JanD Juni 8, 2009 Guten Tag allerseits, für einige mag es vielleicht unter "Lehrgeld zahlen und fertig" abzuhaken sein, mich beschäftigt es aber (leider) gerade sehr, so dass ich mir einen kundigen Rat erhoffe. Es geht um folgendes: Im Depot lagert ein Optionsschein (amerikanisch), der sich bis kurz vor Verfallstag nicht "günstig" entwickelt hat und nun mit einem Verkaufspreis von 0,001 EUR notiert; es handelt sich m.E. wohl eher um einen taxierten Kurs. Der Briefkurs ist mit 0,05 EUR angegeben. Auf eine Erholung des underlyings kurz vor Fälligkeit des OS zu setzen, ist aussichtslos. Deswegen die Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, eine Verlust zu realisieren und sich so zumindest die Möglichkeit zur Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Geschäften zu sichern? Ich schreibe mal für diejenigen, die vielleicht auch eine solche Frage haben, was ich herausgefunden habe: 1) Für die Realisierung des Verlustes reicht das einfache "OS verfallen lassen" nicht aus; wurde höchstrichterlich so entschieden 2) Im Wertpapierprospekt könnte etwas hierzu stehen; ehrlich gesagt, sind diese hunderte von Seiten langen Dokumente kaum zu durchblicken, da sie für viele Wertpapierarten in unterschiedlichsten Ausprägungen eines Emittenten gelten. Außerdem ist eine automatische Gutschrift Menge x 0,001 EUR scheinbar bei Knock-Out-Zertifikaten nicht unüblich, bei OS aber wohl leider nicht. Fraglich sind für mich die folgenden Vorgehensweisen: 1) Einfach gleichzeitig eine Kauf- und eine Verkaufsorder für den OS zu bspw. 0,01 EUR platzieren. Funktioniert das überhaupt? Wenn das grundsätzliche eine Idee ist, gibt es sicher das Problem, dass man Gefahr laufen könnte, ein Paket eines anderen Verkaufenden noch zusätzlich zu erwerben, oder? 2) "Irgendwie" OTC oder an den Emittenten verkaufen? Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn sich jemand des Problems annehmen könnte und fachkundigen Rat stiftet. Besten Dank, ich bin gespannt. Jan P.S.: Beim nächsten Mal gibts ein entsprechendes Stopp-Loss-Limit! So viel ist klar. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Juni 8, 2009 Einfach über die Börse oder den Emittenten verkaufen. Solange das innerhalb der Spekulationsfrist und vor dem 30. Juni 09 passiert, kannst Du den Verlust vortragen lassen. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JanD Juni 9, 2009 Das Thema ist gelöst. Damit jemand, der künftig vielleicht vor ähnlichem "Problem" steht, hier direkt eine Lösung findet, folgende Information: Irrigerweise bin ich davon ausgegangen, dass ein Verkauf nur zu einem Preis zustande kommt, der auf "ganze" Euro Cent-Beträge lautet. Falsch gedacht! Im beschriebenen Fall hilft ganz simpel eine Verkaufsorder "bestens" aufzugeben, und es kommt auch ein Geschäft zustande mit einem Kurs pro Stück von 0,001 Euro. Ich weiß nicht, wie verfahren würde, wenn das Verkaufsvolumen x Preis unter 0,01 Euro läge. Eine physische Auszahlung am Bankschalter wäre hier ja nicht mehr möglich. Liegt der Gesamtwert aber auch nur bei "ein paar Euro und fünfzig", so kann man sich den steuerlichen Verlust durch ganz "normalen" Verkauf sichern. Besten Dank übrigens auch an Dich für Deine Antwort, Marcel. So einfach wie es klang, war es auch. Also, gute Geschäfte wünsche ich allerseits noch! Jan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag