KaterGonzo Juni 13, 2009 Wie berechne ich die laufenden Kosten auf die bereits geleisteten Beiträge? Ziehe ich die 0,18% p.a. von der Gesamtrendite ab? Ich habe mal grob überschlagen, was das kostet: Jährliche Eigenbeiträge 966 + Zulagen 154 * 4,25% * 41 Jahre = ca. 128.000 Jährliche Eigenbeiträge 966 + Zulagen 154 * 4,07% * 41 Jahre = ca. 122.000 Das ist ja mal locker ein Unterschied von 6.000 Euro, wenn meine Rechnung stimmt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 13, 2009 · bearbeitet Juni 13, 2009 von GlobalGrowth ja, das kannst du so rechnen... vergiss nicht, ich hab es bis dato mind. schon 10 mal überall hingeschrieben, der Barwert (Endwert/Gesamtkapital) ist bei Versicherungen zweitrangig. Was meinste, warum trotz höherem Gesamtkapital bei der Cosmos, die Rente bei der Debeka höher ist. Im neuen Tarif werden die Kosten, ohne diese 0,18% p.a., ermittelt. Sie beziehen sich dann nur auf den zu zahlenden Beitrag. die 1% mehr Abschlusskosten bzw. 2,5% mehr Verwaltungskosten würden etwa 1600 kosten. Unter dieser Annahme wäre der alte Tarif also teurer. Dennoch wirken die 0,5% mehr Rechnungszins so stark, dass die Kalkulation diesen Wert mehr als ausgleicht. Nur zur Verdeutlichung, obwohl die Kalkulation bei der Rente eine andere ist: --> 966 + 154 Zulage = 1120 x 41 Jahre x 2,75% Rechnungszins = Barwert ohne Kosten 85.421,60 --> 966 + 154 Zulage = 1120 x 41 Jahre x 2,25% Rechnungszins = Barwert ohne Kosten 75.836,71 In diesem alten Vertrag von 2006 hast du bessere Rechnungszinsen und damit zwangsläufig eine höhere Rente, als wenn du einen neuen Tarif wählen würdest. Diese Berechung dient jetzt wirklich nur zur Verdeutlichung und ist stark schematisch dargestellt. Sie soll dir zeigen, dass die Betrachtung - auch wenn das hier fast niemand macht - in der Gesamtheit erfolgen muss! Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KaterGonzo Juni 13, 2009 · bearbeitet Juni 13, 2009 von schmidtsmikey Stimmt, 0,5% garantierte zinsen mehr sind schon gut. Mal schauen, ob das am Montag klappt! Ja, mein Laienwissen sagt mir, dass die Kosten zwar wichtig sind, aber man die Gesamtsituation betrachten muss. Mir ist das schlüssig, weil ich es Pi mal Daumen nachrechnen kann, so dass ich den ersten Teil bis zur Rentenphase einigermaßen kalkulieren kann. Wo es bei mir noch nicht Klick gemacht hat, sind Gesamtverzinsung, Rentensteigerung, Überschussanteile. Ich tue mich schwer damit, mit irgendwelchen nicht-garantierten Renditen und Beteiligungen, denn das sind in meinen Augen Versprechen. Mein fehlendes Wissen / Erfahrung macht es mir nicht möglich, die Vertragsbedingungen richtig zu deuten. Ich gehe mal davon aus, dass das Wertpapier-Forum nicht von Tausenden DEBEKA-Vertretern bestückt ist. Aus diesem Grund komme ich langsam zu dem Entschluss, mich pro DEBEKA zu entscheiden. Ich werde es wahrscheinlich ohne Studium eh nicht verstehen, wie sich die Rente berechnet. Außerdem bin ich langsam irgendwo am Ende, denn ich beschäftige mich schon seit 6-8 Wochen intensiv mit diesem Thema und rechne verschiedenste Szenarien durch. Meine Punkte pro DEBEKA sind folgende: Punkt 1: Cosmos ist eine AG, die DEBEKA ein Versicherungsverein --> keine gierigen Aktionäre Punkt 2: DEBEKA hat in der Vergangenheit das Kapital am besten verwaltet --> beste Gesamtrendite Punkt 3: DEBEKA hat eine gute Kapitalausstattung siehe Link Punkt 4: Im Online-Rechner hat die DEBEKA eine etwas höhere Rente Punkt 5: Die Rente der Cosmos setzt sich aus einen hohen, nicht-garantierten Schlussüberschussanteil zusammen Punkt 6: Aufgrund Punkt 2 ist die Rentensteigerung wahrscheinlich auch höher Und mal ganz ehrlich: ob ich in 40 Jahren nun 450, 500 oder 550 Euro Zusatzrente bekomme, das macht den Braten nicht ernsthaft fett. Was sind in 40 Jahren noch 500 Euro? Genauso wenig Wert sind 80 Euro Monatsbeitrag in 30 Jahren. Je nachdem, wie die Rentenlage in 20-35 Jahren aussieht, muss man wahrscheinlich eh noch mal zupacken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 16, 2009 · bearbeitet Juni 16, 2009 von Sven82 ist es richtig, dass sich bei der Debeka Rentenversicherung die Beiträge sich jedes Jahr um 4 % erhöhen, also eine Dynamik eingebaut ist??? Was soll diese Dynamik dem Versicherer bringen außer der Anpassung an das steigende Gehalt um möglichst die maximalen Zulagen auszuschöpfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2009 · bearbeitet Juni 16, 2009 von GlobalGrowth ist es richtig, dass sich bei der Debeka Rentenversicherung die Beiträge sich jedes Jahr um 4 % erhöhen, also eine Dynamik eingebaut ist??? Kann man machen, ist aber kein Muss. Man kann es sogar bei der Antragsstellung ausschließen! Diese Dynamik ist aber in den Modellrechnungen nicht enthalten, die basieren nur auf dem derzeitigen Betrag Was soll diese Dynamik dem Versicherer bringen außer der Anpassung an das steigende Gehalt um möglichst die maximalen Zulagen auszuschöpfen? Anpassung an das steigende Gehalt um möglichst die maximalen Zulagen auszuschöpfen In der Branchen ist bekannt, dass sehr viele Kunden die Meldung der Einkommen vergessen bzw. nicht zurückschicken, sodass einige zu wenig Zulage erhalten, auch wenn es manchmal nur wenige Euro sind, kann das gerade bei niedrigeren Einkommen erhebliche Auswirkung auf die Zulage haben. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 16, 2009 Und mal ganz ehrlich: ob ich in 40 Jahren nun 450, 500 oder 550 Euro Zusatzrente bekomme, das macht den Braten nicht ernsthaft fett. Was sind in 40 Jahren noch 500 Euro? Genauso wenig Wert sind 80 Euro Monatsbeitrag in 30 Jahren. Je nachdem, wie die Rentenlage in 20-35 Jahren aussieht, muss man wahrscheinlich eh noch mal zupacken So isses. Aber sag mal, hättest Du gar kein Problem damit, erst bei der Debeka zu kündigen und dann ggf. wieder dort abzuschließen? Mir wärs da ein bisschen mulmich im Bauch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 16, 2009 Stimmt, 0,5% garantierte zinsen mehr sind schon gut. Mal schauen, ob das am Montag klappt! Sag mal, bebrütest du dieses Ei schon seit drei Ewigkeiten? Nichts gegen Ruhe und Überlegung beim Abschluss (Voreiligkeit hat oft ihren Preis), aber 2,75% Rechnungszins gibt es schon lange nicht mehr. Ein Angebot musst du schon wahrnehmen, solange der Tarif noch gilt, und dieser hier wird sicher nicht mehr angeboten. Debaka und Cosmos nehmen sich m.E. nicht viel, ich würde an deiner Stelle mal über die Verwendbarkeit eines Riesters beim Erwerb selbstgenutzen Immobilieneigentums nachdenken. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KaterGonzo Juni 16, 2009 Ganz ehrliche Antwort: die Versicherer verdienen gut. Letztendlich bin aich nicht ehrlich behandelt worden, da mein Unwissen ausgenutzt wurde. Aus diesem Grund bin ich jetzt auch unverschämt. Ich lasse mir jetzt von der DEBEKA einen Vertreter antanzen. Der soll mir ein passendes Angebot machen, ansonsten schicke ich den wieder nach Hause. Nur mal so zur Info: ich habe bei der DEBEKA angerufen und nachgefragt, ob ich in den alten Vertrag kann. Ich war ganz ehrlich und habe gesagt, dass ich mich damals nicht richtig informiert habe und noch etwas grün hinter den Ohren war. Leider kann ich nicht mehr zurück in den Vertrag, das geht nur maximal drei Monate nach Kündigung... Ich werde trotzdem verhandeln.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 16, 2009 Leider kann ich nicht mehr zurück in den Vertrag, das geht nur maximal drei Monate nach Kündigung... Na viel Glück, "Wiederinkraftsetzung" nennt sich das. Ist aber m.W. dummerweise auch im Tarif geregelt (eben mit der Beschränkung auf 3 Monate), und ob sie davon für dich abweichen??? Ansonsten hilft dir nur, künftig regelmäßig "vorbeugend" Infos zu sammeln wie ein Eichhörnchen. Und wenn du dann was gutes abschließt, bleibst du dabei. Sonst ergeht es dir noch wie Hans im Glück Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2009 · bearbeitet Juni 16, 2009 von GlobalGrowth - Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2009 · bearbeitet Juni 16, 2009 von GlobalGrowth ?? Ich frag mich, welches "EI" dich da beraten hat buw. was du mir anfangs erzählt hast: Wenn der Tarif nur ruht (beitragsfrei gestellt wurde), kannst du selbstverständlich wieder rein. Ich hab jetzt nicht die alten Bedingungen zu Hand, die aktuellen regeln das folgendermaßen in §8 "Ihre Versicherung können Sie jederzeit durch Fortsetzung der Beitragszahlung wieder in Kraft setzen. Die Berechnung der Versicherungsleistung nach Wiederinkraftsetzung der Versicherung richtet sich nach Ihrem Geburtsdatum, der restlichen Laufzeit bis zum Rentenbeginn und dem Tarif, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Erfolgt die Wiederinkraftsetzung später als drei Jahre nach dem Beginn der Beitragsfreistellung, wird die Versicherungsleistung aus den ab Wiederinkraftsetzung gezahlten Eigenbeiträgen und Zulagen nach dem Tarif berechnet, der zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung gültig ist. Die Kapitalerhaltungsgarantie gemäß § 1 Abs. 4 gilt entsprechend." --> bist du schon über die 3 Jahre? pps. Nur wenn du den Vertrag gekündigt hast, ist es nicht mehr möglich. Wenn dem so ist, wie ich einige Beiträge weiter oben jetzt festgestellt habe und dir das Kapital aus dem Vertrag ausgezahlt wurde, bleibt nur der Neuabschluss! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Juni 16, 2009 In der Branchen ist bekannt, dass sehr viele Kunden die Meldung der Einkommen vergessen bzw. nicht zurückschicken, sodass einige zu wenig Zulage erhalten,auch wenn es manchmal nur wenige Euro sind, kann das gerade bei niedrigeren Einkommen erhebliche Auswirkung auf die Zulage haben. Wie jetzt? Die Zulage verhält sich doch proportional zu Eigenbeitrag+Zulage / Mindestbeitrag. Oder meinst du, dass jemand unter die Mindesteigenleistung (Sockelbetrag) gerät? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2009 Wie jetzt? Die Zulage verhält sich doch proportional zu Eigenbeitrag+Zulage / Mindestbeitrag.Oder meinst du, dass jemand unter die Mindesteigenleistung (Sockelbetrag) gerät? Mindesteigenbetrag (siehe unten) und Sockelbetrag ( 60 p.a.) sind zwei paar Schuhe. Der Mindesteigenbetrag (der Beitrag für die max. Zulage)war übrigens von mir gemeint... ist der nicht erreicht, ist die Zulage entsprechend prozentual gemessen an der fehlenden Eigenbeitragsleistung niedriger... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Juni 16, 2009 Mindesteigenbetrag (siehe unten) und Sockelbetrag ( 60 p.a.) sind zwei paar Schuhe. Nun, Wikipedia kennt Mindestbeitrag und Mindesteigenleistung (Sockelbetrag) und so hatte ich es auch verstanden. Aber ich will nicht streiten... Der Mindesteigenbetrag (der Beitrag für die max. Zulage)war übrigens von mir gemeint... ist der nicht erreicht, ist die Zulage entsprechend prozentual gemessen an der fehlenden Eigenbeitragsleistung niedriger... Genau, denn wenn Eigenbeitrag+Zulage zwischen Mindesteigenleistung (Sockelbetrag) und Mindestbeitrag liegen, dann erhält man entsprechend proportional die Zulage. Aber wo soll jetzt die [...] gerade bei niedrigeren Einkommen erhebliche Auswirkung auf die Zulage [...] sein? Darauf bezog sich meine Frage. Wenn man beckmesserisch sein will, dann ist die erhebliche Auswirkung vielleicht, wenn Eigenbeitrag+Zulage > Mindestbeitrag ist, denn dann erhält man für alles was über den Mindestbeitrag hinaus geht ja keine Zulage. Ich unterschlage hier einfach mal die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juni 16, 2009 Ein kleiner OT-Einwurf: Dieser Thread ist großartig und wirklich sehr informativ!! Weiter so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 16, 2009 Aus diesem Grund bin ich jetzt auch unverschämt. Ich lasse mir jetzt von der DEBEKA einen Vertreter antanzen. Der soll mir ein passendes Angebot machen, ansonsten schicke ich den wieder nach Hause. Nur mal so zur Info: ich habe bei der DEBEKA angerufen und nachgefragt, ob ich in den alten Vertrag kann. Ich war ganz ehrlich und habe gesagt, dass ich mich damals nicht richtig informiert habe und noch etwas grün hinter den Ohren war. Leider kann ich nicht mehr zurück in den Vertrag, das geht nur maximal drei Monate nach Kündigung... Ich werde trotzdem verhandeln.... Cool, dann mach das mal, bin gespannt - Ergebnis stellst Du bitte hier rein, ja. Interessiert mich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2009 · bearbeitet Juni 17, 2009 von GlobalGrowth oh man, diese Form der Konversation lieber incts kenn ich nur von Mathelehrern... was Wiki schreibt, ist mir eigentlich völlig egal, da stehen recht häufig Fehlinformationen. Sockelbetrag ist der gesetzl. Mindestbetrag, der überhaupt gezahlt werden muss ( 60 p.a.) damit man Zulage erhält. Deutlicher: Wer unter die 60 p.a. fällt, erhält nicht einen Cent Zulage! Die mittelbar Zulagenberechtigten im Sinne des Gesetzes vernachlässige ich an dieser Stelle, diese müssen nämlich gar nichts bezahlen. Der von mir erwähnte Mindestbetrag (Mindesteigenleistung) versteht sich im Sinne der 4% des Bruttos abzüglich der Zulage, die gezahlt werden müssen, damit man die volle - einem zustehende - Zulage erhält (der Sonderausgabenabzug hat dabei gar nix zu suchen), will man den zwecks erhöhter Steuerrückzahlung erreichen, bleibt einem die Grenze bis zum Höchstbetrag aufzufüllen. Zwecks der Frage bei niedrigen Einkommen: Folgendes Beispiel: 20.000 Einkommen (Frau) 2 Kinder (vor 2008)+ 1 mittelbar Zulagenberechtigter (Selbstständiger)/beide verheiratet --> wie hoch ist der Eigenbeitrag? Richtig: 122 p.a. Was passiert, wenn das Einkommen auf 21.000 steigt und keine Beitragsanpassung erfolgt? Der Beitrag müsste: 162 p.a. betragen Die Gesamtzulage ist: 678 Durch die fehlende 40 p.a. verliert die Familie nun 167,41 Zulage Wenn ich jetzt von 10.000 (beispielsweise Teilzeit) ausgehe und nur eine Einkommenserhöhung von 655 unterstelle, verursachen 4 Euro zu wenig jährlicher Eigenbeitrag gleich ca. 41 weniger Zulage --> das 10 fache des Eigenbeitrages. ./. Proportional verhält sich das immer(wie soll das auch anders gehen), ich habe mit meiner Äußerung lediglich versucht zu verdeutlichen, dass gerade bei diesen Einkommen die Auswirkungen bemerkenswert sind, wenn man sie ins Verhältnis zur Beitragsleistung stellt. Ansonsten würde ich dich bitten, wieder zur Grundthematik des Threads zu finden, weil sonst der Schnitzel sauer wird Dass wir auch immer off topic werden müssen Gute Nacht Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Juni 17, 2009 oh man, diese Form der Konversation lieber incts kenn ich nur von Mathelehrern... was Wiki schreibt, ist mir eigentlich völlig egal, da stehen recht häufig Fehlinformationen. Wollte eigentlich damit nur deutlich machen, dass ich die beiden Grenzwerte durchaus zu unterscheiden weiß und die unterschiedliche Benennung bewußt gewählt habe (und eine zusätzliche Erläuterung unnötig war). In dem Zusammenhang bin ich mir dann auch nicht ganz sicher wer da nun mathelehrerhaft war, lieber GG. Zwecks der Frage bei niedrigen Einkommen:Folgendes Beispiel: 20.000 Einkommen (Frau) 2 Kinder (vor 2008)+ 1 mittelbar Zulagenberechtigter (Selbstständiger)/beide verheiratet --> wie hoch ist der Eigenbeitrag? Richtig: 122 p.a. Was passiert, wenn das Einkommen auf 21.000 steigt und keine Beitragsanpassung erfolgt? Der Beitrag müsste: 162 p.a. betragen Die Gesamtzulage ist: 678 Durch die fehlende 40 p.a. verliert die Familie nun 167,41 Zulage In absoluten Beträgen sieht das natürlich auf den ersten Blick erheblich aus und würde in dieser Form auch werbetauglich sein. Fakt ist doch aber, dass gemessen an den relativen Beträgen sich nichts geändert hat. Am Beispiel: Durch die fehlenden 24,7% vom Mindestbeitrag p.a. "verliert" die Familie nun 24,7% der vollen Zulage. Ich seh da keinen "Sprung". Aber vielleicht bin ich ja auch einfach zu doof. ./. Proportional verhält sich das immer(wie soll das auch anders gehen), ich habe mit meiner Äußerung lediglich verdeutlicht, dass gerade bei diesen Einkommen die Sprünge durch die Eigenbeiträge steigen können! Das sich "das" auch durchaus anders verhalten kann zeigt z.B. die Steuerprogression. Das "das" steht dabei für jegliche finanziellen Sachverhalte zwischen Staat (staatl. Institutionen) und Bürger. Ansonsten würde ich dich bitten, wieder zur Grundthematik des Threads zu finden, weil sonst der Schnitzel sauer wird Ok, ich werd's versuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 17, 2009 · bearbeitet Juni 17, 2009 von GlobalGrowth In absoluten Beträgen sieht das natürlich auf den ersten Blick erheblich aus und würde in dieser Form auch werbetauglich sein. werbetauglich? Man, was hat dich denn geritten...wenn sich diese Aussage noch auf die Dynamik beziehen sollte, dann blätter mal zurück, was ich da geschrieben habe, ansonsten betone ich doch, dass es sich proportional verhält. --> ansonsten kannste dir diese Anspielungen sparen, auf sowas hab ich keine Lust! Den Sonderausgabenabzug haben wir beide doch in dieser Berechnung vernachlässigt, weil die idR bei niedrigen Einkommen eh keine Rolle spielen, zumindest, wenn die Zulagenförderung die Eigenbeiträge übersteigt. pps. Wenn ich jetzt von 10.000 (beispielsweise Teilzeit) ausgehe und nur eine Einkommenserhöhung von 655 unterstelle, verursachen 4 Euro zu wenig jährlicher Eigenbeitrag gleich ca. 41 weniger Zulage --> das 10 fache des Eigenbeitrages. ./. Proportional verhält sich das immer(wie soll das auch anders gehen), ich habe mit meiner Äußerung lediglich versucht zu verdeutlichen, dass gerade bei diesen Einkommen die Auswirkungen bemerkenswert sind, wenn man sie ins Verhältnis zur Beitragsleistung stellt. ich hatte schon, bevor du überhaupt darauf geantwortet hast, die Sache weiter verdeutlicht, mir geht es nämlich nicht nur um den mathematischen Aspekt des Verhältnisses, sondern vielmehr auch um den effektiven Eigenaufwand gerade bei niedrigen Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Juni 17, 2009 werbetauglich? Man, was hat dich denn geritten...wenn sich diese Aussage noch auf die Dynamik beziehen sollte, dann blätter mal zurück, was ich da geschrieben habe, ansonsten betone ich doch, dass es sich proportional verhält. --> ansonsten kannste dir diese Anspielungen sparen, auf sowas hab ich keine Lust! Jetzt komm doch mal wieder runter. Ich wollte dir hier nichts unterstellen, zumal ich deine Beiträge grundsätzlich sehr informativ und (nach meiner subjektiven Meinung) objektiv finde. Deshalb war meine Formulierung auch im Konjunktiv. Den Sonderausgabenabzug haben wir beide doch in dieser Berechnung vernachlässigt, weil die idR bei niedrigen Einkommen eh keine Rolle spielen, zumindest, wenn die Zulagenförderung die Eigenbeiträge übersteigt. Es ging mir dabei nicht um die Proportionalität der Riesterförderung sondern darum, dass nicht alle Förderungen/Maßnahmen/etc. des Staates eine Proportionalität aufweisen. Es war ein etwas allgemeinerer Blick. ich hatte schon, bevor du überhaupt darauf geantwortet hast, die Sache weiter verdeutlicht, mir geht es nämlich nicht nur um den mathematischen Aspekt des Verhältnisses, sondern vielmehr auch um den effektiven Eigenaufwand gerade bei niedrigen Einkommen. Ja, das hatte sich mit der Erstellung meiner Antwort überschnitten. Ich bin nicht so schnell. PS: Bevor ich anfange nachzurechnen (damit ich's auch verstehe): gilt die Ergänzung für die Werte des alten Beispiels? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 17, 2009 Jetzt komm doch mal wieder runter. Ich wollte dir hier nichts unterstellen, zumal ich deine Beiträge grundsätzlich sehr informativ und (nach meiner subjektiven Meinung) objektiv finde. Deshalb war meine Formulierung auch im Konjunktiv. in Ordnung! Ja, das hatte sich mit der Erstellung meiner Antwort überschnitten. Ich bin nicht so schnell. PS: Bevor ich anfange nachzurechnen (damit ich's auch verstehe): gilt die Ergänzung für die Werte des alten Beispiels? ja, ich hab das aber nur überschlagen, dürfte aber hinkommen. Kannst ja mal konkret nachrechnen, mir fehlt dafür gerade einfach die Zeit Gruß David pps. wir werden schon wieder OT :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KaterGonzo Juni 17, 2009 Ich frag mich, welches "EI" dich da beraten hat buw. was du mir anfangs erzählt hast:... Wenn dem so ist, wie ich einige Beiträge weiter oben jetzt festgestellt habe und dir das Kapital aus dem Vertrag ausgezahlt wurde, bleibt nur der Neuabschluss! Ich hatte damals gekündigt und das Guthaben überschreiben lassen. Die Debeka-Berater haben mir dann erklärt, dass ich deswegen nicht mehr in den alten Vertrag kann. Hatte vorgestern mit der Kundenzentrale telefoniert, es wolle sich jemand bei mir melden. Wahrscheinlich wollen die keine Versicherungen verkaufen, denn es hat sich noch niemand bei mir gemeldet. Tztztztz... Irgendwas hindert mich daran zu sagen: "Ja, das DEBEKA-Angebot ist genau richtig!". DEBEKA mag zwar einer der guten Anbieter sein und die "wahrscheinlich" höchste Rentenzahlung haben, aber allein die Tatsache, dass von meinen Beiträgen beinahe 10% entnommen werden, finde ich ziemlich happig. Die Rechnung ist doch korrekt, oder: Abschlusskosten auf Eigenbeiträge/Zulagen 4,5% + laufende Verwaltungungskosten Eigenbeiträge/Zulagen 4,5% --> 9% ??? Cosmos ist noch schlimmer, da die sich die Kohle über die laufenden Kosten auf das Gesamtkapital zurückholen. Mogelpackungen kann ich ja mal gar nicht leiden.. Ich habe mir jetzt sogar mal ein Angebot von Asstel eingeholt. Die haben keine Abschlusskosten, laufende Verwaltungskosten von 5% (die aber linear gesenkt werden) und auch laufende Kosten auf das GEsamtkapital. Also noch schlechter als die Cosmos. Fällt also auch raus!!! Habe mal für alle, die es interessiert, die Eckdaten online gestellt. Tja, was werde ich wohl machen? Das ist die große, große Frage... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 17, 2009 Ich hab es dir erklärt, Kosten im Auge behalten ist sehr wichtig, entscheidend ist aber die Gesamtleistung... Bei den Rentenversicherung ist die Betrachtung nach dem Barwert/Dekcungskapital (umgangssprachlich Gesamtkapital nach Kosten) irrelevant. Entscheidend sind nur die Gesamtrenten, gerade bei Riester! Ohne jetzt wieder von vorn zu beginnen, sehr viele User haben dir mehrere Ansätze zum überlegen gegeben, beginnend beim Bedinungswerk, über die Rendite, bis hin zur Vergangenheitsanalyse. Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen, die musst du allein fällen. Wenn du ein Produkt ohne Kosten suchst, nehm den BSP, erwarte aber nicht zu viel davon, --> ohne Kosten ist der übrigens auch nicht,neben der Zinsmarge fallen dann in der Verrentung Kosten an (steht sogar im Bedingungswerk der Spasskassen) Um nicht wieder OT zu werden, nehm dir Zeit für deine Entscheidung..alle Fakten hast du für eine reifliche Überlegung! Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag