Ponto Juni 6, 2009 Hallo, ich habe zum Fond LU0203243414 eine Ertragsthesaurierungserklärung bekommen. Diese sagt, dass pro Stück 0,628 Euro am 31.12.2008 thesauriert wurden und dass dies steuerpflichtige Einnahmen seien. Nun wollte ich fragen wie das Ganze funktioniert: 1. Ich habe den Fond zwei Tage vorher gekauft. Muss ich die ganze Thesaurierung versteuern? 2. Muss ich die Thesaurierung in der Steuererklärung angeben, oder wird alles automatisch behandelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Juni 6, 2009 Hallo, 1. Du hast ja wohl einen Freistellungsauftrag im Rennen, oder? 2. Bei einem Ausländer mußt Du es angeben - warte auf die Depotabrechnung, dann steht eine Erläuterung zum Zeileneintrag zur Verfügung. Nächstes Jahr darfst Du es wahrscheinlich aus dem EBundesanzeiger rausholen. Viel Spaß dabei...(bin selbst massiv mit einem runden Dutzend Fonds involviert :'( ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 7, 2009 Ok. 1. Das bedeutet, dass die Bank das schon richtig verrechnet? 2. Das verstehe ich nicht. Gibt es dazu einen Link, der es erklärt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Juni 7, 2009 · bearbeitet Juni 7, 2009 von RichyRich 2. Das verstehe ich nicht. Gibt es dazu einen Link, der es erklärt? Steht hier: Papierkrieg in Abgeltungssteuerzeiten Gruß RichyRich B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 7, 2009 Ok. Danke für den Link. Eins ist mir noch unklar: Ich glaube nicht, dass die gesamte Betrag an den zwei Tagen, die ich den Fond hatte, erwirtschaftet wurden. Müsste es nicht einen Zwischengewinn geben, der verrechnet werden kann? Auf meiner Abrechnung zum Kauf finde ich als einziges: Der steuerrelevante Aktiengewinn beträgt -0.0047% des Rücknahmepreises vom 22.12.2008. Das wären dann 0.0012 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so stimmt. Was mache ich falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 7, 2009 Ok. Danke für den Link. Eins ist mir noch unklar: Ich glaube nicht, dass die gesamte Betrag an den zwei Tagen, die ich den Fond hatte, erwirtschaftet wurden. Müsste es nicht einen Zwischengewinn geben, der verrechnet werden kann? Auf meiner Abrechnung zum Kauf finde ich als einziges: Der steuerrelevante Aktiengewinn beträgt -0.0047% des Rücknahmepreises vom 22.12.2008. Das wären dann 0.0012 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so stimmt. Was mache ich falsch? Zwischengewinn bezieht sich nur auf Zinsertraege. Quelle BVI Die Zwischengewinnbesteuerung besteht unverändert fort. Unter Zwischengewinnen versteht man die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen zeitanteiligen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und somit beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden. Die auf Fondsebene seit dem letzten Geschäftsjahresende erwirtschafteten Zinsen kann der Anleger anteilig im Zeitpunkt des Kaufs des Fondsanteils als negative Einnahme aus Kapitalvermögen geltend machen. Entsprechend sind die auf Fondsebene seit dem letzten Geschäftsabschluss erwirtschafteten Zinsen anteilig beim Verkauf des Fondsanteils vom Anleger als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen. Der ausgwiesene Aktiengewinn-/verlust ist für Privatanleger irrelevant Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 7, 2009 Ok. Wo bekomme ich nun die Zwischengewinne her. Es muss doch welche geben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 8, 2009 der investiert nur in Derivate und nicht in Zinsprodukte. Da dürften keine Zwischengewinne entstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 8, 2009 der investiert nur in Derivate und nicht in Zinsprodukte. Da dürften keine Zwischengewinne entstehen. Ok. Bedeutet das, dann dass der Kurs am Ex-Tag um die Ertragsthesaurierung gestiegen ist? Dann wäre für mich alles klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 8, 2009 nein, der Fondspreis ist um die einbehaltenen Steuern gesunken sofern überhaupt welche einbehalten wurden zumal Derivate bis 2008 steuerfrei waren im Sondervermögen. Schaue ich mir nun die Daten im eBundesanzeiger an vom 29.04.2009 steht dort auch ganz deutlich, dass in der Thesaurierung keine steuerpflichtigen Erträge enthalten waren. Der Kurs hat sich also nicht verändert aufgrund der Thesaurierung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 8, 2009 nein, der Fondspreis ist um die einbehaltenen Steuern gesunken sofern überhaupt welche einbehalten wurden zumal Derivate bis 2008 steuerfrei waren im Sondervermögen. Schaue ich mir nun die Daten im eBundesanzeiger an vom 29.04.2009 steht dort auch ganz deutlich, dass in der Thesaurierung keine steuerpflichtigen Erträge enthalten waren. Der Kurs hat sich also nicht verändert aufgrund der Thesaurierung. Ok. Dann heißt das, dass die Werte unter Punkt a) keine Bedeutung für mich haben. Die Aussagen auf meiner Abrechnung sind also irreführend? Fotoe meiner Abrechnung Denn daraus lese ich, dass 70 Euro versteuert werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 8, 2009 Die Abrechnung ist falsch. Der Ex-Tag war der 31.12.2008 und nicht der 2.1.09, denn die thesaurierten Erträge fließen mit Geschäftsjahresende zu und das war lt. eBundesanzeiger der 31,12.2008. Seit 2009 sind Derivatgeschäfte im Sondervermögen steuerpflichtig. Vor 2009 jedoch noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stop-loss Juni 9, 2009 @Ponto: auf dem Foto deiner Abrechnung würde ich zumindest deinen Namen, Depot nr. und Konto Nr. unkenntlich machen. Man weiß ja nie was einige Leute damit anfangen können. Oder nimm das Dok gleich ganz raus, deine Frage hat sich ja inzwischen geklärt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto Juni 9, 2009 @Ponto: auf dem Foto deiner Abrechnung würde ich zumindest deinen Namen, Depot nr. und Konto Nr. unkenntlich machen. Man weiß ja nie was einige Leute damit anfangen können. Oder nimm das Dok gleich ganz raus, deine Frage hat sich ja inzwischen geklärt... Danke. War echt dämlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag