ;) )

 

MfG

John Silver

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Stephan09

Aber dir ist schon klar, dass Genussscheine eine auslaufende Kategorie sind? Die Tieranleihen sind die neuen Genussscheine, da sie international vergleichbar sind.

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Ca$hflow
Aber dir ist schon klar, dass Genussscheine eine auslaufende Kategorie sind? Die Tieranleihen sind die neuen Genussscheine, da sie international vergleichbar sind.

Naja so direkt kann man das nicht sagen, bevor die Finanzkrise endgültig jegliche Neuemissionen verschiedenster Finanzierungsinstrumente zunichte machte, lag der Anteil an neu emittierten Genussscheinen höher als die der Tieranleihen (auch sog. Hybridanleihen). Das war darauf zurückzuführen, da seitens der Banken das Programm-Mezzanine ausgeweitet wurde, bei dem Genussrechte in CDO´s gebündelt wurden.

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Ein paar Beispiele? Ich lasse mich gerne berichtigen. Nur einige WKNs oder ISINs waeren sehr hilfreich. Oder sind sie alle in entsprechende CDO's eingeflossen, und auch da waere es sehr nett, wenn du einige entsprechende Vehikel benennen koentest.

 

Grueße

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Ca$hflow
· bearbeitet von Ca$hflow

Also sämtliche großen Anbieter wie z.B. PREPS von der HVB, Equinotes von der Deutschen Bank/IKB, Heat von HSBC oder CB Mezz von der Commerzbank hatten CDO Strukturen. Das momentane Problem liegt besonders darin, dass aufgrund der Finanzkrise all diese Programme vorerst eingestellt wurden und Informationen schwer zugänglich sind.

In einem Buch sind aber fast alle Anbieter solcher strukturierten Produkte enthalten (von 2006) und darin heißt es, dass vor allem die stetig zunehmende Nachfrage nach Genüssen auf eben genau die strukturierten Angebote zurückzuführen sind. Des Weiteren sind dort die Bedingungen der Anbieter zu sehen wie z.B. Ratingbedingungen, Due Dilligence und zum Schluss, dass die meisten Anbieter in ihre CDO´s verschiedene Genussrechte und/oder Nachranganleihen gebündelt haben.

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Stephan09

Kann es sein, dass du das da meinst?

http://www.tsi-gmbh.de/home.html

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Ca$hflow
· bearbeitet von Ca$hflow

Es geht in die Richtung (übrigens gute Seite). Auf der Seite wird der Schwerpunkt generell mehr auf die Verbriefung von Krediten gesetzt. Was hier auf der genannten Seite http://www.tsi-gmbh.de/abs-im-ueberblick/w...lassen.html?L=0 unter CBO beschrieben wird, kommt dem vom Programm-Mezzanine Kapital am nächsten.

Der Unterschied liegt jedoch weiterhin darin, dass klassische Anleihen und Kredite bei den CBO´s für die Firmen Fremdkapital darstellen. Wie Genussrechte bzw. Genussscheine, handelt es sich ähnlich wie bei den Tieranleihen/Hybridanleihen um Finanzierungen, die sowohl zum Eigenkapital als auch zum Fremdkapital angerechnet werden. Daher werden hier speziell Genussrechte gebündelt und zu einem "Portfolio" zusammengeschnürt.

Aus Sicht der Unternehmen gegenüber normalen Krediten/Anleihen liegt hierin der Vorteil, dass -soweit mir bekannt ist- eine Anrechnung nach IFRS zum Eigenkapital von bis zu 75% möglich ist (je nach Ausstattung der Genüssen).

Bei Equitnotes steht z.B. dass es sich um Genüsse handelt http://www.equinotes.de/equi/finanzierung.html aber auch bei den meisten anderen Anbietern ist dies der Fall.

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checker-finance

Das mit der DEM-Notierung bedeutet, dass ich - wenn ich z. B. ca. 3000 in einen Genussschein, der nahezu pari notiert anlegen will - bei dem online-Kaufauftrag eine Stückzahl/Nominale von 6.000 angeben muß, richtig?

 

Überhaupt scheinen Genussscheine z. B. für die Comdirect ein größeres Darstellungsproblem zu sein. Bei den hier oft erwähnten Depfa Genüssen WKN804290 zeigt z. B. bei einem Kauf im Musterdepot selbiges an, es handele sich um eine Aktie, bei 3.000 Stck/Nom. und Kaufkurs von 95,05% betrage der aktuelle Wert 1.464,85 EUR, der Kaufwert hingegen 2.865 EUR. Dementsprechend wird eine aktuelle Wertdifferenz von 1400,15 EUR für das Musterdepot brechnet, resp. ein Verlust von 48,87%. In selber Konsequenz wird ein Kaufkurs von 186,78% angegeben.

 

Ok, ein leicht zu überschauender Bug, aber wird vermutlich zur ärgerlichen Konsquenz haben, dass ich nahezu den doppelten Betrag dessen, was ich investieren würde, auf dem Verechnungskonto bereit stellen müßte. Na ja, Für den Einstieg in die Genussscheinwelt habe ich ohnehin eher die Bertelsmann-Genüsse in betracht gezogen und die notieren in CoDi-verträglicher Weise schön in EUR...

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XYZ99
· bearbeitet von XYZ99

Den grundlegenden Artikel hatte Drella gerade in einem speziellen thread geposted. Gehört unbedingt auch hierhin:

 

faz: Genussschein-Inhaber werden oft leer ausgehen

 

Geht vor allem um Coba GS, aber auch allgemein interessant zu wissen ist das:

 

In der Regel setzt eine Ausschüttung auf Genussscheine einen Gewinn nach HGB-Regeln voraus. Die IFRS-Bilanz ist dafür unbedeutend. Weil sie die Anleger nicht verprellen wollten, haben in der Vergangenheit viele nach IFRS verlustreiche Banken eine HGB-Jahresbilanz aufgestellt, darin mit Hilfe von aufgelösten Reserven einen Gewinn geschaffen und eine Ausschüttung vorgenommen. Die EU-Kommission aber duldet das nicht länger bei mit Staatshilfe geretteten Banken.

Nun ist das Bilanzieren nach Handelsgesetzbuch stark verändert worden, seit das Bilanzmodernisierungsgesetz BilMoG in Kraft ist. Dieses erlaubt viel mehr "Spielraum", bestimmt auch für Genussschein-Ausschüttungen. Könnte ja für den Spezialisten interessant sein....!

 

.... werden für viele Genussscheine inzwischen Preise deutlich unter dem Nennwert und damit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag 100 genannt. Der bis zum 31. Dezember laufende Genussschein der Commerzbank zum Beispiel wird mit Kursen zu 77 Prozent gehandelt.

 

Das erscheint günstig, zumal die Commerzbank mitgeteilt hatte, sie werde, soweit erforderlich und zulässig, Rücklagen und Sonderposten auflösen, um 2009 zumindest eine schwarze Null nach HGB zu schaffen (F.A.Z. vom 3. November).

BilMoG könnte da helfen.... Fragt sich bloss, ob die Coba auch danach rechnen würde, um ihren GSlern eine Ausschüttung zu gewähren....

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Fleisch

ist BilMoG denn überhaupt IFRS fähig ? Gerade die Tricksereien sind ja nach EU-Auflage verboten, so dass BilMoG doch eigentlich eh nur auf den HGB-Abschluss auswirkungen haben dürfte.

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XYZ99

.... dass BilMoG doch eigentlich eh nur auf den HGB-Abschluss auswirkungen haben dürfte.

Selbstverständlich bleiben IFRS und Gaap und wie sie alle heissen unberührt. Die "Modernisierung" bezieht sich ausdrücklich und ausschliesslich auf das HGB. Auf das HGB wiederum bezieht sich aber das Genussrecht....

Was ich mir vorstellen könnte, wäre dass Sachwerte, die nach dem alten HGB bilanzneutral sind, nach der Modernisierung plötzlich mobilisiert werden können .... was dem Bedienen und Auffüllen der GS eine neue (positive) Dimension verleihen dürfte.

 

Dies wäre für die GS-Inhaber natürlich vorteilhaft (und auch für die Unternehmen, insoweit sie demonstrativ finanzielle Gesundheit raushängen lassen können) könnte aber den Nachteil haben, dass Reserven abgebaut werden und die Unternehmen gefährdet werden (bzw. dass der Vorrat an Nüssen als Vorrat für den Winter ohne Not aufgezehrt und verschleudert wird ;) ).

 

Die "Modernisierung" nach BilMoG soll das HGB angeblich an die internationalen Standards heranführen. Mein Eindruck ist, dass es frühzeitig als Reaktion auf die sich abzeichnende Finanzkrise geschaffen wurde, um Reserven zu mobilisieren.

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Stairway

ist BilMoG denn überhaupt IFRS fähig ?

 

Entweder ich versteh' dir Frage nicht oder du hast was nicht verstanden (nicht böse gemeint). Das BilMog ist eine Neuerung für das alte HGB um selbiges etwas an das IFRS anzunäheren.

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Fleisch

ich hab mit BilMoG bisher nur einmal Kontakt gehabt im Bereich immaterielle Vermögensgegenstände und deren Aktivierungswahl bzw. jetzt -pflicht. Mehr hab ich noch nicht davon gesehen und daher auch die Frage

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XYZ99

ftd: Kapitalgeber der Landesbanken müssen bluten

 

Für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ordnete die EU-Kommission an, dass sich die stillen Teilhaber und Investoren mit Genussscheinen an den LBBW-Verlusten beteiligen müssen. 2008 hatte die LBBW noch Rücklagen aufgelöst, um nach Handelsgesetzbuch (HGB) einen Gewinn ausweisen und die Kapitalgeber bedienen zu können. Bei der Genehmigung des Sanierungsplans der Landesbank dringt Brüssel diesmal auch auf eine Verlustbeteiligung der Hybridkapitalgeber.

 

Das LBBW-Verdikt gilt als wegweisend für die BayernLB und die HSH Nordbank, bei denen die Entscheidung für 2009 noch aussteht. "Die Verlustbeteiligung ist eine negative Überraschung. Mit Ausnahme der WestLB durften alle anderen Banken bislang Reserven auflösen, um eine Verlustbeteiligung zu vermeiden: HSH und BayernLB im Jahr 2008 und die Commerzbank sogar für die Jahre 2009 und 2010", schreiben die Anleiheanalysten der Unicredit. Hybride Mittel sind eigenkapitalähnlich: Deren Investoren werden an Verlusten beteiligt; Zinszahlungen können ausfallen. ....

 

Treffen wird es 2009 auch die WestLB-Investoren. Wie die Bank am Mittwochabend mitteilte, schließt sie unter anderem wegen möglicher Wertanpassungen bei Beteiligungen im Geschäftsjahr 2009 ein negatives Ergebnis nicht mehr aus. Eine Bedienung der Eigenkapitalinstrumente, die einen Bilanzgewinn des HGB-Einzelabschlusses erfordern, sei wegen der Auflagen der Kommission nicht sichergestellt. "Dies schließt die Möglichkeit einer Verlustteilnahme ein." ...

 

In der Regel schonen Banken jedoch ihre Investoren, indem sie Rücklagen auflösen und einen Bilanzverlust vermeiden. ....

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vanity

Übersicht über die einigermaßen gängige Bank-Genusstiere ohne Ausfallerscheinungen sowie COBA/EH:

 

vanitys_genussrechner.xls

 

Rosa unterlegte Felder änderbar:

Zeile 8: Kurse aktualisieren (Stand 10.09./13.09.10)

Zeile 25: Wertstellung aktualiseren

Zeile 26: persönliche Transaktionskosten

 

Rendite strahlendgelb unterlegt: zzt. liquide

Rendite schmutziggelb unterlegt: Kurse zzt. Zufall

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Zinsen

Vielen Dank für die Übersicht, aber bei die Eurohypo als unbedingt einzustufen?! Da bedarf es wohl einiger Gerichtsverfahren...

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rocman
· bearbeitet von rocman

Übersicht über die einigermaßen gängige Bank-Genusstiere ohne Ausfallerscheinungen sowie COBA/EH:

 

vanitys_genussrechner.xls

 

Rosa unterlegte Felder änderbar:

Zeile 8: Kurse aktualisieren (Stand 10.09./13.09.10)

Zeile 25: Wertstellung aktualiseren

Zeile 26: persönliche Transaktionskosten

 

Rendite strahlendgelb unterlegt: zzt. liquide

Rendite schmutziggelb unterlegt: Kurse zzt. Zufall

Danke für die Übersicht und das Excel-Dokument, vanity. :thumbsup:

Allerdings spinnt Excel bei einigen der Renditeberechnungen, da steht dann immer nur "#WERT!". Wenn man dann aber die leeren Felder, bei den Zahlungen, mit Nullen befüllt, funktioniert es. :)

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Fleisch

Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden

Wem etwas nicht einfällst und nicht weiter weiß, dem bleibt noch die letzte Möglichkeit: Der Anfängerthread

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